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Falschmeldung: Grüne Ministerin nicht für Vorratsdatenspeicherung mit Richtervorbehalt

Posted by Patrick Breyer on 23. Juli 2013
Posted in: Allgemein. Tagged: Vorratsdatenspeicherung.

Die dpa meldete am Samstag, die niedersächsische Justizministerin Niewisch-Lennartz von den Grünen habe sich für eine Vorratsdatenspeicherung „mit richterlicher Genehmigung“ ausgesprochen. Eine Rückfrage beim Ministerium hat ergeben, dass die Ministerin eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung ablehnt und lediglich die gezielte Speicherung der Verbindungsdaten Verdächtiger mit richterlicher Anordnung befürwortet – die allerdings schon heute möglich ist (§ 100g StPO). Eine Vorratsdatenspeicherung ist das nicht.

Meine Recherchen zu der umstrittenen Forderung der Justizministerkonferenz nach Wiedereinführung einer anlasslosen und unterschiedslosen Vorratsdatenspeicherung haben ergeben, dass die niedersächische und die schleswig-holsteinischen Justizministerinnen diesen Punkt abgelehnt hätten. Auf der Justizministerkonferenz gelte kein Einstimmigkeitsprinzip, so dass die SPD- und CDU/CSU-Mehrheit den Ausschlag gegeben habe.

Es bleibt dennoch dabei, dass der innenpolitische Sprecher der grünen Bundestagsfraktion in nicht-öffentlicher Sitzung die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gefordert hat und dass die Grünen auf Länderebene zum Teil Koalitionsverträgen mit der SPD zugestimmt haben, die sich nur gegen die »derzeit diskutierten Varianten der Vorratsdatenspeicherung« aussprechen (Niedersachsen) oder die sich dafür aussprechen, »bei der Vorratsdatenspeicherung … die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts … einzuhalten« (Baden-Württemberg). Es ist also zu befürchten, dass die ablehnende Haltung der Grünen nach der Bundestagswahl dem Umsetzungsdruck der EU nicht lange standhalten wird.

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung fordert, die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung selbst dann nicht umzusetzen, wenn deswegen eine Strafe an die EU zu zahlen ist (sie würde maximal 1,44 Euro pro Bürger und Jahr betragen, weniger als 1% dessen, was Deutschland ohnehin jährlich an die EU zahlt).

Dieser Beitrag gibt die persönliche Meinung des Autors Patrick Breyer wieder und ist kein offizielles Statement des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung.

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