Allgemein

Allgemeine Mitteilungen des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung, hauptsächlich zum namensgebenden Thema.

Auf meine Anfrage hat der schleswig-holsteinische Innenminister Breitner (SPD) kritische Fragen zum angeblichen fachlichen Bedarf nach einer verdachtslosen Vorratsspeicherung aller unserer Telefon-, Handy-, E-Mail- und Internetverbindungsdaten beantwortet. Hier die Fragen, die Antworten und meine Kommentare:

Frage 1
Welche polizeiliche Aufklärungsquote ergibt sich landesweit bei den seit 2008 jeweils geführten polizeilichen Ermittlungsverfahren wegen Verbreitung kinderpornografischer Schriften (PKS-Schlüssel 143200, 143300, 143400) mit der Kennung „Tatmittel Internet“?

Antwort:

vds-sh

Kommentar: Die Aufklärungsrate von Internetdelikten nähert sich der durchschnittlichen Aufklärungsquote (ca. 50%) an und ist dadurch rückläufig. Die Strafverfolgung im Netz ist aber bis heute (ohne Vorratsdatenspeicherung) erfolgreicher als die Strafverfolgung außerhalb des Netzes begangener Straftaten. Die von 2009-2010 praktizierte sechsmonatige Vorratsspeicherung der Zuordnung unserer IP-Adressen hatte keinerlei erkennbaren Einfluss auf die Entwicklung der Aufklärungsquote im Bereich kinderpornografischer Delikte. Dasselbe Bild ergeben bundesweite Zahlen.

Frage 2
Wie viele der unter Ziffer 1 bezeichneten Straftaten konnten wegen fehlender Verkehrsdaten nicht aufgeklärt werden?

Antwort:
Weder die PKS noch andere polizeiliche Statistiken sehen eine derartige Differenzierung vor. Insofern existiert hierzu kein belastbares Zahlenmaterial.
Grundsätzlich kann gesagt werden, dass durch polizeiliche Ermittlungen „dynamische IP-Adressen“ von Tatverdächtigen regelmäßig in Erfahrung gebracht werden können, hingegen die Beauskunftung der dahinter stehenden konkreten Kundendaten wegen mangelnder Speicherungsverpflichtung bei den Providern oftmals scheitert.
In vielen Fällen von „Cybercrime“, wie der Verbreitung von Kinderpornografie im Internet, kann dadurch der einzig vorhandene Ermittlungsansatz nicht ausgeschöpft werden.

Kommentar: Es gibt keinen Nachweis dafür, dass im Fall einer Vorratsdatenspeicherung mehr Straftaten aufgeklärt werden könnten.

Frage 3
In wie vielen dieser Fälle hätten anlasslos gespeicherte Verkehrsdaten die Ermittlungen tatsächlich zum Täter geführt und nicht bloß zu Internetcafes, offenen Netzzugängen, Anonymisierungsdiensten, unregistrierten Prepaid-Karten, o.ä?

Antwort:
Unter Hinweis auf die vorherige Antwort lässt sich auch diese Frage nicht konkret beantworten.
Allerdings kann grundsätzlich gesagt werden, dass die Auswertung von Verkehrsdaten, die nicht unmittelbar zu einem Tatverdächtigen führen, sondern ggf. zu Internetcafes o.ä., dennoch weitere Ermittlungsansätze bieten kann.

Kommentar: Selbst wenn den Ermittlern mehr Verkehrsdaten zur Verfügung gestanden hätten, gibt es keinen Beleg dafür, dass dadurch mehr Fälle aufgeklärt worden wären. Denn oftmals führen Verkehrsdaten nicht zum Täter oder wird dieser bereits durch andere Beweismittel überführt.

Frage 4
Wie viele der polizeilich als aufgeklärt verzeichneten Verfahren nach Ziffer 1 endeten später durch Einstellung ohne Auflagen oder Freispruch?

Antwort:
Hierzu erklärt der Generalstaatswalt im Auftrage des Justizministeriums:
„Die Fragestellung vermengt Spezifika der polizeilichen (PKS) und staatsanwaltschaftlichen (MESTA) Statistik, indem sie einerseits polizeiliche Begriffe der Aufklärung und PKS-Schlüssel verwendet und andererseits justizielle Erledigungen abfragt.
Das staatsanwaltschaftliche MESTA-System lässt straftatbestandsbezogene (hier: § 184 b StGB) statistische Abfragen in Bezug auf Verfahrenserledigungen in Form von Anklagen zu, nicht aber nach Maßgabe eines – im Übrigen inhaltlich noch zu definierenden – Kriteriums der Aufklärung. Zudem ist bei der Verfahrenserfassung keine Kennzeichnung „Tatmittel Internet― vorgegeben.
Die Frage kann mithin nicht beantwortet werden.“
Die PKS enthält allein polizeilich erhobene Daten bis zur Abgabe des Ermittlungsvorganges an die Staatsanwaltschaft und trifft daher keine Aussagen über justizielle Verfahrensausgänge.

Kommentar: Selbst wenn eine Vorratsdatenspeicherung die polizeiliche Aufklärungsquote steigern würde (was nicht erkennbar ist), so gibt es keinen Hinweis darauf, dass dadurch mehr Personen verurteilt würden. Die Aufklärungsquote misst nämlich nur, wie viele Fälle die Polizei bei Abschluss ihrer Ermittlungen als aufgeklärt ansieht, und nicht, ob das anschließende Strafverfahren diese Einschätzung bestätigt. Für folgenlose Ermittlungen brauchen wir keine Vorratsdatenspeicherung.

Frage 5
Verfügt der Innenminister entgegen des Gutachtens der kriminologischen Abteilung des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht zu möglichen Schutzlücken durch den Wegfall der Vorratsdatenspeicherung über Hinweise, dass „durch eine umfängliche Verfolgung aller Spuren, die auf das Herunterladen von Kinderpornografie hindeuten, sexueller Missbrauch über den Zufall hinaus verhindert werden kann“?

Antwort:
Generell teile ich die Auffassung des Kriminalistischen Instituts des Bundeskriminalamtes, das unter Berücksichtigung von Zulieferungen der Länder und der Bundespolizei eine Einschätzung über die zitierte Studie des Max-Planck-Instituts (MPI) aus wissenschaftlicher Sicht abgegeben hat. Quintessenz der Einschätzung:
Das MPI stellt einerseits eine insgesamt schwache empirische Datenbasis fest, zieht andererseits daran anschließend dennoch Schlussfolgerungen, die in ihrer kategorischen Diktion unsachlich erscheinen und die Studie daher an vielen Stellen mit Widersprüchen und Defiziten belegen.
Konkret zum „Herunterladen von Kinderpornografie“:
Sobald auch nur die geringste Wahrscheinlichkeit besteht, den abgebildeten und womöglich andauernden Missbrauch aufklären und beenden zu können, leitet die Polizei regelmäßig alle ersichtlichen Maßnahmen ein, um Täter und Opfer zu identifizieren. Diese Intention folgt nicht dem „Zufallsprinzip“, sondern der professionellen Erfüllung des gesetzlichen Auftrages der Polizei, Straftaten erfolgreich aufzuklären.
Fehlt dabei die Rückgriffsmöglichkeit auf Verkehrsdaten, werden die Aufklärungsmöglichkeiten zumindest um einen in dem zugrunde liegenden Sachverhalt möglicherweise sehr wichtigen Spurensatz reduziert.
Erfahrungen des BKA, wonach in bestimmten Fällen der Anteil der tatsächlichen Sexualstraftäter unter den i.Z.m. mit Kinderpornografie im Internet ermittelten Straftätern bis zu 30% beträgt, widerlegen die These der MPI-Studie, dass nur eine verschwindend geringe Zahl an „Konsumenten“ von Kinderpornografie tatsächlich auch Kinder sexuell missbrauchen würde.
Ohnehin fällt es schwer, der These des MPI zu folgen und die „geringe“ Anzahl verhinderter sexueller Missbrauchsfälle auf eine „quantitative Unerheblichkeit“ im Verhältnis zur Zahl eingeleiteter Verfahren wegen Verbreitung und Besitz von Kinderpornografie zu reduzieren. Verfahrensökonomische Betrachtungen verbieten sich angesichts des Leids betroffener Kinder hier völlig.
Ferner kann auf eine internationale Studie(1) hingewiesen werden, die belegt, dass Pädophile umso eher selbst Kinder im Umfeld missbrauchen, je größer deren Sammlungen an kinderpornografischen Material sind und je mehr Variationen an Tathandlungen/Szenarien auf den Bildern abgebildet sind; fatal verformelt: „Bilder machen hungrig – nicht satt.“
1 Seto, M.C., Reeves, L. & Jung, S.: Explanations given by child pornography offenders for their crime; Journal of Sexual Aggression (July 210), Vol. 16, No. 2, pp. 169-180

Kommentar: Ich habe beim Innenminister wegen dieser Ausführungen nachgefragt:

1. In Ihrem Bericht zur Vorratsdatenspeicherung (Umdruck 18/2189) verweisen Sie auf „Erfahrungen des BKA, wonach /in bestimmten Fällen/der Anteil der tatsächlichen Sexualstraftäter unter den i.Z.m. Kinderpornografie im Internet ermittelten Straftäter /bis zu/ 30% beträgt“.

Ich bitte um nähere Informationen dazu. Gibt es eine repräsentative Untersuchung des BKA über den Anteil der tatsächlichen Sexualstraftäter unter den i.Z.m. Kinderpornografie im Internet ermittelten Straftäter? Wenn nein, welche Zahlen sind genau vorhanden und worauf beziehen sie sich? Beziehen sich die 30% nur auf einen einzelnen Vorgang und worum handelte es sich dabei genau?

2. Sie schreiben, eine Untersuchung von Seto/Reeves/Jung belege, „dass Pädophile umso eher selbst Kinder im Umfeld missbrauchen, je größer deren Sammlungen an kinderpornografischen Material sind und je mehr Variationen an Tathandlungen/Szenarien auf den Bildern abgebildet sind“.

Ich habe die zitierte Untersuchung nachgelesen.

Das Ergebnis: Im Rahmen dieser Untersuchung ist überhaupt nicht erhoben worden, ob die Konsumenten von Kinderpornografie „selbst Kinder im Umfeld missbrauchten“. Dementsprechend geht aus dieser Untersuchung auch keinerlei Verbindung von Konsum und Missbrauch hervor.

