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Mit dem heutigen Sonntag geht ein Bündnis aus mittlerweile mehr als 90 Gruppen und Initiativen mit einem Appell „Keine Kampfdrohnen!“ an die Öffentlichkeit.

Der Appell beinhaltet zwei konkrete, an Bundestag und Bundesregierung gerichtete Forderungen. Zum einen die Forderung des sofortigen Stopps der Anschaffung, Produktion, Forschung und Entwicklung von und zu bewaffneten oder bewaffnungsfähigen Flugdrohnen. Zum anderen verlangen die unterzeichnenden Menschen und Gruppen dieser „Drohnen-Kampagne“ den Einsatz der Volksvertreter für eine weltweite Ächtung dieser sich stark entwickelnden Waffentechnologie.

Aber der Appelltext enthält eine weitere, wichtige Komponente, auf die ich besonders eingehen möchte.

 

Weitung der Perspektive, Stärkung der Kräfte

drohnen-verbot-transDer einleitende Satz des Appells lautet:

„Wir sind gegen die Etablierung einer Drohnentechnologie zur Kriegsführung, Überwachung und Unterdrückung.“

Mit dieser Präambel zieht die Kampagne weitere Kreise als nur die zunächst nur von der Friedensbewegung ausgehende Forderung des Banns von Kampfdrohnen. Das ist zugleich richtig wie auch besonders erfreulich – sind ähnliche Ansätze in anderen Ländern nämlich häufig gescheitert.

In Großbritannien beispielsweise konzentriert sich die Kritik des inzwischen relativ berühmten und sehr informativen Portals „Drone Wars UK“ beinahe ausschließlich auf militärisch genutzte Drohnen – eine Zusammenarbeit mit Bürgerrechtsaktivisten, die den vermehrten Einsatz von Überwachungsdrohnen im Inneren kritisiert findet so gut wie nicht statt.

Ähnlich die internationale Kampagne der Human Rights Watch unter dem Namen „Ban ‚Killer Robots‘ Before It’s Too Late“, denn diese beschränkt sich auf automatisierte bzw. autonom handelnde Roboter, was einige Menschen als untragbar empfinden, lässt es aus ihrer Perspektive doch die Interpretation zu, als sei nicht-autonomes Töten von Maschinen, also z.B. Hinrichtungen durch ferngesteuerte Kampfdrohnen ohne Prozess, Verfahren oder Verteidigungsmöglichkeit akzeptabel. (Was wiederum zur nächsten Frage der sich entblätternden Zwiebel führt, ob man denn überhaupt ein absichtliches Töten von Menschen akzeptieren mag oder nicht. Eine Frage?)

 

Scheinwelten

Eine Trennung zwischen bewaffneten und unbewaffneten Drohnen in sehr vielen Fällen praktisch gar nicht möglich.

Dafür gibt es mehrere Gründe:

1.) Unbewaffnete Drohnen- (und andere) Systeme lassen sich zu bewaffneten umrüsten. Sei es in unorthodoxer Art und Weise, sei es, weil die entsprechenden Systeme modular aufgebaut und für eine Nachrüstung bereits vorgesehen sind. (Daran ist bei dem sich anbahnenden Export von Predator-Drohnen der USA in den Nahen Osten zu denken.) Aus diesem Grunde alle Arten von Drohnen verbieten zu wollen ist genau so unsinnig wie unrealistisch oder wünschenswert. Aber das ständige Nachfragen und Untersuchen, wem die Technik im Einzelfall dient, wer daran verdient und welche Konsequenzen bestimmte Entwicklungen zur Folgen haben könnten, gehören zum Bewertungsprozess notwendigerweise dazu.

Rheinmetall-Drohne KZO der Bundeswehr, CC-BY-SA von Julian H.

Rheinmetall-Drohne KZO der Bundeswehr, CC-BY-SA von Julian H.

2.) Unbewaffnete Drohnen können dazu dienen, die notwendigen Informationen für einen bewaffneten Angriff zu ermitteln, ganz unabhängig davon, ob dieser mittels anderer Drohnen ausgeführt wird oder nicht – sie dienen dann also mittelbar dem Töten. Als ein praktisches Beispiel sei die Kombination der deutschen Bundeswehrdrohne „KZO“ von der Rheinmetall AG mit der Harop-Drohne des israelischen IAI-Konzerns. Bei der Harop-Drohne handelt es sich um eine so genannte „Kamikaze-Drohne“ (dieser Begriff alleine bedarf kritischer Beleuchtung!), über deren Anschaffung in der Bundeswehr spätestens seit 2010 öffentlich diskutiert wird.

