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In Berlin fand in dieser Woche das sich selbst anmaßend als „Europäischer Polizeikongress“ bezeichnende Treffen von Polizei- und Behördenvertretern mit der Sicherheits- und Überwachungsindustrie statt. Veranstalter dieser Messe ist der behörden- und sicherheitskomplexfreundlich ausgerichtete „Behörden-Spiegel“ – ein bereits für sich kritisch zu hinterfragendes Interessenkonglomerat.

Die dort anwesenden konservativen und sozialdemokratischen Politiker und Polizeivertreter nutzten das Podium zu vielfachen Forderungen nach Wiedereinführung der umstrittenen verdachtslosen Vorratsspeicherung aller Verbindungsdaten und anderer fragwürdiger Überwachungsmaßnahmen.

Die dafür gegebenen „Begründungen“ erscheinen uns schon fast zu bizarr, als dass überhaupt sachlich darauf eingegangen werden kann. In einigen Punkten wiederholen die Befürworter der anlasslosen Vollerfassung und -speicherung aller Telekommunikationsverbindungsdaten Deutschlands ihre bereits unzählige Male vorgebrachten Scheinargumente. Eine große Anzahl davon haben wir bereits in der Publikation „Irrtümer und Populismen im Zusammenhang mit Vorratsdatenspeicherung“ ausführlich widerlegt – leider zumindest in Hinsicht auf diesen Personenkreis offenbar erfolglos.

Die Wiederholung unrichtiger oder unsinniger Behauptungen macht diese nicht wahrer, wie auch der Bundesdatenschutzbeauftragte neulich treffend formulierte. Dies ist zudem kein ehrlicher und konstruktiver Umgang miteinander, wie wir meinen.

Um die vorgebrachten Statements nicht unkorrigiert im Raum stehen zu lassen, melden wir uns nun aber doch zu Wort, und zwar im Namen all derjenigen Menschen, die mit uns zusammen seit Jahren gegen die nicht zu vertretene Vorratsdatenspeicherung anstreiten und Widerstand leisten. Wir erinnern an die bislang größte erfolgreiche Verfassungsbeschwerde in der deutschen Geschichte der Republik mit über 34.000 Menschen, die mit Namen und Unterschrift hinter uns gestanden haben.

Zum Inhalt der Berichterstattung aus Berlin:

Ein Innenminister

Der nordrhein-westfälische Innenminister Ralf Jäger bezeichnete die Haltung von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger als „nah an einer Strafvereitelung“.

Wir finden:

Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger hat Rückgrat in einer nicht einfachen Situation bewiesen – und das nicht zum ersten Mal. Dafür zollen wir ihr unseren Respekt.

NRW-Innenminister Jäger war im Gegensatz dazu nicht in der Lage, auf konkrete Einwürfe zu seiner auf dem SPD-Bundesparteitag im Dezember 2011 dargestellten Haltung zur Vorratsdatenspeicherung einzugehen, oder auch nur darauf zu antworten. Ein konstruktives Streiten auf Sachebene scheint er nicht zu mögen oder zu können.

Wir meinen, dass er sich mit seinen populistischen Argumenten selbst diskreditiert  und sich aus dem Kreis der seriösen Stimmen zum Thema verabschiedet hat.

Ein Polizeipräsident

BKA-Vizepräsident Jürgen Maurer meinte: „Egal wie man diskutiert, man muss sich hier entscheiden, ob man den Ermittlungserfolg will oder nicht.“

Wir finden:

Er hat damit durchaus Recht. Nur sind wir der Meinung, dass man auf Ermittlungserfolge gerade dann verzichten muss, wenn die Mittel, die dazu notwendig sind, übermäßig und unverhältnismäßig Menschen- und Grundrechte beschneiden bzw. verletzen, und die freiheitliche Konstitution einer Gesellschaft in Frage stellen.

Herr Maurer weiter:

Als mögliche Lösung des Problems sei vielleicht eine andere Sicht auf das Internet denkbar, die jeder Bürger verinnerlichen müsse: „Wer im Internet ist, hat die Privatheit verlassen.“ Dementsprechend sei die Speicherung der IP-Adressen dann auch nicht problematisch.

