Archives

All posts for the month August, 2014

Nach jahrelangem Kampf der internationalen Bürgerrechtsbewegung hat der EU-Gerichtshof die EU-Richtlinie zur flächendeckenden und anlasslosen Protokollierung unseres Telekommunikations- und Bewegungsverhaltens, die sogenannte Vorratsdatenspeicherung, im April für grundrechtswidrig und nichtig erklärt. Doch welche Auswirkung hat die Nichtigkeit der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung auf die fortbestehenden nationalen Umsetzungsgesetze?

Nachdem schon der Verfassungsgerichtshof Österreichs mit Urteil vom 27. Juni 2014 das österreichische Umsetzungsgesetz für verfassungswidrig erklärt hatte, hat auch das Verfassungsgericht Sloweniens mit Urteil vom 3. Juli 2014 das dortige Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung gekippt. Da diese Entscheidung nur auf slowenisch vorliegt und bisher in Deutschland keine Beachtung gefunden hat, soll sie an dieser Stelle näher beleuchtet werden.

In Slowenien hatte die Datenschutzbeauftragte das Verfassungsgericht angerufen. Das Verfassungsgericht hat mit Urteil vom 3. Juli die slowenischen Bestimmungen zur Vorratsdatenspeicherung insgesamt aufgehoben und die sofortige Löschung der auf dieser Grundlage gespeicherten Daten angeordnet.

Die Leitsätze des Urteils lauten übersetzt:

Die verpflichtende und unterschiedslose Vorratsspeicherung bestimmter Verkehrsdaten aller Kommunikationsvorgänge der Festnetztelefonie, der Mobilfunktelefonie, des Internetzugangs, der E-Mail-Kommunikation und der Internettelefonie (für 14 bzw. 8 Monate) durch Telekommunikationsanbieter entstehen große Sammlungen personenbezogener Daten der Nutzer dieser Dienste, aus denen sehr genaue Rückschlüsse über das Privatleben der Betroffenen gezogen werden können. Eine solche Datenverarbeitung greift in das Individualrecht auf Schutz personenbezogener Daten ein (Artikel 38 Absatz 1 der Verfassung).

Die verpflichtende und unterschiedslose Vorratsspeicherung von Verkehrsdaten greift erheblich in das Recht auf Schutz personenbezogener Daten ein in Anbetracht der Menge betroffener Menschen, der Art der zu speichernden Daten und des Umstands, dass die Schaffung großer Sammlungen personenbezogener Daten der gesamten Bevölkerung das Risiko eines illegalen Zugriffs auf diese Daten erheblich erhöht. Die Tiefe des Grundrechtseingriffs beruht maßgeblich darauf, dass die Personen, deren Daten gespeichert werden, über Speicherung und mögliche spätere Nutzung der Daten nicht in Kenntnis gesetzt werden, so dass die Vorratsdatenspeicherung in ihnen das diffuse Gefühl des Beobachtetseins entstehen lässt, welches sich auf die Ausübung anderer Rechte auswirken kann, besonders auf das Recht auf freie Meinungsäußerung und Information (Artikel 38 Absatz 1 der Verfassung).

Der Gesetzgeber verfolgte mit dem Eingriff in den Datenschutz ein legitimes Ziel, nämlich die Verhütung, Aufklärung und Verfolgung schwerer Strataten, die Landesverteidigung und den Schutz der nationalen Sicherheit mit dem Ziel, Menschenrechte, Grundfreiheiten sowie andere grundlegende Rechtsgüter gegen rechtswidrige Angriffe zu schutzen.

Die angefochtene Maßnahme ist auch geeignet, diese Ziele zu erreichen, wenngleich in bestimmten Fällen wegen technischer Umgehung oder des anonymen Gebrauchs von Telekommunikationsdiensten das Ziel in einem gewissen Umfang nicht erreicht werden kann. Die Maßnahme ist unangemessen, wenn das Mittel nicht in einem angemessenen Verhältnis zu diesem Ziel steht oder wenn sich das Ziel mit dem Mittel überhaupt nicht erreichen lässt.