Vor allem aber:

Die neue MD4-3000 von der microdrones GmbH, bekannt für seine guten Kontakte zur chinesischen Elite-Polizei

Der neue MD4-3000 von der microdrones GmbH, bekannt für seine guten Kontakte zur chinesischen Elite-Polizei

3.) Selbst wenn Drohnen gänzlich ohne Bewaffnung und ohne direkt damit verbundene Tötungsaktionen einhergehen, können sie ebenfalls mittelbar zu Terror, zu allgemeiner Panik, zur Unterdrückung von Freiheitsbewegungen oder ganzer Landstricke bis hin zu Verschleppung und Verschwindenlassen von Oppositionellen oder Kritikern führen. Damit eine pauschalen Ächtung der Drohnentechnologie anzuführen wäre ebenfalls unsinnig – diese hat wie alle anderen Entwicklungen immer zwei Gesichter. Sehenswert dazu der 7minütige Filmbericht zur Studie „Living under Drones“ (hier im englischen Original oder hier in deutscher Übersetzung).

Wie auch immer: Eine breite und öffentliche Debatte auf Sachebene mit einem sich daraus ergebenden gesellschaftlichen Konsens, der diesen Namen auch verdient, hat einer grundsätzlichen Entscheidungsfällung, ob und in welchem Maße man in einer wünschenswerten Form des Zusammenlebens Drohnentechnologie einsetzen und zulassen möchte oder eben nicht, vorauszugehen.

 

Gesellschaftliche Probleme – Technische Lösungen

Euro-Hawk-Prototyp der Bundeswehr, insges. 570 Mio. Euro teuer, CC-BY-SA von TKN

Euro-Hawk-Prototyp der Bundeswehr, insgesamt rund 570 Mio. Euro teuer, CC-BY-SA von TKN

Der Einschätzung der Techniksoziologin Jutta Weber zufolge liegt der Ausdehnung der Drohneneinsätze im Äußeren wie im Inneren der Glaube an die Drohne als „Technological Fix“ zugrunde. Die Drohne als Wundermittel zur Lösung gesellschaftlicher oder zwischenstaatlicher Probleme – ein Spiel mit illusionierenden oder euphemistischen Begriffen wie „gezielte Tötung“, „chirurgische Kriegsführung“, „aus- oder vorgelagertes Kriegsgebiete“ und „Kurzintervention“. Jutta Weber spricht von „Technofetischismus“.

Dieses Scheinprinzip zur Reparatur von Sozialsystemen mittels Technik ist „uns“ aus den vielen Diskussionen zur zunehmenden Legitimierung fortschreitender Überwachungsmaßnahmen aus den letzten Jahren nicht neu.

Ich führe das hier nicht weiter aus sondern empfehle stattdessen den Videomitschnitt der einführenden Worte Jutta Webers auf dem Drohnenkongress der „Grünen“ vom 15. März d.J. in Berlin. (Diejenigen „Grünen“, denen ihr pazifistischer Hintergrund ansonsten im allgemeinen abhanden gekommen zu sein scheint und denen ich bei der Haltungsfindung zum Thema Drohnen in dieser Hinsicht einen Sinneswandel wünsche.) Hörenswert im Beitrag von Frau Weber sind auch die Erläuterungen zu praktizierten Drohnentaktiken wie „signature strikes“ und „double-tap strikes“.

 

Fazit und Ausblick

Die heute gestartete „Drohnen-Kampagne“ hat es geschafft, sich einerseits nicht in unterschiedliche Lager von Friedens- und Bürgerrechtsaktivisten aufspalten zu lassen und sich andererseits nicht auf vereinfachende und unhaltbare Aussagen wie „Wir sind gegen Drohnen“ einzulassen.

Der Appell „Keine Kampfdrohnen!“ ist deswegen ein wertvoller Kernkonsens, weil er bis jetzt zur breiten Mitzeichnung geführt hat (u.a. FIfF, Grundrechtekomitee, RAV, CCC, digitale gesellschaft, digital courage …) und ich wünsche mir, dass die gemeinsame Arbeit der vielen, sehr unterschiedlichen Unterstützergruppen weiter geht und die damit einhergehenden interessanten neuen Vernetzungen zwischen den Menschen viele gute Früchte trägt.

Alle Einzelheiten über den Appell, zur Möglichkeit der Offline- und Online-Zeichnung sowie weitere Informationen zum Thema bietet die sich im ständigen Auf- und Umbau befindliche Kampagnen-Homepage

www.drohnen-kampagne.de

 

Dieser Beitrag gibt die persönliche Meinung von Micha wieder und ist kein offizielles Statement des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung.

Bildquellen: Eigene Bilder, CC-BY-SA, ansonsten laut Angabe.

Nach Vorratsdatenspeicherung, Online-Durchsuchung und Internetzensur hat der Bundestag heute zum nächsten Schlag gegen die Freiheit des Internets ausgeholt: FDP, CDU/CSU und SPD wollen eine automatisierte Schnittstelle einführen, über die Polizei und Geheimdiensten Internetnutzer ohne richterliche Anordnung identifizieren und ihr Surfverhalten personalisiert auswerten sollen. So drohen unschuldige Internetnutzer ins Fadenkreuz polizeilicher Beobachtung und Ermittlungen zu geraten. Selbst Passwörter zu E-Mail-Postfächern und Internet-Speicherdiensten (Cloud) sollen Geheimdienste ohne richterliche Anordnung anfordern können.

Dieses Gesetz einer großen Überwachungskoalition ist nicht nur inakzeptabel, sondern auch verfassungswidrig. Das sage ich als derjenige, auf dessen Verfassungsbeschwerde das rot-grüne Überwachungsgesetz von 2004 für verfassungswidrig erklärt worden ist.

Ich rufe alle Internetnutzer auf, ihre Innenminister zum Stopp dieses Überwachungsplans im Bundesrat aufzurufen (Kontaktdaten hier)! Insbesondere ist zu fordern, dass Bestandsdaten allenfalls mit richterlicher Anordnung und zur Aufklärung schwerer Straftaten oder zur Abwehr von Gefahren für wichtige Rechtsgüter herausgegeben werden dürfen. Ein Zugriff durch Geheimdienste ist in jedem Fall abzulehnen, ebenso wie die Herausgabe von Zugriffscodes wie PINs und Passwörtern.

Sollten Proteste nicht helfen, werde ich erneut das Bundesverfassungsgericht einschalten müssen. Das wird aber Jahre dauern und nur ein Mindestmaß an Grundrechtsschutz durchsetzen. Politischer Protest ist daher das Mittel der Wahl.

Mit einem FDP-nahen Juristen habe ich die in meinem letzten Blogpost aufgezählten Verfassungsverstöße näher diskutiert und erläutert (seine Argumente sind auf grauem Hintergrund gedruckt):

Nach der vernichtenden Sachverständigenanhörung zum Gesetzentwurf haben die Fraktionen der CDU/CSU, der FDP und der SPD Änderungen beantragt. Diese sind jedoch völlig ungenügend. Passwörter und PINs dürfen in weitem Umfang ohne richterliche Anordnung angefordert werden (in Eilfällen, bei Geheimdiensten, bei Beschlagnahmen), Internetnutzer dürfen sogar stets ohne richterliche Prüfung identifiziert werden.

1. Es soll weiterhin eine elektronische Schnittstelle zur vereinfachten Abfrage von Kommunikationsdaten eingeführt werden.

Das gibt es bereits in § 111 TKG und wurde im Urteil des
Bundesverfassungsgerichts ausdrücklich erlaubt.

Es gibt bisher eine Schnittstelle nur für Name, Anschrift, Geburtsdatum und statischer Rufnummer; nur das hält das BVerfG für verfassungskonform. Künftig soll es eine Schnittstelle auch für dynamische IP-Adressen, Passwörter, elektronische Adressbücher, Kontoverbindungen und alle sonstigen Bestandsdaten geben. Das ist verfassungswidrig:
<http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Bestandsdaten-StN#Abs._5:_Unverh.C3.A4ltnism.C3.A4.C3.9Fige_Abrufschnittstelle>

2. Bundeskriminalamt und Zollkriminalamt sollen in weitem Umfang Zugriff auf Kommunikationsdaten erhalten, wo Eingriffe in das Fernmeldegeheimnis bisher nicht gestattet sind (z.B. als Zentralstelle, zum Personenschutz).

Alle Behörden, die jetzt in dem Gesetz genannt werden, konnten schon vorher auf die Daten zugreifen.

Das ändert nichts an dem Vorwurf: „Bundeskriminalamt und Zollkriminalamt sollen in weitem Umfang Zugriff auf Kommunikationsdaten erhalten, wo Eingriffe in das Fernmeldegeheimnis bisher nicht gestattet sind (z.B. als Zentralstelle, zum Personenschutz).“

1. Es fehlt bereits die verfassungsrechtlich gebotene abschließende Bestimmung, welche Vorschriften einen Zugriff auf Kommunikationsdaten erlauben sollen (einfachgesetzliches Zitiergebot).

Mit der vom BVerfG geforderten Doppeltür (Für Abruf und
Auskunftserteilung müssen damit korrespondierende Rechtsgrundlagen bestehen) ist dem ausreichend Rechnung getragen

Nein:
<http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Bestandsdaten-StN#Unklarer_und_unkontrollierter_Zugriff_auf_Zugangssicherungscodes_.28PINs.2C_Passw.C3.B6rter.29>

2. Entgegen den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sollen
Zugriffe auf Kommunikationsdaten durch Polizeibehörden nicht beschränkt werden auf Fälle konkreter Gefahr oder des Verdachts
einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat. Entgegen den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts soll die Identifizierung von Internetnutzern selbst zur Ermittlung geringfügiger Ordnungswidrigkeiten zugelassen werden.

Der neue Gesetzestext heißt jetzt „Die Auskunft darf nur erteilt werden, soweit eine in Absatz 3 genannte Stelle dies im Einzelfall in Textform zum Zweck der Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung oder für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der in Abs. 3 Ziff. 3 genannten Stellen unter Berufung auf eine gesetzliche Bestimmung verlangt, die ihr eine Erhebung der in Absatz 1 in Bezug genommenen Daten erlaubt.“ Damit ist genau die oben stehende Forderung erfüllt.

Das BKA, Geheimdienste und andere Behörden sollen Auskunft über TK-Daten allgemein „zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben“ verlangen dürfen, die Aufgaben erfassen nicht nur die Abwehr konkreter Gefahren. Dass Auskünfte nach § 113 TKG n.F. nur zur Gefahrenabwehr erteilt werden dürfen, läuft leer, weil für den Anbieter nicht überprüfbar. „Dabei ist dafür Sorge zu tragen, dass jedes Auskunftsverlangen durch eine verantwortliche Fachkraft auf Einhaltung der in Absatz 2 genannten /formalen Voraussetzungen/ geprüft und die weitere Bearbeitung des Verlangens erst nach einem positiven Prüfergebnis freigegeben wird.“ Die materiellen Voraussetzungen prüft der Anbieter nicht.

Der Bezug auf Ordnungswidrigkeiten wurde im Urteil des BVerfG ausdrücklich zugelassen, solange eben ein Anfangsverdacht oder konkrete Gefahr besteht. Siehe dazu Randnummer 175 bis 177 im Urteil.

Falsch:
<http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Bestandsdaten-StN#Ordnungswidrigkeiten>

3. Entgegen den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts soll die
Identifizierung von Internetnutzern durch Geheimdienste keine tatsächlichen Anhaltspunkte für das Vorliegen einer konkreten Gefahr voraussetzen.

Doch, da es in § 113 TKG, also der allgemeinen Norm vor der Klammer, so eingefügt wurde. Wenn der erste Teil der Doppeltür eine konkrete Gefahr oder einen Anfangsverdacht fordert, gilt das für das gesamte Verfahren.

Auch § 113 TKG n.F. fordert im Fall der Geheimdienste nur ein Auskunftersuchen „für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der in Absatz 3 Nummer 3 genannten Stellen“. Zu den gesetzlichen Aufgaben der Geheimdienste zählt nicht nur die Abwehr konkreter Gefahren, für die tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen. Also wieder klar verfassungswidrig.

4. Es ist unklar und nicht kontrollierbar, unter welchen Voraussetzungen Anbieter Zugriffscodes wie Mailbox-PINs oder E-Mail-Passwörter an Staatsbehörden herausgeben dürfen.

Siehe
<http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Bestandsdaten-StN#Unklarer_und_unkontrollierter_Zugriff_auf_Zugangssicherungscodes_.28PINs.2C_Passw.C3.B6rter.29>

5. Der Bund will Anbietern verbieten, ihre Kunden von Datenabfragen zu benachrichtigen, selbst wo die Länder Stillschweigen nicht anordnen (z.B. bei Suizidgefahr oder Vermissten).

Die nachträgliche Berichtigung wurde ausdrücklich aufgenommen

Benachrichtigung ist nur für IP-Auskünfte und Passwortanforderungen vorgesehen, nicht für sonstige Bestandsdatenauskünfte. Richtig bleibt die Kritik: „Der Bund will Anbietern verbieten, ihre Kunden von Datenabfragen zu benachrichtigen, selbst wo die Länder Stillschweigen nicht anordnen (z.B. bei Suizidgefahr oder Vermissten).“ Das ist verfassungswidrig:
<http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Bestandsdaten-StN#Abs._3_und_4:_Mangelnde_Bundeskompetenz>

6. Den Datenzugriff durch eine elektronische Schnittstelle weiter zu erleichtern, ist unverhältnismäßig und verfassungswidrig.

<http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Bestandsdaten-StN#Abs._5:_Unverh.C3.A4ltnism.C3.A4.C3.9Fige_Abrufschnittstelle>

Dieser Beitrag gibt die persönliche Meinung des Autors wieder und muss nicht der Meinung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung entsprechen.

freiheitsredner

Die Freiheitsredner und Freiheitsrednerinnen engagieren sich – mach mit!

Hast Du die ständigen Einschnitte in Deine Privatsphäre satt? Willst Du nicht länger machtlos an der Seitenlinie der Datenschutzpolitik stehen? Willst Du Dich couragiert für Demokratie und Grundrechte einsetzen? Dann werde Freiheitsredner oder Freiheitsrednerin!

Fast täglich bringen Politiker und Politikerinnen Ideen und Gesetzesinitiativen vor, um die Freiheit der Menschen zu Gunsten einer Illusion von Sicherheit zu beschneiden. Die meisten reagieren auf diese Situation mit Zynismus oder Ignoranz. Dem wollen die Freiheitsredner Aufklärung und Engagement entgegensetzen. Und dafür brauchen wir Dich!

Als Freiheitsrednerin hältst Du Vorträge an Schulen, Universitäten oder Vereinen, um über die Gefahren und Möglichkeiten der modernen digitalen Gesellschaft aufzuklären. Die Freiheitsredner sind ein Netzwerk innerhalb des Arbeitskreis gegen Vorratsdatenspeicherung. Wir sind keine ausgebildeten Expertinnen sondern ehrenamtlich engagierte Menschen, die sich gerne der Diskussion stellen. Das ist auch schon die einzige Voraussetzung, die Du mitbringen solltest. Den Rest kannst Du schnell lernen – etwa anhand bereites gehaltener Vorträge oder im Gespräch mit uns.

Gemeinsam wollen wir andere Menschen für die Probleme unserer modernen Gesellschaft sensibilisieren und versuchen das Zusammenleben in unserem Land menschenwürdiger und lebenswerter zu machen.

 Wenn Du Interesse hast, Freiheitsredner oder Freiheitsrednerin zu werden, melde Dich einfach bei

Der Bundestag soll am Donnerstag den Gesetzentwurf der
Bundesregierung zur Neuregelung der vom Bundesverfassungsgericht
gekippten Vorschriften zur Mitteilung von Telekommunikations- und
Internetdaten einschließlich Handy-PINs und E-Mail-Passwörtern mit
völlig unzureichenden Änderungen verabschieden.

Der geänderte Gesetzentwurf unterschreitet nicht nur das ohnehin
schwache bisherige Schutzniveau weiter. In mehreren Punkten verletzt er selbst die weiten verfassungsrechtlichen Grenzen, wie sich aus der Stellungnahme im Wiki ergibt.

Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um auf die Abstimmung im Bundestag und auf die anschließende Positionierung des Bundesrats Einfluss zu nehmen. Um das Vorhaben noch zu stoppen, ist massiver öffentlicher Druck nötig.

Schreibt vor allem den Bundestagsabgeordneten der FDP und fordert Ablehnung des Gesetzentwurfs. Und fordert euren Landesinnenminister zur Ablehnung im Bundesrat auf!

Stellungnahme

Nach der vernichtenden Sachverständigenanhörung zum Gesetzentwurf haben die Fraktionen der CDU/CSU, der FDP und der SPD Änderungen beantragt. Diese sind jedoch völlig ungenügend. Passwörter und PINs dürfen in weitem Umfang ohne richterliche Anordnung angefordert werden (in Eilfällen, bei Geheimdiensten, bei Beschlagnahmen), Internetnutzer dürfen sogar stets ohne richterliche Prüfung identifiziert werden.

Der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft geht weiterhin deutlich über die bisherige Rechtslage hinaus und baut Schutzvorschriften ab:

  1. Es soll weiterhin eine elektronische Schnittstelle zur vereinfachten Abfrage von Kommunikationsdaten eingeführt werden.
  2. Bundeskriminalamt und Zollkriminalamt sollen in weitem Umfang Zugriff auf Kommunikationsdaten erhalten, wo Eingriffe in das Fernmeldegeheimnis bisher nicht gestattet sind (z.B. als Zentralstelle, zum Personenschutz).

In mehreren Punkten ist der geänderte Gesetzentwurf sogar verfassungswidrig:

  1. Es fehlt bereits die verfassungsrechtlich gebotene abschließende Bestimmung, welche Vorschriften einen Zugriff auf Kommunikationsdaten erlauben sollen (einfachgesetzliches Zitiergebot).
  2. Entgegen den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sollen Zugriffe auf Kommunikationsdaten durch Polizeibehörden nicht beschränkt werden auf Fälle konkreter Gefahr oder des Verdachts einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat. Entgegen den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts soll die Identifizierung von Internetnutzern selbst zur Ermittlung geringfügiger Ordnungswidrigkeiten zugelassen werden.
  3. Entgegen den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts soll die Identifizierung von Internetnutzern durch Geheimdienste keine tatsächlichen Anhaltspunkte für das Vorliegen einer konkreten Gefahr voraussetzen.
  4. Es ist unklar und nicht kontrollierbar, unter welchen Voraussetzungen Anbieter Zugriffscodes wie Mailbox-PINs oder E-Mail-Passwörter an Staatsbehörden herausgeben dürfen.
  5. Der Bund will Anbietern verbieten, ihre Kunden von Datenabfragen zu benachrichtigen, selbst wo die Länder Stillschweigen nicht anordnen (z.B. bei Suizidgefahr oder Vermissten).
  6. Den Datenzugriff durch eine elektronische Schnittstelle weiter zu erleichtern, ist unverhältnismäßig und verfassungswidrig.

Unsere Position ist: Der Staat darf auf Kommunikationsdaten allenfalls mit richterlicher Anordnung und zur Aufklärung schwerer Straftaten oder zur Abwehr von Gefahren für wichtige Rechtsgüter zugreifen. Einen Zugriff durch Geheimdienste lehnen wir in jedem Fall ab, ebenso wie die Herausgabe von Zugriffscodes wie PINs und Passwörtern.

Dieser Beitrag reflektiert die persönliche Meinung des Verfassers Patrick Breyer und entspricht nicht notwendig der Position des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung.

 

Am Montag dieser Woche fand an der Universität Hamburg ein durchaus hochkarätig besetztes Symposium zum Thema Cybercrime statt. Vertreter von Polizei, Staatsanwaltschaften, kriminologischen Forschungsinstituten, Gerichten und Politik referierten und diskutierten über die Herausforderungen für die Strafermittlung und Strafverfolgung in Zeiten der gar nicht mehr so neuen Medien. Nicht als Referent geladen waren, wie bei solchen Veranstaltungen leider üblich, Vertreter der  Zivilgesellschaft. Aber das nur am Rande.

Wer nun ein fortgesetztes Herunterbeten des Mantras für die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung erwartet hatte, wurde zunächst enttäuscht. Die Referenten der Wissenschaft zeichneten vielmehr ein durchaus differenziertes Bild, in dem auch die Schädlichkeit und begrenzte Wirksamkeit dieses Überwachungswerkzeugs Erwähnung fand. Sehr glaubwürdig skizzierte Daniel Hammer, Professor für IT-Sicherheit in Offenburg, ein Szenario, in dem man nach einer Wiedereinführung feststellen würde, dass die Erfolge unzureichend wären und man praktisch keinen Schritt weitergekommen sei. Man war als Zuhörer mit Grundrechtsbewusstsein geneigt, auf einen durchwegs konstruktiven und sachlichen Fortgang der Veranstaltung zu hoffen.

Das war, wie sich nach der Mittagspause herausstellen sollte, ein Trugschluss.

Als dann nämlich Jürgen Lewandrowski, Oberstaatsanwalt in Osnabrück und für gut Informierte kein Unbekannter, sein Referat zu Ende geführt hatte, war die innere Erwartungshaltung nach Grausamkeiten und Maßlosigkeit mehr als befriedigt. Nicht nur, dass er unter heftigem Schwingen der KiPo-Keule eine umfassende Vorratsdatenspeicherung für ‚möglichst lange Zeit‘ forderte. Nein, auch Dinge wie Generalschlüssel  für die Strafverfolgung, mit denen die üblichen elektronischen Verschlüsselungswerkzeuge aufgebrochen werden können, standen auf seiner Wunschliste. Als er dann auch noch suggerierte, man könne doch verurteilten ‚Hackern‘ teilweise Haftverschonung anbieten, wenn sie im Gegenzug einige Zeit für die Ermittler arbeiten und so deren Bedarf an qualifiziertem  Personal decken würden, wurde wohl den meisten Zuhörern klar, dass das Problem mangelnder Bodenhaftung kein Alleinstellungsmerkmal von Rennfahrern ist. Dieses Konzept der selbstbedienenden Personalversorgung des Justizapparates ging dem Auditorium dann doch zu weit, und entlockte selbst seinem Nachfolger am Redepult, dem BGH-Richter Jürgen-Peter Graf, eine spitze Bemerkung.

Nach der abschließenden Diskussionsrunde, die leider viel zu wenig Raum für Publikumsfragen bot, kam dann im Schlusswort des Staatsrats Ralf Kleindiek auch noch der subtil formulierte, aber dennoch erkennbare Vorwurf der Strafvereitelung an die Bundesjustizministerin wegen deren Verweigerung eines VDS-Gesetzes. Damit war dann auch die Strichliste der üblichen Ungeheuerlichkeiten abgearbeitet.

So  weit, so gut. Oder schlecht, je nach Perspektive. Der Besuch der Veranstaltung war jedenfalls lohnend und aufschlussreich, und dem Veranstalter gebührt dafür Dank.

Nach der Veranstaltung hatte ich Gelegenheit für ein kurzes Gespräch mit Jürgen-Peter Graf. In dessen Verlauf bestätigte er meine Einschätzung, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichts die Nutzung von Vorratsdaten für nicht-schwere Straftaten ausschießt, und man folglich für die Verfolgung dieser Straftaten andere Wege beschreiten muss.

Daraus ergibt sich aber, dass jene, die beharrlich die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung fordern und sich der Evaluierung und Umsetzung von ‚quick freeze‘ und anderen Werkzeugen verwehren, mittelbar und teilweise unmittelbar dafür sorgen, dass manche minderschweren Straftaten nicht verfolgt werden können.  Wenn wir für einen Moment den Gedanken zulassen, dass die so oft bemühten rechtsfreien Räume im Internet tatsächlich existieren, dann ist festzustellen, dass es nicht die Gegner der Vorratsdatenspeicherung sind, die dafür die Verantwortung tragen, sondern vielmehr jene, die die Einführung von Alternativen blockieren. Interessanterweise sind das häufig die gleichen Personen, die auch für unzureichende Personalstärke, Ausbildung und Ausrüstung in Ermittlungsbehörden verantwortlich sind.

Jene, die das Verhalten der Bundesjustizministerin in die Nähe der Strafvereitelung rücken und der Freiheitsrechtsbewegung Blindheit gegenüber Schutzlücken vorwerfen, sollten sich besser an die eigene Nase fassen und, wo verantwortlich, ihre Hausaufgaben machen. Wäre das in den seit dem Urteil aus Karlsruhe vergangenen Jahren geschehen, dann wären wir heute wohl an einem Punkt, wo funktionierende Alternativen zur Vorratsdatenspeicherung erfolgreich im Einsatz sind und die Idee dieses Grundrechtseingriffs endgültig zu den Akten gelegt werden kann.