Wir finden:

Wenn der Vizechef des Bundeskriminalamts hinsichtlich der verfassungsrechtlichen Durchsetzung von Grundrechten im Internet aufgibt und alle Viere von sich streckt, dann ist er vielleicht ein Verfechter der post-privacy-Ideologie, aber für seine Position in der obersten Strafverfolgungsbehörde ungeeignet.

Herr Maurer mag resignieren und bereit sein, sein Recht auf Privatheit aufzugeben. Aber dem Rest der Bevölkerung vorschreiben zu wollen, was sie zu verinnerlichen haben und dass die IP-Vorratsdatenspeicherung unproblematisch sei, ist ebenso anmaßend wie unqualifiziert. Mit einer menschenfreundlichen und rechtsstaatlichen Einstellung ist das nicht vereinbar.

Ein parlamentarischer Geschäftsführer

Der parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Bundesfraktion Thomas Oppermann meinte, dass Deutschland mit einer sehr restriktiven Regelung der Vorratsdatenspeicherung die Chance habe, die Debatte in Europa zu beleben, und damit auf andere Staaten einen mäßigenden Einfluss haben könnte. Spätestens mit der drohenden Geldstrafe der EU-Kommission werde die Debatte zur Vorratsdatenspeicherung schnell vorbei sein, weil diese Zahlungen dem wählenden Steuerzahler nicht zu vermitteln seien.

Wir finden:

Zunächst gilt auch für Herrn Oppermann das gleiche wie für seinen Parteikollegen Herrn Jäger: Auf eine inhaltliche Sachdebatte bezüglich seiner Pro-Vorratsdatenspeicherung-Argumente wollte er sich bislang trotz mehrfachen Nachhakens nicht einlassen (siehe hier und hier). Soviel zur Frage, wie man eine Debatte beleben kann oder eben auch nicht.

Wenn Herr Oppermann mit einer angeblich „restriktiven“ Variante der Vorratsdatenspeicherung Debatten auf EU-Ebene anregen will, vergisst er folgendes:

a.)

Ein bißchen schwanger sein geht nicht. Jede Form von verdachtsloser Vorratsdatenspeicherung widerspricht fundamentalen Rechtsprinzipien, und zwar nicht nur in Deutschland. Dementsprechend sind hierzu auch Verfahren vor dem Europäischen Menschengerichtshof anhängig.

b.)

Herr Oppermann und seine Parteikollegen haben seit Jahren die Gelegenheit, sich in Brüssel gegen eine Vorratsdatenspeicherung einzusetzen. Von einigen einzelnen SPD-Abgeordneten abgesehen, war davon aber bislang nicht viel zu bemerken. Das macht seine Argumentation insgesamt unglaubwürdig.

c.)

Das Argument der drohenden Geldstrafen zieht aus mehreren Gründen nicht. Was ist mit den vielen anderen derzeit fälligen Strafen wegen Nichtumsetzung von EU-Richtlinien? Sind diese etwa besser zu vermitteln oder werden sie einfach nur totgeschwiegen? Und was sind die Höhen dieser irgendwann drohenden Strafzahlungen wegen Nichtumsetzung der Vorratsdatenspeicherung im Vergleich zu den tausendfach (oder sogar noch mehr?) höheren Geldzahlungen aufgrund des instablien Geld- und Wirtschaftssystems? Die von vielen Menschen als unsinnig empfundene Volkszählung kostete zum Beispiel mehr als eine Milliarde Euro. Wer spricht denn darüber? Und vor allem: Haben monetäre Gründe überhaupt eine Grundlage, wenn es im Gegenzug um die Aufgabe von grundlegenden Rechtsprinzipien und Grundrechten geht?

Wir finden:

Nein! Denn Grund- und Menschenrechte tragen das prädikat ‚unveräußerlich‘, weil sie nicht zu verkaufen sind. Das sollte man auch nicht versuchen.

Was soll das nun alles?

Insgesamt ergibt sich das Bild, dass aus den Reihen der Befürworter von Überwachung im Allgemeinen und der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung im Speziellen zumindest bei dieser Veranstaltung überwiegend unseriös und populistisch argumentiert wurde. Es stellt sich angesichts der eigentlich anzunehmenden Expertise der Beteiligten die Frage, warum diese denn dauernd auf Plattitüden und Halb- bis Unwahrheiten zurückgreifen, wo doch diese Überwachungswerkzeuge angeblich so unverzichtbar und heilsbringend sein sollen. Wäre auch nur die Hälfte davon wahr, müsste die law&order-Fraktion doch spielend in der Lage sein, erdrückende Argumente ins Feld zu führen und die Diskussion zu beenden.

Aus der Tatsache, dass dies nicht passiert, sondern man uns statt dessen die Internetnutzung als Ende der Privatheit verkaufen will, möge jeder Leser seine eigenen Schlüsse ziehen.

Dieser Beitrag wurde von mehreren Menschen aus dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung gemeinsam erarbeitet.

Bild: von Frans Jozef Valenta, Bonn, CC-BY-NC-ND, weitere Motive hier

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In Niedersachsen sind die Koalitionsverhandlungen zwischen SPD und Bündnis 90/Die Grünen abgeschlossen, gestern wurde der knapp 100seitige Koalitionsvertrag veröffentlicht.

Auf dessen Seiten 18ff. und 78ff. finden sich eine Reihe von interessanten innenpolitischen Aussagen bzw. Absichtsbekundungen, die eine klare Abkehr vom bisherigen, vorwiegend konservativen und obrigkeitsdenkenorientierten Regierungsstil von CDU und FDP deutlich machen sollen.

Lobenswert sind die relativ deutlichen Ansagen gegen Herstellung und Export von Soft- und Hardware zur Repression, die Absage an Landestrojaner bzw. behördliche Computerwanzen und die klaren Worte gegen einen Einsatz von Polizeidrohnen bei Demonstrationen und Veranstaltungen.

Aber nicht alle innenpolitischen Aussagen sind so eindeutig.

Drei Beispiele:

1. Zur Vorratsdatenspeicherung

„Die rot-grüne Koalition wird sich auf Europa- und Bundesebene, im Bundesrat und in der Innenministerkonferenz, gegen die derzeit diskutierten Varianten der Vorratsdatenspeicherung einsetzen. Sie hält dieses Verfahren für einen hochproblematischen Eingriff in die Grundrechte.“ (Seite 80)

  • Was ist mit „derzeit diskutierte Varianten der Vorratsdatenspeicherung“ genau gemeint?
  • Folgte die niedersächsische SPD der im Dezember 2011 zementierten Linie der Bundes-SPD, so würden wir mit einer vollständigen Speicherung aller TK-Verbindungsdaten und deren Speicherung für sieben Tage sowie mit einer 90tägigen Vorratsdatenspeicherung der besonders sensiblen IP-Daten konfrontiert werden.
  • Warum schafften es Rot-Grün nicht, sich grundsätzlich gegen das Prinzip der Vorratsdatenspeicherung auszusprechen? Die Grünen haben so etwas vor der Wahl postuliert und selbst die sozialdemokratischen Jurist*innen, Richter*innen und Staatsanwält*innen bewerten jede Form der Vorratsdatenspeicherung als Paradigmenwechsel und lehnen diese ab. Hier soll es aber nur „gegen die derzeit diskutierten Varianten“ gehen?
  • Es wäre schön, wenn sich die niedersächsische SPD an dieser Stelle ähnlich wie in der Gorleben-Standortfrage eine eigene durchdachte Meinung zulegen könnte und zu dieser stehen würde. (Wir stehen gerne zu Gesprächen und Diskussionen zur Verfügung!)

2. Zur Videoüberwachung

„Die rot-grüne Koalition wird die von der abgelösten Landesregierung ausgeweitete Videoüberwachung einschränken. Für die verbleibenden Überwachungsanlagen wird ein öffentlich einsehbares ‚Anlagenkataster‘ geschaffen. Anlasslose Überwachungen von Großveranstaltungen werden eingeschränkt. Jede Überwachung ist kenntlich zu machen.“ (Seite 18)

  • Die Einführung eines Katasters wurde vom Forderungskatalog des AK Vorrat Hannover übernommen. Das freut uns. Aber scheint sich die Forderung der rot-grünen Koalition in Niedersachsen nur auf die Polizeikameras beziehen und damit begnügen zu wollen. Das wird an der gewählten Formulierung zumindest nicht ganz klar.
  • Wir in Hannover (= AK Vorrat OG Hannover) fordern jedoch eine Melde- und Katasterpflicht nicht nur für die polizeilichen Videoüberwachungskameras sondern für jede Videoüberwachungsanlage!
  • Ebenfalls unklar ist die Frage, nach welchen Vorgaben Videoüberwachung überhaupt zugelassen werden soll. Wie ist das mit den geheimnisumwitterten neuen hochauflösenden Kameras in den Fußballstadien, was ist mit privat betriebenen Kameras im öffentlichen bzw. allgemein öffentlich zugänglichen Raum?
  • Und schließlich fordert der Koalitionsvertrag etwas, was schon jetzt eine Gesetzesgrundlage hat: die Kennzeichnung jeglicher Form von Videoüberwachung. Sehr viel wichtiger wären klare Regelungen inklusive Sanktionsmaßnahmen, um diese Kennzeichnung endlich vernünftig um- und durchzusetzen.
  • Auch privat betriebene Videoüberwachungsanlagen gehören grundsätzlich abgebaut, wenn es nicht eine ganz konkrete, fallbezogene und mit Tatsachen untermauerte Begründung für jede einzelne Kamera gibt.
  • Anlasslose Überwachungen müssen nicht nur „bei Großveranstaltungen eingeschränkt“ werden, anlasslose Überwachungen gehören grundsätzlich und in allen Zusammenhängen verboten!
  • Der Einsatz von Videoüberwachungsanlagen muss zur Ausnahme und nicht zur Regel werden!
  • Von alledem ist im Koalitionsvertrag nichts zu lesen.

3. Zur Versammlungsfreiheit

„Die rot-grüne Koalition wird das Demonstrationsrecht stärken. Ziel ist ein bürgerfreundliches Versammlungsrecht, das möglichst vielen Menschen Demonstrationen, Kundgebungen oder sonstige Versammlungen ermöglicht. Eingeschränkt werden sollen Datenabfragen bei Anmeldungen und Polizeiaufnahmen in geschlossenen Räumen. Das Vermummungsverbot soll schärfer eingegrenzt und der Datenschutz für Anmelderinnen und Anmelder sowie Ordnungskräfte verbessert werden. Die Bannmeilenregelung vor dem Niedersächsischen Landtag wird aufgehoben.“ (Seite 19)

  • Es wird nicht klar, was die Koalition genau damit meint. In welcher Form soll das in Karlsruhe zur Prüfung vorliegende niedersächsische Versammlungsgesetz geändert werden?
  • Ein Versammlungsrecht muss allen Menschen die Durchführung von und Teilnahme an freien, selbst entwickelten und staatsfernen Versammlungen ermöglichen und nicht nur „möglichst vielen“.
  • Die kritisierten, derzeit gesetzlich verbrieften Rechte auf polizeiliche und geheimdienstliche Durchleuchtung von Anmeldern und Ordnern von Demonstrationen sollen offenbar nur bei geschlossenen Versammlungen entschärft werden, nicht aber bei Versammlungen unter freiem Himmel! Das ist schlecht.
  • Rot-Grün schafft es nicht, das Vermummungsverbot grundsätzlich von der Straftat zur Ordnungswidrigkeit zu degradieren, obwohl es selbst in Polizeikreisen Verständnis für einen solchen Schritt geben würde. Stattdessen soll es „schärfer eingegrenzt“ werden. Also mehr Sonderregeln und Spezialfallbeschreibungen statt ein einfacheres, schlankeres und für „normale“ Menschen verständlicheres Gesetz zu besorgen – so scheint es jedenfalls.
  • Der „befriedete Bezirk“ soll endlich abgeschafft werden. Das ist gut. Aber es ist gegenüber vielen anderen Problemen des niedersächsischen Versammlungsgesetzes ein kleineres Übel, wenn auch als populäre Maßnahme besser zu verkaufen.
  • Rot-Grün täte gut daran, ein Ende der bundesweit voranschreitenden Zersplitterung des Versammlungsrechts zu fordern und dafür einzutreten. Doch davon leider kein Wort.
  • Fragen wie die Erleichterung für Kleinversammlungen, die Entfernung von Spezialgesetzteilen (z.B. das Verbot von Demonstrationen an bestimmten Tagen oder Orten), Anfangsbedingungen für polizeiliche Bild- und Tonaufzeichnungen und zur kritischen Bewertung der polizeilichen Auflagenpraxis werden leider nicht gestellt.

Trotz aller Kritik:

Der Koalitionsvertrag strahlt ganz klar den Willen zu einem bürgerfreundlicheren Neuanfang in der niedersächsischen Landespolitik aus.

Ich wünsche viel Erfolg dabei!

