Das Verwaltungsgericht Berlin hatte schon mit Urteil vom 26.04.2012 (Az. VG 1 K 818.09) entschieden, „dass die Anfertigung von Übersichtsaufnahmen, die anlässlich früherer Aufzüge des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung in Berlin durch den Beklagten [den Polizeipräsidenten in Berlin, d.h. die Berliner Polizeibehörde] erfolgt ist, rechtswidrig war.“ Berlin hat seinen Rechtsbehelf gegen dieses Urteil nun zurückgezogen, so dass es rechtskräftig ist (Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 10.07.2013, Az. 1 N 64.12).
Leider haben CDU und SPD in Berlin in Reaktion auf das Urteil zwischenzeitlich ein Gesetz beschlossen, das die anlasslose Videoüberwachung legalisiert („Gesetz über Aufnahmen und Aufzeichnungen von Bild und Ton bei Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzügen„). Grüne, Piraten und Linke haben eine Verfassungsklage dagegen angekündigt, doch einstweilen gilt das Gesetz – und wird auch genutzt. Deshalb wird möglicherweise auch die diesjährige „Freiheit statt Angst – Stoppt den Überwachungswahn!“-Demo überwacht werden. Wehrt euch:
Dieser Beitrag gibt die persönliche Meinung des Autors Patrick Breyer wieder und ist kein offizielles Statement des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung.
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