Allgemein

Allgemeine Mitteilungen des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung, hauptsächlich zum namensgebenden Thema.

Nachdem unsere Wahlprüfsteinaktion zur Bundestagswahl 2013 auf rege Resonanz gestoßen war, gab es keine Zweifel daran, dass wir das für die Wahlen zum Europaparlament 2014 wiederholen würden. Also haben wir mit Bedacht eine Reihe von Fragen aus dem Bereich Datenschutz erstellt, mit denen wir den Parteien auf den Zahn fühlen wollten. Als problematisch erwies sich dabei, dass unser wichtigstes Thema über Monate hinweg in der Schwebe hing. Das lange ausstehende Urteil des EuGH zur EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung wollten wir aber unbedingt abwarten, um an dieser zentralen Stelle sinnvoll Fragen stellen zu können. Dadurch, dass das Urteil dann erst Anfang April veröffentlicht wurde, wurde die Zeit für die Parteien, die Antworten zu erarbeiten, sehr viel knapper als üblich. Und leider hat das dann auch dazu geführt, dass es bei den Unionsparteien nicht gereicht hat. Ich bitte ausdrücklich darum, da keine falschen Dinge hineinzuinterpretieren – das Antwortverhalten der Unionsparteien war in der Vergangenheit immer einwandfrei. Während eines längeren Telefonats mit der CDU-Parteizentrale hat man mir glaubhaft versichert, dass es am späten Zeitpunkt unserer Anfrage, an der sachlichen Tiefe unserer Fragen, und am größer als erwarteten Gesamtaufkommen an vergleichbaren Anfragen gelegen hat, dass die Unionsparteien keine Antworten eingesendet haben.
In ähnlichem Sinne ist die Kürze der Antworten der Linkspartei zu verstehen: durch einen Fehler unsererseits sind unsere Fragen dort erst später eingegangen, so dass zum Beantworten noch weniger Zeit war.

Angesichts dieser Umstände macht eine vergleichbare tabellarische Aufstellung der Antworten, wie wir sie zur Bundestagswahl veröffentlicht hatten, keinen Sinn. Wir veröffentlichen aber, wie wir es den Parteien zugesagt hatten, deren eingegangene Antworten im Volltext:

Unsere Anfrage
Antworten von Bündnis90 / die Grünen
Antworten der Partei Die Linke
Antworten der FDP
Antworten der Piratenpartei
Antworten der SPD

Es wurden noch weitere Parteien befragt, die sich aber trotz Rückfragen nicht zu einer Reaktion durchringen konnten.

Wir wollen mit diesen Informationen ausdrücklich keine Wahlempfehlung abgeben, sondern den an diesen Themen interessierten Wählerinnen und Wählern einige Entscheidungshilfen anbieten, und ihnen das Durchstöbern der Wahlprogramme nach entsprechenden Antworten ersparen. Die eigene Wahlentscheidung sollte nach reiflicher Überlegung, und ausdrücklich auch unter Berücksichtigung anderer Themen erfolgen.

Die eine Wahlempfehlung, die wir abgeben, ist, überhaupt zur Wahl zu gehen und die Stimme abzugeben. Diese Wahl ist zu wichtig, um nicht daran teilzunehmen.

In einem bemerkenswerten Beitrag für die FAZ von heute hält der Autor Jasper von Altenbockum den Kritikern der Vorratsdatenspeicherung, und dabei ganz konkret uns vom Arbeitskreis, systematische Desinformation beim Umgang mit Statistiken vor. Im Einzelnen geht es um unsere Interpretationen der Ergebnisse von Untersuchungen des Max-Planck-Instituts und des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags. So weit so gut. Einem solchen Diskurs kann und sollte man sich durchaus stellen, wenn er denn seriös begonnen wird.

Problematisch wird es, wenn so ein Anstoß zu einem Diskurs auf einem Denkfehler beruht. Unsere Position war und ist, dass diese Statistiken nicht als Beweis für die Wirksamkeit der Vorratsdatenspeicherung taugen. Genau solche Beweise sind aber erforderlich, wenn man ein die Grundrechte schädigendes Gesetz fordert. Nicht der, der die Grundrechte schützen will, ist dabei in der Bringschuld, sondern der, der sie einschränken will. Und genau solche Statistiken, die die Wirksamkeit der Maßnahme beweisen, gibt es eben nicht.

