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All posts for the month November, 2012

Das BMBF-geförderte Forschungsprojekt untersucht die These „Wie Security im Luftverkehr strukturiert, wahrgenommen und bewertet wird, variiert mit der jeweiligen Sicherheitskultur“.

Das Forschungsinteresse zielt insbesondere auf die individuelle Wahrnehmung der Maßnahmen ab, die es in ihrem jeweiligen kulturellen, situativen und personalen Kontext zu sehen gilt. Denn wie die Security perzipiert und beurteilt wird, hängt nicht nur vom soziokulturellen Hintergrund der Beteiligten ab, sondern ebenso von ihren individuellen Vorlieben und den jeweiligen lokalen Rahmenbedingungen, wie sie etwa durch die Flughafenarchitektur gegeben sind.

Im Rahmen des Forschungsprojekts suchen wir für Telefoninterviews „Nicht-Flieger“, d.h. Personen, die explizit wegen der strikten Sicherheitsmaßnahmen am Flughafen auf Flugreisen generell oder unter Ausschluss bestimmter Länder verzichten.

Bei Interesse melden Sie sich bitte bei Katrin Wagner ().

Dieser Beitrag ist Teil der Reihe „Bau Dir Deine Meinung! Eine Anleitung zum Populismus„, in der wir Entwurfmuster für die Argumentation pro neue Überwachungsmaßnahmen vorstellen wollen.

Bei der Diskussion von Überwachungsgesetzen ist die zugrunde liegende Sachlage ebenso wie die gesellschaftlichen Auswirkungen in der Regel komplex und vielschichtig. Eine rationale Betrachtung benötigt Zeit und den Verzicht auf allzu grobe Vereinfachungen. Hier schafft der „Und jetzt: Panik!“-Ansatz Abhilfe: Panikmache ist überall da erlaubt, wo es den eigenen Argumenten hilft, aber überall dort anzuprangern, wo Argumente den eigenen Zielen zu schaden drohen. Zum Aufbau eines Bedrohungsszenarios darf gerne mal ein „wenig“ übertrieben werden, geht es dabei doch lediglich darum, die Dringlichkeit des Problems zu illustrieren. Die eigenen Argumente sollten kurz und polarisierend sein, Plausibilität und Abwägungen haben hier keine Priorität, es geht schließlich um Emotionen und Stammtischparolen. Kritischen Stimmen, die vor einem Überwachungsstaat o.Ä. warnen kann im Gegenzug Panikmache vorgeworfen werden, um deren Argumente zu entkräften. Es bietet sich an, letzteres noch durch den Verweis auf Experten und Expertinnen zu verstärken und die Kritiker und Kritikerinnen somit zu isolieren und zu delegitimieren. Der „Und jetzt: Panik!“-Baustein ist dabei ziemlich universell einsetzbar.

„[Es sei] nur eine Frage der Zeit, bis kriminelle Banden oder Terroristen virtuelle Bomben zur Verfügung haben werden.“
Innenminister Hans-Peter Friedrich warnt im Mai 2011 eindrücklich vor den Gefahren des „Cyberspace“

„Bedauerlicherweise ist das Thema mit dem Begriff Vorratsdatenspeicherung emotional stark belastet, etwa mit dem Vorwurf, es würden von jedem verdachtsunabhängig Daten erhoben. … Die Daten erst bei einem aufgekommenen Verdacht zu speichern, wie es Frau Leutheusser-Schnarrenberger vorschlägt, ist gut gemeint, aber nicht praktikabel.“
Innenminister Hans-Peter Friedrich im Oktober 2011 zum Stand der Debatte um die Vorratsdatenspeicherung

Wir können angesichts seiner völlig rationalen und besonnenen Warnung vor Terroristen mit virtuellen Bomben gar nicht nachvollziehen, warum die Kritiker und Kritikerinnen der Vorratsdatenspeicherung die Debatte mit dem Verweis auf Grundrechte immer so ins Unsachliche ziehen müssen. Seine Behauptung, die Daten würden nicht verdachtsunabhängig erhoben, widerlegt Herr Friedrich netterweise im gleichen Atemzug von selbst.

Nun noch einige Beispiele für „erfolgreiche“ „Und jetzt: Panik!“-Anwendungen:
„Ein Terrorangriff muss nicht mit Bomben oder Raketen erfolgen, er kann im Prinzip per email erfolgen. Panik, Unruhen und Hysterie in der Bevölkerung könnten jedenfalls mit polizeilichen Mitteln kaum zu bewältigen sein, deshalb war es dringend nötig, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Deutschland gegen diese Attacken nicht wehrlos ist.“
Rainer Wendt, Vorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft (DpolG) zur Einführung des nationalen Cyberabwehrzentrums

„Die besorgniserregende Entwicklung der Internetkriminalität muss konsequent bekämpft werden. Der Vorsprung der Cyber-Gangster darf nicht noch größer werden.“
Bernhard Witthaut, Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP)

Wenn die DpolG und GdP die „Verbreitung von Panik, Unruhen und Hysterie“ verhindern möchten, könnten sie ganz einfach bei den eigenen Pressemitteilungen anfangen…

„Heute verabreden sich Menschen zu kriminellen Zwecken im Internet. Darauf müssen die Sicherheitsbehörden reagieren können. … Ich sage es sehr zugespitzt, die FDP ist ein Sicherheitsrisiko.“
Dieter Wiefelspütz, SPD-Innenexperte

Wir haben erschreckende Neuigkeiten für Herrn Wiefelspütz: Menschen verabreden und treffen sich auch außerhalb des Internets zu kriminellen Zwecken! Das ist aber noch kein Grund, die Totalüberwachung einzuführen. Weil es nicht zielführend, unverhältnismäßig und darüber hinaus schädlich für unsere Gesellschaft wäre. Außerdem haben die Sicherheitsbehörden bereits sehr viele – man könnte sehr zugespitzt auch sagen, viel zu viele – und zu wenig kontrollierte Mittel, um auf „Sicherheitsrisiken“ zu reagieren.

„Oft wird man vom eigentlichen Kern der Wahrheit weggeführt, statt hingeführt.“
Hans-Peter Friedrich, Innenminister, zum Umgang mit „der Wahrheit“ im Internet

Verschiedene Perspektiven, Meinungen und als Lösungsansätze nur noch Graustufen… schrecklich dieses Internet.

Blog-Beitrag des AK Vorrat Münster – dieser Beitrag gibt die persönliche Meinung der Ortsgruppe wieder. Angestiftet von Aussagen wie den im Artikel genannten haben wir uns entschlossen, bedeutende Zitate rund um die Themen Netzpolitik, Sicherheitsgesetzgebung und anderen Schnellschußattacken zu sammeln. Dabei ist die Seite zitate.toxisch.net entstanden. Wenn ihr bedeutende, entlarvende, witzige Zitate habt schickt sie uns mit Quellenangabe zu. Wir freuen uns über jegliche Anmerkungen, Mails usw.

Seit Anfang des Jahres existiert neben dem bekannten Infoportal dieser Blog. Hier veröffentlichen Einzelpersonen und unabhängige Ortsgruppen aus dem AK Vorrat Nachrichten, Analysen und Kommentare zu Themen aus unserem Arbeitsgebiet. Im Gegensatz zu den offiziellen (Presse-)Mitteilungen des AK Vorrat sind die im Blog veröffentlichten Beiträge nicht innerhalb des AK Vorrat abgestimmt und stellen somit keine offiziellen Statements des AK Vorrat dar. Sie geben ausschließlich die persönliche Meinung der Autorinnen und Autoren wieder.

Und warum das Ganze?
Auf den ersten Blick erschließt sich wahrscheinlich nicht, warum nun ein weiterer Kommunikationskanal neben unseren offiziellen Mitteilungen etabliert werden soll. Auch innerhalb des AK Vorrat gab es anfangs Diskussionen, ob ein solcher Blog sinnvoll ist oder nur zu Verwirrung führt. Mittlerweile sind wir aber überzeugt, dass der Blog uns einige neue Möglichkeiten eröffnet:
Das Format einer Pressemitteilung beschränkt den Handlungsspielraum für einen Beitrag hinsichtlich des Aufbaus, der Länge, des zeitlichen Rahmens und auch der dort verwendeten Sprache doch erheblich – bei Blogbeiträgen ist der Handlungsspielraum deutlich größer. Wir beabsichtigen, so in Zukunft auch längere Analysen, Hintergrundberichte, Kommentare usw. zu veröffentlichen, ob zur Ergänzung einer offiziellen Mitteilung oder als alleinstehender Artikel.

Zudem haben Aktivistinnen und Aktivisten nun die Möglichkeit, Beiträge zu Themen abseits unseres „Kernthemas“ Vorratsdatenspeicherung zu veröffentlichen – auch wenn die Diskussion zu diesen innerhalb des AK Vorrat vielleicht noch nicht abgeschlossen wurde oder (noch) kein allgemeiner Konsens existiert. Somit können auch aktuelle Diskussionen innerhalb des AK Vorrat von Leuten abseits der Mailinglisten wahrgenommen und kommentiert werden. Wir hoffen, dass sich über die Beiträge auch die eine oder andere Diskussion mit netzpolitisch aktiven Menschen außerhalb des AK Vorrat entwickelt – auch Gastbeiträge im Blog sind denkbar.

Wir möchten daher all unsere Unterstützerinnen und Unterstützer einladen, sich aktiv an den Diskussionen rund um die Blogbeiträge zu beteiligen, uns Anregungen zuzuschicken oder selbst schreibend aktiv zu werden. Über Verlinkungen und Bekanntmachungen des Blogs freuen wir uns natürlich ebenfalls.

Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung

ps: Dieser Blogbeitrag wurde innerhalb des AK Vorrat abgestimmt und stellt somit ein offizielles Statement dar.

Eine neue Gesetzesgrundlage zur Abfrage von Bestandsdaten durch staatliche Stellen soll geschaffen werden, da die bisherige Regelung laut Bundesverfassungsgericht einer Überarbeitung bedarf. Die Zugriffsrechte von Behörden sind dort äußerst großzügig geregelt und verzichten weitgehend auf Kontrollmechanismen. Die in dem neuen Gesetzesentwurf vorgesehenen Änderungen sehen weitreichende Zugriffsrechte vor, die sogar eine unbemerkte Abfrage von Passwörtern vorsehen. Brisant hierbei ist unter anderem, dass die Betroffenen nicht einmal nach Beendigung der Ermittlungen von derartigen Abfragen erfahren sollen. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat hierzu eine Stellungnahme verfasst und appelliert an die Abgeordneten im Bundestag und Bundesrat, diesen Gesetzesentwurf abzulehnen.

Der Zeitplan für die Beratung des Gesetzentwurfs sieht voraussichtlich wie folgt aus:

  • Am 28.11.2012 berät der Rechtsausschuss des Bundesrats den Gesetzentwurf
  • Am 29.11.2012 berät der Wirtschafts- und der Innenausschuss des Bundesrats den Gesetzentwurf
  • Am 14.12.2012 könnte der Bundesrat seine Stellungnahme abgeben
  • 2013 berät der Bundestag den Gesetzentwurf

Anschließend kann der Bundesrat seine Zustimmung verweigern (Gesetz ist zustimmungspflichtig). In diesem Fall kann der Vermittlungsausschuss angerufen werden.

Bis Juni 2013 muss nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts eine Neuregelung erfolgen, um einen Bestandsdatenzugriff weiterhin zu ermöglichen.
Wir rufen dazu auf, die Bundestagsabgeordneten und Mitglieder des Bundesrates per Telefon und Mail auf die massiven Grundrechtseingriffe in diesem Gesetzesentwurf aufmerksam zu machen.

Neben direktem Kontakt über Telefon und Mail bietet sich hierfür auch Abgeordnetenwatch.de an.

Unsere Stellungnahme in Kurzform:

Der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft geht deutlich über die bisherige Rechtslage hinaus und baut Schutzvorschriften ab:
1. Künftig soll der Zugriff auf Kommunikationsdaten nicht mehr auf Einzelfälle beschränkt sein.
2. Es soll eine elektronische Schnittstelle zur vereinfachten Abfrage von Kommunikationsdaten eingeführt werden.
3. Die Bekanntgabe von Zugriffscodes wie PINs und Passwörter an Unbefugte soll künftig nicht mehr mit Bußgeld bedroht sein.
4. Bundeskriminalamt und Zollkriminalamt sollen in weitem Umfang Zugriff auf Kommunikationsdaten erhalten, wo Eingriffe in das Fernmeldegeheimnis bisher nicht gestattet sind (z.B. als Zentralstelle, zum Personenschutz).
In mehreren Punkten halten wir den Gesetzentwurf für verfassungswidrig:
1. Es fehlt bereits die verfassungsrechtlich gebotene abschließende Bestimmung, welche Vorschriften einen Zugriff auf Kommunikationsdaten erlauben sollen (einfachgesetzliches Zitiergebot).
2. Es fehlt die verfassungsrechtlich geforderte Beschränkung des Datenzugriffs auf Einzelfälle.
3. Entgegen den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sollen Zugriffe auf Kommunikationsdaten durch Polizeibehörden nicht beschränkt werden auf Fälle konkreter Gefahr oder des Verdachts einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat. Entgegen den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts soll die Identifizierung von Internetnutzern selbst zur Ermittlung geringfügiger Ordnungswidrigkeiten zugelassen werden.
4. Entgegen den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts soll die Identifizierung von Internetnutzern durch Geheimdienste keine tatsächlichen Anhaltspunkte für das Vorliegen einer konkreten Gefahr voraussetzen.
5. Es ist unklar und nicht kontrollierbar, unter welchen Voraussetzungen Anbieter Zugriffscodes wie Mailbox-PINs oder E-Mail-Passwörter an Staatsbehörden herausgeben dürfen.
6. Es fehlt die verfassungsrechtlich gebotene Benachrichtigung von Internetnutzern, deren Identität ermittelt worden ist. Der Bund will Anbietern sogar verbieten, ihre Kunden freiwillig zu benachrichtigen, selbst wo die Länder Stillschweigen nicht anordnen (z.B. bei Suizidgefahr oder Vermissten).
7. Den Datenzugriff durch eine elektronische Schnittstelle weiter zu erleichtern, ist unverhältnismäßig und verfassungswidrig.

Unsere Position ist: Der Staat darf auf Kommunikationsdaten allenfalls mit richterlicher Anordnung und zur Aufklärung schwerer Straftaten oder zur Abwehr von Gefahren für wichtige Rechtsgüter zugreifen. Einen Zugriff durch Geheimdienste lehnen wir in jedem Fall ab, ebenso wie die Herausgabe von Zugriffscodes wie PINs und Passwörtern.

Die vollständige Stellungnahme mit Begründungen zu den einzelnen Punkten findet sich im AK-Vorrat-Wiki: http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Bestandsdaten-StN

Dieser Beitrag gibt die persönliche Meinung der Autorin Katharina Nocun wieder und ist kein offizielles Statement des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung.

Anlässlich der Veröffentlichung eines Buches über den Mordfall Mirco spekulieren einige Medien, dass Handydaten zur Aufklärung des Falles genutzt wurden, werde die Debatte um die anlasslose Vorratsspeicherung aller Daten neu entfachen.

Aus gleich zwei Gründen hat die verfassungswidrige Vorratsspeicherung aller unserer Kommunikationsdaten mit dem Fall Mirco nichts zu tun:

  1. Die „Vorratsdatenspeicherung“ erfasst den Standort des Handys zu Beginn jeder ein- oder ausgehenden Verbindung. Der Mordfall Mirco wurde aber nicht mit diesen Daten aufgeklärt (der Mörder hatte wohl nicht telefoniert). Genutzt wurden vielmehr die Rohdaten der Telekom, aus denen sich ergibt, wann sich welches Handy in welcher Funkzelle befunden hat. Diese Daten wurden gerade nicht auf Vorrat gespeichert.
  2. Überhaupt ist der Mord an Mirco nach Aufhebung des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung geschehen und ohne das Gesetz aufgeklärt worden. Der Fall belegt also umgekehrt, dass es der Vorratsdatenspeicherung nicht bedarf.

Aller Wahrscheinlichkeit nach wäre der Mord auch dann aufgeklärt worden, wenn der Täter kein eingeschaltetes Handy dabei gehabt hätte oder wenn sonst keine Handydaten vorgelegen hätten. Die Aufklärungsquote bei Mordfällen liegt bei über 95%. Dies war bereits im Jahr 1900 der Fall. Im Fall Mirco verfügten die Ermittler über DNA des Tatfahrzeugs, des Täters und seines Wohnumfeldes. Sie kannten den Fahrzeugtyp und wussten, dass der Täter im Umfeld wohnte.

Die Handydaten haben den Ermittlungen umgekehrt sogar geschadet: Den 50 km² großen Bereich, den die Polizei vergeblich nach Mirco abgesucht hatte, orientierte die Polizei an der Funkzelle, in der Mircos Handy zuletzt angemeldet war. Dadurch verfehlte sie den Ort, an dem sich der Körper befand, um etliche Kilometer (siehe Pressekonferenz).

Der Mordfall Mirco bereitet Sorgen in umgekehrter Richtung: Er zeigt, dass zumindest die Telekom ohne jede Notwendigkeit protokolliert, wann sich welches Handy in welcher Funkzelle einbucht. So werden lückenlose Bewegungsprofile von jedem von uns erstellt – wie von Malte Spitz demonstriert. Wie lange diese Daten aufbewahrt werden, ist mir nicht bekannt. Ich habe eine Anfrage an die Telekom gerichtet.

Wenn man zur falschen Zeit am falschen Ort war, gerät man wegen seines Handys leicht in das Raster der Ermittler. Im Fall Mirco hatten sie mehrfach Unschuldige festgenommen – bis sie den wahren Täter gefasst hatten. Auch anlässlich einer Anti-Nazi-Demonstration in Dresden sind die Handydaten sämtlicher Teilnehmer ausgewertet worden. Wer auf diese Weise identifiziert wird, kann überwacht, befragt und festgenommen werden. Zum Schutz vor falschem Verdacht rate ich zur Verwendung von Prepaidkarten, die nicht auf den eigenen Namen registriert sind.

Dieser Beitrag gibt die persönliche Meinung des Autors Patrick Breyer wieder und ist kein offizielles Statement des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung.