Bestandsdatenauskunft

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CDU/CSU, FDP und SPD haben dieses Jahr dem unverhältnismäßig weit reichenden Gesetz zur Offenlegung unserer Identität und unserer Passwörter im Netz gegenüber Polizei und Geheimdiensten zugestimmt, gegen das wir eine Sammel-Verfassungsbeschwerde organisiert haben. Den Bundesrat hätte dieses Gesetz ohne Zustimmung der SPD-Länder nicht passieren können.

Nun verteidigt Kanzlerkandidat Steinbrück, dass die SPD wie gewohnt für mehr Überwachung gestimmt hat. Hier seine E-Mail vom 3. September:

Sehr geehrter Herr Breyer,

haben Sie vielen Dank für Ihre Zuschrift vom 20. März 2013 zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft. Bitte entschuldigen Sie die Verspätung meiner Antwort. Sie ist der Fülle an Zuschriften geschuldet, die mein Büro derzeit erreicht. Sie kritisieren, dass die SPD-Fraktion dem Gesetz zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft am Donnerstag, dem 21. März 2013, im Plenum des Deutschen Bundestages zugestimmt hat. Ich teile Ihre Auffassung nicht und möchte Ihnen gerne erläutern, warum ich dem Entwurf in der jetzigen Fassung gestimmt habe:

Der Entwurf eines „Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft“ (Drs.17/12034) wird mit einem gemeinsamen Änderungsantrag der CDU/CSU-, FDP- und SPD-Fraktion im Bundestag beschlossen. Es ist uns gelungen, die Regierungskoalition von deutlichen Verbesserungen im Rechtschutz für die Betroffenen zu überzeugen: Auf unsere Initiative enthält das Gesetz jetzt u.a. Regelungen zu Benachrichtigungspflichten und einen Richtervorbehalt für besonders sensible heimliche Maßnahmen.

Eine Neuregelung der Bestandsdatenauskunft war zwingend erforderlich: Mit der Gesetzesnovelle muss bis Ende Juni 2013 ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt werden. Die Bestandsdatenauskunft regelt, dass Telekommunikationsanbieter den zuständigen Stellen Auskunft zu den bei ihnen gespeicherten Kundendaten geben müssen, wenn dies im Einzelfall erforderlich ist. In keinem Fall erhalten die Behörden aber Informationen über konkrete Verbindungsdaten (also Verkehrsdaten im Gegensatz zu Bestandsdaten), d.h. wer wann mit wem telefoniert hat oder wo sich ein Handy zu einer bestimmten Zeit befunden hat. Eine „Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür“ ist es also gerade nicht. Dabei reichen die Anwendungserfordernisse von der Aufklärung von Kinderpornographie im Netz bis zur Ermittlung des Telefonanschlussinhabers zur Rettung bei angekündigtem Suizid. Daher wird die grundsätzliche Notwendigkeit der Bestandsdatenauskunft nicht in Frage gestellt. Diese Einschätzung teilt explizit auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, in seiner Stellungnahme in der Anhörung des Deutschen Bundestages am 11.03.2013: „Dabei bin ich mir der grundsätzlichen Notwendigkeit der Bestandsdatenauskunft als Mittel einer effektiven Strafverfolgung durchaus bewusst“.

Die schwarz-gelbe Regierungskoalition hat nun den Regierungsentwurf eines „Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft (Drs.17/12034) spät, fast zu spät, vorgelegt. Dieser Regierungsentwurf adressierte ganz eng nur die Korrekturanforderungen des Verfassungsgerichts. Man plante eine Minimalumsetzung dessen, was man gerade noch für verfassungsrechtlich vertretbar hielt. Das ging uns nicht weit genug. Wir gießen jetzt nachträglich das rechtstaatliche Fundament unter den Rohbau des Koalitionsentwurfs zur Bestandsdatenauskunft. Durch den von der SPD-Fraktion maßgeblich mitverantworteten Änderungsantrag im Bundestag wird der Anwendungsbereich der Bestandsdatenauskunft insgesamt klarer gefasst. In den bundesgesetzlichen Rechtsgrundlagen gibt es jetzt bei Auskünften über dynamische IP-Adressen und über Zugangssicherungscodes Benachrichtigungspflichten, bei heimlichen Auskünften auf Zugangssicherungscodes zusätzlich einen Richtervorbehalt bzw. eine Befassung der G10-Kommission. Zur weiteren Entwicklung des Standards IPv6 wurde eine Berichtspflicht der Bundesregierung festgeschrieben. Vor allem durch die jetzt aufgenommenen Benachrichtigungspflichten haben Betroffene jetzt die Gewähr, gegen ihrer Ansicht nach rechtswidrige Auskünfte effektiven Rechtsschutz in Anspruch nehmen zu können.

