
Vorratsdatenspeicherung – das ist die verdachtsunabhängige und anlasslose Erfassung und Speicherung der Verbindungsdaten aller Menschen in Deutschland. Ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung würde dazu führen, dass IP-Adressen, Funkzellen und viele anderen sensiblen Kommunikationsdaten für einen Zeitraum von mehreren Monaten gespeichert werden. Da Technik und elektronische Kommunikation nicht mehr aus dem Alltag der meisten Menschen wegzudenken ist, hat Vorratsdatenspeicherung zwangsläufig die Erstellung von detaillierten Bewegungs- und Kommunikationsprofilen zur Folge. Obwohl das Bundesverfassungsgericht 2010 die Vorratsdatenspeicherung in Folge der damals größten Verfassungsbeschwerde gestoppt hat, vergeht kaum eine Woche ohne einen erneuten Vorstoß für die Wiedereinführung dieser Maßnahme.