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All posts for the month September, 2013

Liebe Liste,

die Wahl ist durch. Mehr kann ich dazu nicht sagen. Rüsten wir uns für
das Schlimmste. Schlucken wir Streitigkeiten hinunter und arbeiten wir
am Besten.

#1 Abschaffung des Verfassungsschutzes
#2 Freedom not Fear
#3 OpenRheinRuhr
#4 Aus den Ortsgruppen
#5 links

#1 Abschaffung des Verfassungsschutzes

Das Memorandum ist dank Verschlüssi im Blog verlinkt.
http://blog.vorratsdatenspeicherung.de/2013/09/21/ineffizient-ueberfluessig-demokratiefeindlich-und-unkontrollierbar-der-inlandsgeheimdienst-verfassungsschutz/
Wir als AKV sind auch Unterstützerin des Memorandums, das letzten
Freitag auf einer Pressekonferenz noch einmal in aller Öffentlichkeit
vorgestellt wurde.

#2 Freedom not Fear

Ist schon in dieser Woche, weshalb unsere kleine Kolumne dann schon
wieder Pause macht.
Alle Infos gibts im Wiki:
https://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Freedom_Not_Fear_2013 und eine
herzliche Einladung auch für Kurzentschlossene.

Über die Liste ging eine Cryptoparty, die wir sicherlich irgendwie
abhalten werden ? bringt also eure Fingerprints mit.
http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Freedom_Not_Fear_2013/Schedule#More_events_on_Monday

Caspar Bowden wird am Freitag unsere Keynote halten und ist am Montag
im EP, um dort die Abgeordneten im LIBE-Ausschuss über die
NSA-Skandale zu briefen.
http://www.europarl.europa.eu/meetdocs/2009_2014/documents/libe/dv/briefingnote_/briefingnote_en.pdf?utm_content=buffer97671&utm_source=buffer&utm_medium=twitter&utm_campaign=Buffer

Der Montag wird insgesamt sehr spannend. Es gibt zwei Slots, einen im
Parlament, einen außerhalb ? mit Peter Hustinx, wobei da die Raumfrage
noch nicht ganz geklärt ist. Michael hat noch gefragt, ob es Montag um
16 Uhr noch Interesse an einem Treffen mit Frau Lochbihler gibt,
ehemalige Chefin von Amnesty International Deutschland.
http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Freedom_Not_Fear_2013/Schedule#Privacy_slot

Wer noch ein paar Sachen rumfliegen und Platz im Rucksack hat, denkt
an Folgendes:
Participating FNF13: Things, that could be useful
– Head and heart, a pencil and/or your laptop for collaboration
– Your presentation(s), doc(s), flyer(s), sticker(s) if you like to
share something like this
– Your own cup for drinking (and anything else that could make our
meeting more sustainable and reduces garbage)
– A multi outlet power strip, if possible
– A beamer/projector for common use, if possible (we need 4-5 at all)
– Your sleeping bag (in case of using the mass accomodation)
– Your ID card (in case of participating the Digitalcourage slot on
Monday)
– Binoculars, tin foil hats, paper baskets, surveillance cameras, beam
antennas etc. and maybe an umbrella (in case of participating the
observation walk)
– Printed fingerprints of your GPG-Key etc. (in case of using the
Cryptoparty for keysigning)

Christina hat auf der internationalen Liste angeboten, einen
RFID-Zapping-Workshop anzubieten. Wer dafür noch eine alte Knipse
rumfliegen hat, auch gerne mitbringen. (It would mean bringing some
old instamatics with built-in flashes.)

Unter pad.epfsug.eu/p/fnf2013 entsteht zudem gerade eine
Pressemitteilung, die morgen oder übermorgen rausgeschickt werden
soll. Wer kann dabei denn noch helfen?

#3 OpenRheinRuhr

Eva hat uns bei der ORR angemeldet und jetzt fängt die Orga dafür an.
Daher gibt’s hier ein Wiki:

https://www.ak-vorrat.org/wiki/planung_orr_2013
Eva: „Wer sich nicht im Köln-Bonner-Wiki wohlfühlt, kann mir auch einfach
mailen oder hier antworten und ich trag das dann mit gewünschtem
Kürzel, Pseudonym oder gar dem entsprechenden Namen ein.“ Also los,
mithelfen.

#4 Aus den Ortsgruppen

##1 Hannover
Die Anmeldung zum Hackathon ist eröffnet:
Vom 01.11.2013-03.11.2013
[1] http://hackover.de/blog/2013/09/16/anmeldung-eroffnet

05. November 2013, 19:00 Uhr | Ort: Schloss Herrenhausen,
Hannover-Herrenhausen

Die Auswirkungen der Friedensbewegung der 80er Jahre diskutieren u.a.
der Politikwissenschaftler und Journalist Thomas Leif, der Historiker
Holger Nehring und Zeitzeugen beim Herrenhäuser Forum für Zeitgeschehen
am 5. November 2013.

Und die Leibniz Uni hält sich nicht an die Kennzeichnungspflicht ihrer
Videokamers ? Es gibt deshalb die Überlegung, dem Rektorat zu
schreiben, damit die die Kameras entweder abbauen oder nach §6b BDSG
zu kennzeichnen.

#5 links

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Internetwirtschaft-Regierung-muss-sich-mehr-gegen-NSA-Ueberwachung-engagieren-1959759.html

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/niedersachsen-verfassungsschutz-speichert-daten-von-journalisten-a-923061.html

Ein bemerkenswerter Bericht zu den Positionen der Vizevorsitzenden der
CDU, Julia Klöckner zu mehreren Datenschutzthemen:
<http://www.welt.de/politik/deutschland/article120160650/Anti-Spaehabkommen-reicht-CDU-Vize-nicht.html>
Zitat Kai-Uwe: „Das sollten wir in Erinnerung behalten, wenn die
Koalitionsverhandlungen
beginnen.“

ZEIT-Interview mit Viviane Reding zur EU-DSGO
<http://www.zeit.de/2013/39/datenschutz-interview-viviane-reding/komplettansicht>

Viele Grüße

Dennis von Digitalcourage

Zusammen mit anderen Bürgerrechtsorganisationen unterstützt auch der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung das gemeinsame Memorandum der Humanistischen Union, der Internationalen Liga für Menschenrechte und des Bundesarbeitskreises Kritischer Juragruppen zur Auflösung der Verfassungsschutzämter. Erst kürzlich ist wieder einmal ein Skandal bekannt geworden: Seit Jahren bespitzelt Niedersachsens Verfassungsschutz auch JournalistInnen. Und auch gesetztliche Festlegungen zum Datenschutz- und Aukunftsrecht scheinen für den „Verfassungsschutz“ nicht zu gelten.

Daher soll hier der Bericht der Humanistischen Union zur Vorstellung des Memorandums in Auszügen dokumentiert werden:

Mehrere bundesdeutsche Bürgerrechtsorganisationen präsentieren am heutigen Freitag, den 20. September 2013, in Berlin ein gemeinsames Memorandum zur Auflösung des „Verfassungsschutzes“ (VS). Die Autoren und unterstützenden Organisationen appellieren an die Politiker/innen aller Parteien, nach den jüngsten Geheimdienst-Skandalen endlich durchgreifende rechtspolitische Konsequenzen zu ziehen. Der Inlandsgeheimdienst habe sich wiederholt als ineffizient, überflüssig, demokratiefeindlich und unkontrollierbar erwiesen. Es handle sich dabei um permanente, systembedingte Defizite, die alle bisherigen Versuche einer Reform der VS-Behörden in Bund und Ländern überstanden haben. Die Verfassungsschutzbehörden sollten deshalb ersatzlos abgeschafft werden. Die Bürgerrechtsorganisationen rufen Bürgerinnen und Bürger dazu auf, ihre Forderung zu unterstützen.

Keine Sicherheitslücke bei Auflösung der VS-Behörden des Bundes und der Länder

Till Müller-Heidelberg (Humanistische Union) weist darauf hin, dass bei einer Auflösung des Bundesamtes und der 16 Landesbehörden für „Verfassungsschutz“ keine „Sicherheitslücken” entstünden. „Auch wenn heute immer wieder die Gefahr terroristischer Anschläge beschworen wird – davor schützt uns kein Verfassungsschutz. Seine gesetzliche Hauptaufgabe besteht darin, Informationen über verfassungsfeindliche Bestrebungen zu sammeln.” Was „Verfassungsschützer“ darunter verstünden, lasse sich in jedem ihrer Jahresberichte nachlesen. Der VS registriere missliebige politische Auffassungen und denunziere deren Vertreter. „Keine der so genannten terroristischen Aktivitäten hat die Sicherheit von Bund und Ländern oder deren Verfassungsorgane ernsthaft gefährdet.” Bei „terroristischen” Taten handle es sich um mehr oder weniger gravierende Straftaten. „Für die Abwehr unmittelbar bevorstehender Gefahren sowie die Aufklärung solcher Gewalttaten ist allein die Polizei zuständig”, so Müller-Heidelberg. Er verweist zudem auf den jährlich von Bürgerrechtsorganisationen herausgegebenen „Grundrechte-Report“, der die Gefährdungen für Demokratie und Verfassungsordnung bilanziere. Diese gingen überwiegend von staatlichen Sicherheitsorganen, anderen Behörden und Wirtschaftsunternehmen aus. „Um Bedrohungen für unsere demokratische Gesellschaft zu erkennen, bedarf es keiner Geheimdienste. Die Expertisen zivilgesellschaftlicher Gruppen und sozialwissenschaftlicher Forschungen sind den Berichten und Lageeinschätzungen der amtlichen „Verfassungsschützer“ deutlich überlegen, wenn es etwa um Diagnose, Analyse und Früherkennung rassistischer Strukturen oder gewaltorientierter Gefahrenlagen geht. Und sie kommen ohne Schnüffeleien und unüberprüfbare Verrufserklärungen aus”, betont der Mitherausgeber des seit 1997 erscheinenden „alternativen Verfassungsschutzberichtes”.
Skandale, Machtmissbrauch und Bürgerrechtsverletzungen als Strukturprobleme

