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All posts for the month August, 2012

Der derzeitige niedersächsische Justizminister Bernd Busemann (CDU) (Bild von Torsten Bätge – Creative Commons by-sa 3.0)

Ein Kommentar von Michael.

Eigentlich nichts, was nicht wieder an eine Schallplatte mit Sprung erinnern ließe:

Niedersachsen hat noch zwei Wochen Sommerferien vor sich. Es sind noch fünf Monate bis zur Landtagswahl. Warum nicht mal wieder für die Vorratsdatenspeicherung trommeln?

Ob nun diese oder andere Gedanken im Kopf – am letzten Donnerstag versammelten sich der niedersächsische Justizminister Bernd Busemann und der leitende Oberstaatsanwalt von Hannover Manfred Wendt unter der bemerkenswerten, wenn nicht sogar populistischen Überschrift

„Gesetzeslücke schützt Sextäter“

in einem Online-Bericht, um wieder einmal die grundlose Datenspeicherung aller Telekommunikationsdaten zu bewerben.

Das Spiel mit der Statistik

Der Justizminister aus den Reihen der niedersächsischen CDU führt Zahlenmaterial und Behauptungen zur Unterfütterung seiner Thesen an, die (mir) bislang nicht bekannt waren und deren Grundlage bis heute nicht (öffentlich) belegt sind. (Über die seltsame Interpretation der niedersächsischen Polizeistatistik durch den CDU-Innenminister Uwe Schünemann hat der AK Vorrat im Feburar 2012 ausführlich informiert.)

Der Enkeltrick-Trick

Der Oberstaatsanwalt seufzt dagegen:

„Das ist frustrierend.“

Damit meint er aber nicht etwa den jüngst vom Niedersächsischen Richterbund beklagten Fehlbestand an besetzten Richter- und Staatsanwaltsstellen sondern die Tatsache, dass seine Behörde, zumindest aber er selber gerne mit der Vorratsdatenspeicherung gegen den so genannten „Enkeltrick“ vorgehen möchte – aber nicht darf.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 2. März 2010 in einem der Leitsätze formuliert:

„Der Abruf und die unmittelbare Nutzung der Daten sind nur verhältnismäßig, wenn sie überragend wichtigen Aufgaben des Rechtsgüterschutzes dienen. Im Bereich der Strafverfolgung setzt dies einen durch bestimmte Tatsachen begründeten Verdacht einer schweren Straftat voraus.“

Wird Herr Wendt nun kurzerhand den Straftatbestand des Betrugs (keine schwere Straftat im Sinne der Gesetze) zur organisierten Kriminalität (und damit zur schweren Straftat) umdefinieren, so wie das zuletzt der SPD-Innenminister Reinhold Gall aus Baden-Württemberg meinte interpretieren zu dürfen?

Und wird man dann eventuell bald auch den Laden- oder Taschendiebstahl als organisierte Kriminalität verstehen, um etwaig vorhandene Vorratsdaten zu Ermittlungszwecken einsetzen zu dürfen?

Der Leim des Neusprech

Abschließend zitiert der Online-Bericht noch den FDP-Landtagsabgeordneten Roland Zielke, der in seiner inhaltlich berechtigten Kritik leider in die Neusprech-Falle tappt. Im Bericht werden seine Gründe u.a. wie folgt wiedergegeben:

„Zudem gebe es die Gesetzeslücke bereits seit 2010.“

Wer von „Gesetzeslücke“ spricht ruft ein Bild ins Kopf, das imaginiert, dass es eine Lücke gibt. Dass irgendetwas fehlt, was vorher schon da war oder nicht. Dieses Bild impliziert also die Notwendigkeit des „Lückefüllens“. Dieses Bild ist aber unrichtig, wenn man es im Zusammenhang mit der Vorratsdatenspeicherung abruft. Denn die staatlich verordnete Schaffung und Nutzung einer technischen Infrastruktur zur Erfassung, Speicherung und Abrufung von allen Telekommunikationsdaten aller in Deutschland miteinander (tele-)kommunzierenden Menschen ist etwas völlig neues, bisher noch nicht dagewesenes. Ein Paradigmenwechsel. Und keine „Lücke“.

