Vorratsdatenspeicherung

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Auf meine Anfrage hat der schleswig-holsteinische Innenminister Breitner (SPD) kritische Fragen zum angeblichen fachlichen Bedarf nach einer verdachtslosen Vorratsspeicherung aller unserer Telefon-, Handy-, E-Mail- und Internetverbindungsdaten beantwortet. Hier die Fragen, die Antworten und meine Kommentare:

Frage 1
Welche polizeiliche Aufklärungsquote ergibt sich landesweit bei den seit 2008 jeweils geführten polizeilichen Ermittlungsverfahren wegen Verbreitung kinderpornografischer Schriften (PKS-Schlüssel 143200, 143300, 143400) mit der Kennung „Tatmittel Internet“?

Antwort:

vds-sh

Kommentar: Die Aufklärungsrate von Internetdelikten nähert sich der durchschnittlichen Aufklärungsquote (ca. 50%) an und ist dadurch rückläufig. Die Strafverfolgung im Netz ist aber bis heute (ohne Vorratsdatenspeicherung) erfolgreicher als die Strafverfolgung außerhalb des Netzes begangener Straftaten. Die von 2009-2010 praktizierte sechsmonatige Vorratsspeicherung der Zuordnung unserer IP-Adressen hatte keinerlei erkennbaren Einfluss auf die Entwicklung der Aufklärungsquote im Bereich kinderpornografischer Delikte. Dasselbe Bild ergeben bundesweite Zahlen.

Frage 2
Wie viele der unter Ziffer 1 bezeichneten Straftaten konnten wegen fehlender Verkehrsdaten nicht aufgeklärt werden?

Antwort:
Weder die PKS noch andere polizeiliche Statistiken sehen eine derartige Differenzierung vor. Insofern existiert hierzu kein belastbares Zahlenmaterial.
Grundsätzlich kann gesagt werden, dass durch polizeiliche Ermittlungen „dynamische IP-Adressen“ von Tatverdächtigen regelmäßig in Erfahrung gebracht werden können, hingegen die Beauskunftung der dahinter stehenden konkreten Kundendaten wegen mangelnder Speicherungsverpflichtung bei den Providern oftmals scheitert.
In vielen Fällen von „Cybercrime“, wie der Verbreitung von Kinderpornografie im Internet, kann dadurch der einzig vorhandene Ermittlungsansatz nicht ausgeschöpft werden.

Kommentar: Es gibt keinen Nachweis dafür, dass im Fall einer Vorratsdatenspeicherung mehr Straftaten aufgeklärt werden könnten.

Frage 3
In wie vielen dieser Fälle hätten anlasslos gespeicherte Verkehrsdaten die Ermittlungen tatsächlich zum Täter geführt und nicht bloß zu Internetcafes, offenen Netzzugängen, Anonymisierungsdiensten, unregistrierten Prepaid-Karten, o.ä?

Antwort:
Unter Hinweis auf die vorherige Antwort lässt sich auch diese Frage nicht konkret beantworten.
Allerdings kann grundsätzlich gesagt werden, dass die Auswertung von Verkehrsdaten, die nicht unmittelbar zu einem Tatverdächtigen führen, sondern ggf. zu Internetcafes o.ä., dennoch weitere Ermittlungsansätze bieten kann.

Kommentar: Selbst wenn den Ermittlern mehr Verkehrsdaten zur Verfügung gestanden hätten, gibt es keinen Beleg dafür, dass dadurch mehr Fälle aufgeklärt worden wären. Denn oftmals führen Verkehrsdaten nicht zum Täter oder wird dieser bereits durch andere Beweismittel überführt.

Frage 4
Wie viele der polizeilich als aufgeklärt verzeichneten Verfahren nach Ziffer 1 endeten später durch Einstellung ohne Auflagen oder Freispruch?

Antwort:
Hierzu erklärt der Generalstaatswalt im Auftrage des Justizministeriums:
„Die Fragestellung vermengt Spezifika der polizeilichen (PKS) und staatsanwaltschaftlichen (MESTA) Statistik, indem sie einerseits polizeiliche Begriffe der Aufklärung und PKS-Schlüssel verwendet und andererseits justizielle Erledigungen abfragt.
Das staatsanwaltschaftliche MESTA-System lässt straftatbestandsbezogene (hier: § 184 b StGB) statistische Abfragen in Bezug auf Verfahrenserledigungen in Form von Anklagen zu, nicht aber nach Maßgabe eines – im Übrigen inhaltlich noch zu definierenden – Kriteriums der Aufklärung. Zudem ist bei der Verfahrenserfassung keine Kennzeichnung „Tatmittel Internet― vorgegeben.
Die Frage kann mithin nicht beantwortet werden.“
Die PKS enthält allein polizeilich erhobene Daten bis zur Abgabe des Ermittlungsvorganges an die Staatsanwaltschaft und trifft daher keine Aussagen über justizielle Verfahrensausgänge.

Kommentar: Selbst wenn eine Vorratsdatenspeicherung die polizeiliche Aufklärungsquote steigern würde (was nicht erkennbar ist), so gibt es keinen Hinweis darauf, dass dadurch mehr Personen verurteilt würden. Die Aufklärungsquote misst nämlich nur, wie viele Fälle die Polizei bei Abschluss ihrer Ermittlungen als aufgeklärt ansieht, und nicht, ob das anschließende Strafverfahren diese Einschätzung bestätigt. Für folgenlose Ermittlungen brauchen wir keine Vorratsdatenspeicherung.

Frage 5
Verfügt der Innenminister entgegen des Gutachtens der kriminologischen Abteilung des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht zu möglichen Schutzlücken durch den Wegfall der Vorratsdatenspeicherung über Hinweise, dass „durch eine umfängliche Verfolgung aller Spuren, die auf das Herunterladen von Kinderpornografie hindeuten, sexueller Missbrauch über den Zufall hinaus verhindert werden kann“?

Antwort:
Generell teile ich die Auffassung des Kriminalistischen Instituts des Bundeskriminalamtes, das unter Berücksichtigung von Zulieferungen der Länder und der Bundespolizei eine Einschätzung über die zitierte Studie des Max-Planck-Instituts (MPI) aus wissenschaftlicher Sicht abgegeben hat. Quintessenz der Einschätzung:
Das MPI stellt einerseits eine insgesamt schwache empirische Datenbasis fest, zieht andererseits daran anschließend dennoch Schlussfolgerungen, die in ihrer kategorischen Diktion unsachlich erscheinen und die Studie daher an vielen Stellen mit Widersprüchen und Defiziten belegen.
Konkret zum „Herunterladen von Kinderpornografie“:
Sobald auch nur die geringste Wahrscheinlichkeit besteht, den abgebildeten und womöglich andauernden Missbrauch aufklären und beenden zu können, leitet die Polizei regelmäßig alle ersichtlichen Maßnahmen ein, um Täter und Opfer zu identifizieren. Diese Intention folgt nicht dem „Zufallsprinzip“, sondern der professionellen Erfüllung des gesetzlichen Auftrages der Polizei, Straftaten erfolgreich aufzuklären.
Fehlt dabei die Rückgriffsmöglichkeit auf Verkehrsdaten, werden die Aufklärungsmöglichkeiten zumindest um einen in dem zugrunde liegenden Sachverhalt möglicherweise sehr wichtigen Spurensatz reduziert.
Erfahrungen des BKA, wonach in bestimmten Fällen der Anteil der tatsächlichen Sexualstraftäter unter den i.Z.m. mit Kinderpornografie im Internet ermittelten Straftätern bis zu 30% beträgt, widerlegen die These der MPI-Studie, dass nur eine verschwindend geringe Zahl an „Konsumenten“ von Kinderpornografie tatsächlich auch Kinder sexuell missbrauchen würde.
Ohnehin fällt es schwer, der These des MPI zu folgen und die „geringe“ Anzahl verhinderter sexueller Missbrauchsfälle auf eine „quantitative Unerheblichkeit“ im Verhältnis zur Zahl eingeleiteter Verfahren wegen Verbreitung und Besitz von Kinderpornografie zu reduzieren. Verfahrensökonomische Betrachtungen verbieten sich angesichts des Leids betroffener Kinder hier völlig.
Ferner kann auf eine internationale Studie(1) hingewiesen werden, die belegt, dass Pädophile umso eher selbst Kinder im Umfeld missbrauchen, je größer deren Sammlungen an kinderpornografischen Material sind und je mehr Variationen an Tathandlungen/Szenarien auf den Bildern abgebildet sind; fatal verformelt: „Bilder machen hungrig – nicht satt.“
1 Seto, M.C., Reeves, L. & Jung, S.: Explanations given by child pornography offenders for their crime; Journal of Sexual Aggression (July 210), Vol. 16, No. 2, pp. 169-180

Kommentar: Ich habe beim Innenminister wegen dieser Ausführungen nachgefragt:

1. In Ihrem Bericht zur Vorratsdatenspeicherung (Umdruck 18/2189) verweisen Sie auf „Erfahrungen des BKA, wonach /in bestimmten Fällen/der Anteil der tatsächlichen Sexualstraftäter unter den i.Z.m. Kinderpornografie im Internet ermittelten Straftäter /bis zu/ 30% beträgt“.

Ich bitte um nähere Informationen dazu. Gibt es eine repräsentative Untersuchung des BKA über den Anteil der tatsächlichen Sexualstraftäter unter den i.Z.m. Kinderpornografie im Internet ermittelten Straftäter? Wenn nein, welche Zahlen sind genau vorhanden und worauf beziehen sie sich? Beziehen sich die 30% nur auf einen einzelnen Vorgang und worum handelte es sich dabei genau?

2. Sie schreiben, eine Untersuchung von Seto/Reeves/Jung belege, „dass Pädophile umso eher selbst Kinder im Umfeld missbrauchen, je größer deren Sammlungen an kinderpornografischen Material sind und je mehr Variationen an Tathandlungen/Szenarien auf den Bildern abgebildet sind“.

Ich habe die zitierte Untersuchung nachgelesen.

Das Ergebnis: Im Rahmen dieser Untersuchung ist überhaupt nicht erhoben worden, ob die Konsumenten von Kinderpornografie „selbst Kinder im Umfeld missbrauchten“. Dementsprechend geht aus dieser Untersuchung auch keinerlei Verbindung von Konsum und Missbrauch hervor.

Wenn Sie anderer Meinung sind, bitte ich um Mitteilung, auf welche Passagen des zitierten Aufsatzes Sie Ihre Darstellung konkret stützen.

In der Medienwirkungsforschung und sonstigen Wissenschaft ist umstritten, ob die Verfügbarkeit von Darstellungen sexuellen Missbrauchs das Risiko eigener Übergriffe der Konsumenten erhöht. Nach Angaben des renommierten Berliner Krankenhauses Charité kann nach gegenwärtigem Stand der Forschung nicht abschließend beurteilt werden, inwiefern der Konsum kinderpornografischer Materialien den Wunsch nach Realisierung eines tatsächlich direkten sexuellen Kontaktes mit einem Kind und dessen Umsetzung verstärkt. In der Praxis soll es nach der Aufhebung oder Lockerung von Kinderpornografieverboten in Tschechien, Dänemark und Japan zu einem Rückgang der Kindesmissbrauchsfälle gekommen sein. Die faktisch erhöhte Verfügbarkeit von Darstellungen sexuellen Missbrauchs durch das Internet in Deutschland ist ebenfalls mit einem Rückgang der registrierten Fälle von Kindesmissbrauch einher gegangen. Zuletzt sind deutlich weniger Kindesmissbrauchsfälle registriert worden als in den 90er Jahren.

Nach alledem ist zweifelhaft, ob der Versuch einer Intensivierung der schon heute wirksamen strafrechtlichen Verfolgung des Austauschs kinderpornografischer Darstellungen den Schutz von Kindern vor sexuellen Übergriffen erhöhen kann. Jedenfalls ist nicht belegt oder auch nur plausibel, dass gerade eine IP-Vorratsdatenspeicherung auch nur ein Kind vor sexuellem Missbrauch schützen könnte. Weder aus Deutschland noch aus einem anderen Staat der Welt ist bekannt, dass die Zahl von Missbrauchsfällen nach Einführung einer Vorratsdatenspeicherung stärker zurückgegangen wäre. Auch aus den von Ihnen genannten Zahlen für Schleswig-Holstein ergibt sich dafür nichts. Bei den ausführlichen Diskussionen des Runden Tisches der Bundesregierung zu sexuellem Kindesmissbrauch ist eine Vorratsdatenspeicherung zu Recht von keiner Arbeitsgruppe empfohlen worden.

Im Übrigen verweise ich auf den offenen Brief „Intelligente Strategien für ein sicheres Netz – IP-Vorratsdatenspeicherung stoppen!“

Zur BKA-Kritik an der Studie des Max-Planck-Instituts siehe auch hier.

Frage 6
Wie häufig scheitert allgemein (also bei nicht im Internet begangenen Straftaten) die Identifizierung mutmaßlicher Straftäter an fehlenden Beweismitteln?

Antwort:
Die PKS SH weist für das Berichtsjahr 2012 eine Gesamtzahl von 203.929 Straftaten ohne das Merkmal „Tatmittel Internet“ aus. Hiervon wurden 107.944 Straftaten (52,9%) nicht aufgeklärt. Über die Gründe der Nichtaufklärung trifft die PKS keine Aussagen.

Kommentar: Im Bereich des Internets wollen die Sicherheitsfanatiker in der Politik jegliche Handlung nachverfolgen können. Dazu sollen systematisch und ohne Verdacht Informationen über unsere gesamte Telekommunikation und Internetnutzung aufgezeichnet werden. Dabei ist es im täglichen Leben normal, dass keiner mitschreibt. Jeder zweite Verdacht einer Straftat bleibt unaufgeklärt. Es gibt keine Rechtfertigung dafür, dass das im Internet anders sein müsste.

In seltener Scheinheiligkeit und Heuchelei erklärte dieses Jahr selbst Bundeskanzlerin Merkel in ihrer Regierungserklärung (natürlich bezogen auf die NSA): „Ein Vorgehen, bei dem der Zweck die Mittel heiligt, bei dem alles, was technisch machbar ist, auch gemacht wird, verletzt Vertrauen; es sät Misstrauen. Am Ende gibt es nicht mehr, sondern weniger Sicherheit.“

Frage 7
Inwieweit hat der Einsatz von Verschleierungstechniken (siehe Ziffer 3) nach Inkrafttreten des verfassungswidrigen Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung zugenommen und wurde die Strafverfolgung dadurch insgesamt betrachtet eher erschwert als erleichtert?

Antwort:
Aus der polizeilichen Ermittlungspraxis heraus ist zu konstatieren, dass im Vergleich zu früher heute häufiger Verschleierungstechniken zur Anwendung kommen (Anonymisierungsdienste, Proxy-Server, u.ä. zur Maskierung der IP). Ferner hat die Verschlüsselung von Daten, z.B. durch Steganografie oder Kryptografie zugenommen. Einschlägigen Straftätern kommt dabei zugute, dass derartige Funktionalitäten von diversen Browsern schon aktiv angeboten und unterstützt werden und der User zur Installation eines solchen Dienstes/Programms kein spezifisches Fachwissen benötigt.
Unabhängig von der Thematik „Mindestspeicherfristen/Vorratsdatenspeicherung“ stellt dieser Umstand die Ermittlungsbehörden vor gesonderte Herausforderungen.

Kommentar: Eine verdachtslose Vorratsdatenspeicherung jeglicher Verbindungsdaten schadet der Strafverfolgung. Erstens werden anonyme Anzeigen deutlich erschwert, auf die die Ermittler in nicht wenigen Fällen angewiesen sind. Zweitens provoziert eine Vorratsdatenspeicherung einen verstärkten Einsatz von Verschleierungstechniken durch Straftäter, wodurch selbst bei konkreten Verdacht schwerster Straftaten eine richterlich angeordnete Überwachung nicht mehr möglich ist (z.B. bei Anonymisierungsdiensten). Nach Inkrafttreten des verfassungswidrigen Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung ist die Aufklärungsquote bei Internetdelikten zurückgegangen, nicht angestiegen.

Mein Fazit: Die angebliche „fachliche Notwendigkeit“ einer Vorratsdatenspeicherung existiert nicht. Die „Fachwelt“ ist geteilter Meinung. Während sich die interessierten Ermittlungsinstitutionen verbreitet für eine Totalerfassung aller Verbindungsdaten aussprechen, haben unabhängige wissenschaftliche Untersuchungen keinen Beleg dafür finden können, dass dadurch merklich mehr Straftaten aufgeklärt würden. In Anbetracht der katastrophalen Nebenwirkungen einer Abschaffung spurenloser Kommunikation u.a. auf Beratung, Hilfe, Presse und politische Aktivitäten müssen die Pläne zur Wiedereinführung einer flächendeckenden verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung gestoppt werden.

Leider wollen SPD, CDU und CSU ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vorlegen, sobald der Europäische Gerichtshof über den Fortbestand der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung entschieden hat. Das Urteil ist in den nächsten Wochen zu erwarten. Wir sollten diese Zeit nutzen, um Widerstand zu leisten.

Dieser Beitrag gibt die persönliche Meinung des Autors Patrick Breyer wieder und ist kein offizielles Statement des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung.

Das vieldiskutierte SPIEGEL-Interview mit dem neuen Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) ist bisher leider nicht online, daher hier einige Auszüge aus den Äußerungen Maas‘.

Ich lege keinen Gesetzesentwurf vor, bevor der Europäische Gerichtshof endgültig geurteilt hat, ob die Richtlinie die Rechte der EU-Bürger verletzt oder nicht.

Maas weiter:

Ich halte es für sehr wahrscheinlich, dass das Urteil eine tiefgreifende Veränderung der Richtlinie fordert. Und es ist nicht völlig ausgeschlossen, dass die Richter sie vollständig kassieren. Damit wäre die „Geschäftsgrundlage“ für den Koalitionsvertrag komplett entfallen. Dann müssten wir über die Vorratsdatenspeicherung ganz neu reden. Bis dahin liegt das Instrument für mich auf Eis.

Auf die Frage nach seiner persönlichen Meinung erklärt Maas, er sei „sehr skeptisch“ bei der Vorstellung, „dass eine Flut von Daten der Bürger ohne Anlass gespeichert wird und so vielen Stellen zugänglich ist.“ Mit Verkehrsdaten könne man Bürger „weitgehend ausleuchten“, das „Missbrauchsrisiko ist hoch“. Maas äußert Zweifel daran, „ob die Verbrechensbekämpfung das generell aufwiegt“. Er erklärt aber auch, er werde „die Entscheidung des EuGH respektieren“.

Nach meiner Interpretation weist das Interview Maas nicht klar als Gegner jeglicher verdachtsloser Vorratdatenspeicherung aus, obwohl es nicht wenige Gegner in der SPD gibt. Maas Äußerungen könnten auch dahin verstanden werden, dass er die Totalspeicherung – entsprechend der offiziellen SPD-Linie – nur etwas abschwächen will. Unabhängig von seiner persönlichen Meinung verstehe ich seine Ankündigung, die EuGH-Entscheidung zu respektieren, so, dass er als Minister das von Bundesverfassungsgericht und Europäischen Gerichtshof zugelassene Maß an verdachtsloser Totalspeicherung ausschöpfen will.

Selbst wenn der Europäische Gerichtshof – wie wir alle hoffen – die unsägliche EU-Richtlinie kippt, wird sofort die Debatte über eine Wiedereinführung losgehen. Es liegt deshalb an uns Bürgern, dieser Koalition der Totalerfasser die rote Karte zu zeigen (und damit auch die kritischen Kräfte innerhalb der Koalition zu stärken, die es z.B. auch in der CSU gibt). Es gilt, mit geballter Macht zu protestieren – und Überzeugungsarbeit für unsere Position zu leisten, dass eine derart weitreichende Registrierung des Verhaltens der Menschen in ganz Europa inakzeptabel ist.

Dieser Beitrag gibt die persönliche Meinung des Autors Patrick Breyer wieder und ist kein offizielles Statement des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung.

Weihnachtswetter sieht anders aus, auch wenn der Kalender sagt, dass
bald Weihnachten ist. Ein Geschenk hab ich heute schon: Unseren
Wochenblick.

#1 CPDP
#2 Bürgerrechtler der DDR gegen Überwachung
#3 Petition gegen die VDS
#4 30C3
#5 Adventskalender
#6 Kontaktanfragen und AKV-E-Mail
#7 Presseinfo zur Vorratsdatenspeicherung
#8 Aus den Ortsgruppen
#9 links

#1 CPDP

Es mehren sich die Stimmen aus unserem und dem internationalem Kreis,
die teilnehmen. Ich kann das nur wärmstens empfehlen! Auch ein
Side-Event soll noch geplant werden. EDRi hilft bestimmt auch beim
Organisieren…

#2 Bürgerrechtler der DDR gegen Überwachung

http://www.taz.de/!128851/

„Ehemalige DDR-Bürgerrechtler melden sich zu Wort: Es war ein Fest,
die Stasi-Kameras zu demontieren. Jetzt ist es an der Zeit, gegen die
NSA zu protestieren.“
Erneut eine Gruppe mehr, der die Überwachung gehörig gegen den Strich
geht. Man könnte sagen, der Protest nimmt zu. Oder man kritisiert und
sagt, noch eine Aufsplitterung. In jedem Fall sollten wir hier aber
auch den Kontakt suchen, wie Ingo schon richtig vorgeschlagen hat.

#3 Petition gegen VDS

Auf Change.org gibt’s eine Petition gegen die VDS, initiiert vom
FPD-Mitglied Tobias Huch.

Die Frage stellt sich jetzt, wie wir uns dazu positionieren, also zur
Petition an sich.
https://www.change.org/vds

Bisher gibt’s Pro-Stimmen und Kontra-Stimmen, wobei sich letztere aber
nur gegen die Plattform change.org richten.

#4 30C3

Endlich hier auch ein Thema. Ryo hat dankenswerterweise schon einen
Wiki-Event angelegt:
https://events.ccc.de/congress/2013/wiki/Assembly:AK_Vorrat
Wer kommen will kann gerne ein Wiki-Account anlegen und AK als Project
hinzufügen.

#5 Adventskalender

Der Adventskalender startet so richtig durch und war heute auch schon
bei heise.de verlinkt. Ingo hatte die sehr coole Idee, auch noch
prominente Autoren dafür zu gewinnen und um Zitate oder Einordnungen
von Zitaten zu bitten. Das wäre natürlich klasse. Ein Pad dazu ist
schon aufgesetzt, fragt sich nur noch, wann wir die Promis um Zitate
bitten. Eher gestern als morgen….

#6 Kontaktanfragen und AKV-E-Mail

Ingo und Pirtenlilly hatten sich ? großen Dank an die beiden ? dazu
bereit erklärt, den First Level Support für „Neuaufnahmen“
mitzubearbeiten und sollen dazu eine eigene Mail-Adresse vom AKV
bekommen. Ein Konsensantrag läuft dazu noch, aber ich hoffe doch sehr,
dass der durchgeht…

#7 Presseinfo zur Vorratsdatenspeicherung

Am Donnerstag wird der Generalanwalt am EuGH seinen Schlussantrag in
Sachen Vorratsdatenspeicherung stellen. Wichtiges Statement, da der
EuGH ihm häufig folgt ? bisher waren Anwalt und Gericht aber
gespalten, wie man vernimmt. In jedem Fall ist es wichtig, da Stimmung
zu machen:

Hier könnt ihr die Stimmung für die Presse mal editieren:
https://pad.foebud.org/eugh-presseinfo

Dank an Patrick dafür, der auch fragt, ob das morgen jemand
rausschicken kann.

#8 Aus den Ortsgruppen

##1 Hamburg
Unser nächstes Treffen findet am Mittwoch den 11.12 wie gewohnt um
19:30 in den Räumen den CCC-Hamburg statt.
https://wiki.hamburg.ccc.de/Termin:AK-Vorrat_Treffen_der_Ortsgruppe_Hamburg5
Thema wird auch die Geschichte der VDS in Deutschland sein.
Vielleicht gibt’s die Folien dann ja online?

Und ebenfalls Hamburg
Achtung, Freund scannt mit ? Ein Abend zum deutsch-amerikanischen
Verhältnis
und seiner Zukunft
Mi. 11.12.13, 19 – 21 Uhr
Amerikazentrum Hamburg, Am Sandtorkai 48
Mit Dr. Christoph von Marschall

#9 links

http://www.rakberlin.de/site/DE/int/01_aktuelles/01_01-mitteilungen/Dez_13/conta_Erklaerung_021213.php

Ein Preisausschreiben für Ideen zur besseren Privatsphäre
http://www.integrata-stiftung.de/documents/Preisausschreibung1314.pdf

http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/nsa-verteilt-leitfaden-fuer-feiertagsgespraeche-mit-der-familie-a-937140.html

LobbyControl wirft EU Zensur der Debatte um die
Vorratsdatenspeicherung vor

LobbyControl wirft EU Zensur der Debatte um die Vorratsdatenspeicherung vor

Umfrage: Strafverfolgung im Netz ist aussichtsreich – auch ohne Vorratsdatenspeicherung

Telefoninterview mit Kai-Uwe:
https://www.freie-radios.net/60545

http://www.gfk-verein.de/files/gfk_verein_pm_2_daten_schutz.pdf

Viele Grüße

Dennis von Digitalcourage

Eine Befragung von 19.000 Personen durch das niedersächsische Landeskriminalamt hat ergeben, dass die Verfolgung von Internetdelikten für überdurchschnittlich aussichtsreich gehalten wird – und zwar auch ohne Vorratsdatenspeicherung. Nur 28% der Betroffenen, die von einer Strafanzeige absahen, gaben an, die Polizei hätte das Delikt ohnehin nicht aufklären können. Im Schnitt aller Straftaten waren 34% der Befragten dieser Meinung.

Die öffentliche Einschätzung ist korrekt. Tatsächlich übersteigt die Aufklärungsquote bei Internetdelikten diejenige von Straftaten, die nicht im Netz begangen werden – und zwar auch ohne ungezielte Vorratsspeicherung sämtlicher Daten (nach Inkrafttreten des verfassungswidrigen Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung ging die Aufklärungsrate sogar zurück).

Die Kriminalstatistik des Bundeskriminalamts belegt, dass die für verfassungswidrig erklärte Vorratsdatenspeicherung nicht vor schweren Straftaten geschützt hat. Gerade Internetdelikte werden auch ohne Vorratsdatenspeicherung überdurchschnittlich erfolgreich aufgeklärt: Im Jahr 2012 wurde in Deutschland im Bereich der Internetkriminalität ohne Vorratsdaten eine Aufklärungsquote von 60% erzielt. Bei außerhalb des Internet begangenen Straftaten belief sich die Aufklärungsquote dagegen nur auf 54%. Die überdurchschnittliche Aufklärungsquote im Internet widerlegt die Behauptung vieler Innenpolitiker, das Internet sei nach dem Ende der Vorratsdatenspeicherung ein ‚rechtsfreier Raum‘, oder Ermittlungen seien kaum noch möglich. Im Bereich der Verbreitung kinderpornografischer Darstellungen über das Internet wurde 2012 ohne Vorratsdatenspeicherung sogar eine Aufklärungsquote von 77% erzielt.

data_retention_effectiveness_de_internet_2012-1

 

data_retention_effectiveness_de_internet_2012-2

 

data_retention_effectiveness_de_internet_2012-3

 

infografik-tatmittel-internet-2012

 

data_retention_effectiveness_de_internet_2012-4

Weitere Informationen: Auswertung der Kriminalstatistik 2012

Dieser Beitrag gibt die persönliche Meinung des Autors Patrick Breyer wieder und ist kein offizielles Statement des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung.

Die Koalitionsgespräche tröpfeln so vor sich hin, hat die Trägheit der
Politik auch auf den AK Vorrat übergegriffen? Wenig ist hier an Elan
zu merken jedenfalls.

#1 Anfrage und Kontakthalten
#2 Lunch zur Überwachung
#3 „Wir speichern nicht“-Siegel
#4 Die lange Nacht der informationellen Selbstbestimmung
#5 Anfrage zum „Wir speichern nicht“-Siegel
#6 aus den Ortsgruppen
#7 links

#1 Anfragen und Kontakthalten

Im Zusammenhang mit der Idee, Kontakt aufzunehmen mit dem Zentralrat
der Katholiken in Deutschland, der sich gegen die VDS ausgesprochen
hatte, hat Ingo eine Art Task Force vorgeschlagen. Denn das Problem
ist, – wie so häufig hier – dass zwar die Ideen gut sind, aber die
Umsetzung einfach nicht passiert.

Zitat:
„Sicherlich, wir haben bereits ein paar Leute, die sich um die
Anfragen kuemmern, die ueber kontakt@… reinkommen, aber ich denke,
dass es bei dem neuen Team nicht darum geht, diese Anfragen zu
bearbeiten, sondern vielmehr als Kontakt in der Richtung zu fungieren,
dass man auch miteinander aktiv Kontakt haelt, sich gegenseitig ueber
geplante Aktionen informiert und sich vielleicht dort auch koodiniert.

Ein paar Stichpunkte, die mir hierzu einfallen:
– aktive Suche nach Gruppierungen, mit denen man zusammenarbeiten kann
– als Kontakt fuer Anfragen von aussen
– aktiv den Kontakt halten
– als Ansprechpartner fuer Interessierte vor Ort zur Verfuegung stehen
bzw. vielleicht sogar Ehemalige reaktiveren
– …

Sicherlich noch kein komplett ausgearbeitetes Konzept, aber wer
Lust/Interesse an einer solchen Arbeit hat, kann sich ja mal melden. “

Vielleicht hat sich ja schon jemand gemeldet?
Ich kann mir nur dafür aussprechen, eins, zwei Verantwortliche zu benennen

#2 Adventskalender

Ins gleich Horn stößt nämlich der Adventskalender. Auch hier ist die
Idee super, wie ich finde, und die ersten Schritte zur Umsetzung sind
schon getan. Allein, es fehlt an weiteren Machern. Ingo hat schon 24
Zitate zusammen, aber wie geht es jetzt weiter?

Auch hier Zitat von Ingo:
„Derzeit sind es etwas ueber 24 Sprueche/Zitate im Pad auf
https://pad.foebud.org/KpvZ3UeHxv – Ich hoffe, ich hab keine doppelten
drin. Es duerfen natuerlich noch weitere hinzugefuegt werden.

Wollen wir das nun mit dem Adventskalender machen oder nicht?

Wenn ja, dann brauchen wir noch:

– Sortieren der Zitate, welches an welchem Tag kommen soll. Eine
gewisse Art von Klimax waere natuerlich schoen.
– eine huebsche Domain, vielleicht ueberwachungs-ueberraschung.de oder
nsa-weihnacht.de oder nsa-xmas.de.
– eine kleine Webseite und einen Webdesigner-/programmierer. Entweder
gibt es jeden Tag einfach eine neue Seite mit einem neuen Spruch, oder
wenn wir das etwas anspruchsvoller gestalten koennen/wollen, dann was
huebsches mit Tuerchen zum Aufklappen (natuerlich nur bis zum
aktuellen Tag)

Bieten kann ich selber dabei folgende Sachen:
– Domainregistrierung
– Webspace
– Weihnachtliche bzw. Winter-Fotos
– ein bisschen Zeit

Wir haben heute den 23. November und somit noch knapp 7 Tage Zeit,
wenn wir da was auf die Beine stellen wollen, denn schliesslich soll
der Kalender ja puenktlich zum 1. Dezember online sein, oder?“

Also, auch hier, wer macht (mit?) ?? Ich wäre jedenfalls dabei!

#3 Lunch zur Überwachung

Dazu kam in der vergangenen Woche eine spontane Anfrage an die
Freiheitsredner, die ich wegen der Eile und der doch speziellen Art
dieser Anfrage auch hier gerne vorstellen will. Es hat nämlich
angefragt diese Firma:
http://www.mosecon.com/about/who-we-are/

Es gab zwar vereinzelte Rückmeldungen, aber soweit ich das überblicke,
ist niemand von uns dorthin gegangen.

#4 Die lange Nacht der informationellen Selbstbestimmung

Eine Einladung von Michael kam rein und wir sind alle eingeladen, in
Hannover:

Am Wochenende des 30. Geburtstags des Volkszählungsurteils organisieren
wir von freiheitsfoo in Hannover einen Rahmen für ein hoffentlich
gemütliches und interessantes Zusammentreffen:

14./15.12.2013 – Die lange Nacht der informationellen Selbstbestimmung

#5 Wir speichern nicht-Siegel

Dazu kam eine Anfrage rein, aber bisher hat sich dafür noch niemand
zuständig gefühlt. Vielleicht ändert sich das jetzt ja mal?

#6 Aus den Ortsgruppen

##1 Rhein/Main

Die Bürgerrechtsgruppe die Datenschützer Rhein Main lädt aus Anlass
des 30 Jahrestags des Volkszählungsurteils des
Bundesverfassungsgerichts ein zu einer Informationsveranstaltung mit
Prof. Dr. Peter Wedde (Jurist mit den Schwerpunkten Datenschutzrecht
und Arbeitsrecht).

Dienstag, 17. Dezember 2013 um 20.00 Uhr im Bürgerhaus Dornbusch
(Clubraum 3, 1. Obergeschoss), Frankfurt, Eschersheimer Landstr. 248

http://diedatenschuetzerrheinmain.wordpress.com/2013/11/17/vor-30-jahren-volkszahlungsurteil-des-bundesverfassungsgerichts-datenschutz-erhalt-verfassungsrang-als-grundrecht-auf-informationelle-selbstbestimmung/

##2 Hannover
Siehe unter #4. Und die Frage, gibt es die Ortsgruppe überhaupt noch?

#7 links

18.11.2013, 12:33
Trotz Prism
Skype und Hotmail dürfen weiter Daten in die USA exportieren
http://www.golem.de/news/trotz-prism-skype-und-hotmail-duerfen-weiter-daten-in-die-usa-exportieren-1311-102809.html

19.11.2013 – 15:30
Veröffentlichte Geheimdokumente: NSA will auch Handy-Ortsdaten erfassen
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/veroeffentlichte-geheimdokumente-nsa-will-handy-ortsdaten-erfassen-a-934401.html

Tele2 Sweden said Swedish authorities are using weaker and weaker
grounds to demand access to customer data.
http://www.telecompaper.com/news/tele2-says-authorities-are-too-keen-to-request-customer-data–980698

?Big Brother? im Wiesbadener Kurhaus-Parkhaus? Automatische
Kennzeichenerfassung beunruhigt Parkhausnutzer
http://www.wiesbadener-kurier.de/region/wiesbaden/meldungen/13632201.htm

Viele Grüße

Dennis von Digitalcourage