Unrecht

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Unter dem Motto „Deine Daten bei Geheimdiensten“ veranstaltet die Humanistische Union (HU) im Rahmen der Kampagne „ausgeschnüffelt“ eine Blogparade. Dies ist unser Beitrag.

Meistens, wenn in den Nachrichten über die furchtbaren Zustände in mehr oder weniger weit entfernten Unrechtsstaaten berichtet wird, stellt sich bei mir spontan erst einmal ein Gefühl von Mitleid mit den darunter leidenden Menschen ein, mit der Gewissheit im Hintergrund, dass wir hier in Deutschland und Europa solche Dinge nicht zu fürchten brauchen. Weil wir ja in funktionierenden Rechtsstaaten leben, in denen die Kontrollmechanismen ihre Wirkung entfalten, und sich alle wichtigen Instanzen an die Vorgaben der freiheitlich-demokratischen Grundordnungen halten.

Und dann gibt es Nachrichten, die den aufmerksamen Zuschauer aus diesem Traum herausreißen, und auf den harten, kalten Boden der Realität zurückholen. Besonders geeignet dazu sind in jüngerer Zeit die Berichte zum Umgang von Regierung und Staatsanwaltschaft mit der NSA/GCHQ-Affäre. Dass hier nicht die erwähnte Grundordnung unseres Staates oberste Maxime ist, sondern von den Protagonisten andere Argumente für wichtiger gehalten werden, ist inzwischen eine ebenso weit verbreitete wie traurige Erkenntnis. Die an Strafvereitelung grenzende Untätigkeit jener Personen, deren Aufgabe es ist, uns vor diesen Angriffen der Geheimdienste auf unser Grundrecht auf Privatheit zu schützen, ist aber nicht nur in der Sache an sich gefährlich. Der Schaden, den Merkel-Regierung und Bundesanwaltschaft da anrichten, ist ungleich größer und tiefgreifender.

Eine der Grundlagen von freiheitlichen parlamentarischen Demokratien ist ein Gesellschaftsvertrag. Dieser Vertrag besagt, dass die zur Wahrung der schutzwürdigen Werte erforderlichen Maßnahmen nicht vom Einzelnen selbst oder von unorganisierten Gruppen getroffen werden, sondern direkt oder indirekt gewählte Instanzen mit diesen Aufgaben betraut werden. Diese Instanzen erhalten zur Erfüllung ihrer Aufgaben weitreichende Handlungsvollmachten und Verfügungsmacht über ausführende, rechtsprechende und gesetzgebende Verfahren und Werkzeuge. Der Vertrag kann aber nur dann wie gewünscht funktionieren, wenn die Machtinstanzen sich den Grundwerten der Gesellschaft verpflichten und all ihr Handeln diesen Werten unterwerfen. Tun sie dies nicht, entzieht man dem Vertrag und damit der Funktionstüchtigkeit des Staates insgesamt die Grundlage.

Dies hat entscheidende Auswirkungen auf das Verhältnis des Einzelnen zum Staat. Warum, so kann man sich fragen, soll ich noch eine korrekte, ehrliche Steuererklärung abgeben, wenn der mit diesen Steuern finanzierte Staatsapparat seinen Teil der Abmachung, also meine Rechte zu schützen, nicht einhält? Warum soll ich mich an Regeln eines Staates halten, der seine eigenen Regeln nicht befolgt? Wie soll der Einzelne auf dem Boden des Staates seine Wurzeln und damit Halt und Sicherheit finden, wenn dieser Boden von der Staatsführung vergiftet wird? Werden gerade junge Menschen sich mit einem Staat zu identifizieren lernen und dem Gesellschaftsvertrag beitreten, wenn dessen Führung diesen Vertrag verletzt?

Auf diese und viele ähnliche Fragen wird es keine eindeutigen, allseits akzeptierten Antworten geben. Klar ist aber, dass mit jedem Vorgang, bei dem sich die Machtinstanzen des Staates über die Vorgaben der freiheitlich-demokratischen Grundordnung hinwegsetzen, die Entfernung zwischen Mensch und Staatsführung, und damit die Entfremdung des Einzelnen von seiner rechtsstaatlichen Heimat zunimmt.

In kaum einem anderen Politikfeld häufen sich solche Vorgänge so sehr wie im Bereich der Sicherheitspolitik. Die Vielzahl an Überwachungsgesetzen, die in den letzten Jahren erst von den Verfassungsgerichten auf ein halbwegs erträgliches Maß zurechtgestutzt oder gleich ganz verworfen werden mussten, zeugt von einer Besorgnis erregenden Gleichgültigkeit gegenüber Grundrechten und Missachtung der Sorgfaltspflicht bei Regierungen und Parlamentsmehrheiten. Und selbst nach solchen höchstrichterlichen Entscheidungen setzt bei den Protagonisten meist kein Lernprozess ein: in Gerichtsverfahren zu einem bestimmten Gesetz getroffene Grundsatzentscheidungen werden bei ähnlichen Gesetzgebungen sehenden Auges missachtet. Beispielsweise zeigen sich EU-Kommission und Regierungen bei ihren Bemühungen um eine europäische Fluggastdatenspeicherung vom Verbot genereller anlassloser Überwachung im jüngsten Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Vorratsdatenspeicherung völlig unbeeindruckt. Hier ist die Absicht erkennbar, sich um die Vorgaben der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, zu denen höchstrichterliche Urteile gehören, herumzuwinden. Der Gesellschaftsvertrag funktioniert nicht mehr. Ähnliches gilt für die Geheimdienstaffäre, die mit den Veröffentlichungen durch Edward Snowden ins Rollen gebracht wurde. Es steht völlig außer Frage, dass die umfangreichen Datensammlungen durch NSA und GCHQ mit den hier geltenden rechtsstaatlichen Prinzipen von Erforderlichkeit, Zweckmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit unvereinbar sind. Vor unser aller Augen werden in großem Umfang höchste Rechtsgüter verletzt. Die bereits angesprochene Untätigkeit der Staatsführung bedeutet nichts weniger, als dass diese ihren Teil der Abmachungen nicht einhält und den Gesellschaftsvertrag verletzt.

Es gibt zweifellos weitere Politikfelder, auf denen die Frage nach der Verletzung des Vertrags zwar nicht so eindeutig zu beantworten ist, aber dennoch diskutiert werden muss. Denn das grundlegende Problem, also die zunehmende Entfernung der Staatsführungen vom rechtsstaatlichen Fundament, ist dabei stets gleich. Die Gefahren für den friedlichen Zusammenhalt unserer Gesellschaften, wie sie aus den oben gestellten Fragen ersichtlich werden, werden mit jeder betroffenen Einzelperson größer. Weil aber das Problem der ausufernden Überwachung wie kein anderes die Erosion des Rechtsstaatsprinzips demonstriert, sind die in diesem Bereich aktiven Widerstandsorganisationen in der Verantwortung, sich nicht nur ihres eigentlichen Themas anzunehmen, sondern auch des Schutzes des Gesellschaftsvertrages selbst. Aufgabe des Widerstands ist also nicht nur, verfassungswidrige Überwachungsvorhaben zu Fall zu bringen, sondern auch, die Mandatsträger der Staatsführungen dazu zu bringen, sich den Maximen des Vertrages wieder zu verpflichten und entsprechend zu handeln. Es gilt, den Verantwortlichen die Risiken ihres Handelns und die möglichen Folgen klar vor Augen zu führen. Es gilt, Regierungen und Parlamente davon abzubringen, ausufernde Überwachungsgesetze überhaupt auszufertigen oder zu verabschieden. Es gilt, die Schonung des empfindlichen Bodens, in dem unsere rechtsstaatlichen Wurzeln Halt finden sollen, anzumahnen.

Das muss man sicherlich nicht bei jeder Diskussion über eine einzelne Videokamera en detail ausführen. Aber überall dort, wo die Widerstand leistenden Organisationen im Rahmen eines öffentlichen oder auch vertraulichen Diskurses zu Sicherheitsgesetzen und Überwachungsfragen Gehör finden, sollte dieser bedeutsame Aspekt mindestens begleitender Bestandteil der Arbeit sein. Von Fall zu Fall wird man nicht umhinkommen, ihn als wesentlichen, wenn nicht gar zentralen Pfeiler der eigenen Argumentation zu positionieren. Genannt seien hier beispielsweise die gegenwärtigen Diskurse zu den Geheimverhandlungen über die auch die Privatsphäre bedrohenden Freihandels- und Dienstleistungsabkommen TTIP und TISA. Den Verantwortlichen muss klar gemacht werden, dass diese Handlungsweise mit ihrem Mandat und dessen Grundlagen nicht vereinbar ist, und die ohnehin schon große Kluft zwischen den Vertragspartnern weiter vergrößert. Und eine sich vergrößernde Kluft hat die Eigenschaft, dass die sie überspannenden Brücken nach und nach einstürzen werden. Es liegt im gemeinsamen Interesse aller Beteiligten, es nicht so weit kommen zu lassen.

In diesem Sinne ist die Aufgabe der Widerstand leistenden Organisationen noch größer, als ohnehin schon durch die Sachthemen vorgegeben. Andererseits wäre ein nachhaltiger Erfolg bei der grundlegenden Vertragsproblematik so tiefgreifend und weitreichend, dass sich die Probleme mit den Sachthemen anschließend ohne oder mit sehr viel geringerem Aufwand lösen ließen. Diese Möglichkeit, so vage sie auch sein mag, macht es für die Organisationen lohnend, sich der genannten Verantwortung Seite an Seite zu stellen, und die Diskurse entsprechend zu erweitern.

Weitere Artikel der HU-Blogparade:
Blogbeitrag der Humanistischen Union: Deine Daten beim Inlandsgeheimdienst
Blogbeitrag von Digitalcourage: Überwachung macht uns krank im Kopf
Blogbeitrag von campact: Snowden hält uns den Spiegel vor
Blogbeitrag der FSFE: Schutz vor Überwachung durch Verschlüsselung mit Freier Software
Blogbeitrag der Digitalen Gesellschaft: Black Box BND: Was der NSA-Untersuchungsausschuss ans Licht bringt
Blogbeitrag von freiheitsfoo: Deine politische Gesinnung bei Geheimdiensten – Demonstrations-Daten und das Trennungsgebot

Dieser Beitrag gibt die persönliche Meinung des Autors Kai-Uwe Steffens wieder und ist kein offizielles Statement des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung.

Wie heise-online heute berichtet, hat das Oberlandesgericht Köln festgestellt, dass das Zollkriminalamt eine rechtswidrige Überwachung praktiziert hat. Das allein wäre schon schlimm genug, aber die Begründung der Verantwortlichen, warum sie das getan hatten, ist – euphemistisch gesagt – bemerkenswert.

Es ging um die Telefon- und Datenverkehrüberwachung eines Verdächtigen, aus der dessen zum geschützten Kernbereich gehörende Kommunikation mit seinem Rechtsanwalt hätte gelöscht werden müssen. Weil aber den Überwachern das Geld für die Hardware fehlte, die das Softwareupdate zum automatischen Herausfiltern und Löschen von Kernbereichskommunikation voraussetzte, haben sie über ein Jahr lang einfach drauf los gespeichet. Und zwar komplett, also auch das, was nach geltender Auffassung des Bundesverfassungsgerichts grundgesetzlich geschützt ist und nicht gespeichert werden darf.

Kurz gesagt: hier wurden vorsätzlich Grundrechte verkauft. Für Geld. Grundrechte, die nicht umsonst das Prädikat ‚unveräußerlich‘ tragen. Und es musste erst ein Gericht bemüht werden, um zu klären, dass so etwas ein Rechtsbruch ist.

Angesichts des eklatanten Mangels von Unrechtsbewusstsein bei den Überwachern erscheinen mir folgende Dinge zwingend erforderlich:

1. Eine vollständige Untersuchung darüber, welche Personen für diese Praktizierung von Unrecht die Verantwortung tragen.

2. Das Entfernen dieser Personen aus ihren Ämtern.

3. Eine unmissverständliche Dienstanweisung der beaufsichtigenden Ministerien an alle in Frage kommenden Stellen der Ermittlungsbehörden, dass derartige Dinge unter Androhung empfindlichster Strafen ohne Wenn und Aber zu unterlassen sind.

4. Die Präsenz der Erkenntnis, dass Überwachungswerkzeuge zu solchen Rechtsbrüchen einladen, in der politischen Diskussion über alte und neue Sicherheitsgesetze.

In all den Protesten der letzten Jahre gegen Vorratsdatenspeicherung und andere Formen von Überwachung haben wir wiederholt auf derartige Gefahren hingewisen. Und ebenso wiederholt wurde dies, wenn nicht gar missachtet, von den Befürwortern scharfer Sicherheitsgesetze vom Tisch gefegt. Diesen Damen und Herren lege ich nahe, sich in einem ruhigen Moment mal über die Folgen ihres Tuns Gedanken zu machen, sollten auch andere von uns genannte Risikoszenarien bittere Realität werden. Es sollte Einigkeit herrschen, dass das vermieden werden muss. Und das geht am besten, in dem man dem die Grundlagen entzieht und Überwachung so weit wie irgend möglich vermeidet.