Von Hannover aus werden wir das ganze kritisch und konstruktiv zu begleiten versuchen. :)

Dieser Beitrag gibt die persönliche Meinung von Micha wieder und ist kein offizielles Statement des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung.

Bild: Eigenes Bild, CC-BY-SA

Ein leeres Postfach – ganz einfach.  Pacdog

Ein leeres Postfach – ganz einfach.
cc-by-nc-sa von Pacdog

Einen übersichtlich aufgeräumten Schreibtisch – wer wünscht ihn sich nicht? Keine Aktenstapel, keine halbgelesenen Briefe, nirgends Kritzeleien und unerledigte To-Do-Listen. Was für den Schreibtisch bei vielen Menschen ein Wunsch ist, der zumindest manchmal erfüllt wird, ist beim Mail-Eingang häufig schon verlorengegeben.
Denn wer mit Mailinglisten arbeitet, kennt das: Sie bringen viele Menschen von Hamburg bis München oder vom Rhein und der Spree zusammen. Aber schnell ist die Flut unüberschaubar geworden und die Zeit ist ohnehin immer knapp. Also lässt man liegen, ignoriert, das schlechte Gewissen wächst und man selbst ist bald ausgestiegen – aus der Diskussion und vielleicht auch aus der Mitarbeit. Oder man beteiligt sich erst gar nicht und verpasst so die wichtige Chance, aktiv zu werden und mitzugestalten.

Für alle, die deshalb den Schritt scheuen sich im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung zu engagieren, geben wir eine wöchentlich erstellte Zusammenfassung heraus – per E-Mail. Dort werden alle Diskussionen, die über die mehr als 70 E-Mail-Listen laufen, übersichtlich aufbereitet. Und bieten so einen einfachen Einstieg. Hier kann man sich eintragen

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In Niedersachsen finden zur Zeit die Koalitionsverhandlungen zwischen SPD und Grünen statt. Heute morgen wurde bekannt, dass man sich dabei auf das Einbringen eines Transparenzgesetzes geeinigt hat. Das freut uns, war es doch einer der Wünsche der hannoverschen Ortsgruppe des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung für die kommende Legislaturperiode.

Zusammen mit Mehr Demokratie e.V. dem Chaos Computer Club Hannover e.V. (C3H) haben wir einen auf dem Hamburger Modell basierenden Gesetzentwurf für ein niedersächsisches Transparenzgesetz (NdsTG) erarbeitet und heute veröffentlicht.

Uns ist wichtig, dass dieses Gesetz so entworfen und beschlossen wird, dass es den Ansprüchen an ein Transparenzgesetz gerecht wird. Denn ein Transparenzgesetz – im Zusammenhang mit einer ernsthaften Umsetzung der „Open Data“- und „Open Government“-Prinzipien – hat das Zeug dazu, einzelne Menschen und zivilgesellschaftliche Gruppen und Bürgerinitiativen einzubinden und deren Engagement auch außerhalb von Partei- und Vereinsmitgliedschaften zu stärken. Vertrauen kann gestärkt und ganz neue Möglichkeiten der Mitbestimmung „von außen“ tun sich auf. Mittels „Open Data“ können aber ggf. auch erhebliche Einsparungen in Land und Kommunen erzielt und die Arbeit in den Behörden vereinheitlicht und erleichtert werden.

Eine möglichst umfangreiche Pflicht zur Veröffentlichung von Beschlüssen, Verträgen, Gutachten und anderen mit Steuergeldern bezahlten Informationen von Land und Kommunen (unter Berücksichtigung von Datenschutz und Privatsphäre) gehört für uns genau so dazu wie die Zusammenführung in einer zentralen Informations-Datenbank.

Der Zugang zu diesen Informationen muss für die daran interessierten Menschen (und Journalisten!) einfach und verständlich sein, kostenlos und anonym.

Wenn es SPD und Grüne in Niedersachsen ernst mit ihren Ankündigungen für einen neuen Regierungsstil in Niedersachsen meinen, dann werden sie die daran interessierten Gruppen bei der Entstehung der Gesetzes beratend hinzuziehen. Wir stehen jedenfalls bereit. :)

 

Weitere Informationen:

 

Dieser Beitrag gibt die persönliche Meinung von Micha wieder und ist kein offizielles Statement des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung.

Bild: eigenes Bild, CC-BY-SA