Die angefochtene Maßnahme ist nicht erforderlich. Eine verpflichtende und unterschiedslose Vorratsspeicherung von Verkehrsdaten greift zwangsläufig hauptsächlich in die Rechte derjenigen ein, die in keiner auch nur mittelbaren Beziehung zu den Zielen der Speicherung stehen und keine Veranlassung für den Eingriff in den Schutz ihrer Daten gegeben haben. Dabei werden selbst solche Kommunikationsvorgänge gespeichert, deren Vertraulichkeit oder Anonymität erforderlich ist um den Zweck der Kommunikation zu erreichen. Die angefochtene Verordnung beschränkt die Vorratsdatenspeicherung nicht auf einen begrenzten Zeitraum, auf eine geografische Gegend oder auf eine Gruppe von Personen, die in einer bestimmten Beziehung zu dem Ziel der Maßnahme stehen. Der Gesetzgeber hat die Gründe für seine Wahl einer Speicherdauer von 14 Monaten bezogen auf Telefondienste und acht Monaten bezogen auf andere Dienste nicht erklärt, so dass kein Grund dafür ersichtlich ist, warum nicht auch eine kürzere Speicherdauer dem verfolgten Zweck Rechnung tragen könnte. Die Maßnahme ist nicht erforderlich, weil die Verarbeitung der Daten nicht auf die Ermittlung, Aufdeckung und Verfolgung schwerer Straftaten beschränkt ist. Weil der Gesetzgeber mit der Anordnung einer verpflichtenden Vorratsspeicherung von Verkehrsdaten erheblich in das Recht auf Schutz personenbezogener Daten eingegriffen hat, ohne die Voraussetzungen dieses Eingriffs sorgfältig auf das unbedingt erforderliche Maß zur Erreichung des Zwecks beschränkt zu haben, hat er unverhältnismäßig tief in das Recht auf Schutz personenbezogener Daten nach Artikel 38 Absatz 1 der Verfassung eingegriffen. Deshalb ist die angefochtene Verordnung verfassungswidrig.

In den Entscheidungsgründen wird die Argumentation der Datenschutzbeauftragten als Antragstellerin zusammengefasst, die sehr interessant ist: Verkehrsdaten sollten ihrer Auffassung nach denselben Schutz genießen wie der Inhalt der Telekommunikation – ein Standpunkt, den die heutigen Verwendungsmöglichkeiten von „Metadaten“ zwingend erforderlich machen, der im deutschen Recht aber bislang nicht angekommen und akzeptiert ist. Die Datenschutzbeauftragte hat auch argumentiert, nur eine signifikant höhere Aufklärungsquote bei schweren Straftaten könnte eine Maßnahme wie eine unterschiedslose Vorratsdatenspeicherung rechtfertigen – bekanntlich hat der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags in keinem einzigen EU-Land eine Erhöhung der Aufklärungsquote durch Einführung einer Vorratsdatenspeicherung feststellen können.

Das Verfassungsgericht prüft die Vereinbarkeit mit Europarecht ausschließlich anhand der TK-Datenschutzrichtlinie 2002/58/EG, deren Artikel 15 nationalen Gesetzen zur Vorratsdatenspeicherung nicht entgegen stehe (ich bin dagegen der Meinung, dass diese Bestimmung nur eine anlassbezogene Speicherung abdeckt). Das Verfassungsgericht vertritt die Auffassung, Europarecht stehe nationalen Gesetzen zur Vorratsdatenspeicherung nicht entgegen. Es misst das nationale Gesetz nicht an der EU-Grundrechtecharta und ihrer Auslegung durch den EuGH, ohne dies zu begründen (vielfach wird dagegen die Auffassung vertreten, nationale Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung müssten sich an der EU-Grundrechtecharta messen lassen).

