Veranstaltung

Zusammen mit anderen Bürgerrechtsorganisationen unterstützt auch der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung das gemeinsame Memorandum der Humanistischen Union, der Internationalen Liga für Menschenrechte und des Bundesarbeitskreises Kritischer Juragruppen zur Auflösung der Verfassungsschutzämter. Erst kürzlich ist wieder einmal ein Skandal bekannt geworden: Seit Jahren bespitzelt Niedersachsens Verfassungsschutz auch JournalistInnen. Und auch gesetztliche Festlegungen zum Datenschutz- und Aukunftsrecht scheinen für den „Verfassungsschutz“ nicht zu gelten.

Daher soll hier der Bericht der Humanistischen Union zur Vorstellung des Memorandums in Auszügen dokumentiert werden:

Mehrere bundesdeutsche Bürgerrechtsorganisationen präsentieren am heutigen Freitag, den 20. September 2013, in Berlin ein gemeinsames Memorandum zur Auflösung des „Verfassungsschutzes“ (VS). Die Autoren und unterstützenden Organisationen appellieren an die Politiker/innen aller Parteien, nach den jüngsten Geheimdienst-Skandalen endlich durchgreifende rechtspolitische Konsequenzen zu ziehen. Der Inlandsgeheimdienst habe sich wiederholt als ineffizient, überflüssig, demokratiefeindlich und unkontrollierbar erwiesen. Es handle sich dabei um permanente, systembedingte Defizite, die alle bisherigen Versuche einer Reform der VS-Behörden in Bund und Ländern überstanden haben. Die Verfassungsschutzbehörden sollten deshalb ersatzlos abgeschafft werden. Die Bürgerrechtsorganisationen rufen Bürgerinnen und Bürger dazu auf, ihre Forderung zu unterstützen.

Keine Sicherheitslücke bei Auflösung der VS-Behörden des Bundes und der Länder

Till Müller-Heidelberg (Humanistische Union) weist darauf hin, dass bei einer Auflösung des Bundesamtes und der 16 Landesbehörden für „Verfassungsschutz“ keine „Sicherheitslücken” entstünden. „Auch wenn heute immer wieder die Gefahr terroristischer Anschläge beschworen wird – davor schützt uns kein Verfassungsschutz. Seine gesetzliche Hauptaufgabe besteht darin, Informationen über verfassungsfeindliche Bestrebungen zu sammeln.” Was „Verfassungsschützer“ darunter verstünden, lasse sich in jedem ihrer Jahresberichte nachlesen. Der VS registriere missliebige politische Auffassungen und denunziere deren Vertreter. „Keine der so genannten terroristischen Aktivitäten hat die Sicherheit von Bund und Ländern oder deren Verfassungsorgane ernsthaft gefährdet.” Bei „terroristischen” Taten handle es sich um mehr oder weniger gravierende Straftaten. „Für die Abwehr unmittelbar bevorstehender Gefahren sowie die Aufklärung solcher Gewalttaten ist allein die Polizei zuständig”, so Müller-Heidelberg. Er verweist zudem auf den jährlich von Bürgerrechtsorganisationen herausgegebenen „Grundrechte-Report“, der die Gefährdungen für Demokratie und Verfassungsordnung bilanziere. Diese gingen überwiegend von staatlichen Sicherheitsorganen, anderen Behörden und Wirtschaftsunternehmen aus. „Um Bedrohungen für unsere demokratische Gesellschaft zu erkennen, bedarf es keiner Geheimdienste. Die Expertisen zivilgesellschaftlicher Gruppen und sozialwissenschaftlicher Forschungen sind den Berichten und Lageeinschätzungen der amtlichen „Verfassungsschützer“ deutlich überlegen, wenn es etwa um Diagnose, Analyse und Früherkennung rassistischer Strukturen oder gewaltorientierter Gefahrenlagen geht. Und sie kommen ohne Schnüffeleien und unüberprüfbare Verrufserklärungen aus”, betont der Mitherausgeber des seit 1997 erscheinenden „alternativen Verfassungsschutzberichtes”.
Skandale, Machtmissbrauch und Bürgerrechtsverletzungen als Strukturprobleme

