In der letzten Woche fand in Brüssel ein Treffen der Justiz- und Innenminister der EU-Mitgliedsstaaten statt, auf dem eine Entscheidung zur geplanten EU-Datenschutzreform getroffen werden sollte. Nachdem im EU-Parlament im Oktober eine gemeinsame Position erarbeitet werden konnte, müssen nun noch EU-Rat und Kommission zustimmen, damit die Vereinheitlichungen und Verbesserungen für den Datenschutz in der EU endlich in Kraft treten können.
Nur leider konnten sich die Ratsvertreter ein weiteres mal nicht einigen. Ob, was schon oft auch aus der EU-Kommission heraus kritisiert wurde, wieder das deutsche Innenministerium auf der Bremse stand, ist nicht bekannt geworden. Klar ist aber, dass damit eine Verabschiedung der Verordnung noch vor den kommenden Europawahlen immer unwahrscheinlicher wird. Und vieles spricht dafür, dass danach die Karten neu gemischt würden.
So weit, so schlecht. Und gänzlich unerwartet kam das nicht. Erschreckend ist aber, welche Denke stellenweise bei den Beteiligten vorherrscht. Zitiert sei dazu exemplarisch der litauische Justizminister Juozas Bertanotis, der im Rahmen der Ratspräsidentschaft seines Landes die Sitzung leitete:
„We … must work to ensure a proper balance between business interests and fundamental rights of citizens.“
In diesem einen Halbsatz manifestiert sich das gesamte Dilemma, an der die Datenschutzgrundverordnung zu scheitern droht.
Um es mal unmissverständlich für die Verantwortlichen und die, die noch immer nichts begriffen haben, zu formulieren: die einzig zulässige Balance in einem Rechtsstaatssystem zwischen Grundrechten, die nicht umsonst das Prädikat ‚unveräußerlich‘ tragen, und Unternehmensinteressen, also Profit, ist der Vollausschlag der Waage auf der Grundrechtsseite. Jede Form von Abkehr von dieser Maxime bedeutet, dass die Grundrechte der Menschen verkauft werden. Für Geld.
Oder anders ausgedrückt: Unternehmen, die zur Durchsetzung ihrer Interessen auf Grundrechtseingriffe angewiesen sind, haben entweder ihr Geschäftsmodell zu ändern, oder ohne Umweg über Rettungspakete in die Pleite zu gehen.
Die Bewohner der Europäischen Union müssen sich darauf verlassen können, dass die gewählten Volksvertreter ihren fundamentalen Rechten zur gebührenden Geltung verhelfen. Abstriche aus monetären Gründen sind da schlicht indiskutabel. So lange aber in den Köpfen von Ministern, die über die Datenschutzgrundverordnung zu entscheiden haben, noch freiheitsberaubende Mauern stehen und das wissen über derartige Selbstverständlichkeiten fehlt, muss man sich über die Zukunft des Rechts auf Privatheit und anderer Grundrechte große Sorgen machen.
Uns allen, die wir für den Erhalt dieser Rechte streiten, wird offensichtlich die Arbeit so schnell nicht ausgehen. Leider.
Dieser Beitrag gibt die persönliche Meinung des Autors Kai-Uwe Steffens wieder und ist kein offizielles Statement des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung.
„fundamentel rights of citizens“
Andrea Voßhoff – Übergabe BfDI als Beispielprozess für bDSB Übergaben an Nachfolger
Neues Beispiel für den Umgang mit Vorratsdaten.
Lieber Herr Schaar,
zunächst vielen Dank für Ihre Arbeit.
ich bin als bDSB sehr gespannt, wie so eine Übergabe von DSB an DSB verlaufen wird. Sicher können wir davon viel lernen.
Es wäre schön, wenn dieser Prozess als best practice Beispiel und quasi Template transparent und nachvollziehbar gestaltet wird.
Auf wieviele Monate wird sich denn die Übergabe erstrecken?
Werden personenbezogene Daten gelöscht, anonymisiert oder pseudonymisert? (Wie bspw. Ihr Mailverkehr von/zu Betroffenen und Datenschutzbeauftragten.)
An Hand welcher Kriterien wird man die Mails unterscheiden in persönliche und in dienstliche, die Sie Ihrer Nachfolgerin weitergeben müssen? Solche Fragen sind auch in meiner Tätigkeit denkbar.
Möglicherweise wurden Fragestellungen behandelt, die wichtige Informationen für die zukünftige Arbeit von Frau Voßhoff enthalten. Wie bspw. die Vorratsdatenspeicherung. Diesem Thema hatten Sie sich doch intensiv gewidmet. Wie ich gelesen habe, gibt es hier große Übereinstimmung hinsichtlich der Intensität des Interesses.
Gerade wie man mit solchen intensiven Berührungspunkten bei einer Übergabe umgeht, würde mich sehr interessieren.
Was erwarten Sie von Frau Voßhoff?
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Übergabetätigkeit.