Unabhängig von der grundsätzlichen Frage, ob man sich argumentativ überhaupt auf die Ebene der Statistik und auf Auslegungsfragen des BVerfG-Urteils einlassen möchte oder wesentlichere und gewichtigere Gründe hat, um eine Vorratsdatenspeicherung abzulehnen: Von der Ortsgruppe Hannover haben wir den beiden Staatsbediensteten in leitender Stellung einen Offenen Brief mit fünf Fragen geschrieben und um Stellungnahme gebeten.

Weitere Informationen

 

Dieser Beitrag gibt die persönliche Meinung des Autors Michael wieder und ist kein offizielles Statement des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung.

Bildquelle: „Busemann_Bernd_5165.jpg“ von Torsten Bätge, Creative Commons by-sa 3.0

Ein Beitrag von Armin

Am Abend des 22.11. wollen wir unter dem Motto „Sicherheit vs. Überwachung – Rechtfertigt der Terror alles?“ langfristige Perspektiven der Innen- und Sicherheitspolitik diskutieren. Dieser Diskussionsabend ist das Folgeprojekt zum Symposium  „Sicherheit vs. Grundgesetz“ vom 17.11.2011.

Wir wollen ein lebenswertes digitales Zeitalter!

Prof. Henning Müller hat nun auch für unsere Podiumsdiskussion am 22.11. zugesagt. Er hat den Lehrstuhl für Strafrecht und Kriminologie an der Uni Regensburg inne. Wir freuen uns sehr auf seine Teilnahme!

Jetzt fehlen noch Antworten von Prof. Christian Wolff (Lehrstuhl für Medieninformatik, Uni Regensburg) und von Alexander Alvaro (MdEP aus Düsseldorf von der FDP und Mitglied im EU-Innenausschuss)! ;-)

Weitere Zusagen haben wir bereits von:

 

Um tatsächlich grundlegend über das Verhältnis von Freiheit und Sicherheit im beginnenden digitalen Zeitalter diskutieren zu können, wollen wir im Vorfeld eine Veranstaltungsreihe auf die Beine stellen. Dazu haben wir einen Call for talks gestartet. Es deuten sich bereits ein Abend zur biometrischen Datenerfassung und ein Besuch von Stephan Urbach an. Die Petra Kelly Stiftung stellt uns 500€ für diese Veranstaltungsreihe zur Verfügung!

Was wird gebraucht?

  • Info-Vorträge in der Veranstaltungsreihe zu Sicherheitsthemen, z.B. Frontex, Gefährderdateien,VDS, PNR, PKW-Überwachung, INDECT, Überwachung durch die Privatwirtschaft, Überblick über die Sicherheitsindustrie usw.
  • Design-Vorschläge für Reihe und Abschlussveranstaltung.
  • Hilfe bei der Bündnisarbeit. Es soll wie beim letzten Mal viele Unterstützerorganisationen geben, die dann auch je einen Vertreter in die erste Publikumsreihe entsenden. Dieser wird zu Beginn offiziell für seine Gruppe begrüßt und kann in der Diskussion die Meinung seiner Organisation vertreten.
  • Teilnahme an den Vorbereitungstreffen. Die nächsten Termine sind Di, 7.8. und Di 21.8. je 20 Uhr im Freigeistigen Zentrum in der Hemauerstraße 15.

Kontakt erhaltet ihr einfach unter

 Dieser Beitrag gibt die persönliche Meinung des Autors Armin wieder und ist kein offizielles Statement des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung.

Ein Kommentar von Michael.

Traditionell eröffnen Bundesinnminister und BITKOM-Präsident in jedem Jahr gemeinsam die in Hannover stattfindende CeBIT-Messe.

Bundesinnenminister Friedrich nutzte diese Gelegenheit in diesem Jahr nicht nur zur Verunglimpfung des Prinzips der Datensparsamkeit als „anachronistisch“, er fand darüber hinaus viele lobende und enthusiastische Worte über die de-Mail, über die vielfachen Vorteile und Chancen des Arbeitens in und mit Clouds und … über den neuen elektronischen Personalausweis.

Der E-Perso – der nicht nur von Beamten nur noch als „neuer Personalausweis (nPA)“ bezeichnet und beworben werden soll – sei auf einem guten Wege – in den 1,5 Jahren seit seiner Einführung zum 1. November 2010 seien bereits 11 Millionen dieser Ausweisdokumente ausgegeben worden, so Herr Friedrich am 6. März 2012 in Halle 7 der CeBIT.

Ähnlich begeistert zeigte sich der BITKOM-Präsident Dieter Kempf in seiner Ansprache, immerhin etwas weniger als 40% aller gefertigten E-Persos seien von Bürgern mit der optionalen eID-Funktion beantragt worden.

Jüngst bekannt wurden nun aber die Antworten einer Kleinen Anfrage im Niedersächsischen Landtag unter der Überschrift

„Hat sich der elektronische Personalausweis in der Praxis bewährt?“

die dieses blumige Bild gar nicht bestätigen mögen. Schlüsselt man die Zahlen noch ein wenig weiter auf, stellt man fest:

  • Die Akzeptanz der eID-Funktion ist sehr viel schlechter als behauptet  – aktuell wollen nur noch ungefähr zwei von sieben Bürgern die eID-Funktion in ihrem E-Perso aktiviert wissen, genauer gesagt: schlappe 28,8%.
  • Diese Akzeptanz weist zudem einen stetigen und signifikant fallende Tendenz auf – der schlechteste Einzelmonatswert findet sich in den fünf dokumentierten Vergleichswerten im Februar 2012 sogar mit nur 16,9% wieder. Das bedeutet, dass in diesem Monat nur noch einer von sieben Bürgern die eID-Funktion haben wollten.
  • „In Ermangelung entsprechender Erhebungen“ vermag das niedersächsische Innenministerium unter Herrn Schünemann einige der gestellten Fragen nicht zu beantworten, doch die gegebenen Informationen machen deutlich, dass eID nicht nur bei den Bürgern unerwünscht ist, sondern dass es vor allem am Interesse und Angeboten von Behörden und Industrie fehlt.
  • Die von Herrn Friedrich genannte Zahl von 11 Millionen ausgegebenen E-Persos passt nicht zu den Zahlen des Landtags-Dokuments (demnach ca. 6 Millionen dieser Ausweise zum Zeitpunkt der CeBIT 2012). Ein Mißverständnis?

Weitere bemerkenswerte Kenndaten:

  • Etwa 1,75 Jahre nach Einführung des E-Persos wurden bis heute bundesweit von nur insgesamt 84 Diensteanbietern Berechtigungszertifikate zum Einsatz von eID-Applikationen erworben.
  • Von diesen 84 Anbietern wenden nur 37 Anbieter diese Zertifikate auch tatsächlich an.
  • In ganz Niedersachsen gibt es nur zwei einzelne Unternehmen, die Berechtigungszertifikate erworben haben. Ob irgendeines der beiden Unternehmen diese auch nutzt, wird nicht gesagt.
  • In ganz Niedersachsen gibt es derzeit keine einzige behördliche Anwendung der eID-Funktion. Allerdings seien einige Projekte dazu in Vorbereitung. Besondere Erwähnung erfährt die „Niedersächsische Antragsverwaltung online (NAVO)“ im Rahmen des „neuen Online-Dienstes Bürgerkonto Niedersachsen“.

Die Antwort auf die überschreibende Frage des FDP-Landtagsabgeordneten Herrn Oetjen wird nicht direkt gegeben.

„Nein, die eID-Funktion des elektronischen Personalausweises ist bis heute ein Rohrkreppierer“

wäre dann wohl auch ein wenig zu offen gewesen.

Und? Sollte man sich darüber freuen?

Entwicklung, Einführung und Bewerbung des E-Persos haben eine Menge Steuergeld gekostet. Eine ganze Reihe von Datenschutzbedenken und Fragen zur langfristigen Sicherheit und Vernünfigkeit des E-Perso-Systems stehen zweifelnd und ungeklärt im Raum. Und grundsätzliche Fragen über Sinn und Selbstverständnis des Personalausweissystems, eine Erfindung der deutschen Nationalsozialisten, werden fast überhaupt nicht debattiert.

Nein, Freude kommt nicht auf.

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Dieser Beitrag gibt die persönliche Meinung des Autors Michael wieder und ist kein offizielles Statement des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung.