Die Unvereinbarkeit mit der slowenischen Verfassung stützt das Verfassungsgericht – wie zuvor schon der EuGH – auf eine Reihe von Gründen, die in den Leitsätzen zusammengefasst sind. Zwei Absätze aus den Urteilsgründen möchte ich wörtlich übersetzen, weil sie sich gegen das Prinzip einer anlasslosen und unterschiedslosen Vorratsdatenspeicherung als solches richten:

24. Die angefochtene Verordnung sieht eine präventive (vorsorgliche) und unterschiedslose Vorratsspeicherung von Verkehrsdaten bestimmter elektronischer Kommunikationsvorgänge vor. Infolge dieses Verfahrens bewahren die Anbieter für eine bestimmte Zeit die Verkehrsdaten aller Nutzer von Telefonie in festen und mobilen Netzen, sowie Daten betreffend Internetzugang, E-Mail und Internettelefonie auf, wie es in Artikel 164 ZEKom-1 vorgesehen ist. In Anbetracht der wachsenden und unterschiedslosen Vorratsspeicherung von täglich anfallenden Daten, erlauben es die riesigen Datenbanken der Anbieter mit 14 oder acht Monate zurück reichenden Daten jederzeit, sehr detaillierte Schlüsse auf das Privatlebens jedes Benutzers dieser Dienste zu ziehen. Da die moderne Kommunikation hauptsätzlich über elektronische Kommunikationsdienste erfolgt, stellt ein solches Verfahren tatsächlich einen sehr tiefgreifenden Eingriff in die Privatsphäre der gesamten Bevölkerung dar, sowohl gemessen an den betroffenen Personen als auch an den zu speichernden Daten. Der Grundrechtseingriff liegt maßgeblich darin begründet, dass eine solch weitreichende Sammlung personenbezogener Daten der gesamten Bevölkerung das Risiko einer Datenverwendung entgegen den gesetzlichen Verpflichtungen der Anbieter nach Artikel 165 ZEKom-1 sowie eines Zugriffs Unbefugter auf die Daten zu illegalen Zwecken maßgeblich erhöht. Ein solches Verfahren berührt die Menschenrechte und Grundfreiheiten des Einzelnen erheblich, weil er über die Speicherung und die mögliche nachfolgende Nutzung seiner Daten nicht informiert wird, was ein Gefühl der Überwachung erzeugen kann. Ein solches diffuses Gefühl der Überwachung kann sich auf die Ausübung anderer Rechte, besonders des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information nach Artikel 39 der Verfassung und Artikel 11 der Charta, auswirken.

25. Eine präventive und unterschiedslose Vorratsspeicherung von Daten bedeutet naturgemäß, dass hauptsächlich die Rechte von Menschen betroffen sind, die in keiner auch nur indirekten Beziehung zu den Zielen der Vorratsdatenspeicherung stehen oder stehen werden. Wie bei der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung hat auch der slowenische Gesetzgeber sich nicht auf Informationen über diejenigen beschränkt, die in einer vernünftigen und objektiv belegbaren Beziehung zu den Zwecken der Maßnahme stehen. Eine wahllose und vorsorgliche Vorratsspeicherung von Verkehrsdaten greift notwendigerweise zu einem überwiegenden Teil in die Rechte desjenigen Teils der Bevölkerung ein, der keinen Anlass zu einem solchen Eingriff gegeben hat. Wie der EU-Gerichtshof hervorgehoben hat, trifft dieses zeitlich unbegrenzte Verfahren auch Kommunikationsvorgänge, die ansonsten besonderen Schutz genießen. Das Verfahren lässt die anonyme Nutzung von Kommunikationsmittel in all denjenigen Fällen nicht mehr zu, in denen die vertrauliche und anonyme Nutzung von Kommunikationsmittels notwendig ist um ihr Ziel zu erreichen (z.B. Telefondienste zur Hilfe in psychischen Notlagen). Auch beschränkt die angefochtene Verordnung, ebenso wie die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung, die Vorratsdatenspeicherung nicht auf eine begrenzte Zeitdauer, geografische Gegend oder Gruppe von Personen, die in einer bestimmten Beziehung zu den verfolgten Zielen der Maßnahme stehen.

In Anbetracht dieser Ausführungen, die denjenigen des EU-Gerichtshofs nahe kommen, verwundert die Einschätzung des Juristischen Dienstes des Rates nicht. Dieser ist neulich zu dem Ergebnis gekommen, dass die Argumente „nahe legen, dass eine allgemeine, voraussetzungslose Speicherung von Daten künftig nicht mehr möglich ist“. Umso unglaublicher, dass die meisten EU-Regierungen an Gesetzen zur Totalerfassung des Kommunikationsverhaltens der Bevölkerung festhalten und sogar – wie die schwarz-rote Bundesregierung – die Wiedereinführung eines EU-weiten Zwangs zur Vorratsdatenspeicherung betreiben.

Siehe auch:

Dieser Beitrag gibt die persönliche Meinung des Autors Patrick Breyer wieder und ist kein offizielles Statement des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung.

Wochenblick 32

#1 Freiheit statt Angst!

In aller Kürze:

* Es wird einen Bus aus Köln geben, der wohl auch in Bielefeld hält. Vielen Dank Lara für das Engagement!

* Die Demostrecke ist offiziell, mehr dazu auf dem Blog
* Ein Aufbauplan ging in aktualisierter Fassung auch schon rum. Nach dem Anmeldergespräch kam jedenfalls raus, dass die Bühne auf der Straße des 17. Juni aufgebaut werden muss, ein paar Meter in Richtung Siegessäule. Also in etwa da, wo am Wochenende die Bühne der Hanfparade war.
* Die Bühne wird dann im übrigen die „mittlere“ Option, die 18.000 Euro
kosten wird und gut 80m² groß sein wird.
* Die Kieztouren von Ingo sind wirklich super, kann ich nur empfehlen!
Alle Infos im Wiki:
http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Kieztouren_Berlin_2014 – morgen
Bergmannstraße zum Beispiel!

Ausführlich:

Und dann sind da noch die über 150 Mails zu zwei großen Diskussionen gewesen: Katta auf der Bühne und die Generation Youtube. Wobei letztere sich kurz zusammenfassen lässt in „wir müssen sexyier werden, die Jugend ist noch nicht verloren“. Ideen dafür wären zum Beispiel Jung&Naiv, wobei der nicht wirklich die Jugend anspricht. Und ich glaube, LeFloid wird auch kontaktiert. Ansonsten fand ich die Diskussion darum sehr kulturpessimistisch und wenig konstruktiv. Aber das ist bloß meine Meinung.

Noch sehr viel intensiver wurde über einen möglichen Redebeitrag von Katta diskutiert.

Warum die Frage überhaupt auf der Liste und nicht beim Bündnistreffen mit Katta diskutiert wurde, sei angebracht zu fragen. Jedenfalls ist damit etwas losgestoßen worden, das, wie Ivo heute richtig bemerkt hat, sehr viel Energie gebunden hat, die auch gut für andere Dinge gebraucht werden konnte. Aber es stimmt ja auch, der Bedarf nach Diskussion war da. Ein zufriedenstellendes Ergebnis gibt es nicht, wohl auch mangels Entscheidungsgremium – die Liste? das Bündnistreffen? – und so bleiben bloß einige Argumente zu nennen:

Pro:
Super engagiert, super Rednerin, bei Campact, die ja immerhin einer DER großen Bündnispartner sind. Und Katta hat kein Amt oder Mandat mehr. Wer Katta kennt, kennt noch unzählige Gründe mehr, die dafür sprechen. Und wer Katta nicht auf die Bühne holt, müsste konsequenterweise auch Peter Schaar nicht reden lassen.

