Gestern haben Patrick Breyer und Katharina Nocun, beide seit langer Zeit hochverdiente Mitarbeiter im AK Vorrat und inzwischen auch für die Piratenpartei tätig, öffentlich angekündigt, gegen die kürzlich auch vom Bundesrat verabschiedete Neuregelung der Bestandsdatenauskunft eine Verfassungsbeschwerde einzulegen.
Über eine eigens dafür eingerichtete Webseite kann sich jeder Bürger dieser Beschwerde ohne Kostenrisiko anschließen. Auch bei diesem Gang nach Karlsruhe vertritt, wie u.a. beim erfolgreichen Zufallbringen der Vorratsdatenspeicherung, Rechtsanwalt Meinhard Starostik die Beschwerdeführer.
Die Überparteilichkeit des AK Vorrat verbietet es, einen Aufruf zur Beteiligung an dieser aus einer Partei heraus initiierten Sammelbeschwerde zu veröffentlichen – gerade in Zeiten des beginnenden Wahlkampfes. In der Sache an sich aber gibt es eine überwältigende Meinungsmehrheit dafür, dass dieser Gang nach Karlsruhe sinnvoll und notwendig ist.
Wer also – ganz gleich, ob erstmalig oder erneut – den Gesetzgeber in Berlin wegen der unverhältnismäßigen Verletzung seiner Freiheitsrechte vor das Bundesverfassungsgericht bringen will, hat hier dazu Gelegenheit, sich an dem Verfahren zu beteiligen.
Ich habe es getan.
Dieser Text gibt die persönliche Meinung des Autors Kai-Uwe Steffens wieder und stellt keine Mitteilung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung dar.