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EU-Kommission verzichtet auf Strafzahlung Deutschlands

Posted by Patrick Breyer on 31. Mai 2012
Posted in: Allgemein.

+++ EU-Kommission will Klage auf Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung erheben +++ Verurteilung viel kostengünstiger als Umsetzung +++  

Nachdem sich Deutschland zurecht weigert, die Spitzelrichtlinie zur verdachtslosen flächendeckenden Vorratsspeicherung aller unserer Verbindungsdaten umzusetzen, hat die EU-Kommission heute beschlossen, Klage gegen Deutschland zu erheben und dem EU-Gerichtshof vorzuschlagen, die Zahlung eines Zwangsgelds in Höhe von 315 036.54 EUR für jeden Tag ab dem Urteil des Gerichtshofs bis zur Beendigung des Verstoßes gegen EU-Recht zu verhängen (Artikel 260 Absatz 3 AEUV).

Damit verzichtet die EU-Kommission darauf, die Zahlung einer Strafe (Pauschalbetrag) für die Nichtumsetzung in der Vergangenheit zu verlangen. Das Kostenrisiko für Deutschland ist mit 1,42 Euro pro Bürger und Jahr gering. Im Fall einer Verurteilung könnte noch immer ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung auf den Weg gebracht werden. Würde dies sechs Monate dauern, kostete dies uns bloß 57 Mio. Euro – ein Bruchteil des Betrags, den wir im Fall einer Vorratsdatenspeicherung über höhere Preise an unsere Anbieter zahlen müssten.

Deutschlands Widerstand muss in jedem Fall aufrecht erhalten werden, bis der EU-Gerichtshof über die Vereinbarkeit der katastrophalen EU-Richtlinie zur verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung mit unseren Grundrechten entschieden hat. Der oberste irische Gerichtshof hat eine entsprechende Vorlage angekündigt, aber noch nicht fertiggestellt.

Ich rechne damit, dass der EU-Gerichtshof – wie zuvor die Verfassungsgerichte Rumäniens, Deutschlands und der tschechischen Republik – die Richtlinie (zumal in ihrer gegenwärtigen Form) als unverhältnismäßige Verletzung unserer Grundrechte für nichtig erklären wird. Damit entfällt die Umsetzungspflicht und ist der Weg frei für ein zielgerichtetes, verdachtsabhängiges Ermittlungsinstrumentarium. Ob die EU-Kommission zwischenzeitlich gezahlte Zwangsgelder zurückerstatten muss, ist noch nicht geklärt.

Unterdessen ist bekannt geworden, dass sich die Koalition in Schleswig-Holstein aus SPD, Grünen und SSW heute darauf verständigt haben soll, ein etwaiges Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung im Bundesrat abzulehnen. Erstmals wendet sich damit auch eine SPD-Fraktion von der Idee einer flächendeckenden Totaldatenspeicherung ab, die auch zwei Drittel der Bürger zurückweisen.

Weitere Informationen: Alles zum EU-Vertragsverletzungsverfahren zur Vorratsdatenspeicherung

Beitrag von Patrick – Der Beitrag gibt die persönliche Meinung des Autors wieder.

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