Contra:
Noch zu sehr in der Piratenwahrnehmung, andere Parteien wären damit benachteiligt. Natürlich ist Katta auch noch bei den Piraten aktiv.

Nun mangelt es wirklich an Entscheidungsgremien, um das verbindlich festzulegen. Fabian hat gefragt, ob es einen „verbindlichen“ Konsensantrag gibt, der wohl aber nur für den AK gelten kann, oder hat das Bündnis die gleichen Regeln wie der AK?

In die gleiche Richtung geht auch die Kritik, die aufkam, dass diese Frage überhaupt auf dem Bündnistreffen diskutiert wurde. Denn im Kern  dreht es sich um Entscheidungsgewalt, liegt die bei der Liste oder beim Bündnistreffen? Wie V. richtig zu bedenken gab, müssen aber auch auf den Treffen Entscheidungen gefällt werden, sonst wären die Treffen obsolet. Dass überhaupt darüber auf der Liste und auf dem Treffen ohne Katta diskutiert wurde, darüber lässt sich allerdings streiten.

Eine endgültige Entscheidung ist damit noch nicht getroffen. Allerdings kam von anderen Parteien ein Veto, das nachvollziehbar ist. Somit lässt sich auch keine gütliche Einigung finden, im wahrsten Wortsinn tragisch, denn irgendjemand muss hier vor den Kopf gestoßen werden. padeluun hat die vorläufige Konklusion getroffen und festgestellt, dass es Dissens gibt. Allerdings muss dringend festgestellt werden, wie diese Regel weiter gehandhabt wird. Es kann ja nicht angehen, dass Menschen, die sich in Parteien engagiert haben und Mandate oder Ämter hatten, auf ewig als offizielle Vertreter des AK ausgeschlossen sind und auf unseren Demos nicht reden dürfen.

#2 Vorratsdatenspeicherung für 7 Tage – 1000 Euro dagegen

Wie letzte Woche berichtet hat der BGH erlaubt, dass Provider sieben Tage lang die IP-Adressen speichern, angeblich zur Fehlerbehebung.  Patrick hat bekannt gemacht, dass der Kläger jetzt den nächten Schritt gehen müsste, das aber nur kann, wenn rund 1000 Euro an Spenden dafür reinkommen, weil die Rechtschutzversicherung des Klägers das nicht mehr übernimmt. Wir wollen eine Pressemitteilung und einen  Blogbeitrag draus machen.

Ergänzung vom 16.08.2014: Der Spendenaufruf ist jetzt online, bitte spendet und verbreitet ihn.

#3 Vernetzungsarbeit

Die soll nach der FSA, am 31. August 2014, stattfinden und ein neues, dauerhaftes Bündnis gegen Überwachung etablieren, deutschlandweit. Konsens dazu gibt es, diese Vernetzungsarbeit mit 50 Euro Raummiete zu unterstützen. Ich bin gespannt auf die Diskussionen.

#4 Aktivwoche in Hattingen

Dazu gab es von Leena einen Bericht. Danke für die viele Arbeit, als Frage, die gerade aufkommt, ist dafür wichtig: Soll der Themenkreis des AK-Vorrat erweitert werden. Ilf sprach sich schon dagegen aus, andere Stimmen?

#5 Aus den Ortsgruppen

##1 Berlin
Trifft sich, wie schon angekündigt, am 8. September in der c-base das
nächste Mal – und derzeit läuft ein Konsensantrag, ob die Berliner OG
die Datenflut ideell unterstützt.

##2 Dresden
fragt sich, ob es noch aktiv ist…

#6 links:

http://www.watson.ch/!515544117
Auszug: „Polizei und Staat wollen Sie im Internet umfassend
überwachen. Orange, Sunrise und Swisscom sagen: «Nein»

https://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/de/ec/143498.pdf

Wochenblick 31

#1 Freiheit statt Angst!

Ganz wichtig: Ab jetzt sind die Bündnistreffen wöchentlich, also
nächstes Treffen nächster Freitag, 17 Uhr bei Wikimedia.
Alle Infos im Protokoll
https://pad.foebud.org/fsa14-2014-08-01

Großes to-do dafür sind noch RednerInnen und Bühnenacts. Um letztere
wollte Clof sich kümmern, ein Zwischenstand dazu wäre fein.
Katta schlug außerdem diesen Ohrwurm vor:
https://www.youtube.com/watch?v=HcDgEtET1Dw

Hier die kurzen Updates aus dem Blog mit sprechenden Links:
https://freiheitstattangst.de/2014/07/nutzt-die-neuen-verteilstellen-fuer-mobi-material-in-berlin/
https://freiheitstattangst.de/2014/07/call-to-action-join-our-mass-rally-freedom-not-fear-in-berlin/

#ZeitfürFreiheit:
Mobilisierungsaufruf, bisher nur im Pad, bald auch im Blog
https://pad.foebud.org/zeitfuerfreiheit

Anreise per Bus aus Köln, Düsseldorf und Bielefeld
https://freiheitstattangst.de/anreise/

Wichtig auch der Verteiler für die helfenden Hände, denn wie meine Oma
schon wusste: „Viele Hände, schnelles Ende!“
https://freiheitstattangst.de/2014/07/e-mail-verteiler-fuer-helfende-haende/

Also, tragt euch ein und helft mit, als Ordner, zum Plakatieren, Kaffee
Kochen für die Aufbau-Crew, als Aufbau-Crew, fürs Internet, für die
vielen tausend kleinen und großen Dinge.
Wer direkt loslegen will, sich alleine aber nicht traut, für den gibt’s
auch was:
https://freiheitstattangst.de/2014/08/kieztour-termine-zum-gemeinsamen-plakatieren-in-berlin/
– in der Übersicht fehlt der Mittwoch, siehe unter #aus den Ortsgruppen,
Berlin.

Ortsbesichtigung ist am Mittwoch, übermorgen, um 16 Uhr. Wenn jemand
mitkommen will, bei Ivo melden.

Social Media: Wird ja immer berühmter dieser Tag, so auch bei uns:
Außerdem liked und verbreitet gerne noch folgenden Facebook-Account.
Der Account gilt *nicht* als offzieller Bündnis-Account. Auf
wundersame Weise ist er aber doch sehr gut gepflegt
https://www.facebook.com/pages/Freiheit-statt-Angst/500531960015807

FACEBOOK COVER FOTO
https://freiheitstattangst.de/wp-content/uploads/2014/08/FB-FSA14-Banner-851×315.jpg

FACEBOOK PROFIL FOTO
https://freiheitstattangst.de/wp-content/uploads/2014/08/FB-FSA14-proflibild-540×540.jpg

TWITTER COVER FOTO
https://freiheitstattangst.de/wp-content/uploads/2014/08/FB-FSA14-Twitter-Banner1500x500.jpg

TWITTER PROFIL FOTO
https://freiheitstattangst.de/wp-content/uploads/2014/08/FB-FSA14-Twitter-Profilbild-240×240.jpg

#2 FrosCon

Die FrosCon findet vom 23. bis 24. August in Bonn statt. Allen
Unkenrufen zum Trotz wurde das Stand-Interesse natürlich angemeldet, das
Material bekommt Asyl beim Privoxy-Stand.
Die Anmeldung wurde gestern bestätigt, Asyl wird gewährt:
http://www.froscon.de/programm/aussteller/
Eine Woche vor der FSA lässt sich da doch prima mobilisieren.

#3 Vorratsdatenspeicherung von KFZ-Kennzeichen – PM erst jetzt verschickt.

Dagegen hat AK-Mitglied Oliver eine Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht angestrebt, die aus formalen Gründen leider nicht angenommen wurde. Was rechth häufig ist, da nur 2,5 % aller Beschwerden überhaupt erfolgreich sind. Allerdings, und dazu haben wir dann eine Pressemitteilung verschickt: Müssen die aufgeworfenen Fragen geklärt werden: „Die Streubreite der niedersächsischen Ermächtigung zu Dauerkontrollen an fast beliebigen Straßen steht außer jedem Verhältnis zum Ertrag der Maßnahme. Dieses Gesetz ist kompetenzwidrig, unklar und unverhältnismäßig. Ganz allgemein bin ich der Überzeugung: 50 Millionen Autofahrer in Deutschland dürfen nicht als potenzielle Verbrecher unter Generalverdacht gestellt werden. Rechtschaffene Bürger haben ein Recht auf datenfreie Fahrt. Niedersachsen muss endlich dem Vorbild anderer Länder folgen und das massenhafte Scannen unserer Kfz-Kennzeichen einstellen!“

Weiterführende Links:
http://www.daten-speicherung.de/index.php/kfz-massenabgleich-in-niedersachsen-gesetzeswidrig/
Stellungnahme der Landesregierung:
http://www.landtag-niedersachsen.de/ps/tools/download.php?file=/ltnds/live/cms/dms/psfile/docfile/39/17_15325379bdc5a25ec.pdf&name=17-1532.pdf&disposition=attachment
Fehlerquote:
http://www.daten-speicherung.de/index.php/bericht-uber-kfz-massenabgleich-geleakt/

#4 Vorratsdatenspeicherung für sieben Tage

Laut BGH ist das rechtmäßig, mehr dazu bei Heise:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/BGH-bleibt-dabei-Siebentaegiges-Speichern-von-IP-Adressen-ist-rechtmaessig-2282242.html>

Aber nur für den Netzbetrieb, wie Netzpolitik dank
Vorratsdatenspezial-Experte Patrick verrät:
https://netzpolitik.org/2014/bundesgerichtshof-provider-duerfen-ip-adressen-sieben-tage-vorratsdatenspeichern-aber-nur-fuer-netzbetrieb/

#5 Aus den Ortsgruppen

##1 Berlin
Ist gerade reaktiviert worden. Also vor gut zwei Stunden, in der c-base. Wir geben also wieder was her. Wer sich uns anschließen will, darf das gerne tun. Das nächste Treffen findet am 8. September 2014, ebenfalls in der c-base um 19 Uhr statt. Bis dahin gibt’s Mittwoch eine  Mobilisierungs und Plakatieraktion, Treffpunkt ist im Görlitzer Park (an der Kuhle), von da aus dann rund um Kreuzberg.
http://www.openstreetmap.org/?mlat=52.49656&mlon=13.43748#map=17/52.49656/13.43748

Themen gerde waren:
Mobilisierung FSA
Datenflut-Kampagne
Bündnisarbeit nach der FSA – 31. August 2014, Treffen der
#wastun-Menschen, Ort wird noch bekanntgegeben, rund ums Helferfrühstück

##2 Köln
Köln hat leider eine weitere Anreise zur FSA, aber die wird dank der OG
Köln/Bonn einfach mit einem Bus überbrückt:
„Wir möchten wieder mit einem vollgepackten Bus von Köln nach Berlin
kommen. Wir organisieren den Bus dieses Jahr selbst, weshalb wir Euch
hier um Unterstützung bitten wollen. Genauer geht es um eine finanzielle
Unterstützung von 75€ und eine Ausfallbürgschaft in Höhe von 300€.“ –
Stand jetzt, keine Gegenstimmen.

#6 links:

http://www.ardmediathek.de/tv/Tagesthemen/tagesthemen/Das-Erste/Video?documentId=22612670&bcastId=3914,
ab 7:30
https://digitalcourage.de/blog/2014/kreative-ideen-im-kampf-gegen-ueberwachung
https://digitalcourage.de/blog/2014/snowden-ein-jahr-gerangel-um-asyl