Wenn Sie anderer Meinung sind, bitte ich um Mitteilung, auf welche Passagen des zitierten Aufsatzes Sie Ihre Darstellung konkret stützen.

In der Medienwirkungsforschung und sonstigen Wissenschaft ist umstritten, ob die Verfügbarkeit von Darstellungen sexuellen Missbrauchs das Risiko eigener Übergriffe der Konsumenten erhöht. Nach Angaben des renommierten Berliner Krankenhauses Charité kann nach gegenwärtigem Stand der Forschung nicht abschließend beurteilt werden, inwiefern der Konsum kinderpornografischer Materialien den Wunsch nach Realisierung eines tatsächlich direkten sexuellen Kontaktes mit einem Kind und dessen Umsetzung verstärkt. In der Praxis soll es nach der Aufhebung oder Lockerung von Kinderpornografieverboten in Tschechien, Dänemark und Japan zu einem Rückgang der Kindesmissbrauchsfälle gekommen sein. Die faktisch erhöhte Verfügbarkeit von Darstellungen sexuellen Missbrauchs durch das Internet in Deutschland ist ebenfalls mit einem Rückgang der registrierten Fälle von Kindesmissbrauch einher gegangen. Zuletzt sind deutlich weniger Kindesmissbrauchsfälle registriert worden als in den 90er Jahren.

Nach alledem ist zweifelhaft, ob der Versuch einer Intensivierung der schon heute wirksamen strafrechtlichen Verfolgung des Austauschs kinderpornografischer Darstellungen den Schutz von Kindern vor sexuellen Übergriffen erhöhen kann. Jedenfalls ist nicht belegt oder auch nur plausibel, dass gerade eine IP-Vorratsdatenspeicherung auch nur ein Kind vor sexuellem Missbrauch schützen könnte. Weder aus Deutschland noch aus einem anderen Staat der Welt ist bekannt, dass die Zahl von Missbrauchsfällen nach Einführung einer Vorratsdatenspeicherung stärker zurückgegangen wäre. Auch aus den von Ihnen genannten Zahlen für Schleswig-Holstein ergibt sich dafür nichts. Bei den ausführlichen Diskussionen des Runden Tisches der Bundesregierung zu sexuellem Kindesmissbrauch ist eine Vorratsdatenspeicherung zu Recht von keiner Arbeitsgruppe empfohlen worden.

Im Übrigen verweise ich auf den offenen Brief „Intelligente Strategien für ein sicheres Netz – IP-Vorratsdatenspeicherung stoppen!“

Zur BKA-Kritik an der Studie des Max-Planck-Instituts siehe auch hier.

Frage 6
Wie häufig scheitert allgemein (also bei nicht im Internet begangenen Straftaten) die Identifizierung mutmaßlicher Straftäter an fehlenden Beweismitteln?

Antwort:
Die PKS SH weist für das Berichtsjahr 2012 eine Gesamtzahl von 203.929 Straftaten ohne das Merkmal „Tatmittel Internet“ aus. Hiervon wurden 107.944 Straftaten (52,9%) nicht aufgeklärt. Über die Gründe der Nichtaufklärung trifft die PKS keine Aussagen.

Kommentar: Im Bereich des Internets wollen die Sicherheitsfanatiker in der Politik jegliche Handlung nachverfolgen können. Dazu sollen systematisch und ohne Verdacht Informationen über unsere gesamte Telekommunikation und Internetnutzung aufgezeichnet werden. Dabei ist es im täglichen Leben normal, dass keiner mitschreibt. Jeder zweite Verdacht einer Straftat bleibt unaufgeklärt. Es gibt keine Rechtfertigung dafür, dass das im Internet anders sein müsste.

In seltener Scheinheiligkeit und Heuchelei erklärte dieses Jahr selbst Bundeskanzlerin Merkel in ihrer Regierungserklärung (natürlich bezogen auf die NSA): „Ein Vorgehen, bei dem der Zweck die Mittel heiligt, bei dem alles, was technisch machbar ist, auch gemacht wird, verletzt Vertrauen; es sät Misstrauen. Am Ende gibt es nicht mehr, sondern weniger Sicherheit.“

Frage 7
Inwieweit hat der Einsatz von Verschleierungstechniken (siehe Ziffer 3) nach Inkrafttreten des verfassungswidrigen Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung zugenommen und wurde die Strafverfolgung dadurch insgesamt betrachtet eher erschwert als erleichtert?

Antwort:
Aus der polizeilichen Ermittlungspraxis heraus ist zu konstatieren, dass im Vergleich zu früher heute häufiger Verschleierungstechniken zur Anwendung kommen (Anonymisierungsdienste, Proxy-Server, u.ä. zur Maskierung der IP). Ferner hat die Verschlüsselung von Daten, z.B. durch Steganografie oder Kryptografie zugenommen. Einschlägigen Straftätern kommt dabei zugute, dass derartige Funktionalitäten von diversen Browsern schon aktiv angeboten und unterstützt werden und der User zur Installation eines solchen Dienstes/Programms kein spezifisches Fachwissen benötigt.
Unabhängig von der Thematik „Mindestspeicherfristen/Vorratsdatenspeicherung“ stellt dieser Umstand die Ermittlungsbehörden vor gesonderte Herausforderungen.

Kommentar: Eine verdachtslose Vorratsdatenspeicherung jeglicher Verbindungsdaten schadet der Strafverfolgung. Erstens werden anonyme Anzeigen deutlich erschwert, auf die die Ermittler in nicht wenigen Fällen angewiesen sind. Zweitens provoziert eine Vorratsdatenspeicherung einen verstärkten Einsatz von Verschleierungstechniken durch Straftäter, wodurch selbst bei konkreten Verdacht schwerster Straftaten eine richterlich angeordnete Überwachung nicht mehr möglich ist (z.B. bei Anonymisierungsdiensten). Nach Inkrafttreten des verfassungswidrigen Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung ist die Aufklärungsquote bei Internetdelikten zurückgegangen, nicht angestiegen.

Mein Fazit: Die angebliche „fachliche Notwendigkeit“ einer Vorratsdatenspeicherung existiert nicht. Die „Fachwelt“ ist geteilter Meinung. Während sich die interessierten Ermittlungsinstitutionen verbreitet für eine Totalerfassung aller Verbindungsdaten aussprechen, haben unabhängige wissenschaftliche Untersuchungen keinen Beleg dafür finden können, dass dadurch merklich mehr Straftaten aufgeklärt würden. In Anbetracht der katastrophalen Nebenwirkungen einer Abschaffung spurenloser Kommunikation u.a. auf Beratung, Hilfe, Presse und politische Aktivitäten müssen die Pläne zur Wiedereinführung einer flächendeckenden verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung gestoppt werden.

Leider wollen SPD, CDU und CSU ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vorlegen, sobald der Europäische Gerichtshof über den Fortbestand der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung entschieden hat. Das Urteil ist in den nächsten Wochen zu erwarten. Wir sollten diese Zeit nutzen, um Widerstand zu leisten.

Dieser Beitrag gibt die persönliche Meinung des Autors Patrick Breyer wieder und ist kein offizielles Statement des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung.

Wochenblick 3

Wochenblick 3

#1 Vorratsdatenspeicherung beim EuGH und überhaupt
#2 Wahlprüfsteine zur EU-Wahl
#3 International Day of Privacy
#4 Freiheit statt Angst am 17. Mai 2014?!
#5 Technik
#6 Kampagne zur Abschaffung des Verfasschungsschutz
#7 Aus den Ortsgruppen
#8 links

#1 Vorratsdatenspeicherung beim EuGH und überhaupt

Wie geht’s denn nun weiter? Ein Gutachten beim EuGH sagt, die Vorratsdatenspeicherung (VDS) ist nicht so wirklich vereinbar mit unseren Grundrechten. Der Bundesjustizminister und der Bundesinnenminister haben sich auf eine Vorgehensweise verständigt – und die ist, erstmal zu warten, was der EuGH sagt. Der EuGH folgt wohl den Gutachten, die er so bekommt, in 75 % der Fälle. Aber es gibt auch Meinungen, die fordern, dass der EuGH die VDS für ganz und gar nichtig und unvereinbar mit der Charta der EU erklärt. Das wäre dann mal eine Magna Charta!

Aber wie Werner schon ganz richtig sagt:
Wir müssen auf alle Fälle am Ball bleiben und jetzt deutlich machen, warum es keine VDS – weder vor noch nach dem EuGH-Urteil geben soll!

Oder auch, um mit Ralf zu sprechen: „Bevor wir uns also hier in Kaffeesatzleserei aus der GroKo verlieren, sollten wir mal anfangen, die Kommunikation und eventuelle Aktionen für den Zeitpunkt der Urteilsverkündung und direkt danach zu planen.“

Und dazu steht immer noch unser Brief an Heiko Maas an. Gibt es da nächste bzw. Fortschritte?

#2 Wahlprüfsteine zur EU-Wahl

Ralf schlug vor, ebensolche zu erstellen und Kai-Uwe meldete, dass er schon längst dabei sei. Wer Kai-Uwe also helfen möchte, darf sich gerne bei ihm melden. Vielleicht wirds ja alsbald auch eine Wiki-Seite oder ein Pad dazu geben?
Wer nicht weiß, was Wahlprüfsteine sind, immerhin haben wir ja wieder ein bisschen Zuwachs bekommen, findet hier Infos am Beispiel der letzten Bundestagswahl.

#3 International Day of Privacy

Der ist immernoch am 1. Februar und Anonymous ruft fleißig zur Mithilfe auf:
„Neben dem Organisationspad, wo die Events gesammelt werden sollen, bieten wir euch unseren Event-Manager an, wo ihr eure Events anonym bewerben könnt!“

#4 Freiheit statt Angst am 17. Mai 2014

Die Ortsgruppe Hamburg hat in Gestalt von Kai-Uwe eine Freiheit statt Angst-Demonstration am 17. Mai 2014 in Hamburg angemeldet. Und dafür schon zahlreiche Unterstützung des lokalen Bündnisses gegen Überwachung erfahren.

