Veranstaltungshinweis

Hinweise auf Veranstaltungen

Auf circa 130 Seiten stellen die Herausgeberinnen des Gen-ethischen Netzwerks eine lesenswerte Sammlung von Beiträgen zusammen, die sich aus verschiedenen Perspektiven mit der polizeilichen DNA-Vorratsspeicherung in Deutschland und anderen Ländern beschäftigen. Der bei Assoziation A erschienene und u.a. von der Wau Holland und Sebastian Cobler Stiftung geförderte Sammelband entstand im Nachgang der Kampagne “DNA-Sammelwut stoppen!”, die in den Jahren 2011 und 2012 den Fokus bürgerrechtlicher Kritik auch auf diese biometrischen Datensammlungen lenken sollte. Damals hatte beispielsweise das überdimensionierte Wattestäbchen – bekannt unter dem Namen “Willi Watte” – auf der Demonstration “Freiheit statt Angst” für Aufmerksamkeit gesorgt.

“Über eine Million Profile: DNA-Sammelwut in Deutschland”

Im ersten Teil des Buches wird neben den historischen, rechtlichen und biostatistischen Grundlagen vor allem über die Fehlerquellen, Unwägbarkeiten und ständigen Ausweitungen dieser polizeilichen Ermittlungsmethode aufgeklärt. Beispielsweise thematisiert die Journalistin Heike Kleffner in ihrem Beitrag, wie die DNA-Spur einer “unbekannten weiblichen Person” die Ermittlungen im Mordfall Kiesewetter in die Irre leitete. Die unter dem Begriff “Phantom von Heilbronn” bekannt gewordene falsche Verdächtigung, verursacht durch eine Verunreinigung von Wattestäbchen für DNA-Probennahmen, war allerdings nur eine Seite des schockierenden Falls, dessen gesamte Dimension erst später im Rahmen der NSU-Ermittlungen offenkundig wurde. Begünstigt wurde die falsche Ermittlungsrichtung nämlich nicht nur durch die vorgeblich so beweiskräftigten DNA-Spuren, sondern mindestens ebenso durch rassistische Stereotype der ermittelnden Polizeibeamten und der aufmerksamkeitsheischenden Medien, die unter der Überschrift “Landfahrer” und “Spur ins Zigeunermilieu” mehrere Sinti- und Roma-Familien unter Generalverdacht stellten.

Die rassistische Komponente von DNA-Datenbanken wird auch im Beitrag von Susanne Schultz über die Methode der Verwandtensuche deutlich: Da in den USA afroamerikanische Familien durchschnittlich größer sind als die Familien weißer US-Amerikaner, geraten durch das in einigen Bundesstaaten übliche, aber unscharfe “familial searching” diese Bevölkerungsgruppen häufiger in den Fokus polizeilicher Ermittlungen. Vorurteile gegenüber Menschen mit dunkler Hautfarbe durch die überwiegend von weißen besetzten Polizeiberufe führen zu einer diskriminierenden Strafverfolgungspraxis, die sich unter dem Stichwort “racial profiling” auch in Deutschland wiederfindet.

Der Beitrag über den ausgehöhlten Datenschutz und die Rechtslage in Deutschland zeigt die Problematik der DNA-Sammelwut: Die beim Bundeskriminalamt (BKA) im Verbund mit den Ländern betriebene DNA-Analyse-Datei (DAD) enthält derzeit 1.085.348 Datensätze, davon 826.924 Personen- und 258.424 Spurendatensätze. Anders als vom BKA behauptet, sind die meisten der Einträge jedoch nicht aufgrund schwerer Verbrechen gespeichert. Stattdessen werden dort vorwiegend Diebstahldelikte und Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz gespeichert. Zudem sind die gesetzlichen Vorschriften mit unbestimmten Rechtsbegriffen durchsetzt und in der Praxis werden selbst die wenigen Datenschutzgesichtspunkte – beispielsweise bei der Durchführung von Massengentests – nicht eingehalten. Insgesamt wird damit deutlich, dass für den Gesetzgeber und die Exekutive die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen auch in diesem Bereich polizeilicher Datenspeicherung als nachrangig gelten.