Für Rolf Gössner (Internationale Liga für Menschenrechte) sind die aktuellen Affären um NSU und NSA ein weiterer Beleg dafür, dass Geheimdienste wie der VS strukturell unkontrollierbar sind, skandalträchtig arbeiten und zur Verselbständigung neigen. „Das ist eine große Gefahr für viele Menschen und ihre Bürgerrechte. Unser Memorandum erinnert daran, dass die 63jährige Geschichte des VS eine Geschichte der Skandale und Bürgerrechtsverletzungen ist.” Gössner stellt klar, dass sich die Kritik am VS nicht etwa gegen sämtliche MitarbeiterInnen richte: „Es geht nicht in erster Linie um individuelles Fehlverhalten oder inkompetente VS-Bedienstete, sondern um intransparente, unkontrollierbare und deshalb demokratiewidrige Arbeitsweisen und Strukturen der VS-Behörden.” Deshalb würden auch die jetzt laufenden punktuellen Reformbemühungen dem Problem keineswegs gerecht. „Mehr IT-Kompetenz, eine bessere Quellenauswertung und neue Richtlinien zum Aktenumgang sind hilflose und untaugliche Versuche, denn sie lösen weder die strukturelle Blindheit des VS gegenüber den Gefahren von Rechts und aus der Mitte der Gesellschaft noch die im Kern demokratie- und rechtsstaatswidrige Arbeitsweise der Behörde.“ Mit Blick auf die vorgeschlagene Stärkung der Kompetenzen des Bundesamtes warnt Gössner: „Es wäre der Grundstein zum nächsten Skandal, wenn der VS am Ende gestärkt aus dem gewaltigen Desaster, das er selbst angerichtet hat, hervorginge. Ihm sollten schleunigst die nachrichtendienstlichen Mittel und Methoden entzogen werden – damit die Gesinnungskontrolle und das kriminelle V-Leute-Unwesen endlich ein Ende finden.” Eine Auflösung des geheimdienstlichen VS sei auch mit dem Grundgesetz vereinbar – die Verfassung schreibe keineswegs vor, dass die Behörde mit geheimdienstlichen Kompetenzen auszustatten sei.
Gescheiterte parlamentarische und gerichtliche Kontrollversuche

Der Freiburger Rechtsanwalt Udo Kauß (Humanistische Union) betrachtet sämtliche Versuche einer parlamentarischen wie datenschützerischen Kontrolle des Geheimdienstes als gescheitert. „Am verfassungsschützerischen System der Geheimhaltung, das dem Schutz der V-Leute und anderer Informationsquellen dient, scheitern regelmäßig Justiz, Parlamente und Datenschutzbeauftragte. Jene Behörde, die Verfassung und Demokratie schützen soll, erweist sich damit selbst als demokratische Gefahr, weil sie den Grundprinzipien der Transparenz und Kontrollierbarkeit widerspricht.” Bezeichnenderweise wurde keiner der Geheimdienstskandale von den Kontrolleuren aufgedeckt. “Die Arbeit der parlamentarischen Kontrollgremien selbst bleibt im Geheimen. Konsequenzen muss der Dienst kaum fürchten – die Kontrolleure dürfen darüber in der Öffentlichkeit nicht reden.” Als Rechtsanwalt erlebe er immer wieder, wie Gerichtsverfahren, an denen der Verfassungsschutz beteiligt ist, zu Geheimverfahren mutieren. „All das widerspricht rechtsstaatlichen Grundsätzen und ist schlicht demokratiewidrig”, so Kauß. Auch wenn der VS jetzt mit verstärkter Öffentlichkeitsarbeit um mehr Vertrauen in der Bevölkerung werbe, gelte weiterhin: „Ein transparenter, effektiv kontrollierbarer Geheimdienst bleibt ein Widerspruch in sich.”

Dieser Beitrag gibt die persönliche Meinung des Autors V. wieder und ist kein offizielles Statement des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung.

