Der Bundestag soll am Donnerstag den Gesetzentwurf der
Bundesregierung zur Neuregelung der vom Bundesverfassungsgericht
gekippten Vorschriften zur Mitteilung von Telekommunikations- und
Internetdaten einschließlich Handy-PINs und E-Mail-Passwörtern mit
völlig unzureichenden Änderungen verabschieden.
Der geänderte Gesetzentwurf unterschreitet nicht nur das ohnehin
schwache bisherige Schutzniveau weiter. In mehreren Punkten verletzt er selbst die weiten verfassungsrechtlichen Grenzen, wie sich aus der Stellungnahme im Wiki ergibt.
Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um auf die Abstimmung im Bundestag und auf die anschließende Positionierung des Bundesrats Einfluss zu nehmen. Um das Vorhaben noch zu stoppen, ist massiver öffentlicher Druck nötig.
Schreibt vor allem den Bundestagsabgeordneten der FDP und fordert Ablehnung des Gesetzentwurfs. Und fordert euren Landesinnenminister zur Ablehnung im Bundesrat auf!
Stellungnahme
Nach der vernichtenden Sachverständigenanhörung zum Gesetzentwurf haben die Fraktionen der CDU/CSU, der FDP und der SPD Änderungen beantragt. Diese sind jedoch völlig ungenügend. Passwörter und PINs dürfen in weitem Umfang ohne richterliche Anordnung angefordert werden (in Eilfällen, bei Geheimdiensten, bei Beschlagnahmen), Internetnutzer dürfen sogar stets ohne richterliche Prüfung identifiziert werden.
Der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft geht weiterhin deutlich über die bisherige Rechtslage hinaus und baut Schutzvorschriften ab:
- Es soll weiterhin eine elektronische Schnittstelle zur vereinfachten Abfrage von Kommunikationsdaten eingeführt werden.
- Bundeskriminalamt und Zollkriminalamt sollen in weitem Umfang Zugriff auf Kommunikationsdaten erhalten, wo Eingriffe in das Fernmeldegeheimnis bisher nicht gestattet sind (z.B. als Zentralstelle, zum Personenschutz).
In mehreren Punkten ist der geänderte Gesetzentwurf sogar verfassungswidrig:
- Es fehlt bereits die verfassungsrechtlich gebotene abschließende Bestimmung, welche Vorschriften einen Zugriff auf Kommunikationsdaten erlauben sollen (einfachgesetzliches Zitiergebot).
- Entgegen den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sollen Zugriffe auf Kommunikationsdaten durch Polizeibehörden nicht beschränkt werden auf Fälle konkreter Gefahr oder des Verdachts einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat. Entgegen den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts soll die Identifizierung von Internetnutzern selbst zur Ermittlung geringfügiger Ordnungswidrigkeiten zugelassen werden.
- Entgegen den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts soll die Identifizierung von Internetnutzern durch Geheimdienste keine tatsächlichen Anhaltspunkte für das Vorliegen einer konkreten Gefahr voraussetzen.
- Es ist unklar und nicht kontrollierbar, unter welchen Voraussetzungen Anbieter Zugriffscodes wie Mailbox-PINs oder E-Mail-Passwörter an Staatsbehörden herausgeben dürfen.
- Der Bund will Anbietern verbieten, ihre Kunden von Datenabfragen zu benachrichtigen, selbst wo die Länder Stillschweigen nicht anordnen (z.B. bei Suizidgefahr oder Vermissten).
- Den Datenzugriff durch eine elektronische Schnittstelle weiter zu erleichtern, ist unverhältnismäßig und verfassungswidrig.
Unsere Position ist: Der Staat darf auf Kommunikationsdaten allenfalls mit richterlicher Anordnung und zur Aufklärung schwerer Straftaten oder zur Abwehr von Gefahren für wichtige Rechtsgüter zugreifen. Einen Zugriff durch Geheimdienste lehnen wir in jedem Fall ab, ebenso wie die Herausgabe von Zugriffscodes wie PINs und Passwörtern.
Dieser Beitrag reflektiert die persönliche Meinung des Verfassers Patrick Breyer und entspricht nicht notwendig der Position des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung.
Ich fordere die Ablehnung des Gesetzesentwurfes. Ich bin gegen Offenlegung der Passwörter/ Pinns und E- mailadressen. Wer weiß was damit passiert in einer Zeit wo Informationen gehandelt werden.
Ich fordere die Ablehnung des Gesetzesentwurfes. Ich bin gegen Offenlegung der Passwörter/ Pinns und E- mailadressen. Wer weiß was damit passiert in einer Zeit wo Informationen gehandelt werden.
mfg..Danke
Pingback: Endlich noch mehr Überwachung, Folge 453 | Metronaut.de
Ich fordere ebenfalls die Ablehnung des Gesetzesentwurfs, da dieser unzureichend und auch gegen das Grundgesetz stößt.
Die Offenlegung der Passwörter/Pinns und E-Mailadressen, würde dazu führen, dass diese Daten weitergegeben werden könnten und somit die Privatsphäre der Betroffenen verletzen.
mit freundlichem Gruß
Schon wieder ein Angriff auf das Internet :(
Jeder Softwareentwickler der sich halbwegs mit Sicherheit auskennt weis, dass man Passwörter gar nicht speichert. Man Speichert nur einen sogenannten gesalteten Hash. Es soll gar nicht möglich sein das Passwort zu rekonstruieren. Das ist auch nicht nötig, denn wenn sich der User wieder einloggen will, bildet man daraus wieder den gesaltetn Hash und vergleicht den mit dem gespeicherten. Dieses Verfahren wird teilweise sogar von Industrieverbänden wie z.B. der Kreditkartenwirtschaft vorgeschrieben.
Wenn die Politik jetzt gelaubt es besser zu wissen als die Fachleute und die Wirtschaft, begibt ise sich nur bei der Bevökerungsüberachung in Richtung DDR sondern auch in der Wirtschaftspolitik!
Ich fordere den Gesetzentwurf abzulehnen.Die Herausgabe persönlicher Daten sollte nur bei Verdacht auf schwere Straftaten herausgegeben werden.
Ich fordere die Ablehnung des Gesetzesentwurfes. Ich bin gegen Offenlegung der Passwörter/ Pinns und E- mailadressen. Wer weiß was damit passiert in einer Zeit wo Informationen gehandelt werden.
Wenn es denn so eindeutig verfassungswidrig ist, dann sollte es vom BVerfG ja schnell im Eilverfahren gekippt werden.
Äh, oh, uuups!
So what we can do to make them hear our voice?
Ich fordere die Ablehnung des Gesetzesentwurfes. Ich bin gegen Offenlegung der Passwörter/ Pinns und E- mailadressen. Wer weiß was damit passiert in einer Zeit wo Informationen gehandelt werden…
Schön langsam bin ich nichtmal mehr schockiert über diese unglaubliche Impertinenz mit der „die EU-Regierungen“ gegen Ihren Souverän vorgehen. George Orwell würde sich im Grab umdrehen und seine Ideen zurück verlangen.
Ein deffinitiv illegales Gesetz durchpeitschen zu wollen und dann solange damit zu arbeiten bis es wieder aufgehoben werden muß ist schon eine reife Leistung von eurer Merkel und Co. und ich wage schon jetzt zu prognostizieren das alles getan wird um die Rahmenbedingungen so zu drehen das es am Ende „Legal“ sein wird. Tja was soll man da noch sagen?
Ich weiß: „Deckt die Regierung und alle Mandatare die zustimmen mit Klagen ein das ihnen hören und sehen vergeht. Jeder Bürger einzeln der das nicht akzeptieren will oder fürchten sich schon so viele vor den Datengespeicherten Konsequenzen?
Ich fordere ebenfalls die Ablehnung des Gesetzesentwurfs, da dieser bei Weitem unzureichend ist und auch gegen das Grundgesetz verstößt.
Die Offenlegung der Passwörter/Pinns und E-Mailadressen, würde dazu führen, dass diese Daten weitergegeben werden könnten und somit die Privatsphäre der Betroffenen verletzen.
Es ist eine Unverschämtheit, einen solchen Gesetzesentwurf mal wieder im Stillen zu verabschieden. „Lasst uns ein paar Strohfeuer zünden, damit die Masse abgelenkt ist“…
Man kennt das ja mittlerweile!
WIR als IT-Dienstleister müssen uns mit Datenschutzbeauftragten über die Kommasetzung bei unserer Datenschutzerklärung streiten. Und hier versucht man einen gläsernen Bürger zu schaffen. WO ist da denn bitte die Logik!
Die Privatsphäre und die Grundrechte werden in zunehmendem Maße ausgehobelt, weil die Politik die Kontrolle (und Ihre Felle) davon schwimmen sieht. Mit mündigen, eigenständigen Bürgern lassen sich einfach viel weniger Schweinereien durchsetzen.
Selbst George Orwell hätte niemals ermessen können was die Politik derzeit versucht durchzusetzen.
Mit freundlichem Gruß
Sascha Schreiner
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Die Menschen müssen vor solchen Internet-Faschisten geschützt werden.
Hier sollen im übertragenen Sinne alle an dasselbe Kabel angeschlossen werden, dass von großen verhassten Bruder permanent überwacht wird. Niemand darf sich frei fühlen, denn er/sie soll sich davor fürchten, anders als die Anderen zu sein. Wer auffällt, gerät unter Beobachtung. Wird analysiert und auf Tauglichkeit befunden. Und notfalls zu Hause abgeholt.
Das ist ein dreckiger Handschlag zwischen Politik und kriminellem Geheimdienst.
Ich fordere die Ablehnung des Gesetzesentwurfes. Ich bin gegen Offenlegung der Passwörter/ Pinns und E- mailadressen. Wer weiß was damit passiert in einer Zeit wo Informationen gehandelt werden.
mfg..Danke
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Weiß jemand, ob dies ein zustimmungspflichtiges Gesetz ist, also der Bundesrat auch noch zustimmen muß?
Falls ja, gibt es selbst bei Zustimmung des Bundestages noch die Chance, das ganze im Bundesrat zu stoppen.
Ja, das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrats.
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Hallo,auch Ich fordere die Ablehnung des Gesetzesentwurfes,was mich auch aufregt ist die Tatsache das solch eine einschneidende Gesetzesänderung „im Stillen“ passiert und die meisten Menschen davon nichts mitbekommen (sollen?)
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Ich fordere die Ablehnung des Gesetzesentwurfes.
Ohne Worte.
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Nein, das Gesetz muss kommen und das wurde heute bestätigt. Wer das Internet betritt, verlässt seinen privaten und intimen Bereich. Wie im Straßenverkehr, ein Fahrzeug trägt ein Kennzeichen, der Urlauber benötigt am Flughafen einen Reisepass, um telefonieren zu können benötigt man eine Nummer, alles andere wäre irr witzig und unverantwortlich gegenüber den anderen die alles mit uns teilen!
Jupp, Minos … du hast vollkommen Recht!
Das Gesetz muss kommen, denn der Souverän wird durch die freie Verfügbarkeit von Informationen zu einer Gefahr für seinen Vertreter (Volksvertreter/Politiker)!
Man stelle sich vor, da ist ein einzelner Agitator, der Millionen von Facebook-Mitgliedern mit einem Mouseklick erreicht und die stehen bei der Abstimmung eines neuen Repressionsgesetzes vor dem Bundes-/Landtag?
Für jeden etablierten Politiker ein Grausiger Gedanke, ein Erstschlag des Souveräns gegen seinen Vertreter ohne Vorwarnzeit wäre möglich!
Solche Agitatoren gilt es präventiv zu vernichten, mit dem Unterschieben von KiPo oder dem herstellen einer Verbindung zu einer terroristischen Organisation?
– Beweislast Kommunikation via Mail -> Agitator „kommuniziert“ (Vertreter kommuniziert via Postfach des Agitators) mit einem KiPo-Ring
– Beweislast Unterstützung einer terroristischen Vereinigung -> Agitator finanziert (Vertreter nutzt Konto des Agitators) zur Finanzierung einer terroristischen Vereinigung
… nur zwei Punkte!
So wie ich es machen würde, so ich die Mittel an die Hand bekäme!
Stell dir mal vor, Minos, ich hätte sie in der Hand und deine Nase gefiele mir nicht?
… oder etwas anderes lächerliches, deine Frisur oder ich konkurriere mit dir um eine Frau und möchte dich aus dem Weg haben?
Dann schiebe ich dir Kontakte zu einem KiPo-Ring unter (Mailverkehr) oder ich überweise hin und wieder ’n Euro an Al Kaida oder eine Salafistengang!
… und schon biste Wech vom Fenster, Minos!
… denk mal eine Minute darüber nach, wie du den Haftrichter vom Gegenteil (nur für diese beiden Fälle) überzeugen willst, während er dir „deinen“ Mailverkehr und deine Kontoauszüge unter die Nase hält?
Wie sagte unsere Kanzlerin? „Chancen Nutzen!“
Bei Gott! Die STASI erblasst vor Neid! So einfach wie mit diesem Gesetz ließ sich nichtmal zu DDR-Zeiten ein Unliebsamer einbuchten!
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Diese Regierung nähert sich, bezüglich Schnüffelei, der DDR. Der gläserne Mensch wird von der Regierung gefordert und da redet man von Einhaltung des Datenschutz!
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Wenn das durch gepeitscht wird, ist das Verrat am deutschen Volk.