„Auf dem soeben zu Ende gegangenen Treffen des Hamburger Bündnisses gegen Überwachung (*) wurde die substanzielle Unterstützung / Ausrichtung der Demo beschlossen. Auch die Parteien im Bündnis (die Landesverbände von FDP, Grünen, Linkspartei und Piratenpartei) werden Slots für kurze Redebeiträge erhalten.

Ich rege an, dass unsere Ortsgruppen in anderen (Groß-) Städten ebenfalls für diesen Termin Demos anmelden, und wir das zu einem dezentralen FsA-Aktionstag machen, mit allen daraus entstehenden Synergien und Möglichkeiten. Auch über die Bildung von dem unseren ähnlichen Datenschutz-Zweckbündnissen sollte man andernorts nachdenken. Es ist genug Zeit, um das auf die Füße zu stellen. Ich denke, wir werden solche lokalen Bündnisse in den kommenden Monaten und Jahren dringender denn je brauchen.“
Mehr Infos.

Auch in Köln findet die Idee Anklang und die OG zusammen mit dem #stopwatchingus-Bündnis sähe sich wohl in der Lage, eine Demo zu stemmen. Ich denke, wenn wir verschiedene große Städte am 17. Mai auf die Straße bekommen, warum nicht? Der Aufwand dürfte, da lokal beschränkt, einigermaßen handhabbar sein. Und gerade in Hamburg und Köln gibt es doch sehr aktive Ortsgruppen, in Frankfurt die Datenschützer Rhein/Main. Kommen noch Berlin und München / Regensburg hinzu und schon haben wir einen bundesweiten, großartigen Protest!

#5 Technik

Der Mailserver hat ein neues Zertifikat und kann jetzt auch POP3S und IMAPS. Fingerprints sind:

MD5    Fingerprint=02:E9:CE:CA:0E:5E:E2:D3:0F:80:37:3C:0F:08:8D:D0
SHA1   Fingerprint=1C:10:FC:4D:89:0B:43:75:46:78:74:73:EC:CA:B4:E2:5B:D0:DF:DB
SHA256 Fingerprint=38:A1:2C:E4:9A:1B:0A:CD:D4:05:A3:48:1F:98:F5:E1:F0:50:75:B0:F2:E8:2B:85:72:90:0B:54:3C:87:0D:53

#6 Kampagne zur Abschaffung des Verfasschungsschutz

In wenigen Wochen will die Humanistische Union die Kampagne „Verfassungsschutz abschaffen!“ starten. Dafür treffen sich alle, die sich in die bundesweite Kampagne einbringen wollen, vom 7.-9. Februar in Hannover. Auch wir sind herzlich eingeladen.

Wann? Freitag, 7. Februar (ab 18 Uhr) bis Sonntag, 9. Februar 2014 (bis 16 Uhr)
Wo? Räume des kargah e.V., Zur Bettfedernfabrik 1, 30451 Hannover; Übernachtungsmöglichkeit im Hotel Schwarzer Bär, Falkenstraße 2, 30449 Hannover. Stadtplanlink: http://bit.ly/1i13bCb
Kosten: kostenlos für HU-Mitglieder, bei Bedarf können auch Fahrtkosten übernommen werden

„Was haben wir mit der Kampagne vor? NSU und NSA-Skandal – viele Menschen haben das Vertrauen in den Verfassungschutz endgültig verloren. Doch anstatt als Konsequenz den Verfassungsschutz abzuschaffen oder wenigstens grundlegend zu reformieren, will die neue Bundesregierung den Bundesverfassungsschutz zentralisieren und seinen Tausch von Daten mit der Polizei ausweiten. Ohne uns!“

#7 Aus den Ortsgruppen

##1 Hamburg
Hamburg fragt sich gerade, ob das Orga-Bündnis zu den Acta-Demos nicht auch einen Aufruf unterschreibt, der fordert, die Gefahrengebiete abzuschaffen. Wenn ich abstimmen könnte, dann mit ja!

##2 Jena
Die OG Jena lädt ein:
Wir treffen uns am 30.01.2014 um 19:30 Uhr im Krautspace, Jena.
„Gemeinsam wollen wir darüber diskutieren, wie man dem Bürger die Angst
vor dem Staat nehmen und ihm zum gemeinsamen Protest motivieren kann.
Wissensvermittlung zur digitalen Selbstverteidigung ist uns ebenfalls
ein Anliegen, allerdings soll die politische Bearbeitung des Themas im
Vordergrund stehen.“

##3 Rostock
Kleiner Veranstaltungshinweis: http://npbhro.de/node/73
Wann: Donnerstag, 23. Januar 2014 20 Uhr
Wo: Peter-Weiss-Haus, Rostock

##4 München
Veranstaltung zur globalen Kontrollgesellschaft und der
zivil-militärischen Totalerfassung

Wie können wir dem Überwachungsstaat und seinen Erfüllungsgehilfen bei der Totalerfassung all unserer Lebensäußerungen in die Suppe spucken?
Ein Vortrag von Lars Küpper (Bochum)

Internetüberwachung als Teil von Aufstandsbekämpfung – made in Munich.
Ein Beitrag des AK gegen Überwachung und Repression

Dienstag, 21/01/14 19:30 | Eine Welt Haus
U4/U5 Theresienwiese (Schwanthalerstr. 80) | München

#8 links

Twister: Twitter-Alternative sichert Privatheit und Anonymität zu.

Wochenblick 2

#1 Vorratsdatenspeicherung in vielen Facetten
#2 CPDP
#3 International Day of Privacy (IDP)
#4 IPv6-Kongress
#5 Freedom not Fear 2014 (FNF14)
#6 Aus den Ortsgruppen
#7 links

#1 Vorratsdatenspeicherung
Heiko Maas und Thomas de Maiziere wollen sie, irgendwie, vielleicht.
Wir haben das mal in einer Pressemitteilung kommentiert: Umdenken
statt Abwarten
!

Twister fragte in diesem Zusammenhang nach Argumenten, warum die
Strafzahlungen, die ja jetzt wieder miterwähnt werden in der
Diskussion, eigentlich Blödsinn sind…

Außerdem sind wir übereingekommen, ein Gespräch mit Heiko Maas zu
suchen, hat da inzwischen jemand weiter an der Einladung gearbeitet
und abgeschickt? Sonst fällt das wieder in die Kategorie: Gute Idee,
keine Umsetzung…

Patrick hat außerdem einen Amicus Curiae Brief geschrieben, den er den
Richtern im EuGH-Fall gern zukommen lassen will. Falls jemand also die
Namen und Adressen der Richter hat.

Außerdem hat Jan vorgeschlagen, dass wir endlich ein vernünftiges Logo
– am besten mit Wiedererkennungswert und mit einheitlichem Auftreten
brauchen. Aber wer könnte sich darum kümmern? Die Diskussion um einen
etwas veränderten Slogan oder gar eine Strategie ist dagegen eher im
Sande verlaufen – das zeigt, wie dringend wir einen AktivKongress
brauchen.

#2 CPDP
Findet in Brüssel statt vom 22. – 24. Jan. 2014.
Es wird einen Side-Event geben, von NGOs mit ausgerichtet, am 21.
Januar um 13.30 in den Räumen von Microsoft, bei denen es um den
EU-Untersuchungsausschuss zur Massenabhörung seitens der NSA u.a. geht.

#3 International Day of Privacy
Der ist am 1. Februar, was zu einigen Irritationen führte, da die EFF
was für den 28. Januar geplant hatte. Überhaupt, die berechtigte
Frage, wer das entscheidet, wann der IDP ist, steht im Raum. In Köln
sind stopwatchingus und in Hannover freiheitsfoo jedenfalls dabei.

#4 IPv6-Kongress
Patrick hat angeregt, dass einige, die sich hier sehr gut mit IPv6
auskennen, dort ja mal einen Vortrag zu Datenschutzthemen bei der
Neuversion des IP halten könnten…

##5 FNF14
Der Termin steht ja seit dem letzten Plenum: 26. – 29. September 2014.
Der September ist wie immer dicht gedrängt, vielleicht finden die
Datenspuren im selben Monat statt, vielleicht gibt es noch eine
Freiheit statt Angst. Aber in jedem Fall suchen wir noch Leute, die
auch bei der FNF14 mit im Vorfeld planen wollen. Einfach mal hier
schauen. Oder bei Anna, Lara oder mir melden.

Und da ja bekanntlich nur wahr ist, was auch im Internet steht, könnt
ihr diesen Link hier zum Vormerken und Weiterverbreiten.

#6 Aus den Ortsgruppen
##1 Leipzig
Will sich wiederbeleben, aber bisher ist die Resonanz aber eher mau.

##2 Jena
Die OG Jena lädt ein:
Wir treffen uns am 30.01.2014 um 19:30 Uhr im Krautspace, Jena.
„Gemeinsam wollen wir darüber diskutieren, wie man dem Bürger die Angst
vor dem Staat nehmen und ihm zum gemeinsamen Protest motivieren kann.
Wissensvermittlung zur digitalen Selbstverteidigung ist uns ebenfalls
ein Anliegen, allerdings soll die politische Bearbeitung des Themas im
Vordergrund stehen.“

##3 Rostock
Kleiner Veranstaltungshinweis: http://npbhro.de/node/73
Wann: Donnerstag, 23. Januar 2014 20 Uhr
Wo: Peter-Weiss-Haus, Rostock

#7 links
Warten auf Snowden: Schöne Aktion von Panoptykon
http://www.krytykapolityczna.pl/fotorelacje/20140103/akcja-solidarnosciowa-z-edwardem-snowdenem
http://1jux.net/209500

Die neue Juso-Vorsitzende Johanna Uekermann zur VDS:
http://politik-digital.de/juso-vorsitzende-ueckermann-zur-vorratsdatenspeicherung-umdenken-in-der-spd/

Zum Ärgern:
http://www.bdk.de/der-bdk/aktuelles/pressemitteilungen/tagtaeglich-hunderte-nicht-aufklaerbarer-straftaten-wegen-fehlender-vorratsdatenspeicherung-aktuelle-auserungen-des-bundesjustizministers-uberflussig-und-falsch

eGK
http://diedatenschuetzerrheinmain.wordpress.com/2014/01/10/krankenversicherungsschutz-krankenversichertenkarte-und-egk-beschwerde-beim-bundesversicherungsamt-uber-die-desinformations-und-verunsicherungskampagne-des-gkv-spitzenverbands-und-der-krankenkassen/

http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2014-01/cctv-videoueberwachung-dystopie

Wochenblick 1

#1 Vorratsdatenspeicherung
#2 Projektideen gegen Überwachung
#3 Strategie-Diskussionen
#4 30C3
#5 Sommertreffen
#6 Aus den zahlreichen Ortsgruppen
#7 links

#1 Vorratsdatenspeicherung
Da ist seit heute Bewegung drin – und diese Bewegung ist Stillstand, die
SPD will nämlich abwarten, bis der EuGH entschieden hat. Nun, das
verpasst uns eine kleine Verschnaufpause und für die SPD die einzig
vernünftige Entscheidung.

#2 Projektideen gegen Überwachung
Auf der AKV-ML wurden zwei Ideen vorgestellt: Zum einen, den 28. Januar
(den europäischen Datenschutztag) als Black-Out-Day zu benutzen und
einen Tag lang auf das Internet (und auch Handy) zu verzichten, um den
Diensten keine Daten mehr zu überlassen.

Zum anderen die Idee, in Anlehnung an die Doomsday-Clock eine 1984-Clock
einzurichten – wer Interesse daran hat, kann sich gerne bei mir melden.

#3 Strategie-Diskussionen
Dann gab es noch zwei Strategie-Diskussionen, rund um die Freiheit statt
Angst (FSA), die eine aufgehangen an diesen beiden Videos: Als ein
kleines Beispielvideo soll exemplarisch
http://www.youtube.com/watch?v=HEhC_J8jDNk / Gegenbeispiel von der ACTA
Demo.

Wir sind zu brav – sind wir zu brav? Immerhin sollen ja auch Familien
bei uns mitprotestieren. Vielleicht müssten man etwas an der Musik,
Marschroute, Kundgebung drehen und schrauben, damit mehr Stimmung aufkommt.

Außerdem haben die Organisatoren der Datenspuren ihren Termin frühzeitig
in diesem Jahr auf der ML bekannt gegeben. Gerade beim Jahresrückblick
auf dem 30C3 gab es ja Kritik an der diesjährigen Planung der FSA und
dass da eben Termine kollidiert sind. Volker mahnte deshalb an, diesen
Ball unbedingt anzunehmen und sich frühzeitig damit auseinanderzusetzen,
um nicht alles erst auf den letzten Drücker und dann eben mit
Terminkollisionen zu machen. Verschlüssi schlug vor, eine kleinere
Frühjahrs-FSA – vielleicht in Hamburg – mit dem EuGH-Urteil als
Aufhänger auszurichten.

Außerdem gab es eine längere Diskussion darüber, ob der Begriff „Angst“
in Freiheit statt Angst nicht zu negativ konnotiert sei und man
stattdessen von Mut zur Freiheit sprechen sollte. Die Stimmen sprachen
sich dann allenfalls als Untertitel dafür aus und nicht als einen
Ersatz, da die FSA weithin bekannt und schon so etwas wie eine Marke ist.

Zusammenfassend bleibt, dass hier eigentlich mal geordnet diskutiert
werden müsste, ob, wann und wie es eine FSA in diesem Jahr gibt…

#4 30C3
Michael hat auf der International-Liste schon einen Eindruck vom Meeting
zur Vorratsdatenspeicherung geschildert, es waren gut 20 Leute da,
einige aus anderen Ländern, und wir haben nochmal auf die Bedeutung des
EuGH gepocht. Allerdings ist – selbst wenn dieser die VDS für nichtig
erklärt – noch nicht alles gewonnen, dann könnte die VDS als
nationalstaatliches Instrument eben doch kommen.
„we also should direct attention once again onto the absurd
„evaluation“, which has no evidence at all.

but there might be another very important point: since installing drd in
2005/2006 technologies have progressed much and practices of mass
telecommunication of people has changed as rapidly as webstorages like
cloud services also. furthermore „big data“ systems increased ther
potentials strongly. this all puts the effects of dr into a very new
light. we need to describe these context.“

##5 Sommertreffen
Michael organisiert auch in diesem Jahr wieder ein Sommertreffen in
Hannover und lädt dazu herzlich ein.

bitte tragt dort innerhalb der nächsten fünf Tage ein, welcher Termin
euch am liebsten wäre, wenn ihr dabei sein wollt.

#6 Aus den Ortsgruppen
##1 Hannover
Moderner Datenschutz für Europa!
Donnerstag, 09.01.2014, 18.00 ? 20.00 Uhr
Raum 1305 (Erweiterungsgebäude, Eingang Leinstraße)
Im Niedersächsischen Landtag
Hinrich-Wilhelm-Kopf-Platz 1, 30159 Hannover

##2 Köln/Bonn
Die OG Köln/Bonn hat eine coole Aktion gestartet am Tag bevor dann Frau
Voßhoff nun endlich Datenschutzbeauftragte wurde:
DSDDS – Deutschland sucht Den DatenSchützer – Öffentliches Casting am
Montag, 20.12. 18 Uhr auf dem Bahnhofsvorplatz

Lara dazu: „Im Gegensatz zu Frau Voßhoff hat keine der gecasteten
Personen in der Vergangenheit für verfassungswidrige Gesetze gestimmt. Ein durchaus
wichtiges Kriterium, das die CDU leider mal wieder beim
Posten-Geschacher ignoriert zu haben scheint.“
http://www.fabiankeil.de/blog-surrogat/2013/12/17/deutschland-sucht-den-datenschuetzer-casting.html
http://cologne.demonstrare.de/

##3 Jena
Die OG Jena lädt ein:
Wir treffen uns am 30.01.2014 um 19:30 Uhr im Krautspace, Jena.
„Gemeinsam wollen wir darüber diskutieren, wie man dem Bürger die Angst
vor dem Staat nehmen und ihm zum gemeinsamen Protest motivieren kann.
Wissensvermittlung zur digitalen Selbstverteidigung ist uns ebenfalls
ein Anliegen, allerdings soll die politische Bearbeitung des Themas im
Vordergrund stehen.“

##4 Rhein-Main
Kulturschaffende aus Würzburg und Umgebung haben einen regionalen
Unterstützerkreis für den Appell gegründet.

##5 Hamburg
Preisverleihung/surveillance-studies.org/-Preis für Journalisten 2013 &
Surveillance Studies Lecture

Universität Hamburg, ESA West, Raum 221
8. Januar 2014
Beginn: 18.30 Uhr (Ende ca. 20.30 Uhr)
Begrüßung, Dr. Nils Zurawski

##6 Rostock
Kleiner Veranstaltungshinweis: http://npbhro.de/node/73
Wann: Donnerstag, 23. Januar 2014 20 Uhr
Wo: Peter-Weiss-Haus, Rostock

#7 links
http://www.sueddeutsche.de/politik/urteil-eines-us-bundesgerichts-nsa-verstoesst-mit-datensammeln-vermutlich-gegen-die-verfassung-1.1845429

http://diedatenschuetzerrheinmain.wordpress.com/2013/12/20/schriftsteller-appell-die-demokratie-verteidigen-im-digitalen-zeitalter-fraktionen-im-hessischen-landtag-zur-unterstutzung-aufgefordert/

Finanzübersicht für das Spendenkonto des AK Vorrat

Die Räuber von Schiller auf der FSA.

GoVeto mit einem Clip von der FNF13

International Day of Privacy
http://www.anonnewsde.org/2013/11/idp14/

Das vieldiskutierte SPIEGEL-Interview mit dem neuen Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) ist bisher leider nicht online, daher hier einige Auszüge aus den Äußerungen Maas‘.

Ich lege keinen Gesetzesentwurf vor, bevor der Europäische Gerichtshof endgültig geurteilt hat, ob die Richtlinie die Rechte der EU-Bürger verletzt oder nicht.

Maas weiter:

Ich halte es für sehr wahrscheinlich, dass das Urteil eine tiefgreifende Veränderung der Richtlinie fordert. Und es ist nicht völlig ausgeschlossen, dass die Richter sie vollständig kassieren. Damit wäre die „Geschäftsgrundlage“ für den Koalitionsvertrag komplett entfallen. Dann müssten wir über die Vorratsdatenspeicherung ganz neu reden. Bis dahin liegt das Instrument für mich auf Eis.

Auf die Frage nach seiner persönlichen Meinung erklärt Maas, er sei „sehr skeptisch“ bei der Vorstellung, „dass eine Flut von Daten der Bürger ohne Anlass gespeichert wird und so vielen Stellen zugänglich ist.“ Mit Verkehrsdaten könne man Bürger „weitgehend ausleuchten“, das „Missbrauchsrisiko ist hoch“. Maas äußert Zweifel daran, „ob die Verbrechensbekämpfung das generell aufwiegt“. Er erklärt aber auch, er werde „die Entscheidung des EuGH respektieren“.

Nach meiner Interpretation weist das Interview Maas nicht klar als Gegner jeglicher verdachtsloser Vorratdatenspeicherung aus, obwohl es nicht wenige Gegner in der SPD gibt. Maas Äußerungen könnten auch dahin verstanden werden, dass er die Totalspeicherung – entsprechend der offiziellen SPD-Linie – nur etwas abschwächen will. Unabhängig von seiner persönlichen Meinung verstehe ich seine Ankündigung, die EuGH-Entscheidung zu respektieren, so, dass er als Minister das von Bundesverfassungsgericht und Europäischen Gerichtshof zugelassene Maß an verdachtsloser Totalspeicherung ausschöpfen will.

Selbst wenn der Europäische Gerichtshof – wie wir alle hoffen – die unsägliche EU-Richtlinie kippt, wird sofort die Debatte über eine Wiedereinführung losgehen. Es liegt deshalb an uns Bürgern, dieser Koalition der Totalerfasser die rote Karte zu zeigen (und damit auch die kritischen Kräfte innerhalb der Koalition zu stärken, die es z.B. auch in der CSU gibt). Es gilt, mit geballter Macht zu protestieren – und Überzeugungsarbeit für unsere Position zu leisten, dass eine derart weitreichende Registrierung des Verhaltens der Menschen in ganz Europa inakzeptabel ist.

Dieser Beitrag gibt die persönliche Meinung des Autors Patrick Breyer wieder und ist kein offizielles Statement des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung.