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„Projekt OMS“: Auskunft verweigert

Posted by Michael on 1. August 2012
Posted in: Allgemein.

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Ein Kommentar von Michael.

Nach den Ende Juni gestellten Auskunftsersuchen zum ELENA-Nachfolger „Projekt OMS“ hat das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales zweierlei reagiert:

1.)

Es hat die seit ihrer Freischaltung verwaiste offizielle Informationsseite www.projekt-oms.de um einen Dreizeiler ergänzt und einen Newsletter namens „OMS.NEWS“ online gestellt.

Der Newsletter ist informativ und gibt einen groben Überblick über das seit Februar 2012 laufende und auf zwei Jahre angelegte Projekt.

Andererseits bleiben die Newsletter-Informationen, die von nun an angeblich vierteljährlich erscheinen sollen (also noch insgesamt ca. 5-6 mal bis zum Projektende), grobkörnig und werfen eine Reihe von wichtigen Fragen auf:

  • Welche Gruppen und Personen sind in den sechs unterschiedlichen Arbeitsgruppen im Einzelnen vertreten?
  • Wie arbeiten diese Arbeitsgruppen, wie oft finden Treffen statt?
  • Warum wurde die Datenschutz-AG ausgelagert anstatt sie in den einzelnen Arbeitsgruppen von Anfang zu integrieren und damit im Vorfeld an den jeweiligen Entscheidungsfindungen teilhaben zu lassen?
  • Welche tatsächliche Rolle spielt die vom ELENA-Enthusiasten Herrn Flex geleitete ITSG GmbH bei allem?
  • Kann eine unabhängige Kontrolle der ITSG gewährleistet sein, wenn diese selber (als „Gast“) Teil des Kontrollgremiums ist?
  • Auf welche Art und Weise bzw. durch wen ist die Vorentscheidung zur Gestaltung der drei optionalen Lösungsszenarien gefällt worden?
  • Warum ist eine erneute anlasslose Vorratsdatenspeicherung von Arbeitnehmerdaten schon wieder in einem der drei Varianten als Lösungsmöglichkeit überhaupt erst vorgesehen worden?
  • Wird das „Projekt OMS“ eine oder mehrere Möglichkeiten zur Digitalisierung/Elektronifizierung von Arbeitnehmerdaten (bzw. deren Übertragung) vorschlagen?
  • Anders gefragt: Wird die abschließende Empfehlung des Projekts zu einer vorgeblichen Alternativlosigkeit führen?
  • Warum wird nicht in Betracht gezogen, überhaupt keine Änderung der Praxis durchzuführen?

Und vor allem:

  • Warum wird die Öffentlichkeit schon wieder von allem Inhaltlichen ausgeklammert?
  • Wieso werden „wir“ von einem Entscheidungsprozess ferngehalten, dessen Ergebnis sich hinterher auf „unser“ aller Leben auswirken soll?

Nebenbei:

Besonders wichtig ist den Herausgebern des Newsletters die ausdrückliche Betonung, dass es sich bei OMS angeblich nicht um eine ELENA-Nachfolge handele. Sicherlich ist OMS nicht mit ELENA 1:1 gleichzusetzen. Andererseits gibt es bei der offiziellen Darstellung der Ziele von OMS einen große Schnittmenge zu den damaligen offiziellen Zielen von ELENA. Im Neudeutsch/Neusprech heißt das konkret:

  • „Abbau von Bürokratie“
  • „Identifizierung von Optimierungspotentialen“
  • „Erschließung von Wirtschaftsreserven“

2.)

Vor wenigen Tagen nun hat das Bundesministerium das entsprechend dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gestellte Auskunftsersuchen schriftlich abgelehnt. Man möchte also weder Sitzungsprotokolle noch andere Projekt-Dokumente veröffentlichen.

Das war bei ELENA noch anders.

Als Gründe für die Ablehnung werden genannt:

  • Vertraulichkeit der Dokumente
  • Gefahr der „Vereitelung des Erfolgs der Entscheidung oder bevorstehender behördlicher Maßnahmen bei vorzeitiger Bekanntgabe von Informationen“
  • Die Veröffentlichung der Unterlagen könnte zum „Austritt einiger Projektteilnehmer“ führen.

Meiner Meinung nach sind diese Begründungen in ihrer Art und in ihrer Pauschalisiertheit unhaltbar. Sie spiegeln ein merkwürdiges Verhältnis zu Entscheidungs- und Entwicklungsprozessen „unserer“ Volksvertreter. Zudem werden Teilveröffentlichungen oder die Möglichkeit von anonymisierten Dokumenten erst gar nicht in Betracht gezogen.

Ich habe deswegen gegen den Bescheid Widerspruch eingelegt und zusätzlich den Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit mit der Bitte um Überprüfung der Anfrage angeschrieben.

Weitere Informationen

  • Der Newsletter „OMS.NEWS“ vom Juli 2012
  • Eine erste Analyse der „OMS.NEWS“
  • Einreichung der Informationsanfragen zu OMS und BEA
  • Ablehnender Bescheid des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Dieser Beitrag gibt die persönliche Meinung des Autors Michael wieder und ist kein offizielles Statement des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung.

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