Teilweise wird noch kritisiert, dass es eine Eilfallregelung gibt, die eine Abfrage von Zugangssicherungscodes ohne Richtervorbehalt ermöglicht. Das ist allerdings eine übliche Standardregelung, die es an vielen Stellen zum Beispiel in der Strafprozessordnung gibt. Auch im Eilfall ist die gerichtliche Entscheidung zudem unverzüglich nachzuholen, so dass das Erfordernis einer Prüfung durch einen Richter selbst im Eilfall gerade nicht umgangen werden kann. Für den Zugriff durch Nachrichtendienste ist – im Einklang mit der sonstigen Rechtssystematik – eine Kontrolle durch die G10-Kommission sichergestellt, die als unabhängiges und an keine Weisungen gebundenes Organ über die Zulässigkeit der durch die Nachrichtendienste des Bundes durchgeführten Beschränkungsmaßnahmen im Bereich des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses zu befinden hat. Die Behauptung mancher, dass bei einer Beschlagnahme beispielsweise eines Mobiltelefons der Richtervorbehalt entbehrlich sei, ist unzutreffend: Selbstverständlich steht bereits die Beschlagnahme selbst unter einem Richtervorbehalt. Es wurde lediglich darauf verzichtet, den Sachverhalt doppelt durch einen weiteren Richter erneut prüfen zu lassen. Nicht zu beanstanden ist schließlich, dass auch Ordnungswidrigkeiten ein Anlass zur Einholung einer Bestandsdatenauskunft sein können: Ordnungswidrigkeiten sind nicht immer nur Lappalien, sondern können schwere Rechtsverstöße zum Beispiel im Wirtschaftsrecht oder beim Datenschutz betreffen. Selbstverständlich müssen dann auch Telekommunikationsbestandsdaten des Betroffenen ermittelt werden können. Das ist, anders als dies vereinzelt behauptet wird, auch nicht verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung zur Bestandsdatenauskunft dazu ausdrücklich erklärt: „Angesichts des für sich gesehen begrenzten Informationsgehalts der betreffenden Daten sowie ihrer großen Bedeutung für eine effektive Aufgabenwahrnehmung ist diese Weite der Vorschrift jedoch verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.“ (BVerfG, 1 BvR 1299/05 vom 24.1.2012, Absatz-Nr. 177, http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20120124_1bvr129905.html)

Sicher kann man sich immer mehr wünschen und selbstverständlich ist es ein Kompromiss. Aber es ist ein guter Kompromiss. Wenn wir uns wie Grüne und Linke auf die pauschale Ablehnung des Regierungsentwurfs der schwarz-gelben Koalition beschränkt hätten, gäbe es jetzt wohl keine einzige der vielen Verbesserungen des Gesetzes. Das können wir zu Recht auf der Erfolgsbilanz der SPD notieren. Nach außen dokumentieren wir dies nun mit dem gemeinsamen Änderungsantrag und unserer Zustimmung zu dem Gesetzesentwurf in der dann geänderten Fassung.

Mit vielen Grüßen

Peer Steinbrück

Meine E-Mail an Steinbrück und die übrigen Bundestagsabgeordneten lautete:

Betreff: Geplante Neuregelung der Bestandsdatenabfrage gefaehrdet die Grundrechte

Sehr geehrter Herr Steinbrück,

der Bundestag soll am Donnerstag den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung der vom Bundesverfassungsgericht gekippten Vorschriften zur Mitteilung von Telekommunikations- und Internetdaten einschließlich Handy-PINs und E-Mail-Passwörtern mit völlig unzureichenden Änderungen verabschieden (TOP15).

Der geänderte Gesetzentwurf unterschreitet nicht nur das ohnehin schwache bisherige Schutzniveau weiter. In mehreren Punkten verletzt er selbst die weiten verfassungsrechtlichen Grenzen, wie sich aus der folgenden Stellungnahme ergibt:

http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Bestandsdaten-StN#Nachbesserungen

Bitte stimmen Sie gegen die Beschlussempfehlung des Aussschusses und schützen Sie die Vertraulichkeit privater Kommunikation über das Internet!

Mit freundlichem Gruß,

Patrick Breyer

Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung

Stellungnahme:

Nach der vernichtenden Sachverständigenanhörung zum Gesetzentwurf haben die Fraktionen der CDU/CSU, der FDP und der SPD Änderungen beantragt. Diese sind jedoch völlig ungenügend. Passwörter und PINs dürfen in weitem Umfang ohne richterliche Anordnung angefordert werden (in Eilfällen, bei Geheimdiensten, bei Beschlagnahmen), Internetnutzer dürfen sogar stets ohne richterliche Prüfung identifiziert werden.

Der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft geht weiterhin deutlich über die bisherige Rechtslage hinaus und baut Schutzvorschriften ab:

1. Es soll weiterhin eine elektronische Schnittstelle zur vereinfachten Abfrage von Kommunikationsdaten eingeführt werden.

2. Bundeskriminalamt und Zollkriminalamt sollen in weitem Umfang Zugriff auf Kommunikationsdaten erhalten, wo Eingriffe in das Fernmeldegeheimnis bisher nicht gestattet sind (z.B. als Zentralstelle, zum Personenschutz).

In mehreren Punkten ist auch der geänderte Gesetzentwurf verfassungswidrig:

1. Es fehlt bereits die verfassungsrechtlich gebotene abschließende Bestimmung, welche Vorschriften einen Zugriff auf Kommunikationsdaten erlauben sollen (einfachgesetzliches Zitiergebot).

2. Entgegen den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sollen Zugriffe auf Kommunikationsdaten durch Polizeibehörden nicht beschränkt werden auf Fälle konkreter Gefahr oder des Verdachts einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat. Entgegen den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts soll die Identifizierung von Internetnutzern selbst zur Ermittlung geringfügiger Ordnungswidrigkeiten zugelassen werden.

3. Entgegen den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts soll die Identifizierung von Internetnutzern durch Geheimdienste keine tatsächlichen Anhaltspunkte für das Vorliegen einer konkreten Gefahr voraussetzen.

4. Es ist unklar und nicht kontrollierbar, unter welchen Voraussetzungen Anbieter Zugriffscodes wie Mailbox-PINs oder E-Mail-Passwörter an Staatsbehörden herausgeben dürfen.

5. Der Bund will Anbietern verbieten, ihre Kunden von Datenabfragen zu benachrichtigen, selbst wo die Länder Stillschweigen nicht anordnen (z.B. bei Suizidgefahr oder Vermissten).

6. Den Datenzugriff durch eine elektronische Schnittstelle weiter zu erleichtern, ist unverhältnismäßig und verfassungswidrig.

Unsere Position ist: Der Staat darf auf Kommunikationsdaten allenfalls mit richterlicher Anordnung und zur Aufklärung schwerer Straftaten oder zur Abwehr von Gefahren für wichtige Rechtsgüter zugreifen. Einen Zugriff durch Geheimdienste lehnen wir in jedem Fall ab, ebenso wie die Herausgabe von Zugriffscodes wie PINs und Passwörtern.

Weitere Informationen:

http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Bestandsdaten-StN

Über uns:

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ist ein Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internetnutzern, die sich in Zusammenarbeit mit weiteren zivilgesellschaftlichen Initiativen gegen die ausufernde Überwachung im Allgemeinen und gegen die Vollprotokollierung der Telekommunikation und anderer Verhaltensdaten im Besonderen einsetzen.

<http://www.vorratsdatenspeicherung.de>

Im Zusammenhang mit der anstehenden Bundestagswahl lege ich unsere Wahlprüfsteine ans Herz – die Wiedereinführung einer verdachtslosen Totalspeicherung unserer sämtlicher Verbindungen und Bewegungen (Vorratsdatenspeicherung) muss verhindert werden!