Ein Kommentar von Michael.

Offener Brief an die Polizeidirektion Hannover

Am vergangenen Samstag fanden in Bad Nenndorf, 30 km vor den Toren Hannovers, sowie in Hannover selber eine ganze Reihe von Protesten von und gegen Rechtsextreme statt.

Diese Demonstrationen wurden von einem großen Aufgebot von Polizeikräften begleitet – insgesamt sollen rund 3.600 Polizisten eingesetzt worden sein, neben Beamten aus Niedersachsen war Unterstützung aus mindestens zwei weiteren Bundesländern (Hamburg, Sachsen-Anhalt) mit dabei.

In einem offenen Brief wendet sich nun die hannoversche Ortsgruppe des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung an die Polizeidirektion Hannover. Die darin enthaltenen 20 Fragen stellen einige – aus der Sicht der Ortsgruppe – fragwürdige Polizeipraktiken und Beobachtungen an diesem Samstag zur Debatte:

  • Der Einsatz von filmenden Drohnen über Versammlungen.
  • Zum Teil heimliches Fotografieren der Proteste von Polizisten aus einem mehr oder weniger zivilen Fahrzeug heraus.
  • Eine nicht-offene und umfangreiche Videoüberwachung von Demonstrationen, deren rechtliche Grundlage umstritten ist.
  • Die unnötige Einkesselung, also der Freiheitsentzug von Menschen inklusive einer fast willkürlich erscheinenden Praxis, einzelne Menschen von außerhalb zu ergreifen und dem „Kessel zuzuführen“.

Der offene Brief wurde der Polizeidirektion heute übermittelt.

Gleichzeitig hat der „AK Vorrat Hannover“ eine Pressemitteilung samt Bildmaterial und dem Text des offenen Briefes dazu veröffentlicht.

Der Kern der Angelegenheit

Es geht unter anderem um folgendes:

  • Die Polizei darf bei Demonstrationen und Protesten nur unter Einhaltung enger Kriterien fotografierend und filmend auftreten. Und wenn schon, dann auch nur offen und für jeden der Teilnehmer ersichtlich und nachvollziehbar. Heimliche Aufnahmen sind tabu, denn die Polizei ist kein Geheimdienst. (Mal nebenbei: Ob und wie man die Vereinbarkeit von Geheimdiensten mit einem demokratischen Gemeinwesen überhaupt vereinbaren kann, ist eine andere wichtige Frage.)
  • Ob Drohnen, Helikopter oder Polizeikameras „nur“ Übersichtsaufnahmen von den Protesten machen oder mehr, ist für die Teilnehmer an einer Demonstration nicht erkennbar. Die Gefahr, dass aus den Sorgen vor identifizierenden Aufnahmen Menschen „lieber nicht“ an Versammlungen teilnehmen, untergräbt das Grundrecht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit und damit die Grundlagen unserer Gesellschaft.
  • Der Freiheitsentzug ist ein massiver Eingriff in persönliche Grundrechte eines Menschen. Eine „Ingewahrsamsnahme“ bzw. „Einkesselung“ ist ein solcher Freiheitsentzug und darf nicht zur Standardreaktion der Polizei ohne triftigen Grund verkommen.

Bildmaterial (unter Creative Commons by-sa 2.0)

Polizeifotografien aus einem Auto heraus.

Ist das noch „offene“ Videoüberwachung durch Kameras?

Kameras im Detail und Personal (?) auf dem Dach des 90m-Hochhauses

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Dieser Beitrag gibt die persönliche Meinung des Autors Michael wieder und ist kein offizielles Statement des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung.

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Ein Kommentar von Michael.

Nach den Ende Juni gestellten Auskunftsersuchen zum ELENA-Nachfolger „Projekt OMS“ hat das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales zweierlei reagiert:

1.)

Es hat die seit ihrer Freischaltung verwaiste offizielle Informationsseite www.projekt-oms.de um einen Dreizeiler ergänzt und einen Newsletter namens „OMS.NEWS“ online gestellt.

Der Newsletter ist informativ und gibt einen groben Überblick über das seit Februar 2012 laufende und auf zwei Jahre angelegte Projekt.

Andererseits bleiben die Newsletter-Informationen, die von nun an angeblich vierteljährlich erscheinen sollen (also noch insgesamt ca. 5-6 mal bis zum Projektende), grobkörnig und werfen eine Reihe von wichtigen Fragen auf:

  • Welche Gruppen und Personen sind in den sechs unterschiedlichen Arbeitsgruppen im Einzelnen vertreten?
  • Wie arbeiten diese Arbeitsgruppen, wie oft finden Treffen statt?
  • Warum wurde die Datenschutz-AG ausgelagert anstatt sie in den einzelnen Arbeitsgruppen von Anfang zu integrieren und damit im Vorfeld an den jeweiligen Entscheidungsfindungen teilhaben zu lassen?
  • Welche tatsächliche Rolle spielt die vom ELENA-Enthusiasten Herrn Flex geleitete ITSG GmbH bei allem?
  • Kann eine unabhängige Kontrolle der ITSG gewährleistet sein, wenn diese selber (als „Gast“) Teil des Kontrollgremiums ist?
  • Auf welche Art und Weise bzw. durch wen ist die Vorentscheidung zur Gestaltung der drei optionalen Lösungsszenarien gefällt worden?
  • Warum ist eine erneute anlasslose Vorratsdatenspeicherung von Arbeitnehmerdaten schon wieder in einem der drei Varianten als Lösungsmöglichkeit überhaupt erst vorgesehen worden?
  • Wird das „Projekt OMS“ eine oder mehrere Möglichkeiten zur Digitalisierung/Elektronifizierung von Arbeitnehmerdaten (bzw. deren Übertragung) vorschlagen?
  • Anders gefragt: Wird die abschließende Empfehlung des Projekts zu einer vorgeblichen Alternativlosigkeit führen?
  • Warum wird nicht in Betracht gezogen, überhaupt keine Änderung der Praxis durchzuführen?

Und vor allem:

  • Warum wird die Öffentlichkeit schon wieder von allem Inhaltlichen ausgeklammert?
  • Wieso werden „wir“ von einem Entscheidungsprozess ferngehalten, dessen Ergebnis sich hinterher auf „unser“ aller Leben auswirken soll?

Nebenbei:

Besonders wichtig ist den Herausgebern des Newsletters die ausdrückliche Betonung, dass es sich bei OMS angeblich nicht um eine ELENA-Nachfolge handele. Sicherlich ist OMS nicht mit ELENA 1:1 gleichzusetzen. Andererseits gibt es bei der offiziellen Darstellung der Ziele von OMS einen große Schnittmenge zu den damaligen offiziellen Zielen von ELENA. Im Neudeutsch/Neusprech heißt das konkret:

  • „Abbau von Bürokratie“
  • „Identifizierung von Optimierungspotentialen“
  • „Erschließung von Wirtschaftsreserven“

2.)

Vor wenigen Tagen nun hat das Bundesministerium das entsprechend dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gestellte Auskunftsersuchen schriftlich abgelehnt. Man möchte also weder Sitzungsprotokolle noch andere Projekt-Dokumente veröffentlichen.

Das war bei ELENA noch anders.

Als Gründe für die Ablehnung werden genannt:

  • Vertraulichkeit der Dokumente
  • Gefahr der „Vereitelung des Erfolgs der Entscheidung oder bevorstehender behördlicher Maßnahmen bei vorzeitiger Bekanntgabe von Informationen“
  • Die Veröffentlichung der Unterlagen könnte zum „Austritt einiger Projektteilnehmer“ führen.

Meiner Meinung nach sind diese Begründungen in ihrer Art und in ihrer Pauschalisiertheit unhaltbar. Sie spiegeln ein merkwürdiges Verhältnis zu Entscheidungs- und Entwicklungsprozessen „unserer“ Volksvertreter. Zudem werden Teilveröffentlichungen oder die Möglichkeit von anonymisierten Dokumenten erst gar nicht in Betracht gezogen.

Ich habe deswegen gegen den Bescheid Widerspruch eingelegt und zusätzlich den Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit mit der Bitte um Überprüfung der Anfrage angeschrieben.

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Dieser Beitrag gibt die persönliche Meinung des Autors Michael wieder und ist kein offizielles Statement des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung.