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Klage auf Einsicht in Vertragsverletzungsverfahren zur Vorratsdatenspeicherung

Posted by Patrick Breyer on 17. März 2012
Posted in: Allgemein.

 Weil sich das Bundesjustizministerium weigert, Einsicht in das Vertragsverletzungsverfahren wegen Nichtumsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung durch Deutschland zu gewähren, soll nun das Verwaltungsgericht Berlin entscheiden.

Trotz Ablehnung durch zwei Drittel der Bevölkerung hierzulande will die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung durch Deutschland zu gewähren, soll nun das Verwaltungsgericht Berlin entscheiden.

Trotz Ablehnung durch zwei Drittel der Bevölkerung hierzulande will die EU Deutschland zwingen, ohne jeden Anlass Informationen über jeden unserer Telefonanrufe, jede SMS, jede E-Mail und jede Internetverbindung erfassen zu lassen. Die EU-Kommission hat 2011 ein Vertragsverletzungsverfahren angestrengt, das in eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof und in Bußgelder münden könnte.

Ungeachtet des überragenden öffentlichen Interesses an der Frage der vom Bundesverfassungsgericht gekippten Vorratsdatenspeicherung weigert sich die Bundesregierung, ihre Korrespondenz mit der EU-Kommission offenzulegen. Bislang ist nur ein über inoffizielle Kanäle bekannt gewordenes Mahnschreiben der EU-Kommission öffentlich.

In seinem Ablehnungsbescheid beruft sich das Bundesjustizministerium darauf, eine Veröffentlichung der Korrespondenz könne den Bemühungen des Ministeriums schaden, eine einvernehmliche Lösung mit der EU-Kommission zu finden. Eine Veröffentlichung beeinträchtige die „notwendige Vertraulichkeit internationaler Verhandlungen“ und könne gar „nachteilige Auswirkungen auf internationale Beziehungen“ der Bundesrepublik haben.

Stephan Weinberger moniert, diese Begründung sei bloß „formelhaft“. Sie lasse nicht erkennen, „welche nachteiligen Auswirkungen denn jetzt tatsächlich zu erwarten sind.“ Die Argumentation des Ministeriums laufe darauf hinaus, „die gesetzesvorbereitende Tätigkeit des Ministeriums generell den Ansprüchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz zu entziehen“. Weinberger wirft dem Bundesjustizministerium vor, das Interesse der Bürger am Schutz ihrer Grundrechte als bloße störende „Einmischung“ anzusehen.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte stellt sich auf Seiten des Ministeriums. Deshalb hat Stephan Weinberger am 27. Februar 2012 bei dem Verwaltungsgericht Berlin Prozesskostenhilfe für eine Klage auf Herausgabe beantragt. Das Gericht hat den Eingang des Antrags unter dem Aktenzeichen VG 2 K 23.12 bestätigt und zunächst vom Ministerium die Korrespondenz mit der EU-Kommission angefordert, um sich ein eigenes Bild zu machen.

Ich wünsche Stephan Weinberger Erfolg mit seiner Klage, denn nur öffentlicher Druck kann verhindern, dass die Bundesjustizministerin in den Geheimverhandlungen mit EU-Kommission, Bundesinnenministerium und CDU/CSU einer verdachtslosen Vorratsspeicherung aller unserer Verbindungsdaten zustimmt, wie sie es für Internetverbindungen bereits angekündigt hat.

Blog-Beitrag von Patrick – Dieser Beitrag gibt die persönliche Meinung des Autors wieder.

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