Gleichermaßen ist es eine bewährte Übung in freiheitlich-demokratischen Staaten, Gesetze nicht wegen einzelner Vorfälle auf den Weg zu bringen. Der Bedarf für ein Gesetz sollte sich immer aus strukturellen Unzulänglichkeiten des Ist-Zustands ergeben. Wer nur mit ‚dort konnte dies nicht aufgeklärt werden‘ argumentiert, begibt sich auf nicht tragfähiges Eis. Zumal die meisten Vorfälle, die von den Befürwortern der Vorratsdatenspeicherung angeführt wurden, bei näherer Betrachtung gar keine Notwendigkeit der Überwachung im Einzelfall implizieren. Denn auch hier gilt, dass die Last der Beweisführung bei den Befürwortern liegt. Und dazu genügt es nicht zu zeigen, dass im konkreten Fall das Fehlen von Vorratsdaten zum Scheitern der Ermittlungen beigetragen hat. Zwingend nötig, also gemäß den rechtsstaatlichen Prinzipien von Zweckdienlichkeit und Erforderlichkeit, ist der Beweis, dass nur mit Vorratsdaten eine erfolgreiche Strafverfolgung möglich gewesen wäre, und keine anderen, die Grundrechte schonenden Verfahren zum Ermittlungserfolg hätten führen können. Und dieser Beweisführungspflicht kommen die Befürworter in all den Fällen nicht nach.

Genau diesem Denkfehler, diesem strukturellen Defizit in der Argumentation der Überwachungsfreunde, verfällt dann auch der Autor in seinem heutigen Beitrag. Besonders deutlich wird dies im vorletzten Absatz:

Konsumenten von Kinderpornographie lässt sich mangels gespeicherter Daten meist nur dann etwas nachweisen, wenn sie im Internet jeweils in Echtzeit verfolgt und auf frischer Tat ‚erwischt‘ werden. Der monströse Aufwand, der so getrieben werden müsste, um das Verbot von Kinderpornographie (und mithin Kindesmisshandlung) durchzusetzen, überfordert jede Strafverfolgungsbehörde.

Hier wird die Forderung nach einem zweifelsfrei grundrechtsschädigenden Gesetz mit dem Argument untermauert, mögliche andere Lösungen – das ‚quick-freeze‘-Verfahren sowie die Verbesserung von Ausbildung, Ausrüstung und Personalstärke der Polizei seien genannt – wären zu aufwendig. Dieses Argumentefundament ist aber in einem Rechtsstaat, der diesen Titel verdient, nicht tragfähig. Denn eine Beschädigung von fundamentalen Rechten, die aus gutem Grund das Prädikat ‚unveräußerlich‘ tragen, kann unmöglich dadurch gerechtfertigt werden, dass Alternativen zu teuer seien. Das ist in einem Rechtsstaat mit freiheitlich-demokratischer Grundordnung, der zudem noch zu den wohlhabendsten Ländern der Welt gehört, nicht denkbar. Wer das dennoch fordert, muss sich den Vorwurf gefallen lassen, die Grundrechte der Menschen verkaufen zu wollen. Für Geld. So jemand ist gut beraten, seine Bezugskoordinaten zu den höchsten Rechtsgütern, die uns die Geschichte gelehrt und unsere Gegenwart zu bieten hat, neu einzueichen. Und nicht denen, die diese Rechtsgüter schützen wollen, letztendlich vorzuwerfen, dass sie das nicht nötig haben.

Dieser Beitrag gibt die persönliche Meinung des Autors Kai-Uwe Steffens wieder und ist kein offizielles Statement des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung.

In seiner Entschließung zum internationalen Überwachungsskandal äußert das Europäische Parlament massive Kritik an geheimdienstlicher Überwachung. Näme es diese Kritik ernst, müsste es sich jedoch zuallererst von der von ihm selbst beschlossenen verdachtslosen Vorratsspeicherung aller unserer Verbindungsdaten distanzieren. Die frappierenden Parallelen belegt folgende Kritik in der NSA-Entschließung des Europäischen Parlaments:

…wodurch jeder Bürger als Verdächtiger behandelt und Überwachungsobjekt wird…

in der Erwägung, dass die Massenerhebung von personenbezogenen Daten … zur Bekämpfung des Terrorismus und schwerer grenzüberschreitender Straftaten die Rechte der EU-Bürgerinnen und -Bürger auf den Schutz personenbezogener Daten und auf Privatsphäre gefährdet…

verurteilt die in gigantischem Ausmaß erfolgte systematische und pauschale Erfassung der personenbezogenen, oft auch intimen persönlichen Daten unschuldiger Menschen…

erachtet die Überwachungsprogramme als weiteren Schritt hin zur Einrichtung eines echten Präventionsstaats, in dem ein Paradigmenwechsel des in demokratischen Gesellschaften etablierten Strafrechts erfolgt, demzufolge jeder Eingriff in die Grundrechte eines Verdächtigen von einem Richter oder Staatsanwalt auf der Grundlage eines begründeten Verdachts genehmigt und gesetzlich geregelt werden muss, und stattdessen eine Mischung aus Strafverfolgungs- und Geheimdienstaktivitäten propagiert wird, die unklaren und verwässerten rechtlichen Bestimmungen unterliegen und oftmals nicht mit den demokratischen Kontrollmechanismen und den Grundrechten, insbesondere der Unschuldsvermutung, vereinbar sind…

fordert mit Nachdruck, dass … Europäern wirksame Garantien gegeben werden, um sicherzustellen, dass die Nutzung von Überwachung und Datenverarbeitung für die Zwecke ausländischer Geheimdienste verhältnismäßig, durch eindeutig festgelegte Bedingungen beschränkt ist und mit einem begründeten Verdacht und einem hinreichendem Verdacht auf terroristische Aktivitäten zusammenhängt…

Vorratsdatenspeicherung ist, Kommunikationsdaten aller Bürger der EU „wahllos und ohne Vorliegen eines Verdachts zu sammeln, zu speichern“. Diese massenhafte Datensammlung

  • ist eine „systematische und pauschale Erfassung der personenbezogenen, oft auch intimen persönlichen Daten unschuldiger Menschen“, wie sie das EU-Parlament kritisiert,
  • widerspricht dem vom EU-Parlament angesprochenen, in demokratischen Gesellschaften etablierten Strafrecht, „demzufolge jeder Eingriff in die Grundrechte eines Verdächtigen von einem Richter oder Staatsanwalt auf der Grundlage eines begründeten Verdachts genehmigt … werden muss“,
  • setzt weder einen „begründeten Verdacht“ noch einen „hinreichenden Verdacht auf terroristische Aktivitäten“ voraus, wie ihn das EU-Parlament für „ausländische Geheimdienste“ fordert.

Meine Meinung: Die Parteien im Europäischen Parlament müssen sich endlich an die eigene Nase fassen und dem skandalösen Prinzip einer wahllosen Vorratsdatenspeicherung, wie es nach der Europawahl wieder eingeführt zu werden droht, eine Absage erteilen. Nie wieder Vorratsdatenspeicherung!

Dieser Beitrag gibt die persönliche Meinung des Autors Patrick Breyer wieder und ist kein offizielles Statement des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung.

Wenig überraschend folgten auf das Urteil des EuGH über die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung seitens der BefürworterInnen der VDS die üblichen Reaktionen. Unerwartet offenbarten dabei einige jedoch, wie weit unsere Gesellschaft davon entfernt ist, die Mordserie der rechten Terrorgruppe NSU aufzuarbeiten und aus dieser Aufarbeitung die notwendigen Konsequenzen zu ziehen.

Andy Neumann, Vorsitzender des Bundes Deutscher Kriminalbeamter und Kriminalrat in der Staatsschutz-Abteilung des Bundeskriminalamts, gab in einem Interview mit Spiegel Online zu Protokoll:

„Nehmen wir zum Beispiel den Fall des „Nationalsozialistischen Untergrunds“: Wir werden nie lückenlos aufklären können, wer im Umfeld der mutmaßlichen Terroristen in den entscheidenden letzten Tagen mit wem telefoniert hat. Die Anbieter haben diese Daten einfach nicht mehr. Der Gedanke daran, dass sich vielleicht auch Personen, die jetzt pathologische Gedächtnislücken vorschützen, über unsere Hilflosigkeit ins Fäustchen lachen, macht mich wütend.“

Neumann ist nicht der/die Erste, der den Fall des NSU benutzt, um die (Wieder-)Einführung der Vorratsdatenspeicherung zu begründen. An seiner Aussage – die bis dato den zynischen Höhepunkt dieser Argumentation darstellt – lässt sich jedoch gut erkennen, welche grundlegenden Ansichten hinter diesem Argumentationsmuster stehen. Neumann ist angesichts der „Hilflosigkeit“ einer der Vorratsdatenspeicherung beraubten Polizei wütend. Im Fall des NSU gibt es mit Sicherheit gute Gründe, wütend und fassungslos zu sein: Zum Beispiel, dass ein Vertreter von BKA und BDK,

  • die Angehörigen der Opfer jahrelang auf Basis stereotyper, strukturell-rassistischer Annahmen schikaniert hat
  • eine rassistische Motivation der Morde vorschnell ausgeschlossen und Hinweise der Angehörigen wiederholt ignoriert hat
  • durch diverse Ermittlungspannen, sowohl vor der Entdeckung des NSU als auch danach, negativ aufgefallen ist

Neumann führt dementsprechend konsequent weiterhin aus:

„Die Bevölkerung in Deutschland hat seit Jahrzehnten ein gleichbleibend hohes Vertrauen in ihre Polizei, und das völlig zu Recht.“

Die Angehörigen der Opfer des NSU haben wiederholt vom verlorenen Vertrauen in den deutschen Rechtsstaat und die Polizei gesprochen. Sie kritisierten erst kürzlich anlässlich des 100. Verhandlungstages im NSU-Prozess, dass die von der Bundesregierung versprochene vollständige Aufklärung der Umstände und Hintergründe der Mordserie bislang ausgeblieben ist. Diese Stimmen scheinen für Neumann nicht zu existieren, wenn er von der „Bevölkerung“ spricht. Er reproduziert somit exakt die von den Angehörigen kritisierte Ignoranz und Ausgrenzung. Eine kritische Analyse des eigenen Verhaltens bleibt aus. Stattdessen stilisiert man sich lieber als Opfer einer fehlgeleiteten Politik und widriger Umstände oder schiebt die Verantwortung auf Andere. Deutlicher kann man wohl nicht darlegen, wie wenig Problembewusstsein in weiten Teilen der Ermittlungsbehörden (und der Gesellschaft) existiert.

Der revisionistische Rechtfertigungsversuch Neumanns offenbart die grundlegende Gefahr der Vorratsdatenspeicherung: Anders als er impliziert, wäre die NSU-Zelle mit Hilfe der VDS wohl kaum frühzeitig enttarnt worden. (Neumann spricht bezeichnenderweise von den „entscheidenden letzten Tagen“) Sie wäre vielmehr ein weiteres Werkzeug gewesen, um die Angehörigen der Opfer noch massiver zu überwachen und weitere Indizen oder Verdachtsmomente gegen sie zu erheben. In den Händen von Polizei und Geheimdiensten, die alles andere als frei von strukturellem Rassismus und Vorurteilen sind und sich einer Aufarbeitung von Verfehlungen kategorisch verweigern, ist die Vorratsdatenspeicherung eine ungleich größere Gefahr als die – in vielen Studien widerlegte – vermeintliche Behinderung der Ermittlungsarbeit, von der Neumann und Co sprechen.

Wie so oft im Bereich der Sicherheitspolitik wird versucht, ein Symptom brutalstmöglich und öffentlichkeitswirksam zu bekämpfen, ohne dessen Ursache zu betrachten. Um es mit dem IT-Sicherheitsexperten Bruce Schneier zu sagen: „Wenn Sie denken Sie könnten Ihre Sicherheitsprobleme durch Technologie lösen, haben Sie weder Ihre Probleme noch die Technologie verstanden.“ Gleiches gilt in noch viel stärkerem Maße für gesellschaftliche Probleme. Ohne die Einsicht, dass das Problem Rassismus heißt, ist eine Aufarbeitung der NSU-Mordserie nicht möglich. Wer die NSU-Mordserie als Argument für die Durchsetzung von Überwachungsmaßnahmen anführt, disqualifiziert sich selbst.

AK Vorrat Münster

#1 Vorstellungsflyer
#2 The day we fight back
#3 Vorratsdatenspeicherung in Amerika und hier
#4 Technik
#5 AktivKongress
#6 Kampagne zur Abschaffung des Verfasschungsschutz
#7 Verfassungschutz abschaffen
#8 Aus den Ortsgruppen
#9 links

#1 Vorstellungsflyer

Patrick hat, unter Einbeziehung eures Feedbacks vom letzten Jahr  (Thread „[AKV-ML] Flyer über den AK Vorrat“) mal einen Text gemixt, der brauchbar erscheint: http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Flyer/AKV
Fragt sich jetzt, ob wir hier jemaden in unseren Reihen haben, der das ganz in ein gutes Design gießen will.

#2 The day we fight back

Am 11. Februar ist dieser besondere Tag, an dem „wir zurückschlagen“. Etwas sehr amerikanisch in der Aufmachung, aber dennoch ein weiterer Punkt auf der langen Liste der Empörung gegen die Geheimdienste. Auf der entsprechenden Internetseite sind eben auch jede Menge Firmen dabei, denen die Überwachung (angeblich?) auch nicht schmeckt. TheDayWeFightBack.org.

#3 Vorratsdatenspeicherung in Amerika und hier

Die ist nämlich ziemlich ineffektiv. Erschreckend, könnte man fast sagen, hätte man das nicht schon vorher gewusst.
http://www.devianzen.de/2014/01/24/us-dsbeirat-vds-abschreckend-missbraeuchlich-ineffektiv/
Den ganzen Bericht gibt es auf http://www.pclob.gov/.

Für Deutschland hat Alvar sein Gutachten veröffentlicht, das er 2011 für die SPD-Bundestagsfraktion erstellt hat:
http://blog.alvar-freude.de/2014/01/gutachten-vorratsdatenspeicherung.html

In Sachen EuGH-Prozess hat Patrick noch einmal auf seinen amicus-curiae-Brief hingewiesen. Wie ist da denn der Stand, ist der abgeschickt? Denn durch langes Schweigen gab es dann doch noch einen Konsens, allerdings wurden kurz dann doch noch fragliche Statistiken, die in dem Brief Erwähnung fanden, bezweifelt.

#4 Technik

Spamalarm im Wiki. Beseitigt, dank unseren Admins. Ein großes Problem bleibt dabei: „Im Laufe der Jahre sind diverse „Kraut und Rüben“-Strukturen gewachsen, die nicht überall von Vorteil sind“. Die können dann hoffentlich im August mal auf Stand gebracht werden, siehe nächsten Punkt.

#5 AktivKongress

padeluun hat zwar immer noch keinen Termin dafür auf den AK-Listen bekanntgegeben. Wird er sicherlich bald nachholen. Dafür gibt es Planungen für den so genannten Admin-AktivKongress oder wie immer man den Relaunch mit Redesign und allem was dazugehört nennen will: „Wir könnten von Sonntag Abend 10.8.2014 (Anreise) bis Freitag 15.8., Nachmittags (Abreise) im Rahmen des Mediensommers ein entsprechendes Arbeitsseminar anbieten. Sprich: Da kommen alle, die Lust haben, mitzuarbeiten, werden im Rahmen des Mediensommers beköstigt, bespasst etc. und in der Zeit bauen wir das Tikiwiki so, dass man damit arbeiten kann (z.B. Eingabetemplates), bauen die css-Dateien, und übertragen die Inhalte. Wir sitzen also alle an einem Tisch (bildlich) und ackern einfach still vor uns hin, bis das System sitzt. Gut wäre es, wenn es breits vorher ein mit ML abgestimmtes Grafikkonzept gäbe – oder ML uns prokura gibt, das vor Ort zu entscheiden.“ Vor allem den letzten Punkt, die Vollmacht, vor Ort Dinge zu entscheiden, fände ich sehr wichtig!

#6 Freiheit-statt-Angst und Mumble

Es gab ein Mumble-Treffen dazu, das wohl auch sehr erfolgreich war. Sorry an dieser Stelle, ich hab’s nicht dazu geschafft. Es soll bis zur großen FSA, so es denn eine gibt, mehrmals dezentral demonstriert werden. Die Leute in Köln wollen vielleicht im März/April  demonstrieren, angedacht war ja auch der 17. Mai. Da sind auch Blockupy-Aktionen, mit denen könnte man sich ja abstimmen. Diese
lokalen Demos sollen Bundesweit beworben werden, vom AK unterstützt, aber regional/lokal eben geplant. Dazu braucht es tatkräftige Ortsgruppen, wer ist denn da wohl so dabei?!

Soweit ich das verstehe, gibt es jetzt regelmäßig Mumble-Talks, jeden Sonntag um 18 Uhr?!

Außerdem hat Detlev die Abrechnung der letztjährigen FSA rumgeschickt.

#7 Verfassungsschutz abschaffen

Die Demo „Wir schliessen den Verfassungsschutz“ fand heute vor dem Landesamt fuer Verfassungsschutz in Hannover in der Buettnerstr. 28 statt. Es hieß, die Presse habe sich großräumig angekündigt, ich bin gespannt auf einen Bericht.

#8 Aus den Ortsgruppen

##1 Köln
In Köln gab und gibt es sehr viel zu erleben: Neben der großartigen Podiumsdiskussion, den IDP14 und die Cryptoparty in der Uni.
Auch der Europäische Datenschutztag wurde in Köln begangen.

Die Ansage „Guten Abend. Heute ist Europäischer Datenschutztag.(…)“ kam übrigens sehr gut an.
Und Videoüberwachung wird in Köln leider auch ausgeweitet:
http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Ortsgruppen/K%C3%B6ln-Bonn/Brief_Roters#Der_offene_Brief_als_PDF
http://www.express.de/koeln/-videoueberwachung-illegal–darf-die-kvb-gar-nicht-filmen-,2856,26046686.html
https://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Ortsgruppen/K%C3%B6ln-Bonn/KVB-Anfrage-zur-Bus-%C3%9Cberwachung

##2 Jena
Die OG Jena hat sich wiederbelebt, find ich großartig! Und der Bericht
auf der Liste sprüht sehr vor Tatendrang.

#9 links

  • http://hinter-den-schlagzeilen.de/2014/01/20/aufruf-zu-einem-europaischen-fruhling/
  • Die eGK mit Mehrwert:
    <http://heise.de/-2090164>
    <http://www.theguardian.com/society/2014/jan/19/nhs-patient-data-available-companies-buy>
  • http://www.heise.de/newsticker/meldung/Die-Kriminalbeamten-und-der-ausgespaehte-Buerger-Geraet-der-Rechtsstaat-aus-den-Fugen-2098744.html
  • GNuPG project ask for support
    http://goteo.org/project/gnupg-new-website-and-infrastructure/home
  • Mit einem Seitenhieb-Lob:
    28.01.2014 – 10:32
    Staatliche Überwachung: Die Stunde der Sicherheitsesoteriker
    http://www.spiegel.de/netzwelt/web/sascha-lobo-ueber-sicherheitsesoterik-und
  • eGK rechtswidrig?
    https://digitalcourage.de/themen/elektronische-gesundheitskarte/elektronische-gesundheitskarte-rechtswidrig
  • http://blog.vorratsdatenspeicherung.de/2014/02/06/innenminister-kann-nutzen-einer-verdachtslosen-vorratsdatenspeicherung-nicht-belegen/
  • Eine sehr interessante Analyse von „Sicherheit“
    http://unsicherheit.tk/359/uberwachungskritik-was-ist-das-uberhaupt
  • http://www.heise.de/newsticker/meldung/Postdienstleister-De-Mail-fuer-Firmen-kommt-an-2094457.html