Dieser Beitrag gibt die persönliche Meinung des Autors Patrick Breyer wieder und ist kein offizielles Statement des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung.

Gestern haben Patrick Breyer und Katharina Nocun, beide seit langer Zeit hochverdiente Mitarbeiter im AK Vorrat und inzwischen auch für die Piratenpartei tätig, öffentlich angekündigt, gegen die kürzlich auch vom Bundesrat verabschiedete Neuregelung der Bestandsdatenauskunft eine Verfassungsbeschwerde einzulegen.

Über eine eigens dafür eingerichtete Webseite kann sich jeder Bürger dieser Beschwerde ohne Kostenrisiko anschließen. Auch bei diesem Gang nach Karlsruhe vertritt, wie u.a. beim erfolgreichen Zufallbringen der Vorratsdatenspeicherung, Rechtsanwalt Meinhard Starostik die Beschwerdeführer.

Die Überparteilichkeit des AK Vorrat verbietet es, einen Aufruf zur Beteiligung an dieser aus einer Partei heraus initiierten Sammelbeschwerde zu veröffentlichen – gerade in Zeiten des beginnenden Wahlkampfes. In der Sache an sich aber gibt es eine überwältigende Meinungsmehrheit dafür, dass dieser Gang nach Karlsruhe sinnvoll und notwendig ist.

Wer also – ganz gleich, ob erstmalig oder erneut – den Gesetzgeber in Berlin wegen der unverhältnismäßigen Verletzung seiner Freiheitsrechte vor das Bundesverfassungsgericht bringen will, hat hier dazu Gelegenheit, sich an dem Verfahren zu beteiligen.

Ich habe es getan.

 

Dieser Text gibt die persönliche Meinung des Autors Kai-Uwe Steffens wieder und stellt keine Mitteilung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung dar.

Die Regelmäßigkeit soll hier ja doch eigentlich im Vordergrund stehen, deshalb heute wieder am Donnerstag und nach einmaliger, kurzer Pause: die wichtigsten Themen der letzten beiden Wochen auf allen Listen des AK-Vorrat.

Über Feedback und Anregungen oder auch konstruktive Kritik freut sich

#1 Wahlprüfsteine
#2 Netzneutralität im EP
#3 Bestandsdatenauskunft
#4 Kirchtentags-Treffen
#5 Experten zur VDS der EU-Kommission
#6 Anti-Terror-Datei
#7 Privacy-Camp in Brüssel
#8 Leitfaden zur Verkehrsdatenspeicherung
#9 Aus den Ortsgruppen
#10 links
#11 Termine

#1 Wahlprüfsteine

Um es mal wieder inhaltlich werden zu lassen: Machen wir die Wahlprüfsteine denn nun? Selbst?! Es gibt ein paar Infos dazu aus dem Jahr 2009, https://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/330/79/lang,de/ und http://www.buergerrechte-waehlen.de/. Beides könnte ja wiederbelebt werden. Frage ist halt nur, wie immer, wer macht’s? Hier schon ein Aufschlag: https://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Wahlpruefsteine-BTWahl-2013

Eine kurze Diskussion gab es am Rande in diesem Thread noch, ob und wie der Blog denn nun genutzt werden sollte, um eine Stellungnahme dazu abzugeben, ob bzw. warum wir nicht mit Google/collaboratory an diesem Thema zusammen arbeiten. Zu letzterem läuft auch gerade noch eine Abstimmung, soweit ich das überblicke.

#2 Netzneutralität in Strasburg

Am 29. und 30. Mai findet in Strasburg ein „Event“ zur Netzneutralität vom EP statt, die Einladung und das Programm ging über die internationale Liste – verbunden mit der Frage, ob jemand von uns dazu einen Vortrag halten will – ich würde sagen, wir wollen?! Nur auch hier, wer macht’s?! Gerne bei mir oder Christiana melden.

#3 Bestandsdatenauskunft

Der Innenausschuss des Bundesrats hat das Gesetz durchgewunken. Im Innenausschuss sitzen die FachministerInnen, also in der Regel die InnenministerInnen der Länder – eben fast alle SPD und CDU, insofern verwundert es nicht, dass das mit 15 von 16 Stimmen angenommen wurde. Jetzt fehlt nur noch der Bundesrat, der morgen gesamt abstimmt.

Patrick und andere hat – großen Dank! – E-Mails an einige PolitikerInnen geschrieben und die Antworten auf die ML weitergeleitet, Auszugszitate: Frank-Walter Steinmeier: „Klar ist: Wir brauchen die Bestandsdatenauskunft – aber nur in engsten Grenzen.“ Innenministerium NRW: „Es wäre falsch, einen unversöhnlichen Gegensatz zu zeichnen zwischen effektiver Polizeiarbeit einerseits und dem Schutz der Bürgerrechte andererseits. Beides kann sehr wohl in ein ausgewogenes Verhältnis gebracht werden. Nach der Einschätzung von Minister Jäger geschieht dies durch den Gesetzentwurf.“

Im Zuge der BDA kam auch die Idee auf, mal nachzufragen, wie die großen Anbieter denn eigentlich unsere Passwörter speichern, sozusagen als Gegenmaßnahme zur Passwortabfrage der Polizei dann. Laut Meinungen von technisch versierteren Leuten als mir scheint das aber egal zu sein, weil mit Kontrolle über die Hardware sowieso so gut wie alle Daten – es sei denn, sie sind vom NutzerIn selbst verschlüsselt – abgegriffen werden können, auch ohne dass man es bemerkt. Hmpf. Dennoch gibt es einen Aufschlag im Pad: https://pad.foebud.org/akv-passwortsicherheitsabfragen

#4 Kirchtentags-Treffen

Seit gestern findet der evangelische Kirchentag in Hamburg statt. Michael hat angefragt, ob andere Leute von uns auch dort sind und Interesse an einem Treffen haben. Zumal es ein kleines Alternativprogramm (http://www.niqel.de/deserteur/klotzfestprogramm.pdf) gibt und Drohnen-de-Maiziere im Michel predigen darf: http://bewegung.taz.de/termine/der-herr-der-drohnen-predigt-im-michel – das verdient meiner Meinung nach Applaus: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/protest-gegen-bundeswehr-studenten-schreien-de-maiziere-nieder-a-893684.html#ref=rss

#5 Experten zur VDS der EU-Kommission

Die Expertengruppe zur Vorratsdatenspeicherung wurde von der EU-Kommission neu besetzt. Wir hatten uns da ja auch mal drum beworben und gehofft, zumindest als Privatperson dort vertreten zu sein – Pustekuchen. Stattdessen ist jetzt raus, wer mitmachen darf. http://blog.vorratsdatenspeicherung.de/2013/04/25/die-eu-kommission-erklart-den-unterschied-zwischen-expertentum-und-der-engagierten-zivilgesellschaft/ Michael hat außerdem noch die Zusammensetzung der Gruppe gepostet:

the new experts group shall include max. 20 people, containing:

– telecommunication industry (max. 5 people)

– law enforcement (max. 7 people)

– data protection authorities (max. 4 people)

– eu data protection authority (1 person)

– europol (1 person)

that’s at max. 18 people all together.

Auf der AKV-ML herrschte Einigkeit darüber, dass es eine klassiche Vereinnahmung ist und wir als AKV dort nicht auftreten sollten. Aber dass wir gleich ganz ausgeschlossen werden, obwohl wir ja als Privatiers durchaus jemanden mit Expertenwissen hingeschickt hätten, ist dann doch ne miese Nummer.

#6 Anti-Terror-Datei

Das BVerfG hat entschieden: Ja, aber. Salamitaktik wie immer. Wir haben’s schon in die lange, lange Liste aufgenommen, dort auch mit Link zur Begründung. Wie immer behauptet auch die Bundesregierung, dass sie gewonnen hat. Wobei ich das Urteil als doch sehr zaghaft ansehe und mir mehr gewünscht hätte. Dass die Regierung allerdings so dreist ist, ist schon kurios. Immerhin sind wesentliche Teile als verfassungswidrig erklärt worden. Etwa die Aufnahme von Personen, die nicht wissen, dass sie Kontakte mit Terrorverdächtigen haben. http://www.daten-speicherung.de/wiki/index.php/Fakten_und_Zahlen_zur_%C3%9Cberwachung#Verfassung

#7 Privacy-Camp in Brüssel

EDRi privacy camp and activist safari, which will take place from 13-15 May 2013 in Brussels. On 13 May, the privacy camp will take place from 10:00 – 18:00 at the Institute of Cultural Affairs in Belgium (ICAB), Rue Amedee Lynen 8, 1210 Brussels.

Es gibt wohl die Möglichkeit eines Reisekostenzuschusses und vom 14 bis 15. Mai werden ParlamentarierInnen zu gesprächen eingeladen bzw. man lädt sich ins EP zu denen ein. Kontakt ist: , Deadline ist heute!

#8 Leitfaden zur Verkehrsdatenspeicherung

An diesen Leitfaden hält sich anscheinend so gut wie niemand, das muss mal gesagt werden. Tun wir hiermit: https://pad.foebud.org/Leitfaden-PM-AKVDS. Aber sollte dann auch als PM raus. Vielen Dank an alle Macher und Macherinnen!

#9 Aus den Ortsgruppen

##1 Hamburg Die Pavillon-Lage hat sich noch nicht ganz geklärt. Man weiß zwar, wo er sein soll, aber ob der da ist oder in welchem Zustand, ist offen. Da müsste mal jemand vorbeischauen?!

##2 Hannover Am 4.5. (Samstag) findet ab 14 uhr eine debian-release-und-installations-party im leinelab statt: http://leinelab.de/projekte:linuxinstallparty

##3 Berlin Vortrag: DIe Polizei im Neoliberalismus. Do 2.5. um 19:00 Uhr im k-fetisch (Wildenbruchstr. 86, U Rathaus Neukölln, rolligerecht) mit: Jenny Künkel, Volker Eick, Kendra Briken

#10 links

Was, um sich den Tag zu vermiesen: Andre Schulz, Vorsitzender des „Bund deutscher Kriminalbeamter“: http://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2013/04/19/dlf_20130419_0816_d27ea000.mp3

Und es geht gleich weiter: http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Ministerium/innenpolitische_bilanz.pdf?__blob=publicationFile

Blogbeitrag über Facebook, die Politik und den Leitfaden für Politiker http://blog.vorratsdatenspeicherung.de/2013/04/19/facebook-lehrmeister-der-popular-demokratie/ und eine Pressemitteilung des ULD dazu: https://www.datenschutzzentrum.de/presse/20130419-facebook-dreist.htm

Geruchsproben waren gestern, heute gibts Stimmproben: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Apple-bewahrt-Siri-Daten-bis-zu-zwei-Jahre-lang-auf-1846278.html http://www.technologyreview.com/news/427790/ibm-faces-the-perils-of-bring-your-own-device/

Normalerweise link ich wenig auf Heise hier, weil ich denke, dass das eh viele lesen. Aber eine Erfolgsmeldung darf dann doch auch mal sein: http://heise.de/-1848654

#11 Termine

3.–5. Mai 2013: AktiVKongreZ in Hattingen Karten: https://shop.foebud.org/aktivcongrez2013-1.html?xploidID=147880a96e6a6e87fd027efa0fa496e0

6.–8. Mai 2013: re:publica in Berlin Karten: http://re-publica.de/tickets

Seminareinladung „Sich einmischen“, 24. bis 26. Mai Ein Seminar, das Wissen rund um Bürgerbeteiligung vermitteln möchte. Es geht darum, die Strukturen kennen zu lernen, mit denen ich zu tun habe, wenn ich mich kommunalpolitisch einmische, außerdem um Strategien zur Umsetzung. Vorkenntnisse sind nicht nötig. Die Teilnahme ist kostenlos. http://www.projektwerkstatt.de/termine

Am 25.5. (sa) findet in Kassel das zweite real-life-treffen der drohnen-kampagne statt: http://drohnen-kampagne.de/files/2013/04/Einladung-2tes-Drohnentreffen-25-5-2013-Kassel.pdf bzw. http://drohnen-kampagne.de/informationen-materialien/aktuelles/

Liebe Frühlings-Grüße

Dennis von digitalcourage

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Eine Woche vor der entscheidenden Abstimmung verteidigt der nordrhein-westfälische Innenminister Jäger (SPD) das umstrittene Gesetz zur Auskunft über Identität und Passwörter von Handy- und Internetnutzern. Im Internet werde teilweise „der Inhalt, die rechtliche Bedeutung und die tatsächliche Tragweite der geplanten Neuregelungen unzutreffend interpretiert“. Das Gesetz bringe effektive Polizeiarbeit und den Schutz der Bürgerrechte in ein „ausgewogenes Verhältnis“.

Damit hängt das Votum Nordrhein-Westfalens von den mitregierenden Grünen ab: Diese können nach dem Koalitionsvertrag eine Enthaltung des Landes im Bundesrat erzwingen. Wenn sich alle Länder, an deren Regierung Grüne oder Linke beteiligt sind, plus ein weiteres Land (z.B. das SPD-regierte Hamburg) enthalten, fehlt dem Gesetz die Mehrheit.

Das rot-grün regierte Niedersachsen hat sich bereits im Innenausschuss enthalten, Schleswig-Holstein wird dem Gesetz ebenfalls nicht zustimmen. Wie sich die übrigen Länder verhalten werden, ist noch nicht bekannt (Antworten werden hier gesammelt). Die entscheidende Kabinettssitzung findet Anfang nächster Woche statt.

So könnt ihr helfen:

Weitere Infos: bestandsdatenauskunft.de

Dieser Text gibt die persönliche Meinung des Autors Patrick Breyer wieder und stellt keine Mitteilung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung dar.

 

Ich habe die juristische Stellungnahme zum Gesetz zur Bestandsdatenauskunft nun aktualisiert. Sie berücksichtigt auch die vom Bundestag noch vorgenommenen Änderungen. Es bleibt dabei:

In mehreren Punkten halten wir das Gesetz für klar verfassungswidrig:

  1. Es fehlt bereits die verfassungsrechtlich gebotene abschließende Bestimmung, welche Vorschriften einen Zugriff auf Kommunikationsdaten erlauben sollen (einfachgesetzliches Zitiergebot).
  2. Entgegen den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sollen Zugriffe auf Kommunikationsdaten durch Polizeibehörden nicht beschränkt werden auf Fälle konkreter Gefahr oder des Verdachts einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat.
  3. Entgegen den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts soll die Identifizierung von Internetnutzern zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nicht auf „besonders gewichtige Ordnungswidrigkeiten“ beschränkt werden. Entgegen den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts soll die Identifizierung von Internetnutzern durch Geheimdienste keine tatsächlichen Anhaltspunkte für das Vorliegen einer konkreten Gefahr voraussetzen.
  4. Es ist unklar und nicht kontrollierbar, unter welchen Voraussetzungen Anbieter Zugangssicherungscodes wie Mailbox-PINs oder E-Mail-Passwörter an Staatsbehörden herausgeben dürfen. Es fehlt an einer eindeutigen und normenklaren gesetzlich Regelung, unter welchen Voraussetzungen Zugangssicherungscodes erhoben und genutzt werden dürfen.
  5. Der Bund will Anbietern verbieten, ihre Kunden von Datenabfragen zu benachrichtigen, selbst wo die Länder Stillschweigen nicht anordnen (z.B. bei Suizidgefahr oder Vermissten). Dazu fehlt ihm die Gesetzgebungskompetenz.
  6. Den Datenzugriff durch eine elektronische Schnittstelle weiter zu erleichtern, ist unverhältnismäßig und verfassungswidrig.

Unsere Position ist: Der Staat darf auf Kommunikationsdaten allenfalls mit richterlicher Anordnung und zur Aufklärung schwerer Straftaten oder zur Abwehr von Gefahren für wichtige Rechtsgüter zugreifen. Einen Zugriff durch Geheimdienste lehnen wir in jedem Fall ab, ebenso wie die Herausgabe von Zugriffscodes wie PINs und Passwörtern.

Stellungnahme im Volltext lesen…

Dieser Artikel gibt die Meinung des Autors Patrick Breyer wieder und ist keine Stellungnahme des AK Vorrat.