Für Rolf Gössner (Internationale Liga für Menschenrechte) sind die aktuellen Affären um NSU und NSA ein weiterer Beleg dafür, dass Geheimdienste wie der VS strukturell unkontrollierbar sind, skandalträchtig arbeiten und zur Verselbständigung neigen. „Das ist eine große Gefahr für viele Menschen und ihre Bürgerrechte. Unser Memorandum erinnert daran, dass die 63jährige Geschichte des VS eine Geschichte der Skandale und Bürgerrechtsverletzungen ist.” Gössner stellt klar, dass sich die Kritik am VS nicht etwa gegen sämtliche MitarbeiterInnen richte: „Es geht nicht in erster Linie um individuelles Fehlverhalten oder inkompetente VS-Bedienstete, sondern um intransparente, unkontrollierbare und deshalb demokratiewidrige Arbeitsweisen und Strukturen der VS-Behörden.” Deshalb würden auch die jetzt laufenden punktuellen Reformbemühungen dem Problem keineswegs gerecht. „Mehr IT-Kompetenz, eine bessere Quellenauswertung und neue Richtlinien zum Aktenumgang sind hilflose und untaugliche Versuche, denn sie lösen weder die strukturelle Blindheit des VS gegenüber den Gefahren von Rechts und aus der Mitte der Gesellschaft noch die im Kern demokratie- und rechtsstaatswidrige Arbeitsweise der Behörde.“ Mit Blick auf die vorgeschlagene Stärkung der Kompetenzen des Bundesamtes warnt Gössner: „Es wäre der Grundstein zum nächsten Skandal, wenn der VS am Ende gestärkt aus dem gewaltigen Desaster, das er selbst angerichtet hat, hervorginge. Ihm sollten schleunigst die nachrichtendienstlichen Mittel und Methoden entzogen werden – damit die Gesinnungskontrolle und das kriminelle V-Leute-Unwesen endlich ein Ende finden.” Eine Auflösung des geheimdienstlichen VS sei auch mit dem Grundgesetz vereinbar – die Verfassung schreibe keineswegs vor, dass die Behörde mit geheimdienstlichen Kompetenzen auszustatten sei.
Gescheiterte parlamentarische und gerichtliche Kontrollversuche

Der Freiburger Rechtsanwalt Udo Kauß (Humanistische Union) betrachtet sämtliche Versuche einer parlamentarischen wie datenschützerischen Kontrolle des Geheimdienstes als gescheitert. „Am verfassungsschützerischen System der Geheimhaltung, das dem Schutz der V-Leute und anderer Informationsquellen dient, scheitern regelmäßig Justiz, Parlamente und Datenschutzbeauftragte. Jene Behörde, die Verfassung und Demokratie schützen soll, erweist sich damit selbst als demokratische Gefahr, weil sie den Grundprinzipien der Transparenz und Kontrollierbarkeit widerspricht.” Bezeichnenderweise wurde keiner der Geheimdienstskandale von den Kontrolleuren aufgedeckt. “Die Arbeit der parlamentarischen Kontrollgremien selbst bleibt im Geheimen. Konsequenzen muss der Dienst kaum fürchten – die Kontrolleure dürfen darüber in der Öffentlichkeit nicht reden.” Als Rechtsanwalt erlebe er immer wieder, wie Gerichtsverfahren, an denen der Verfassungsschutz beteiligt ist, zu Geheimverfahren mutieren. „All das widerspricht rechtsstaatlichen Grundsätzen und ist schlicht demokratiewidrig”, so Kauß. Auch wenn der VS jetzt mit verstärkter Öffentlichkeitsarbeit um mehr Vertrauen in der Bevölkerung werbe, gelte weiterhin: „Ein transparenter, effektiv kontrollierbarer Geheimdienst bleibt ein Widerspruch in sich.”

Dieser Beitrag gibt die persönliche Meinung des Autors V. wieder und ist kein offizielles Statement des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung.

Eine Woche vor der Bundestagswahl ist der „Wahltest“ des Internet-Portals http://www.buergerrechte-waehlen.de offiziell an den Start gegangen. Nach Beantwortung von 13 Fragen zum Thema Überwachung und Freiheitsrechte erfährt der Benutzer, welche Partei seinen Vorstellungen von der Zukunft unserer Freiheitsrechte am ehesten entspricht. Neben dem Wahltest findet man auch einen Vergleich der Bürgerrechtspolitik der einzelnen Parteien, eine Aufstellung ihres Abstimmverhaltens bei früheren Überwachungsgesetzen und Poster mit Slogans wie „Wohin führt Sicherheit über alles?“ oder „Hilft Ihnen eine Kamera?“.

Bei dem Wahltest wird einerseits die Position zu neuen Überwachungsplänen wie die Wiedereinführung einer flächendeckenden verdachtslosen Vorratsspeicherung aller Verbindungsdaten, die Infiltrierung von Privatcomputern („Online-Durchsuchung“), eine europäische „Flugpassagierakte“ („EU-PNR“) oder die „Bestandsdatenauskunft“ über Internetnutzer und ihre Passwörter gegenübergestellt. Andererseits werden die Meinungen zu möglichen Schutzmechanismen wie einem „Grundrechts-TÜV“ für neue Sicherheitsgesetze, einer „Grundrechtsagentur“ zur Evaluierung der bestehenden Gesetze oder der Einführung von Volksentscheiden zu grundrechtsinvasiven Gesetzen abgeglichen.

Der Wahltest beruht auf den Antworten der Parteien auf die Wahlprüfsteine des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung zur Bundestagswahl. Er ist jedoch kein Angebot des Arbeitskreises selbst. Befragt wurden alle im Bundestag vertretenen Parteien sowie die Piratenpartei.

Das Portal „Bürgerrechte wählen – Überwachung abwählen“:
http://www.buergerrechte-waehlen.de

Dieser Beitrag gibt die persönliche Meinung des Autors Patrick Breyer wieder und ist kein offizielles Statement des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung.

Liebe Liste,

die Demo ist rum, die Nachwehen pressieren im Innern wie Äußern und ob
sich was ändern wird, entscheiden wir in einer Woche!

#1 Freiheit statt Angst – Nachbetrachtung
#2 Freedom not Fear
#3 Netzgenossenschaft
#4 Technik
#5 Bürgerrechte wählen
#6 Aus den Ortsgruppen
#7 links

#1 Freiheit statt Angst – Nachbetrachtung

Es gibt natürlich positive wie negative Stimmen, bei so vielen
Menschen gar nicht anders zu erwarten. Ich selbst, der es meine erste
Demo war, fand vieles sehr gut gelungen und kann mir auch
Verbesserungen in der Orga und in der Teilnehmerzahl vorstellen. Und
in der konstruktiven Reflexion darüber.

Eine Presseschau gibt es im Wiki:
http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Freiheit_statt_Angst_2013/Pressespiegel
? der darf gerne sinnvoll ergänzt und erweitert werden.

Kritik, subjektive Berichte und Blogs gibt’s hier:
http://www.webwriting-magazin.de/freiheit-statt-angst-2013-eine-kommentierte-linkliste-zur-demo/

http://seeliger.cc/2013/trollige-stimmung-auf-der-fsa/
http://zweifeln.org/fsa13-rant/
http://junaimnetz.wordpress.com/2013/09/09/fsa13-28-stunden-fur-demokratie-und-grundrechte-mit-links/

Wer lieber guckt als liest:
Anne Roth spricht auf der Freiheit statt Angst Demo 2013

ARD #FSA13 – Freiheit statt Angst, Grossdemonstration gegen staatliche
Überwachung – 7.9.2013

Freiheit statt Angst 2013 – Demonstration in Berlin

https://picasaweb.google.com/104324867372710214388/DemoFreiheitStattAngstBerlin2013_09_07?authuser=0&feat=directlink

Und hier das Auswertungspad: https://pad.foebud.org/fsa13-kritik

Den Hickhack um das Z4 Kulturwerk klammere ich an dieser Stelle mal
aus ? Wen das interessiert, der kann den entsprechenden Thread gerne
selbst lesen. Kurz gesagt geht es darum, dass hier ein Verein in
Gründung auf die Unterstützerliste aufgenommen wurde, der mit einem
eigenen Truck mitfahren wollte ? wobei die Mitfahrer dieses Trucks per
Twitter bei den Piraten rekrutiert werden sollten. Damit wäre eine
Bündnisabsprache verletzt worden. Die nachfolgenden Diskussionen sind
eher lang und unschön, bleibt festzuhalten:

Ein weiterer, häufig genannter Kritikpunkt, der von Außen an uns
herangetragen wird, ist der Antiamerikanismus, der angeblich durch die
FSA zur Schau gestellt wird. Zwei amerikanische Redner und zwei
amerikanische Bündnispartner mögen da zwar schonmal ein Hinweis, aber
keine hinreichende Entkräftung sein ? aber einer Demo, die sich gegen
Überwachungspraktiken, sowohl in Deutschland als auch International,
wendet, deshalb Antiamerikanismus vorzuwerfen, weil die Teilnehmenden
die NSA „scheiße finden“, ist meiner Meinung nach nicht nur etwas
verfehlt.

Danke an alle, die am AKV-Stand dabei waren. Ich habs leider nur kurz
geschafft, mal „hallo“ zu sagen. Aber ein Punkt, der durch den Stand
mal wieder schmerzlich deutlich wurde, sind unsere Flyer: Aktuellere,
neue, und welche zur Krypto. Idee wäre dazu, zwei Arbeitsgruppen zu
gründen ? eine für den Inhalt, eine fürs Design? Wer möchte?

Die SMS-Spenden, die bis zum 14. Oktober über das Tool von
Digitalcourage eingehen, werden natürlich allesamt in die Demokasse
gehen und werden hier – wie auf der Liste angemahnt – sicher auch
dokumentiert werden.

#2 Freedom not Fear

Freedom not Fear hat jetzt eine offizielle Unterstützungs-Liste:
http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Freedom_Not_Fear_2013/Supporters

Außerdem haben wir die Info bekommen, dass am Montag, 30 September,
eine Anhörung zum NSA-Skandal stattfindet, allerdings erst um 15 Uhr.
Wer da noch in Brüssel ist, ist herzlich eingeladen, daran
teilzunehmen. „its about the snowden leaks respectively the secrets
services scandals and might be interesting. ? danke an Ralf für den
Hinweis. Dank Kirsten wissen wir, dass maximal 10 Leute dort
angemeldet werden können, die sich mit Geburtsdatum und ID bitte bei
Kirsten melden mögen. Wer im Digitalcourage-Slot ist und mit uns zur
Jan-Philipp Albrecht Besuchergruppe geht, braucht sich nicht
anzumelden, da wir ohnehin im Parlament sein werden.

Ein weiteres Highlight für den Montag ist sicher auch Peter Hustinx,
der für 11-12 Uhr zugesagt hat. Michael weist auch darauf hin, dass es
gut wäre, weniger Müll zu produzieren als in den letzten Jahren ?
gerade was die Plastikbecher angeht.

Und es gibt auch was neues im Blog: https://www.freedomnotfear.org/?p=263

#3 Diskussion um Netzgenossenschaft

Beim Netzpolitischen Abend der Digiges und auf
http://www.netzgenossenschaft.org/ sowie der Diskussionsliste wurde
diskutiert, ob es realistisch ist, so eine Genossenschaft für den
netzneutralen und vorratsdatenlosen Zugang zu gründen. Soweit ich das
überblicke, steckt das Projekt noch in den Kinderschuhen, aber solche
Schuhe werden ja schnell mal zu eng. Informiert euch und macht mit.

#4 Technik

Dank der unermüdlichen Arbeit der Technik-Liste hat
blog.freiheitstattangst.de jetzt auch keinen Zertifikatsfehler mehr ?
vielen Dank dafür. Das war gerade für die unerfahrenen in der heißen
Demophase doch immer recht aufwändig zu erklären, warum die Seite
trotzdem nicht schlimm oder „böse“ ist. Insgesamt hätte ich aber gerne
ein besser funktionierende Infrastruktur ? gerade im Rückblick auf die
Demo nervte es doch sehr, wenn die freiheitstattangst.de mal zwei, mal
fünf Stunden außer Gefecht war. ? Könnte man da vielleicht einfach ein
frisches WP aufsetzen? Site-Pflege würde ich sogar übernehmen.

Außerdem hat der Mailserver ein neues Zertifikat bekommen, was bei
einigen von uns zu Warnungen geführt hat ? keine Sorge, alles okay,
sagt die Technik, wenn ihr folgende Fingerprints wiedererkennt:
MD5 Fingerprint=02:E9:CE:CA:0E:5E:E2:D3:0F:80:37:3C:0F:08:8D:D0
SHA1
Fingerprint=1C:10:FC:4D:89:0B:43:75:46:78:74:73:EC:CA:B4:E2:5B:D0:DF:DB
SHA256
Fingerprint=38:A1:2C:E4:9A:1B:0A:CD:D4:05:A3:48:1F:98:F5:E1:F0:50:75:B0:F2:E8:2B:85:72:90:0B:54:3C:87:0D:53

##5 Bürgerrechte wählen

Patrick hat zur Bundestagswahl die Seite
http://www.buergerrechte-waehlen.de geupdatet (Danke an Stefan, Kai-Uwe
und Malte für ihre Hilfe/Anregungen). Es geht um das Thema
„Bürgerrechte wählen, Überwachung abwählen“, also wie
freiheitsfreundlich die einzelnen Parteien sind. Eine gute Initiative
? danke dafür. Verbesserungen und Anmerkungen gerne an Patrick: „Es
gibt hier einen Wahltest mit 13 Fragen, die den Antworten der Parteien
auf die Wahlprüfsteine des AK Vorrat entnommen sind.“

Gleichzeitig möchte ich das als Anlass nehmen, die verschiedenen
Meckereien von ganz unterschiedlicher Seite, die Mailingliste sei eine
Mailingliste gegen Vorratsdatenspeicherung, einmal zurückzuweisen.
Natürlich sind wir der Arbeitskreis gegen Vorratsdatenspeicherung und
natürlich ist diese Mailingliste unser primäres Arbeitsinstrument und
ja, ich weiß aus Erfahrung, wie hoch manchmal das Mailingaufkommen
sein kann ? Aber solche Initiativen, oder mal ein Link von
Überwachungsstories sind wichtig, um auch bei uns den Blick über die
Vorratsdatenspeicherung hinaus zu schärfen. Oder wer von euch will
sich am Tag X von der Mailingliste abmelden, wenn der EuGH die
Vorratsdatenspeicherung auf ewig für unvereinbar mit den Europäischen
Grundrechten erklärt hat. Sind wir dann etwa fertig?

#6 Aus den Ortsgruppen

##1 Köln
Eva hat einen Stand bei der OpenRheinRuhr angemeldet, um den AKV und
die Cryptoparties da zu promoten. Klingt nach ner sehr guten
Veranstaltung:
Die OpenRheinRuhr ist eine Messe mit Kongress rund um das Thema „Freie
Software“. Die OpenRheinRuhr 2013 findet am 9. und 10. November 2013
im Rheinischen Industriemuseum in Oberhausen statt. (Quelle: Internet
[http://openrheinruhr.de/])

##2 Hamburg
Ist auch auf der Wiki-Seite wiederbelebt worden, siehe hier:
http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Ortsgruppen/Hamburg
Es soll ja für niemanden, der Interesse hat, so aussehen, als wäre die
OG Hamburg inaktiv, denn auch die Webseite:
http://ak-vorrat-hamburg.de/ findet laut Kai-Uwe zunehmend
Verbreitung, und da wäre es ja schade, wenn man Interessierte gleich
wieder entmutigt.

##3 Rhein-Main
Damit ihr euch alle sicher fühlt auf eurer nächsten Demo in Frankfurt
http://diedatenschuetzerrheinmain.wordpress.com/2013/09/01/videouberwachung-an-der-alten-oper-frankfurt-auch-fur-zwecke-der-demonstrationsuberwachung/.

##4 Hannover
Die Verfassungsbeschwerde von Michael zum Niedersächsischen
Versammlungsgesetz ist leider nicht angenommen worden.
http://www.versammlungsfreiheit-nds.de/2013/09/05/bverfg-keine-entscheidung-verfbeschwerde/

Offline-Wahlparty für nächsten Sonntag:
https://dudle.inf.tu-dresden.de/privacy/offline-wahlparty-hannover/
mindestens vier zusagen erzeugen einen gemütlichen offline-party-abend
mit brettspielen, geklöne, arduino-hacken oder was auch immer.

##5 Regensburg
Die OG Regensburg plant weiter fleißig an „Big Data und nun“

#7 links

World Wide War: Der geheime Kampf um die Daten
http://zoom.zdf.de/ZDF/zdfportal/programdata/befc0476-9f54-36cb-bcb9-43012ec8ac62/20202437?doDispatch=2

Gastbeitrag von Kai-Uwe
<http://diefreiheitsliebe.de/gesellschaft/widerstand-ist-nicht-sinnlos-ueber-vorratsdaten-prism-und-die-deutsche-politik>

http://diedatenschuetzerrheinmain.wordpress.com/2013/09/01/umfrage-zum-einsatz-von-videouberwachung-im-offentlichen-nahverkehr/

Fotos vom IDP
http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Ortsgruppen/Hamburg/Fotos

http://www.golem.de/news/staatstrojaner-gamma-group-wirbt-mit-abhoeren-von-ssl-verbindungen-1309-101319.html

Gibt es noch Hoffnung in der SPD gegen die Vorratsdatenspeicherung?
https://www.focus.de/politik/deutschland/tid-33441/von-ground-zero-zur-datenpolitik-eine-antwort-auf-den-vollen-zugriff-der-usa_aid_1096911.html

Fahrkartenkontrolleure als Hilfssherrifs
http://www.ndr.de/regional/mecklenburg-vorpommern/kontrolleur101.html

Viele Grüße

Dennis von digitalcourage

CDU/CSU, FDP und SPD haben dieses Jahr dem unverhältnismäßig weit reichenden Gesetz zur Offenlegung unserer Identität und unserer Passwörter im Netz gegenüber Polizei und Geheimdiensten zugestimmt, gegen das wir eine Sammel-Verfassungsbeschwerde organisiert haben. Den Bundesrat hätte dieses Gesetz ohne Zustimmung der SPD-Länder nicht passieren können.

Nun verteidigt Kanzlerkandidat Steinbrück, dass die SPD wie gewohnt für mehr Überwachung gestimmt hat. Hier seine E-Mail vom 3. September:

Sehr geehrter Herr Breyer,

haben Sie vielen Dank für Ihre Zuschrift vom 20. März 2013 zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft. Bitte entschuldigen Sie die Verspätung meiner Antwort. Sie ist der Fülle an Zuschriften geschuldet, die mein Büro derzeit erreicht. Sie kritisieren, dass die SPD-Fraktion dem Gesetz zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft am Donnerstag, dem 21. März 2013, im Plenum des Deutschen Bundestages zugestimmt hat. Ich teile Ihre Auffassung nicht und möchte Ihnen gerne erläutern, warum ich dem Entwurf in der jetzigen Fassung gestimmt habe:

Der Entwurf eines „Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft“ (Drs.17/12034) wird mit einem gemeinsamen Änderungsantrag der CDU/CSU-, FDP- und SPD-Fraktion im Bundestag beschlossen. Es ist uns gelungen, die Regierungskoalition von deutlichen Verbesserungen im Rechtschutz für die Betroffenen zu überzeugen: Auf unsere Initiative enthält das Gesetz jetzt u.a. Regelungen zu Benachrichtigungspflichten und einen Richtervorbehalt für besonders sensible heimliche Maßnahmen.

Eine Neuregelung der Bestandsdatenauskunft war zwingend erforderlich: Mit der Gesetzesnovelle muss bis Ende Juni 2013 ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt werden. Die Bestandsdatenauskunft regelt, dass Telekommunikationsanbieter den zuständigen Stellen Auskunft zu den bei ihnen gespeicherten Kundendaten geben müssen, wenn dies im Einzelfall erforderlich ist. In keinem Fall erhalten die Behörden aber Informationen über konkrete Verbindungsdaten (also Verkehrsdaten im Gegensatz zu Bestandsdaten), d.h. wer wann mit wem telefoniert hat oder wo sich ein Handy zu einer bestimmten Zeit befunden hat. Eine „Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür“ ist es also gerade nicht. Dabei reichen die Anwendungserfordernisse von der Aufklärung von Kinderpornographie im Netz bis zur Ermittlung des Telefonanschlussinhabers zur Rettung bei angekündigtem Suizid. Daher wird die grundsätzliche Notwendigkeit der Bestandsdatenauskunft nicht in Frage gestellt. Diese Einschätzung teilt explizit auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, in seiner Stellungnahme in der Anhörung des Deutschen Bundestages am 11.03.2013: „Dabei bin ich mir der grundsätzlichen Notwendigkeit der Bestandsdatenauskunft als Mittel einer effektiven Strafverfolgung durchaus bewusst“.

Die schwarz-gelbe Regierungskoalition hat nun den Regierungsentwurf eines „Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft (Drs.17/12034) spät, fast zu spät, vorgelegt. Dieser Regierungsentwurf adressierte ganz eng nur die Korrekturanforderungen des Verfassungsgerichts. Man plante eine Minimalumsetzung dessen, was man gerade noch für verfassungsrechtlich vertretbar hielt. Das ging uns nicht weit genug. Wir gießen jetzt nachträglich das rechtstaatliche Fundament unter den Rohbau des Koalitionsentwurfs zur Bestandsdatenauskunft. Durch den von der SPD-Fraktion maßgeblich mitverantworteten Änderungsantrag im Bundestag wird der Anwendungsbereich der Bestandsdatenauskunft insgesamt klarer gefasst. In den bundesgesetzlichen Rechtsgrundlagen gibt es jetzt bei Auskünften über dynamische IP-Adressen und über Zugangssicherungscodes Benachrichtigungspflichten, bei heimlichen Auskünften auf Zugangssicherungscodes zusätzlich einen Richtervorbehalt bzw. eine Befassung der G10-Kommission. Zur weiteren Entwicklung des Standards IPv6 wurde eine Berichtspflicht der Bundesregierung festgeschrieben. Vor allem durch die jetzt aufgenommenen Benachrichtigungspflichten haben Betroffene jetzt die Gewähr, gegen ihrer Ansicht nach rechtswidrige Auskünfte effektiven Rechtsschutz in Anspruch nehmen zu können.

Teilweise wird noch kritisiert, dass es eine Eilfallregelung gibt, die eine Abfrage von Zugangssicherungscodes ohne Richtervorbehalt ermöglicht. Das ist allerdings eine übliche Standardregelung, die es an vielen Stellen zum Beispiel in der Strafprozessordnung gibt. Auch im Eilfall ist die gerichtliche Entscheidung zudem unverzüglich nachzuholen, so dass das Erfordernis einer Prüfung durch einen Richter selbst im Eilfall gerade nicht umgangen werden kann. Für den Zugriff durch Nachrichtendienste ist – im Einklang mit der sonstigen Rechtssystematik – eine Kontrolle durch die G10-Kommission sichergestellt, die als unabhängiges und an keine Weisungen gebundenes Organ über die Zulässigkeit der durch die Nachrichtendienste des Bundes durchgeführten Beschränkungsmaßnahmen im Bereich des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses zu befinden hat. Die Behauptung mancher, dass bei einer Beschlagnahme beispielsweise eines Mobiltelefons der Richtervorbehalt entbehrlich sei, ist unzutreffend: Selbstverständlich steht bereits die Beschlagnahme selbst unter einem Richtervorbehalt. Es wurde lediglich darauf verzichtet, den Sachverhalt doppelt durch einen weiteren Richter erneut prüfen zu lassen. Nicht zu beanstanden ist schließlich, dass auch Ordnungswidrigkeiten ein Anlass zur Einholung einer Bestandsdatenauskunft sein können: Ordnungswidrigkeiten sind nicht immer nur Lappalien, sondern können schwere Rechtsverstöße zum Beispiel im Wirtschaftsrecht oder beim Datenschutz betreffen. Selbstverständlich müssen dann auch Telekommunikationsbestandsdaten des Betroffenen ermittelt werden können. Das ist, anders als dies vereinzelt behauptet wird, auch nicht verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung zur Bestandsdatenauskunft dazu ausdrücklich erklärt: „Angesichts des für sich gesehen begrenzten Informationsgehalts der betreffenden Daten sowie ihrer großen Bedeutung für eine effektive Aufgabenwahrnehmung ist diese Weite der Vorschrift jedoch verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.“ (BVerfG, 1 BvR 1299/05 vom 24.1.2012, Absatz-Nr. 177, http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20120124_1bvr129905.html)

Sicher kann man sich immer mehr wünschen und selbstverständlich ist es ein Kompromiss. Aber es ist ein guter Kompromiss. Wenn wir uns wie Grüne und Linke auf die pauschale Ablehnung des Regierungsentwurfs der schwarz-gelben Koalition beschränkt hätten, gäbe es jetzt wohl keine einzige der vielen Verbesserungen des Gesetzes. Das können wir zu Recht auf der Erfolgsbilanz der SPD notieren. Nach außen dokumentieren wir dies nun mit dem gemeinsamen Änderungsantrag und unserer Zustimmung zu dem Gesetzesentwurf in der dann geänderten Fassung.

Mit vielen Grüßen

Peer Steinbrück

Meine E-Mail an Steinbrück und die übrigen Bundestagsabgeordneten lautete:

Betreff: Geplante Neuregelung der Bestandsdatenabfrage gefaehrdet die Grundrechte

Sehr geehrter Herr Steinbrück,

der Bundestag soll am Donnerstag den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung der vom Bundesverfassungsgericht gekippten Vorschriften zur Mitteilung von Telekommunikations- und Internetdaten einschließlich Handy-PINs und E-Mail-Passwörtern mit völlig unzureichenden Änderungen verabschieden (TOP15).

Der geänderte Gesetzentwurf unterschreitet nicht nur das ohnehin schwache bisherige Schutzniveau weiter. In mehreren Punkten verletzt er selbst die weiten verfassungsrechtlichen Grenzen, wie sich aus der folgenden Stellungnahme ergibt:

http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Bestandsdaten-StN#Nachbesserungen

Bitte stimmen Sie gegen die Beschlussempfehlung des Aussschusses und schützen Sie die Vertraulichkeit privater Kommunikation über das Internet!

Mit freundlichem Gruß,

Patrick Breyer

Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung

Stellungnahme:

Nach der vernichtenden Sachverständigenanhörung zum Gesetzentwurf haben die Fraktionen der CDU/CSU, der FDP und der SPD Änderungen beantragt. Diese sind jedoch völlig ungenügend. Passwörter und PINs dürfen in weitem Umfang ohne richterliche Anordnung angefordert werden (in Eilfällen, bei Geheimdiensten, bei Beschlagnahmen), Internetnutzer dürfen sogar stets ohne richterliche Prüfung identifiziert werden.

Der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft geht weiterhin deutlich über die bisherige Rechtslage hinaus und baut Schutzvorschriften ab:

1. Es soll weiterhin eine elektronische Schnittstelle zur vereinfachten Abfrage von Kommunikationsdaten eingeführt werden.

2. Bundeskriminalamt und Zollkriminalamt sollen in weitem Umfang Zugriff auf Kommunikationsdaten erhalten, wo Eingriffe in das Fernmeldegeheimnis bisher nicht gestattet sind (z.B. als Zentralstelle, zum Personenschutz).

In mehreren Punkten ist auch der geänderte Gesetzentwurf verfassungswidrig:

1. Es fehlt bereits die verfassungsrechtlich gebotene abschließende Bestimmung, welche Vorschriften einen Zugriff auf Kommunikationsdaten erlauben sollen (einfachgesetzliches Zitiergebot).

2. Entgegen den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sollen Zugriffe auf Kommunikationsdaten durch Polizeibehörden nicht beschränkt werden auf Fälle konkreter Gefahr oder des Verdachts einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat. Entgegen den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts soll die Identifizierung von Internetnutzern selbst zur Ermittlung geringfügiger Ordnungswidrigkeiten zugelassen werden.

3. Entgegen den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts soll die Identifizierung von Internetnutzern durch Geheimdienste keine tatsächlichen Anhaltspunkte für das Vorliegen einer konkreten Gefahr voraussetzen.

4. Es ist unklar und nicht kontrollierbar, unter welchen Voraussetzungen Anbieter Zugriffscodes wie Mailbox-PINs oder E-Mail-Passwörter an Staatsbehörden herausgeben dürfen.

5. Der Bund will Anbietern verbieten, ihre Kunden von Datenabfragen zu benachrichtigen, selbst wo die Länder Stillschweigen nicht anordnen (z.B. bei Suizidgefahr oder Vermissten).

6. Den Datenzugriff durch eine elektronische Schnittstelle weiter zu erleichtern, ist unverhältnismäßig und verfassungswidrig.

Unsere Position ist: Der Staat darf auf Kommunikationsdaten allenfalls mit richterlicher Anordnung und zur Aufklärung schwerer Straftaten oder zur Abwehr von Gefahren für wichtige Rechtsgüter zugreifen. Einen Zugriff durch Geheimdienste lehnen wir in jedem Fall ab, ebenso wie die Herausgabe von Zugriffscodes wie PINs und Passwörtern.

Weitere Informationen:

http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Bestandsdaten-StN

Über uns:

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ist ein Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internetnutzern, die sich in Zusammenarbeit mit weiteren zivilgesellschaftlichen Initiativen gegen die ausufernde Überwachung im Allgemeinen und gegen die Vollprotokollierung der Telekommunikation und anderer Verhaltensdaten im Besonderen einsetzen.

<http://www.vorratsdatenspeicherung.de>

Im Zusammenhang mit der anstehenden Bundestagswahl lege ich unsere Wahlprüfsteine ans Herz – die Wiedereinführung einer verdachtslosen Totalspeicherung unserer sämtlicher Verbindungen und Bewegungen (Vorratsdatenspeicherung) muss verhindert werden!

Dieser Beitrag gibt die persönliche Meinung des Autors Patrick Breyer wieder und ist kein offizielles Statement des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung.