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Über Prismen und Verfassungsschutzminister

Posted by Kai-Uwe Steffens on 16. Juni 2013
Posted in: Allgemein.

Mit einem Glasprisma kann man weißes Licht in seine farbigen Bestandteile zerlegen. Mit einem Geheimdienstprisma diversifiziert man gleichermaßen die Akteure der politischen Landschaft nach Verfassungstreue und Menschenfreundlichkeit.

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Während das Spionageprogramm PRISM des US-Geheimdienstes NSA weltweit für Empörung sorgt, melden sich – wie könnte es anders sein – auch Befürworter dieses umfassenden Mitschneidens des weltweiten Datenverkehrs zu Wort. In die Reihe unverbesserlicher Überwachungsprotagonisten reiht sich nun auch einmal mehr der Bundesinnenminister ein.

In einem Interview für die Zeitung ‚Welt am Sonntag‘ bedankt sich Hans-Peter Friedrich bei den US-amerikanischen Geheimdiensten für die gute Zusammenarbeit, und lobt diese für ihre Unterstützung auch mit Daten aus diesem Programm.

So weit, so gut. Oder schlecht.

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Festzuhalten ist allerdings dies:

1. In den Zuständigkeitsbereich des Bundesinnenministers gehört auch der Schutz der Verfassung, wozu auch die grundgesetzlich garantierten Abwehrrechte der Menschen gegen staatliche Übergriffe gehören.

2. Das PRISM-Programm beinhaltet u.a. auch eine anlasslose Speicherung und Auswertung von Kommunikationsinhalten, wie z.B. vollständige Emails oder Einträge in soziale Netzwerke.

3. Ohne Zweifel – Friedrich sagt dies selbst im Interview – ist eine solche Überwachung von Kommunikationsinhalten mit den genannten Abwehrrechten im Grundgesetz nicht vereinbar. Man mag der Auffassung sein, dass das Speichern der Information, wer wem eine Email schickt, gerade noch zulässig ist. Den Inhalt von Nachrichten anlasslos zu speichern ist definitiv verfassungswidrig.

Wenn sich nun also eine fremde Macht Zugang zu privaten Daten beschafft, diese speichert und auswertet, und damit die grundrechtlich geschützte Privatsphäre der Menschen verletzt, dann sollte man vom zuständigen Minister erwarten dürfen, dass er alles in seiner Macht Stehende unternimmt, um die Bevölkerung vor diesem Angriff auf ihre fundamentalen Rechte zu schützen.

Ein Verfassungsschutzminister, der unter dieser Bezeichnung nicht nur die Aufgabe des Schutzes der so benannten Behörde vor rechtsstaatlicher Kontrolle versteht, würde das jedenfalls tun, statt so einen kriegerischen Akt tatenlos und in gefährlicher Nähe zur Strafvereitelung zuzulassen, ja auch noch gutzuheißen. Zu welcher Sorte Minister Herr Friedrich gehört, werden die Ergebnisse der Untersuchungen der Affäre und seine Schritte danach zeigen. Seine Äußerungen im Interview lassen aber Schlimmstes erwarten. Sollte nicht noch ein Sinneswandel einkehren, ist er als Bundesinnenminister erkennbar nicht für seine Aufgaben geeignet, und sollte zurücktreten oder von der Bundeskanzlerin entlassen werden.

Übrigens bietet sich in der kommenden Woche, während seiner Rede vor dem Brandenburger Tor, für Freiheitsfreunde die Gelegenheit, dem Schirmherren dieser ungeheuren Überwachungsmaschine zu zeigen, was man davon hält.

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Dieser Beitrag gibt die persönliche Meinung von Kai-Uwe Steffens wieder und ist kein offizielles Statement des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung.

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