der-vds-die-rote-karte-zeigenFast jeden Tag prasseln Pressemeldungen mit Nachrichten zu Datenschutz, Urheberrecht, Zensurgelüsten, ausufernden Überwachungsbestrebungen und weiteren Aspekten aus den Umfeldern von Firmen und Staat auf uns ein. 
Auch wenn es in Deutschland viele Aktive gibt: Manchmal mag man da in der Mailflut den Überblick verlieren. Da ist es gut, sich hin und wieder im realen Raum zu treffen, Bilanz zu ziehen und in Ruhe über die notwendige politische Arbeit zu sprechen.
Verschiedene Menschen und Projekte an einen Tisch bringen – das leistet digitalcourage e.V. auch in diesem Jahr mit dem AktiVCongreZ. Dort können sich Menschen aus unterschiedlichen Projekten und Organisationen aus der Netzbewegung und Menschen, die sich ganz neu engagieren wollen treffen und miteinander reden und planen. Dieses Jahr treffen wir uns in Hattingen im Seminarzentrum des DGB-Bildungswerks [1]. Hier können neue Ideen entstehen, alte Ideen aufgefrischt und wie schon bei den Kongressen zuvor gezielte Aktionen geplant werden. Zum Beispiel wurde beim AKtiVCongrEZ in Hamburg 2011 die Verfassungsbeschwerde gegen ELENA gemeinsam beschlossen.
Und es gibt wahrlich viel zu tun: 
RFID,die Datenschutzreform der EU, Vorratsdatenspeicherung, die Nachfolger von INDECT, der Aktionstag ‚Freedom not Fear‘ in Brüssel … und und und… Einer der Schwerpunkt der Gespräche wird dieses Mal z.B. bei der Frage liegenund die Frage ob und wenn ja wie wir eine Demonstration für Bürgerrechte unter dem Motto „Freiheit statt Angst“ in diesem Jahr veranstalten wollen. Ein erster Entwurf für eine mögliche Tagesordnung findet sich im Wiki des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung [2].
Beim AKtiVCongrEZ treffen sich Leute, die was tun wollen: Bürgerrechtler und Netzaktivistinnen. Auch  Neulinge, die bisher noch noch nicht so erfahren sind, sind willkommen –  für diese planen wir zusätzlich einen „Einsteigerworkshop“, bei dem es einen Einblick in die bisherige Arbeit der ‚digitalen Bürgerrechtsbewegung‘ geben wird.
digitalcourage veranstaltet den AktiVCongreZ in Kooperation mit der Bundeszentrale für politische Bildung und dem DGB-Bildungswerk. Deswegen sind im Tagungsbeitrag von 45 Euro Essen, Übernachtung, WLAN, Telefon, Sauna und Schwimmbad enthalten. Die professionelle Moderation übernimmt wieder Wiebke Herding. Das Tagungszentrum in Hattingen liegt in der Nähe von Essen und ist von dort per S-Bahn gut erreichbar.
Wer eine Arbeitsgruppe initiieren möchte und/oder ein Impulsreferat beisteuern möchte, melde sich bitte bei digitalcourage
Die Unterbringung erfolgt in Einzelzimmern, Tickets können im FoeBuD-Shop bestellt werden [3]. Wer zusammen mit seinem Partner oder Partnerin untergebracht werden möchte, bestellt bitte „Unterbringung im Doppelzimmer“ und schreibt im Bestellkommentar den Namen der zusätzlichen Person. Wir versuchen, das möglich zu machen. Eine Kinderbetreuung können wir leider nicht organisieren. Bitte auch angeben, ob vegetarisches Essen erwünscht ist.
Da wir auch einige geförderte Plätze anbieten wollen, bitten wir darum, dass Leute, die es sich eher leisten können, einen erhöhten Tagungsbeitrag zahlen und/oder zusätzlich spenden. Wer sich den Tagungsbeitrag nicht leisten kann, frage bitte bei digitalcourage an: 
Termin:Freitag, 3. Mai 2013, 18 Uhr bis Sonntag 5. Mai 2013, ca. 16 Uhr 
Ort: Tagungszentrum Hattingen, Am Homberg 44-50, 45529 Hattingen

Die Chancen für eine ausgewogene und differenzierte Auseinandersetzung mit dem Thema “Soziale Netzwerke” im Rahmen des 8. münsterschen Sicherheitsgesprächs waren schmal in Anbetracht der politisch und gesellschaftlich einseitig verorteten Veranstalter der Diskussionsrunde: Unter anderem die Deutsche Hochschule der Polizei, das Polizeipräsidium Münster, die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW sowie das Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW.

Dennoch bot sich zwischen den teilnehmenden Gesprächspartnern Marina Weisband (ehemalige Geschäftsführerin der Piratenpartei), Marco Höhn (Soziologe und Medienforscher) und Wolfgang Huß (Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW) eine interessante, wenn auch nicht besonders tiefgehende Diskussion.

Die Rollenverteilung entsprach dabei der Erwartung: Während Marina Weisband und Marco Höhn sich für Freiheit, Datenschutz, Transparenz und Anonymität ausprachen, ließ Wolfgang Huß keine Gelegenheit aus, die Angst vor “Internet-Verbrechern” zu schüren und die Einschränkung von Freiheit (bis hin zur Zensur, die er aber als solche nicht benannt wissen wollte) zum Wohle der Sicherheit hervorzustellen. Letzteres wirkte teilweise an den Haaren herbeigezogen, wenn Herr Huß z.B. beim Thema Cyberbullying ohne Not auf ein Beispiel umlenkte, bei dem es um die Verfolgung eines serbischen Kriegsverbrechers ging.

Darin offenbarte sich jedoch sehr anschaulich die generelle Desinformations-Strategie der Polizei in Deutschland: Anstatt auf die tatsächlichen Fragen und Sorgen von Datenschützern und Bürgerrechtlern einzugehen, wird immer die gleiche Mörder/Kinderschänder/Terroristen-Keule rausgeholt und dabei die Tatsache geflissentlich ignoriert, dass diese Sachverhalte nur einen verschwindend geringen Anteil der Straftaten ausmachen und in der Regel nicht auf das Internet beschränkt sind.

Es schien, als würde Wolfgang Huß dem Internet allgemein eher skeptisch gegenüber stehen. So attestierte er beispielsweise Facebook eine technische Unreife, weil es möglich wäre versehentlich eine Party-Einladung an alle Mitglieder zu verschicken. Marina Weisband antwortete darauf mit dem Straßen-Gleichnis: man könne sich ja auch auf einen Marktplatz stellen und dort seine Einladung verkünden. Wenn dann zu viele Leute kämen, sei ja auch nicht der Marktplatz daran Schuld.

Auch bei einem anderen Problem kam der Straßen-Vergleich zum Zuge: die Sorge, dass (vor allem junge) Menschen zu viel Zeit in sozialen Netzwerken o.ä. verbringen und damit unter Internet-Sucht leiden, käme der Vermutung einer Straßensucht gleich, wenn Menschen sich zu viel auf der Straße aufhielten um dort soziale Interaktion zu vollziehen, so Frau Weisband.
Während der Vergleich in der Gesprächsrunde in beiden Fällen Wirkung zeigte, sollte man jedoch vorsichtig sein: er kann auch gegen die Freiheit im Internet verwendet werden, wenn es z.B. um die Forderung nach stärkerer Reglementierung geht.

Beim Thema der vermeintlich um sich greifenden Internetsucht wies Marko Höhn auch darauf hin, dass viele der Studien, die zu solchen Ergebnissen kämen, methodisch sehr fragwürdig seien. Ende des 18. Jahrhunderts habe es auch unzählige Studien gegeben, die vor Lesesucht gewarnt hätten. Seine Vermutung ging dahin, dass kulturelle Eliten ihren Status in Gefahr sähen und daher Bücher wie “Die digitale Demenz” veröffentlichten. In erster Linie ginge es bei dem Thema um Geld, so Höhn.

Fast unausweichlich kam auch die Vorratsdatenspeicherung kurz zur Sprache, als Wolfgang Huß beteuerte, dass es sich um Gefahrenabwehr und nicht um Zensur handelte, wenn ein soziales Netzwerk in dem sich viele Kinder aufhalten und daher in der Gefahr stehen von Pädophilen belästigt zu werden, geschlossen würde. Darauf antwortete Frau Weisband, dass niemand garantieren könne, dass es dann bei der einen Schließung bleiben würde und dass statt Zensur und Vorratsdatenspeicherung eher klassischer Polizeiarbeit und besserer Ausbildung der Beamt_Innen der Vorzug gegeben werden solle.
Allgemein wurde ein großer Fokus auf die Schaffung von Medienkompetenz gelegt, sowohl auf Seiten von Polizei, als auch bei Lehrer_Innen, Eltern und Kindern.

Ein Aspekt, dem die Gesprächsteilnehmer gern noch mehr Zeit hätten einräumen können, kam noch gegen Ende der Diskussion beim Thema Cyberbullying zur Sprache. Auf die Frage wie denn gegen dieses Phänomen anzugehen sei, antwortete Frau Weisband sehr treffend, dass es sich hierbei keineswegs um ein Problem der neuen Technologie handele, sondern dass vielmehr nach den Ursachen innerhalb der Schulklassen zu suchen sei.
Das ist eine Erkenntnis, die sich auf sehr viele der zuvor besprochenen Themen anwenden lässt: Zensur, Überwachung und gesetzliche Einschränkung beheben niemals die gesellschaftlichen Ursachen für Fehlverhalten in sozialen Netzwerken bzw. im Internet allgemein. Vielmehr hat Letzteres das Potential grundlegende sozio-kulturelle Probleme transparent zu machen und sollte auch dementsprechend genutzt und nicht als Sündenbock herangezogen werden.

Abschließend kann man sagen, dass das Gespräch, wie bereits eingangs erwähnt, weniger einseitig ausfiel, als befürchtet. Das grundlegende Konzept ist aufgrund der einseitigen Trägerschaft jedoch weiterhin kritisch zu betrachten.
Allgemein sind beim Thema Facebook die datenschutzrechtlichen Bedenken und die Alternativen (Diaspora wurde immerhin kurz erwähnt) zu kurz gekommen.
Auch die Interaktion mit dem Publikum fand nur rudimentär statt (lediglich zwei Wortmeldungen wurden aus zeitlichen Gründen zugelassen). Und dass gerade bei diesem Thema keine Online-Diskussions-Plattform eingerichtet wurde ist eine verpasste Chance.

Dieser Beitrag gibt die persönliche Meinung der Ortsgruppe Münster des AK Vorrat wieder und ist kein offizielles Statement des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung.