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EU-Parlament: Vorratsdatenspeicherung hui, Massenüberwachung pfui?

Posted by Patrick Breyer on 17. April 2014
Posted in: Allgemein. Tagged: EU, Vorratsdatenspeicherung.

In seiner Entschließung zum internationalen Überwachungsskandal äußert das Europäische Parlament massive Kritik an geheimdienstlicher Überwachung. Näme es diese Kritik ernst, müsste es sich jedoch zuallererst von der von ihm selbst beschlossenen verdachtslosen Vorratsspeicherung aller unserer Verbindungsdaten distanzieren. Die frappierenden Parallelen belegt folgende Kritik in der NSA-Entschließung des Europäischen Parlaments:

…wodurch jeder Bürger als Verdächtiger behandelt und Überwachungsobjekt wird…

in der Erwägung, dass die Massenerhebung von personenbezogenen Daten … zur Bekämpfung des Terrorismus und schwerer grenzüberschreitender Straftaten die Rechte der EU-Bürgerinnen und -Bürger auf den Schutz personenbezogener Daten und auf Privatsphäre gefährdet…

verurteilt die in gigantischem Ausmaß erfolgte systematische und pauschale Erfassung der personenbezogenen, oft auch intimen persönlichen Daten unschuldiger Menschen…

erachtet die Überwachungsprogramme als weiteren Schritt hin zur Einrichtung eines echten Präventionsstaats, in dem ein Paradigmenwechsel des in demokratischen Gesellschaften etablierten Strafrechts erfolgt, demzufolge jeder Eingriff in die Grundrechte eines Verdächtigen von einem Richter oder Staatsanwalt auf der Grundlage eines begründeten Verdachts genehmigt und gesetzlich geregelt werden muss, und stattdessen eine Mischung aus Strafverfolgungs- und Geheimdienstaktivitäten propagiert wird, die unklaren und verwässerten rechtlichen Bestimmungen unterliegen und oftmals nicht mit den demokratischen Kontrollmechanismen und den Grundrechten, insbesondere der Unschuldsvermutung, vereinbar sind…

fordert mit Nachdruck, dass … Europäern wirksame Garantien gegeben werden, um sicherzustellen, dass die Nutzung von Überwachung und Datenverarbeitung für die Zwecke ausländischer Geheimdienste verhältnismäßig, durch eindeutig festgelegte Bedingungen beschränkt ist und mit einem begründeten Verdacht und einem hinreichendem Verdacht auf terroristische Aktivitäten zusammenhängt…

Vorratsdatenspeicherung ist, Kommunikationsdaten aller Bürger der EU „wahllos und ohne Vorliegen eines Verdachts zu sammeln, zu speichern“. Diese massenhafte Datensammlung

  • ist eine „systematische und pauschale Erfassung der personenbezogenen, oft auch intimen persönlichen Daten unschuldiger Menschen“, wie sie das EU-Parlament kritisiert,
  • widerspricht dem vom EU-Parlament angesprochenen, in demokratischen Gesellschaften etablierten Strafrecht, „demzufolge jeder Eingriff in die Grundrechte eines Verdächtigen von einem Richter oder Staatsanwalt auf der Grundlage eines begründeten Verdachts genehmigt … werden muss“,
  • setzt weder einen „begründeten Verdacht“ noch einen „hinreichenden Verdacht auf terroristische Aktivitäten“ voraus, wie ihn das EU-Parlament für „ausländische Geheimdienste“ fordert.

Meine Meinung: Die Parteien im Europäischen Parlament müssen sich endlich an die eigene Nase fassen und dem skandalösen Prinzip einer wahllosen Vorratsdatenspeicherung, wie es nach der Europawahl wieder eingeführt zu werden droht, eine Absage erteilen. Nie wieder Vorratsdatenspeicherung!

Dieser Beitrag gibt die persönliche Meinung des Autors Patrick Breyer wieder und ist kein offizielles Statement des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung.

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