One comment on “Über die EU-Datenschutzverordnung und Mauern in so manchen Köpfen

  1. „fundamentel rights of citizens“

    Andrea Voßhoff – Übergabe BfDI als Beispielprozess für bDSB Übergaben an Nachfolger
    Neues Beispiel für den Umgang mit Vorratsdaten.

    Lieber Herr Schaar,

    zunächst vielen Dank für Ihre Arbeit.

    ich bin als bDSB sehr gespannt, wie so eine Übergabe von DSB an DSB verlaufen wird. Sicher können wir davon viel lernen.
    Es wäre schön, wenn dieser Prozess als best practice Beispiel und quasi Template transparent und nachvollziehbar gestaltet wird.

    Auf wieviele Monate wird sich denn die Übergabe erstrecken?
    Werden personenbezogene Daten gelöscht, anonymisiert oder pseudonymisert? (Wie bspw. Ihr Mailverkehr von/zu Betroffenen und Datenschutzbeauftragten.)

    An Hand welcher Kriterien wird man die Mails unterscheiden in persönliche und in dienstliche, die Sie Ihrer Nachfolgerin weitergeben müssen? Solche Fragen sind auch in meiner Tätigkeit denkbar.

    Möglicherweise wurden Fragestellungen behandelt, die wichtige Informationen für die zukünftige Arbeit von Frau Voßhoff enthalten. Wie bspw. die Vorratsdatenspeicherung. Diesem Thema hatten Sie sich doch intensiv gewidmet. Wie ich gelesen habe, gibt es hier große Übereinstimmung hinsichtlich der Intensität des Interesses.

    Gerade wie man mit solchen intensiven Berührungspunkten bei einer Übergabe umgeht, würde mich sehr interessieren.

    Was erwarten Sie von Frau Voßhoff?

    Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Übergabetätigkeit.

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