“Individuell und gemeinsam: Kampagnen, Protest, Widerstand hierzulande”

Der zweite Teil des Buchs gibt einen Überblick zu Kampagnen, Protest und Widerstand gegen die Praktiken der biometrischen Erfassung und die Vorratsdatenspeicherung von DNA-Profilen. Die meist relativ kurzen Beiträge zeichnen ein trauriges Bild: Einerseits wird zwar deutlich, dass es durchaus gezielte Kritik und Widerstand gegen diese Ermittlungsmethode gibt; schon in der gemeinsamen Erklärung verschiedener Frauenverbände zur Errichtung der DNA-Analyse Datei von 1999 hatten diese deutliche Worte gefunden. Dort ist beispielsweise von einem “trojanischen Pferd” und der Instrumentalisierung der Opfer für “Justizinteressen” die Rede. Andererseits sind die wenigen Versuche einer Verweigerung der DNA-Abgabe oft nicht erfolgreich.

Beispielsweise hat die Polizei trotz fehlender richterlicher Anordnung durch Zwangs- und Einschüchterungsmaßnahmen bei der Freiburger Wagengruppe “Sand im Getriebe” die Abnahme von DNA-Proben erreicht. Auslöser war eine geringfügige Sachbeschädigung in einer Straße in der Nähe. Auch ein Göttinger Antifa-Aktivist musste trotz renitenter Weigerung schließlich eine Speichelprobe abgeben, weil sich das Bundesverfassungsgericht letztendlich für seine Beschwerde als nicht zuständig erklärte. Allerdings sind solche Verweigerungen zugleich oft folgenschwer für die Betroffenen, wie der Beitrag von Winfried Wessolleck zeigt: In Gütersloh wurden 27 Verweigerer eines Massengentests von der Polizei kurzum zu “Tatverdächtigen” gemacht und von ihnen ein Alibi gefordert. Bei zehn Personen wurde anschließend eine richterliche Anordnung zur Speichelprobe eingeholt, obwohl die Beteiligung an Massengentests eigentlich “freiwillig” ist. Einer der Verweigerer wurde dann – ohne über die richterliche Anordnung informiert zu werden – von der Polizei in seiner Wohnung überfallen und gefesselt, mit Pfefferspray handlungsunfähig gemacht und auf der Polizeiwache zur Speichelprobe gezwungen. Zwar war die nachträgliche Beschwerde des Anwalts des Betroffenen erfolgreich, da kein Anfangsverdacht vorlag und kein Mensch gezwungen werden kann, den Nachweis seiner Unschuld selbst zu führen. Allerdings blieb die Strafanzeige wegen Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Nötigung gegen die Polizei sowie wegen Verfolgung Unschuldiger gegen Staatsanwaltschaft und Amtsrichterin folgenlos. Ein Klageerzwingungsverfahren wurde ebenfalls abgelehnt.

Ein ermutigendes Beispiel wird hingegen im Beitrag von Katrin Lange geschildert: Als in Erfurt wegen der Verwüstung von Büroräumen und des Diebstahls einer Spardose mit ca. 15 Euro alle Mitarbeiter der betroffenen Liegenschaft zur Abgabe einer “freiwilligen Speichelprobe” zum Zweck des Spurenabgleichs aufgefordert worden, zögerte eine Mitarbeiterin aus Unbehagen. Wenig später drohte die Kriminalpolizei in einem Telefongespräch damit, dass die Verweigernde möglicherweise selbst in den Fokus der Ermittlungen gelangen könnte – samt richterlicher Anordnung der gewünschten DNA-Speichelprobe. Daraufhin verweigerten auch die näheren Kollegen der Mitarbeiterin ihrerseits die Abgabe der Vergleichsprobe.

“Europa – USA – Global: DNA-Datennetze und Protestkampagnen”

Im dritten Teil des Buches erweitert sich der Fokus auf internationale Aspekte und Kampagnen. Dass Großbritannien nicht nur in Sachen Videoüberwachung eine weltweite Vorreiterrolle einnimmt, wird im Bericht von Alexander Schwarz deutlich: Weil er vor 20 Jahren in London einen unzulässigen Fahrschein benutzte und deshalb kurzerhand festgenommen wurde, ist sein DNA-Profil noch heute in der britischen DNA-Datenbank (NDNAD) gespeichert – zusammen mit den Profilen fast fünf Millionen weiterer Personen. Zu dieser Unmenge kommen noch ca. 450.000 Spurendatensätze hinzu, wie Helen Wallace in ihrem ausführlichen Beitrag beschreibt. Der Kampagne “GeneWatch” und einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ist es zu verdanken, dass seit 2011 zumindest die DNA-Daten von Unschuldigen – solange es sich nicht um ein schweres Delikt handelt – gelöscht werden müssen.

Eric Töpfer nimmt in seinem Beitrag den Vertrag von Prüm und das europäische DNA-Datennetz in den Blick, welches maßgeblich vom SPD-Sicherheitsarchitekten Otto Schily ersonnen und vorangetrieben wurde. Dieser Vertrag dient auch als Vorbild für bilaterale Abkommen, mit denen beispielsweise die USA ihre biometrischen Datenbanken weltweit vernetzen. Zu Recht ordnet Töpfer diese Strategie als “transatlantischen DNA-Freihandel” ein, obgleich mit Deutschland wegen technischer Schwierigkeiten der automatisierte Abruf nach dem so genannten Hit/no-Hit-Verfahren noch nicht in die Praxis umgesetzt worden ist. Schließlich beleuchtet Uwe Wendling die Lobbypolitik der Biotech-Branche. Am Beispiel der in Washington ansässigen Firma “Gordon Thomas Honeywall ‘Governmental Affairs’” (GTH-GA) wird gezeigt, mit welchen Tricks die Lobbyisten vorwiegend in afrikanischen Staaten für eine umfassende DNA-Vorratsspeicherung und die Übernahme der FBI-Software CODIS werben.

Den Abschluss des Buches bildet ein Kompendium für Betroffene von DNA-Speicherungen, das auch im Internet auf den Webseiten des Gen-ethischen Netzwerks oder bei der Initiative Datenschmutz.de zur Verfügung steht. Darin wird neben der komplexen Rechtslage auch die dahinter wirkende DNA-Analysetechnik sowie die Vernetzung von DNA-Datenbanken kurz und übersichtlich erklärt. Schließlich kommen auch Strategien der Gegenwehr zur Sprache.

Fazit

Ein äußerst lesenswertes Buch, welches uns vielschichtig und unterhaltsam vor Augen führt, dass Regierungen und Polizeibehörden das Mittel der Vorratsspeicherung nicht nur für den Bereich der Telekommunikationsverbindungsdaten auf der Agenda hatten und haben. Einziges Manko: Die DNA-Sammelwut von Konzernen und privaten Forschungsinitiativen kommt bei der gewählten Fokussierung auf staatliche Bedarfsträger leider nicht zur Sprache. Gut das diese Datenberge unlängst in anderem Zusammenhang einer ausführlichen Kritik unterzogen worden sind.

Gen-ethisches Netzwerk (Hg.): Identität auf Vorrat – Zur Kritik der DNA-Sammelwut, Assoziation A, 2014, ISBN: 978-3-86241-439-0

Am 27. November findet ab 20 Uhr im Berliner Café k-fetisch (Wildenbruchstr. 86) die Buchvorstellung und Release-Party statt.

Dieser Beitrag gibt die persönliche Meinung des Autors V. wieder und ist kein offizielles Statement des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung.

Unsere Freunde von der Humanistischen Union rufen für den 7.11. dazu auf, den Inlandsgeheimdienst symbolisch in den Ruhestand zu schicken. Ein guter Vorschlag, den auch die Ortsgruppe Berlin des Arbeitskreises Vorratsspeicherung unterstützt, weil der „Verfassungsschutz“ und seine Führungskräfte immer eifrige Verfechter und Nutznießer von Bestandsdaten sowie der anlasslosen Erfassung der Telekommunikationsverbindungsdaten aller Menschen waren (und teilweise noch immer sind).

Aus der Einladung der Kampagne „ausgeschnüffelt“ der Humanistischen Union:

Am Freitag, den 7. November 2014, wird der deutsche Inlandsgeheimdienst mit dem irreführenden Namen „Verfassungsschutz“ 64 Jahre alt. Wir schicken ihn in Frührente! Dafür stellen wir uns vor die Tore des Bundesamtes für Verfassungsschutz im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) in Berlin-Treptow – mit einem überdimensionalen Rentenbescheid im Gepäck und lassen die Sektkorken knallen. Kommt zur Aktion!


Wann: Freitag, 7. November, 11:00 – ca. 12:00 Uhr
Wo: Elsenstr. 22, vor der Einfahrt zum GTAZ (nahe S-Bahnhof Treptower Park, Berlin)

Es gibt gute Gründe, den „Verfassungsschutz“ in Rente zu schicken: Seine Blindheit auf dem rechten Auge hat mit fortgeschrittenem Alter nur zugenommen. Wer als Sicherheitsbehörde über zehn Jahre lang ein rechtes Mördernetzwerk (NSU) unentdeckt lässt trotz zahlreicher Hinweise, hat versagt. Er ist eine Erfindung des Kalten Krieges und hat sich längst überholt. Schon zur Wende hätte man ihn abwracken sollen. Und er scheint an Inkontinenz zu leiden, da er immer wieder Dokumente an die NSA durchsickern lässt.

Ein Problem sind auch die Gemeinsamen Zentren mit anderen
Sicherheitsbehörden wie das GTAZ in Berlin. Sie entbehren bis heute jeder rechtlichen Grundlage. Geheimdienste und Polizeien sitzen hier Tür an Tür und treffen sich zu Lagebesprechungen. Dabei sollten die Behörden getrennt arbeiten, damit Geheimpolizeien wie die Stasi oder die Gestapo Vergangenheit bleiben.

Schreibt bitte eine kurze Rückmeldung an , wenn ihr zur Aktion kommen wollt, damit wir planen können. Und bringt gerne Banner und Plakate mit, die zu dem Thema passen.

Daher rufen wir als Ortsgruppe Berlin zu reger Beteiligung an dieser Aktion auf!

der-vds-die-rote-karte-zeigenFast jeden Tag prasseln Pressemeldungen mit Nachrichten zu Datenschutz, Urheberrecht, Zensurgelüsten, ausufernden Überwachungsbestrebungen und weiteren Aspekten aus den Umfeldern von Firmen und Staat auf uns ein. 
Auch wenn es in Deutschland viele Aktive gibt: Manchmal mag man da in der Mailflut den Überblick verlieren. Da ist es gut, sich hin und wieder im realen Raum zu treffen, Bilanz zu ziehen und in Ruhe über die notwendige politische Arbeit zu sprechen.
Verschiedene Menschen und Projekte an einen Tisch bringen – das leistet digitalcourage e.V. auch in diesem Jahr mit dem AktiVCongreZ. Dort können sich Menschen aus unterschiedlichen Projekten und Organisationen aus der Netzbewegung und Menschen, die sich ganz neu engagieren wollen treffen und miteinander reden und planen. Dieses Jahr treffen wir uns in Hattingen im Seminarzentrum des DGB-Bildungswerks [1]. Hier können neue Ideen entstehen, alte Ideen aufgefrischt und wie schon bei den Kongressen zuvor gezielte Aktionen geplant werden. Zum Beispiel wurde beim AKtiVCongrEZ in Hamburg 2011 die Verfassungsbeschwerde gegen ELENA gemeinsam beschlossen.
Und es gibt wahrlich viel zu tun: 
RFID,die Datenschutzreform der EU, Vorratsdatenspeicherung, die Nachfolger von INDECT, der Aktionstag ‚Freedom not Fear‘ in Brüssel … und und und… Einer der Schwerpunkt der Gespräche wird dieses Mal z.B. bei der Frage liegenund die Frage ob und wenn ja wie wir eine Demonstration für Bürgerrechte unter dem Motto „Freiheit statt Angst“ in diesem Jahr veranstalten wollen. Ein erster Entwurf für eine mögliche Tagesordnung findet sich im Wiki des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung [2].
Beim AKtiVCongrEZ treffen sich Leute, die was tun wollen: Bürgerrechtler und Netzaktivistinnen. Auch  Neulinge, die bisher noch noch nicht so erfahren sind, sind willkommen –  für diese planen wir zusätzlich einen „Einsteigerworkshop“, bei dem es einen Einblick in die bisherige Arbeit der ‚digitalen Bürgerrechtsbewegung‘ geben wird.
digitalcourage veranstaltet den AktiVCongreZ in Kooperation mit der Bundeszentrale für politische Bildung und dem DGB-Bildungswerk. Deswegen sind im Tagungsbeitrag von 45 Euro Essen, Übernachtung, WLAN, Telefon, Sauna und Schwimmbad enthalten. Die professionelle Moderation übernimmt wieder Wiebke Herding. Das Tagungszentrum in Hattingen liegt in der Nähe von Essen und ist von dort per S-Bahn gut erreichbar.
Die Unterbringung erfolgt in Einzelzimmern, Tickets können im FoeBuD-Shop bestellt werden [3]. Wer zusammen mit seinem Partner oder Partnerin untergebracht werden möchte, bestellt bitte „Unterbringung im Doppelzimmer“ und schreibt im Bestellkommentar den Namen der zusätzlichen Person. Wir versuchen, das möglich zu machen. Eine Kinderbetreuung können wir leider nicht organisieren. Bitte auch angeben, ob vegetarisches Essen erwünscht ist.
Da wir auch einige geförderte Plätze anbieten wollen, bitten wir darum, dass Leute, die es sich eher leisten können, einen erhöhten Tagungsbeitrag zahlen und/oder zusätzlich spenden. Wer sich den Tagungsbeitrag nicht leisten kann, frage bitte bei digitalcourage an: 
Termin:Freitag, 3. Mai 2013, 18 Uhr bis Sonntag 5. Mai 2013, ca. 16 Uhr 
Ort: Tagungszentrum Hattingen, Am Homberg 44-50, 45529 Hattingen

Am 10. Februar 2012, findet von 13:00 bis 16:00 Uhr in den Räumen des Bundestages ein von der Linksfraktion ausgerichtetes Fachgespräch zur Elektronischen Gesundheitskarte statt. Die Veranstaltung ist öffentlich, erfordert aber namentliche Anmeldung
bis zum 6.2.

Dort werden sich u.a. Elke Steven (Grundrechtekomitee), Silke Lüder (Bündnis ‚Stoppt die e-Card) und Kai-Uwe Steffens (AK Vorrat) mit hohen Vertretern von gematik, Krankenkassen und Bundesärztekammer – hoffentlich konstruktiv – über die Vor- und Nachteile des eGK-Projektes streiten.

Weitere Details und Anmeldeformular hier:
<http://www.linksfraktion.de/termine/alles-karte-sicherheit-gesundheitsdaten/>

Das dürfte für alle, die das Thema eGK interessiert, ein kurzweiliger Nachmittag werden.