Bundesnetzagentur

All posts tagged Bundesnetzagentur

Vier Jahre nach unserer Meldung „Datenskandal: Telekommunikationsanbieter führen verfassungswidrige Vorratsdatenspeicherung fort“ berichtet der Spiegel, dass Mobilfunkanbieter noch immer nicht zur Abrechnung erforderliche Verbindungs- und Standortdaten bis zu sechs Monate auf Vorrat speichern (siehe auch die Übersicht zur Speicherdauer vom September 2015). Einige Hinweise zum Hintergrund:

  1. Die Bundesnetzagentur hatte es auf unsere Anzeige abgelehnt, Geldbußen gegen die illegal Daten sammelnden Anbieter zu verhängen. Stattdessen erarbeitete sie in Zusammenarbeit mit dem damaligen Bundesdatenschutzbeauftragten Schaar einen viel zu weit gehenden „Leitfaden“ zu den vermeintlich zulässigen Speicherfristen. Selbst diesen Leitfaden setzt die Bundesnetzagentur nicht durch, weil es sich bloß um eine „Leitlinie“ handele.
  2. Die Bundesnetzagentur verweigert die vollständige Offenlegung der tatsächlichen Speicherpraxis der Anbieter (siehe IFG-Bescheid vom 18.08.2015). Die TK-Anbieter BT (Germany), E-Plus, M-net, Telefonica, Telekom Deutschland und Vodafone haben ausnahmslos einer Offenlegung ihrer diesbezüglichen Angaben widersprochen, weil u.a. „konkrete Speicher- und Back-Up Fristen“ als Geschäftsgeheimnisse geheimzuhalten seien. Was nach massiver Schwärzung in den Unterlagen durch die Bundesnetzagentur an Information übrig geblieben ist, werde ich dieser Tage einsehen.
  3. Die von den Anbietern auf Vorrat gespeicherten Daten über unsere Kommunikation werden nicht etwa hauptsächlich zur Bearbeitung von Einwendungen oder Störungsmeldungen genutzt, sondern vorwiegend von Polizei und Geheimdiensten, die über Zugriffsrechte verfügen. Durch das von schwarz-rot geplante Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung wird das Problem der freiwilligen Vorratsdatenspeicherung keineswegs obsolet. Denn an die freiwillig zu betrieblichen Zwecken gespeicherten Vorratsdaten kommen auch die Ermittler viel leichter heran als an die verpflichtenden Vorratsdaten, die – mit Ausnahme von Internet-Zugangsdaten – relativ hohen Zugriffshürden unterworfen werden sollen. Freiwillig gespeicherte Vorratsdaten können dagegen schon bei Verdacht von Bagatellstraftaten und auch durch Geheimdienste oder präventiv abgerufen werden. Anders als die SPD behauptet, wird die Vorratsdatenspeicherung an dem Problem der unterschiedlichen freiwilligen Speicherdauer der Anbieter nichts ändern. Denn die nun geplante verpflichtende Vorratsdatenspeicherung fordert lediglich den Aufbau einer zweiten Datenbank und ändert an den jetzt schon bestehenden Speicher- und Zugriffsmöglichkeiten nichts.
  4. Die „freiwillige Vorratsdatenspeicherung“ ist mit ähnlichen Gefahren für die Kommunikationsfreiheit verbunden wie die geplante „verpflichtende Vorratsdatenspeicherung“. Deswegen hat Rechtsanwalt Meinhard Starostik nach einem Aufruf des AK Vorrat beim Amtsgericht Düsseldorf Klage gegen Vodafone eingereicht. Das Gericht soll Vodafone verurteilen, die Funkzelle, von der ein Anruf getätigt wurde (Standortkennung), die Kennung des genutzten Endgerätes (IMEI) und die Kennung der benutzten SIM-Karte (IMSI) „unverzüglich nach Beendigung der Verbindung zu löschen„. Ein Gutachter begutachtet im Auftrag des Gerichts zurzeit, ob die Speicherung dieser Daten erforderlich ist.
  5. Da wir nicht ständig und jahrelang prozessieren können, muss das Grundproblem angepackt werden, nämlich dass mit der Bundesnetzagentur eine von den Anweisungen des Bundeswirtschaftsministers, dem VDS-Befürworter Gabriel, abhängige Behörde für die Einhaltung der Vorschriften zum Telekommunikationsdatenschutz sorgen soll. Diese Zuständigkeitsregelung verstößt gegen die EU-Datenschutzrichtlinie 95/46/EG, derzufolge die Datenschutzaufsicht in vollständiger Unabhängigkeit auszuüben ist. Ich habe deshalb Vertragsverletzungsbeschwerde bei der EU-Kommission eingereicht, welche in Brüssel zurzeit geprüft wird.

Was tun?

Dieser Beitrag gibt die persönliche Meinung des Autors Patrick Breyer wieder und ist kein offizielles Statement des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung.

Ende 2011 schlug der AK Vorrat Alarm: Aus einer Verschlusssache der Münchener Generalstaatsanwaltschaft ergab sich, dass deutsche Telekommunikationsanbieter die für verfassungswidrig erklärte Vorratsdatenspeicherung in weitem Umfang einfach fortsetzen. Der AK Vorrat erstattete Anzeige bei der Bundesnetzagentur, denn die illegale Speicherung von Verkehrsdaten stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Die Bundesnetzagentur lehnte die Einleitung eines Bußgeldverfahrens ab, weil „nicht genügend Anhaltspunkte“ für das Vorliegen einer Ordnungswidrigkeit bestünden. Sie erarbeitete aber zusammen mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten einen Leitfaden „für eine datenschutzgerechte Speicherung von Verkehrsdaten“.

Foto: Digitale Gesellschaft, Lizenz: CC BY-SA 2.0

Obwohl dieser Leitfaden unter Ausschluss von Daten- und Verbraucherschutzorganisationen alleine mit den Anbietern ausgekungelt ausgearbeitet wurde und dementsprechend eine viel zu umfangreiche Datensammlung für zulässig erklärt, weigern sich die Anbieter, selbst den laschen Leitfaden umzusetzen. Ich habe deswegen bei der Bundesnetzagentur erneut Anzeige erstattet.

Leider sieht es so aus, dass die Bundeswirtschaftsminister Rösler (FDP) unterstellte Behörde erneut darauf verzichtet, geltendes Recht gegen die Telekommunikationswirtschaft durchzusetzen. Aus der Antwort der Bundesnetzagentur:

Im Rahmen Ihres IFG Antrages hatten Sie Einsicht in den Aktenvermerk vom 10.10.2011 zur Entscheidung für die Durchführung eines Verwaltungsverfahrens nach § 115 TKG nach Eingang Ihrer Anzeige vom 22.09.2011.

Die Entscheidung basierte im Wesentlichen darauf, dass der gesetzliche Rahmen des TKG eine Speicherung von abrechnungsrelevanten Daten bis zu sechs Monate nach Versand der Rechnung zulässt und bei der Sachlage nicht beurteilt werden konnte, ob mit der beanstandeten Speicherpraxis ein Bußgeldtatbestand verwirklicht ist.

Dies ändert sich nicht durch die Veröffentlichung des Leitfadens des BfDI und der Bundesnetzagentur für eine datenschutzgerechte Speicherung von Verkehrsdaten. Der Leitfaden hat Empfehlungscharakter und soll den Telekommunikationsunternehmen als Hilfe zur Gesetzesauslegung bei der Anwendung der datenschutzrechtlichen Regelungen des siebten Teils des TKG dienen. Gleichzeitig soll den Diensteanbietern ein transparenter Maßstab zur Verfügung gestellt werden, den die beiden Aufsichtsbehörden bei Überprüfung der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Verpflichtungen bei den Telekommunikationsunternehmen anwenden. Vor diesem Hintergrund gibt der Leitfaden ausschließlich die Auffasssungen der Aufsichtsbehörden BfDI und Bundesnetzagentur für eine datenschutzgerechte Speicherung von Verkehrsdaten bei Anwendung der Bestimmungen des siebten Teils des TKG wieder. Die Rechtslage wird hiervon nicht berührt und bleibt unverändert.

Der Leitfaden führt nicht zu einer Änderungen der Beurteilungskriterien, die der Entscheidung für die Durchführung eines Verwaltungsverfahrens zugrunde lagen.

Mit freundlichen Grüßen

Anbieter wie BT (Germany), E-Plus, M-net, Telefónica, Telekom Deutschland und Vodafone D2 sammeln dementsprechend offenbar weiterhin illegal Daten über eingehende Verbindungen, über kostenfreie und pauschal abgegoltene ausgehende Verbindungen, über bloß versuchte Verbindungen, über die IMEI-Kennungen unserer Geräte und sogar über unseren geografischen Standort.

Wenn Sie darüber empört sind, sollten Sie Herrn Rösler und Ihrem TK-Anbieter schreiben. Wenn Sie sich die Speicherung nicht bieten lassen wollen, sollten Sie dagegen klagen. Und wenn Sie noch mehr tun wollen, machen Sie beim AK Vorrat mit!

Ergänzung vom 27.06.2013, 18 Uhr:

Die Bundesnetzagentur hat schnell reagiert, und zwar mit einer Pressemitteilung. Danach trifft es zwar leider zu, dass keinerlei Bußgelder verhängt worden sind. Jedoch seien an einige Unternehmen „Anordnungen zur Änderung der Speicherpraxis“ ergangen. Die Behörde hat festgestellt, dass die Speicherung von Verkehrsdaten bei pauschal abgerechneten Verbindungen (Flatrate) teilweise rechtswidrig sei. Auch die Speicherung der genutzten Funkzelle (Cell-ID) im Mobilfunk und der Kennung des genutzten Endgerätes (IMEI) sei teilweise rechtswidrig.

Nichts genaues weiß man nicht – ich werde nachfragen, um in Erfahrung zu bringen, welche Anordnungen wem gegenüber genau ergangen sind.

Ergänzung vom 15.04.2014:

Die Bundesnetzagentur hat am 02.07.2013 geantwortet:

vielen Dank für Ihre Mail vom 27.06.2013.

Wie Sie der Pressemitteilung der Bundesnetzagentur vom 27.06.2013 (s. Anlage) entnehmen können, sind im Rahmen des Verwaltungsverfahrens nach § 115 TKG inzwischen Anordnungen an mehrere Unternehmen ergangen, bei denen die Speicherung von Verkehrsdaten in einigen Punkten über den gesetzlich zulässigen Rahmen hinausgeht. Inhaltlich handelt es sich um die Speicherung von Verkehrsdaten in Zusammenhang mit pauschal abgerechneten Verbindungen (Flatrate), die Speicherung der genutzten Funkzelle (Cell-ID) sowie der Kennung des genutzten Endgerates (IMEI) und schließlich um die Speicherung von Verkehrsdaten zur Missbrauchserkennnung nach § 100 Abs. 3 TKG.

Der von Ihnen in diesem Zusammenhang angeführte Leitfaden hat ausschließlich Empfehlungscharakter und dient der Klarstellung, welche betrieblichen Speicherfristen für Verkehrsdaten von den Aufsichtsbehörden im Regelfall als angemessen angesehen werden(s. Pressemitteilung der Bundesnetzagentur vom 27.09.2012 in der Anlage). Dementsprechend konnte der Leitfaden im genannten Verwaltungsverfahren, bei dem die Prüfung ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Regelungen erfolgte, nicht als Maßstab für die Zulässigkeit angelegt werden. Die näheren Einzelheiten zum Empfehlungscharakter des Leitfadens und die damit verbundenen Konsequenzen hatte ich Ihnen bereits in meiner Mail vom 12.11.2012 (s.u.)erläutert.

Dieser Beitrag gibt die persönliche Meinung des Autors Patrick Breyer wieder und ist kein offizielles Statement des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung.

Vor einem Jahr hat der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung gegen sechs deutsche Telekommunikationsunternehmen Anzeige wegen illegaler Verbindungsdatenspeicherung und Bewegungsprofile erstattet. Die Bundesnetzagentur lehnte es damals ab, dieser Anzeige nachzugehen, weil noch nicht beurteilt werden könne, ob mit der beanstandeten Speicherpraxis ein Bußgeldtatbestand verwirklicht sei.

Nach dem nunmehr veröffentlichten Leitfaden des Bundesdatenschutzbeauftragten und der Bundesnetzagentur für eine datenschutzgerechte Speicherung von Verkehrsdaten stehen massive Datenschutzverstöße der Telekommunikationsanbieter fest. Ich habe deswegen heute erneut Anzeige bei der Bundesnetzagentur erstattet:

Sehr geehrte…,

in der o.g. Sache beantrage ich erneut, wegen des von uns angezeigten Sachverhalts ein Ordnungswidrigkeitenverfahren einzuleiten.

Nach dem nunmehr veröffentlichten Leitfaden ist klar, dass die
Unternehmen massiv ordnungswidrig handeln. Der Leitfaden bestätigt unsere Anzeige zumindest

1. bezüglich der illegalen Speicherung eingegangener Verbindungen für mehr als sieben Tage durch BT, e-plus, M-net, Telekom/T-Mobile,

2. bezüglich der illegalen Speicherung kostenfreier und pauschal abgegoltener ausgehender Verbindungen trotz Ermittlung der Abrechnungsirrelevanz durch BT, e-plus, M-net, Telekom/T-Mobile, Vodafone,

3. bezüglich der illegalen Speicherung von Standort und IMEI für mehr als sieben Tage durch e-plus, Telefónica/o2, Telekom/T-Mobile, Vodafone,

4. bezüglich der illegalen Protokollierung von Verbindungsversuchen durch Telekom/T-Mobile, Telefónica/o2 und Vodafone.

Ich bitte um die Einleitung ordnungsrechtlicher Schritte gegen die genannten Unternehmen, um Mitteilung des Aktenzeichens, unter dem das Ordnungswidrigkeitsverfahren geführt wird, und um Akteneinsicht nach Abschluss der Ermittlungen.

Mit freundlichem Gruß

Welcher Anbieter welche Daten wie lange speichert, kann in unserer Übersicht nachgelesen werden. Tipps zur Datenvermeidung finden sich hier.

Dieser Beitrag gibt die persönliche Meinung des Autors Patrick wieder und ist kein offizielles Statement des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung.