Archives

All posts for the month Juni, 2012

Ein Kommentar von Michael.

Die vom Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV) von der „Deutschen Kreditwirtschaft“ mit ordentlich viel PR-Rummel vorangetriebene Einführung von mit einem RFID-Funkchip versehenen ec-Karten unter dem Namen „girogo“ hat in den letzten wenigen Wochen erstmalig Negativ-Schlagzeilen gemacht. Was ist an der Kritik dran und worum geht es eigentlich?

privacygo2

Hannover und sein weiteres Umfeld dienen zurzeit als Testgebiet, in dem in großer Zahl ec-Karten ausgegeben werden, die mit einem RFID-Funkchip („RFID-Tag“) versehen sind. Hintergrund ist das u.a. von Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken initiierte und massiv geförderte „girogo“-Zahlsystem.

Hinter „girogo“ steckt inhaltlich nichts anderes als die Idee der bislang bemerkenswert erfolglosen „Geldkarte“ – ein eigens dafür eingerichteter fiktiver Kontobereich kann mit einigen Hundert Euro aufgeladen werden, danach können Kleinbeträge bis zu 20 Euro hiervon abgebucht werden. Die Bezahlabwicklung soll schneller und unkomplizierter sein als das Bezahlen mit Bargeld oder per ec-Karte bislang (mit Pin-Eingaben-Autorisierung heisst das ec-Cash-Verfahrenbzw. beim Leisten einer Unterschrift auf dem Kassenbon ec-Lastschriftverfahren).

Die „girogo“-fähige ec-Karte führt man bis auf mindestens einige Zentimeter an das Lesegerät der Kasse heran und in weniger als einer Sekunde soll die dann aufgebaute Funkkommunikation zwischen Karte und Lesegerät bzw. dem daran angeschlossenen IT-System die Abbuchung des Kassenbetrages erfassen und zur Verarbeitung annehmen.

Solange es keine technischen Probleme gibt wird es in der Realität auch sicher nicht ganz anders ablaufen – ein beschleunigtes Zahlungsverfahren mit weniger lästiger Wartezeit ist dann auch das Argument, mit der für die Akzeptanz von „girogo“ geworben wird.

Es ist kaum anzunehmen, dass die Sparkassen Banken der „Deutschen Kreditwirtschaft“nur aus Interesse an weniger Wartezeit eine vermutlicherweise Hunderttausende bis Millionen Euro teure Kampagne samt „Roadshow“ und eigenem Präsenzladen in der teuersten Einkaufsmeile Hannovers aus dem Boden stampfen. Was sind also die eigentlichen Gründe für „girogo“ und was ist die Kritik?

„Plastik“ regiert die Welt.

Der im Jargon von Bankern und Betriebswirtschaftlern als „Plastik“ bezeichnete bargeldlose Zahlungsverkehr nimmt anteilsmäßig und absolut jährlich zu und es ist das Bestreben jeder Bank, möglichst wenig Bargeldzahlungen bearbeiten zu müssen, denn diese sind mit viel Aufwand, sprich: Kosten verbunden. Einzelhändler und Geschäfte haben das gleiche Interesse aus gleichen Gründen.

 Nachdem das mächtige US-amerikanische und global agierende Kreditkarten-Unternehmen „Mastercard“ seit einiger Zeit versucht, mittels eigenem RFID-Funkchip-System namens „paypass“ den gerade erst im Entstehen befindlichen Markt des „berührungslosen Zahlungsverkehrs“ an sich zu reissen und bei der Anwerbung von Händlern und Geschäften zum Einsatz ihres Systems offensiv vorgeht, sehen sich Sparkassen und Volksbanken im Zugzwang, denn:

Es geht um viel Geld

Für jede mittels Geldkarte, ec-Cash- oder „girogo“-System durchgeführte Zahlung werden 0,3% der Transaktionssumme als Gebühr erhoben, die die Händler und Geschäfte an die Systembetreiber der Zahlungssysteme abführen müssen. Kreditkartenunternehmen lassen sich sogar 2 bis 4% dafür bezahlen, dass die Abwicklung des Bezahlvorganges im Supermarkt nicht mit Bargeld, sondern elektronisch durchgeführt wird.

Der gesamte Umsatz des deutschen Einzelhandels betrug 2011 etwa 380 Milliarden Euro(woanders spricht man von 414 Milliarden Euro). Zwar ist nicht klar, welchen genauen Anteil davon die für „girogo“ interessanten Zahlungen in Höhe bis zu 20 Euro davon bislang haben, sicher ist allerdings, dass es hier um einen den Wünschen der Banken und Geschäften nach besonders zukunftsträchtigen Markt handelt, den man gerne für sich selber beanspruchen möchte.

Ausgehend von der vefügbaren Zahlen dürfte man ganz sicher von einem Geschäft in Höhe von einigen Zehn bis hin zu Hunderten Millionen Euro pro Jahr rechnen, das sich alleine aus den abgerechneten Gebühren der Zahlungen ergibt.

Kritik

Es gibt reichlich konkrete Kritik an den „girogo“-Karten, ausgelöst von Untersuchungen und Recherchen eines hannoverschen Datenschutz-Unternehmens und von einem Mitglied aus dem Chaos Computer Club Frankfurt. Siehe hierzu die Veröffentlichungen im Spiegel (19.5.2012 und 12.6.2012) und die „girogo“-Seite im Wiki des AK Vorrat .

Ich möchte abseits der konkreten Fragen zu Umfang und Sicherheit der „girogo“-Daten an dieser Stelle den Augenmerk auf zwei andere Bedenken richten.

Grundsatzproblematik RFID

Den RFID-Begriff sucht man in der derzeitigen Diskussion meistens vergebens. Öfters wird von „NFC-Zahlungen“ gesprochen, was weniger negativ konnotiert ist und leicht zur Verwechslung mit dem Einsatz von „Near Field Communication“-Buchungsvorgängen mittels immer mehr in Mode kommenden NFC-fähigen Handys führt.

Nebenbei, aber wichtig: Eine besondere Aufmerksamkeit verdienen die aufkommenden Bezahl- und Abbuchungsmethoden mittels NFC-Mobiltelefone, denn hier werden Bezahlvorgänge mit reichlich sensiblen Subinformationen über die TK-Anbieter abgewickelt.

Durch „girogo“ erfahren RFID-Chips endlich die große Verbreitung und Anwendung, von der die RFID-Industrie seit vielen Jahren träumt und schwärmt, die aber auch dank der Arbeit des FoeBuD (siehe BigBrother-Awards 2003 , 2011 und 2012 ) bislang nie umgesetzt werden konnte. Vermutlich ist die Wahrscheinlichkeit, das ein Mensch heutzutage eine ec-Karte mit sich herumträgt größer als die des Mit-Sich-Tragens eines neuartigen ebenfalls RFID-verwanzten elektronischen Personalausweises – dann wären wir soweit: RFID-Chips für alle!

Für RFID-Chips gibt es bis heute weder eine Kennzeichnungspflicht noch eine vernünftige, sachliche und breite Aufklärung der Bevölkerung. Vor allem aber geht durch die Möglichkeit des berührungslosen und unbemerkten Auslesens von Daten ein massiver Verlust an Informationskontrolle einher, der sich mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung nicht vereinbaren lässt.

Da spielt es auch keine Rolle, wie groß die Distanz zwischen Funkchip in der Geldbörse an unseren Hintern und dem auslesenden RFID-Scanner tatsächlich ist, es geht um die prinzipelle Ermöglichung von Profilbildung und digitaler Rasterung des Verhaltens von Menschen in mannigfachen Variationen.

Bei den unbemerkt auslesbaren Funkchip-Daten handelt es sich keinesweges um Daten ohne Personenbezug, wie die Sparkassen regelmässig falsch behaupten. Es handelt sich vielmehr um personenbeziehbare Daten, denn viele RFID-ID-Nummern lassen sich personalisieren. Sei es durch Hinzuziehung anderer Daten aus dem gleichen System (Banken- und Geschäftskundendatenbanken bzw. Warenwirtschaftssystemen), sei es durch die Verknüpfung und Verarbeitung mit Informationen aus anderen Zusammenhängen.

Das Recht auf Anonymität

Viel wesentlicher aber stellt sich die Frage des Rechts und Sinns anonymen Handelns. Mit der Aufgabe oder Stigmatisierung des Bezahlens mit Bargeld geben wir einen wesentlichen Bestandteil anonymen Handelns in unserer Gesellschaft auf

[Update: In Italien sind Bargeldbezahlungen seit Dezember 2011 nur noch bis 1000 Euro erlaubt . Begründung: Eindämmung von Steuerhinterziehung. Am liebsten hätte man ein „bargeldloses“ Land … ]

In der derzeitigen Debatte erfährt die Frage, wie wichtig anonymes Bezahlen für unsere Gesellschaft ist, noch gar keine Aufmerksamkeit. Das ist auch der Grund für mich, diesen Blog-Beitrag hier zu verfassen, denn ich bin der Meinung, dass Anonymität substantiell für ein demokratisches Zusammenleben ist.

Das OLG Hamm hat in seinem Urteil vom August letzten Jahres die Bedeutung anonymer Meinungsäußerungen eindrucksvoll unterstrichen, im AK Vorrat haben wir uns im Sommer letzten Jahres offen gegen das geplante Verbot anonymen Bezahlens im Internet starkgemacht und zudem zwei lesenswerte Hefte zur Bedeutung anonymen Handelns zusammengestellt („Ein Recht auf Anonymität“ und „What’s in a name?“ ).

Fazit

Umstritten dürfte sein, ob und inwiefern ein generelles Verbot von RFID-Chips in Waren bzw. Dingen des alltäglichen Gebrauchs durchzusetzen oder vernünftig sei.

Für mich unstrittig sind dagegen folgende drei Forderungen:

  1. Eine bußgeldbewerte Kennzeichnungspflicht von RFID-Tags.
  2. Eine sachliche, umfangreichene und ausgewogene Aufklärung derjenigen Menschen, die mit RFID-Tags in Gebrauchsgegenständen des Alltags konfrontiert werden.
  3. Die freie Wahl darüber, ob man Gegenstände mit oder ohne RFID-Tags benutzen will oder nicht, ausgeführt als Opt-In-Lösung.

Weiterhin halte ich Überlegungen der Abwägung für wichtig: Für welchen Vorteil (schnellere Abwicklung an den Kassen, mehr Gewinn für Händler und Banken) nehmen wir welche Folgen hin (Aufgabe der Anonymität, Informationskontrollverlust, Abbau von Arbeitsplätzen, Schaffung „digitaler Risken“ mit Langzeitwirkung). Oder eben auch nicht.

Mein Eindruck ist, dass insbesondere Unternehmen und Banken nicht in gesellschaftlichen Zusammenhängen denken bzw. mit diesen Perspektiven gar nicht erst denken können. Manchmal liegt es dabei wohl einfach an einem an verengten Blick auf das Tagesgeschäft, dessen Hektik keinen Platz für grundsätzlichere Gedanken lässt.

Es wäre schön aber es ist nicht damit zu rechnen, wenn bzw. dass sich das in Zukunft ändern könnte.

Auf jeden Fall herrscht Diskussions- und Aufklärungsbedarf.

Dieser Beitrag gibt die persönliche Meinung des Autors Michael wieder und ist kein offizielles Statement des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung.

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung trifft sich auch in diesem Jahr wieder zu einem gemütlichen Sommertreffen. Zwanglos und offen für alle – als Gelegenheit zum Kennenlernen, Vernetzen, Planen und vielleicht auch Klären von Problemen und Streitigkeiten.

  • Beginn: Freitag, den 22. Juni zwischen 16 und 18 Uhr
  • Ende: Bis der/die Letzte geht – erfahrungsgemäß gegen Sonntag Nachmittag
  • Unterkunft: Muss selbst organisiert werden
  • Ort: Im „Kargah“ im Kulturzentrum Faust, Zur Bettfedernfabrik/Ecke Leinaustraße, 30451 Hannover

Ein Kommentar von Katta. 

Es ist viel passiert seit dem letzten Sommertreffen und auch für 2012 stehen wieder viele Aktionen im Raum. Wie steht es um die jährliche Datenschutz-Demonstration „Freiheit statt Angst“? Wie ist der Stand der Planung rund um das Aktionswochenende „Freedom not Fear“ in Brüssel, das für Herbst geplant ist? Was können wir hier und auf europäischer Ebene gegen die Vorratsdatenspeicherung tun? Was kommt nach ELENA und wie sieht eine datenschutzfreundliche Verwaltung aus? Was sind die neuesten technischen Spielerein im Bereich RFID und was bedeutet das neue Zahlsystem girogo für den Datenschutz? Nicht zuletzt wollen wir auch einen allzu oft vernachlässigten Aspekt im Bereich Datenschutz ansprechen: Die Überwachung bei HarzIV, Flüchtlingen, Geduldeten und Fußballfans.

Doch auch was unsere internen Strukturen angeht, ist viel Raum für Lob und Kritik. Wie sieht es in den Ortsgruppen aus? Wie ist der Stand der Dinge bei unserer AG Technik? Sind wir mit unseren Strukturen zufrieden? Wie sollen Homepage und Blog in Zukunft gehandhabt werden? Wie ist der Stand unserer Unabhängigkeit?

Weitere Informationen zum Sommertreffen finden sich auf der Wiki-Seite. Während Veranstaltungen werden wir wahrscheinlich ein Etherpad nutzen und den Link dort bekanntgeben. So können auch Menschen, die nicht teilnehmen können, sich in die Debatten einbringen.

Dieser Beitrag gibt die persönliche Meinung der Autorin Katta wieder und ist kein offizielles Statement des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung.

Ein Kommentar von Michael. 

Ende Mai 2012 entzündete der baden-württembergische Innenminister Reinhold Gall (SPD) eine Debatte, als er die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung mit der Begründung des Kampfes gegen den so genannten „Enkeltrick-Betrug“ zu rechtfertigen versuchte. Auf eine schriftliche Nachfrage hin hat sich nun der Landespolizeipräsident des Bundeslandes zu Wort gemeldet. Eine eindeutige Positionierung der rot-grünen Landesregierung zur anlasslosen Protokollierung des Telekommunikationsverhaltens aller Deutschen ist nicht auszumachen.

In der jetzt vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung veröffentlichten Stellungnahme des baden-württembergischen Landespolizeipräsidents Wolf Hammann erklärt dieser den „Enkeltrick-Betrug“ kurzerhand zur „schweren Straftat“ im Sinne des Gesetzes. Angebliche Erfahrungen, dass es sich bei den Trickbetrügern um „hoch spezialisierte Tätergruppen“ handele, die „in arbeitsteiligen, konspirativen Zusammenwirken agieren und der Organisierten Kriminalität zuzurechnen“ seien, sollen diese Einstellung untermauern.

Damit stellt sich der sozialdemokratische Politiker bezüglich seiner Argumentation und seines verfassungsrechtlichen Selbstverständnisses auf eine Stufe mit den niedersächsischen CDU-Innenmister Uwe Schünemann, der schon 2010 auf die Idee gekommen war, mittels der Erzeugung von allgemeiner Betroffenheit die Enkeltrickbetrüger als Krücke auf dem Weg zu einer erneuten Vorratsdatenspeicheurng zu benutzen.

Ob dieser Kniff einer verfassungsrechtlichen Prüfung standhalten wird, daran darf mit Recht gezweifelt werden – dem gesunden Menschenverstand erschließen sich die nach Populismus riechenden Begründungen allerdings nicht.

Ebenso zweifelhaft ist es, ob und wie der Landespolizeichef die rot-grüne Landesregierung tatsächlich vertritt, wenn er schreibt:

„Die Landesregierung hält daher eine gesetzliche Neuregelung zur Vorratsdatenspeicherung für dringend geboten.“

Ein Versehen, eine offene Provokation oder die Realität politischen Kompromissgeschachers?

Im zwischen SPD und Bündis90/Grünen vereinbarte Koalitionsvertrag von Baden-Württemberg heisst es auf Seite 76 kurz und knapp:

„Bei der Vorratsdatenspeicherung setzen wir uns dafür ein, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts präzise einzuhalten.“

In einem Beitrag aus dem April dieses Jahres versucht sich der innenpolitische Sprecher der „grünen“ Landtagsfraktion, Uli Sckerl, an einer Klarstellung und unterstreicht die grüne „Grundsatzposition, dass anlasslose Massenspeicherungen die Schutzmechanismen des Datenschutzes nachhaltig beschädigen würden.“

Gleichzeitig heisst es dort aber auch:

„Die wiederholten Vorstöße von Innenminister Reinhold Gall in Sachen Vorratsdatenspeicherung erleichtern die Suche nach einem verfassungsgemäßen Umgang mit der Datenspeicherung für die grün-rote Koalition nicht.“

 

Was bedeutet das nun alles?

Im Vorfeld zu diesem Blogbeitrag haben wir auf der Mailingliste des AK Vorrat intensiv diskutiert, welches Gesamtbild man aus dem allen zeichnen kann. Richtig einig sind wir uns dabei noch nicht geworden.

Klar ist auf jeden Fall, dass sich die tonangebenden „Spitzen“-Politiker der SPD nach wie vor klar zu einer Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung bekennen. Das tun sieentgegen jedem innerparteilichen Sachverstand und in dem Wissen, dass sie unter gleichen Vorbedingungen schon einmal an der Verabschiedung eines verfassungswidrigen Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung schuldig geworden sind.

Gleichzeitig scheinen sich einige der maßgebenden Politiker der „Grünen“ nicht entscheiden zu wollen oder zu können, ob sie sich grundsätzlich gegen eine Vorratsdatenspeicherung aussprechen mögen oder ob sie auf einen „verfassungsgemäßen Umgang mit der Datenspeicherung“ hinauswollen. Ersteres erfordert ein Bekenntnis zu einer Entscheidung, die aus einem Selbstverständnis oder aus den eigenen Grundwerten heraus entwickelt und durchgesetzt werden müsste und die nicht die Grenzen des vom Bundesverfassungsgericht Ausgeloteten ausreizt. Letzteres führt unweigerlich zu einer neuen Vorratsdatenspeicherung – ein Paradigmenwechsel in der deutschen Rechtsgeschichte, dessen verfassungskonforme Umsetzung meiner Meinung nach alleine schon aufgrund der datenschutztechnischen Hürden des BVerfG nicht umsetzbar wäre (wenn man ehrlich miteinander umgehen würde), der aber außerdem einen klaren Mangel an Vorstellungskraft und Gestaltungswillen der „Grünen“ anzeigen würde.

Was ist also „schlimmer“? Unbelehrbare „sozialdemokratische“ Stimmungsmacher oder sich in Widersprüchen und schwammigen Erklärungen verstrickende „Grüne“?

Schwer zu sagen …

 

Disclaimer 1: Ich stehe keiner politischen Partei nahe noch bin ich Mitglied in irgendeinem Verein, den man einer parteipolitischen Strömung zuordnen könnte. Wenn ich an dieser Stelle andere Parteien wie z.B. die „Linken“ oder die „Piraten“ nicht explizit lobe oder bemängele, dann liegt es nicht an (nicht vorhandenen) Präferenzen sondern allein an der Tatsache, dass es in diesem Blogbeitrag hauptsächlich um die in Verantwortung stehenden Regierungsparteien Baden-Württembergs und ihre Haltung zur Vorratsdatenspeicherung geht.

Disclaimer 2: Es gibt nicht „die Grünen“ und nicht „die Sozialdemokraten“, so wenig wie es „den Staat“ gibt. Diejenigen Menschen, die innerhalb dieser und der anderen Parteien die Positionen „des“ AK Vorrat vertreten, sind doppelt geschlagen: Sie müssen sich nicht nur mehr oder minder großen Widerständen in ihrer Organisationen entgegenstemmen, sondern gleichzeitig auch noch Kritik aus unseren Reihen an ihrer Partei anhören. Zwischen allen Stühlen also. Keine schöne Situation und daher mein Respekt vor diesen Menschen, die die Kraft für ihren Einsatz nicht verlieren! (Wobei man über den Sinn dieses Engagements unterschiedlicher Meinung sein darf.) Eine Kritik an den manchmal schizophren wirkenden Positionen der Parteien zur Vorratsdatenspeicherung erlaube ich mir dennoch und unabhängig davon.

 

Dieser Beitrag gibt die persönliche Meinung des Autors Michael wieder und ist kein offizielles Statement des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung.

Von Patrick Breyer

Eine 120 Personen starke Arbeitsgruppe im britischen Innenministerium hat einenGesetzentwurf zur Stellungnahme veröffentlicht, der im Herbst dem Parlament vorgelegt werden soll. Dieser Gesetzentwurf sieht Unglaubliches vor:

1. Vorratsdatenspeicherung 2.0

Die britische Innenministerin Theresa May soll das Recht erhalten, Telekommunikationsanbieter und Postdienste per Anordnung zur Aufzeichnung und bis zu 12-monatigen Vorratsspeicherung von Informationen über ihre Kunden und deren Kommunikation zu verpflichten. Erstmals soll also auch die Post verpflichtet werden können, mitzuprotokollieren, wer wann wem einen Brief oder ein Paket geschickt hat! Gespeichert werden kann die „gesamte Außenseite“ von Briefumschlägen und Paketen.

Die Unternehmen können nicht nur zur Aufbewahrung ohnehin anfallender Daten verpflichtet werden, sondern auch zur Erhebung und Generierung weiterer Daten. Beispielsweise kann E-Mail-Anbietern die Identifizierung ihrer Kunden auferlegt werden, was das Ende anonymer E-Mail-Konten bedeuten würde.

Welche Kunden-, Kommunikations- oder Bewegungsdaten der britische Innenminister auf Vorrat speichern lassen kann, regelt der Gesetzentwurf nicht näher. Über die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung hinaus werden beispielhaft genannt Nachrichten über Online-Spiele und Instant Messaging sowie Internet-Nutzungsprotokolle („file transfer logs“)und E-Mail-Kopfzeilen (außer Betreff). In Frage kommen auch Facebook-Nachrichten und Chatroom-Kommunikation.

Vor allem aber soll es künftig möglich werden, britische Durchleitungsanbieter („transit systems“) zu verpflichten, die Nutzung ausländischer Dienste (z.B. Googlemail oder Facebook) zu protokollieren. Damit könnten Internet-Zugangsanbieter zum Einsatz von Deep Packet Filtering gezwungen werden. Erich Moechel berichtet, dass dazu auch die SSL-Verschlüsselung und die Blackberry-Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ausgehebelt werden soll.

Angeordnet werden kann eine bis zu 12-monatige Vorratsspeicherung solcher Daten. Jede Behörde kann die Frist – ohne richterliche Anordnung – unbefristet verlängern, wenn sie der Ansicht ist, dass die gespeicherten Daten für Gerichtsverfahren benötigt werden „könnten“ (!). Eine solche Verlängerungsanordnung kann sich auf sämtliche Daten eines Anbieters beziehen, nicht nur auf bestimmte Nutzer.

Welche Unternehmen die britische Innenministerin welche Daten speichern lässt, soll nicht veröffentlicht werden. Niemand soll erfahren, was über ihn gespeichert wird. Selbst eine Benachrichtigung über Datenabfragen ist nicht vorgesehen.

Die Anbieter sollen eine „angemessene Entschädigung“ für ihre Kosten erhalten. Das Ministerium rechnet allein in den ersten zehn Jahren mit Kosten in Höhe von 2,2 Mrd. Euro.

2. Datennutzung

Der staatliche Abruf von Vorratsdaten soll keineswegs nur zur Aufklärung schwerer Verbrechen gestattet werden, sondern

  • „zur Verhütung oder Feststellung von Straftaten“ jeder Art („for the purpose of preventing or detecting crime“),
  • zur Verhütung von Gesundheitsschäden in Notfällen,
  • zur Identifizierung Toter oder Kranker,
  • zur Bemessung oder Vollstreckung eines Zahlungsanspruchs der Regierung (z.B. Steuerschulden),
  • „im Interesse der nationalen Sicherheit“ und der „öffentlichen Sicherheit“,
  • im Interesse des öffentlichen „Gesundheitsschutzes“,
  • im Interesse des „wirtschaftlichen Wohls des Vereinigten Königreichs“,
  • zum Testen und Weiterentwickeln von Telekommunikationsüberwachungssystemen.

Zugriff auf die Daten erhalten Beamte aller

  • Polizeibehörden einschließlich der Militärpolizei,
  • Zollbehörden,
  • Geheimdienste und
  • sonstigen vom Innenminister autorisierten Behörden,

wenn eine richterliche Anordnung vorliegt. Anders als in Deutschland sind englische Richter in erster Instanz allerdings ehrenamtlich und nebenberuflich tätige Laienrichter. Sie verfügen über keine juristische Ausbildung. Hinzu kommt, dass die britischen Richter die gesetzlichen Überwachungsvoraussetzungen nicht vollständig überprüfen sollen, sondern nur, ob es „hinreichende Gründe für die Annahme“ gibt, dass die herausverlangten Daten erforderlich sind und die Anordnung verhältnismäßig ist.

Wahrscheinlich sind die Bestimmungen so zu verstehen, dass die Ausleitung von Kommunikationsdaten in Echtzeit verlangt werden kann. Überwachungsanordnungen müssen nicht die Person des Betroffenen oder die Nummer seines Anschlusses bezeichnen. Die weitere Verwendung der Daten ist nicht geregelt, eine Zweckbindung ist nicht angeordnet.

3. Precrime: Ständige Suchläufe über alle Daten

Erstmals soll von den Telekommunikations- und Postanbietern die Einrichtung eines „Filtersystems“ verlangt werden können. Dieses System soll in der Lage sein, den gesamten Vorratsdatenbestand nach von den Überwachungsbehörden vorgegebenen Suchkriterien und Mustern zu rastern und die Trefferdaten sogleich zu übermitteln.

Schon vor Erlass einer Überwachungsanordnung sollen die Behörden in der Lage sein, „Art und Menge der Daten“ anzeigen zu lassen, die ein bestimmter Filter aussortieren würde. Hat sich die Behörde für bestimmte Filterkriterien entschieden, kann sie den Einsatz des Filters beantragen, wobei wiederum eine richterliche Anordnung erforderlich ist. Ist ein Filter einmal im Einsatz, wird der Behörde oder dem Geheimdienst in Echtzeit jedes Suchergebnis übermittelt.

Offenbar soll das Suchsystem sogar anbieterübergreifend funktionieren: Es soll beispielsweise möglich sein, die einem E-Mail-Anbieter vorliegenden Nutzungsdaten eines unbekannten Nutzers mit den Nutzungsdaten anderer Anbieter abzugleichen, um so den Nutzer zu identifizieren.

Über diesen Filtermechanismus kommt letztlich doch wieder ein Vorhaben zum Tragen, das Großbritannien beerdigt zu haben schien: Der Wunsch nach einer zentralen Datenbank mit allen Vorratsdaten, um das Kommunikations- und Bewegungsverhalten der gesamten Bevölkerung anbieterübergreifend und in Echtzeit nach Belieben durchsuchen, rastern und durchschnüffeln zu können. An die Stelle der gekippten zentralen Datenbank soll nun ein zentrales Suchsystem treten.

Henry Porter warntVerbindungen und Zufälle würden Schuld nahelegen. Nichts könne die Polizei und den Inlandsgeheimdienst davon abhalten, die Daten zum Ausspionieren legitimer Aktivisten und politischen Protests zu nutzen. Der Gesetzentwurf sei offensichtlich unverhältnismäßig und verletze das Grundrecht auf Privatleben.

Wer glaubt, in Deutschland wäre derartiges nicht vorstellbar, sei an die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung erinnert. Über Europa haben die Briten schon einmal ein Vorhaben durchgedrückt, für das sich in ihrem eigenen Parlament keine Mehrheit fand. Jetzt erst recht: Stoppt die Vorratsdatenspeicherung!

Der Beitrag gibt die persönliche Meinung des Autors wieder.

Ein Kommentar von Patrick Breyer:

+++  EU-Beamter bedauert Nichtigerklärung des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung durch das Bundesverfassungsgericht  +++  Änderungsvorschlag der EU-Kommission kommt verspätet und beharrt auf verdachtsloser Vorratsspeicherung aller Verbindungsdaten  +++  Innenexperte der Grünen für Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland  +++

Das Wortprotokoll der nicht-öffentlichen Anhörung des Innenausschusses des Bundestags zur Vorratsdatenspeicherung am 02.05.2012 ist mir zugespielt worden.

Dr. Reinhard Priebe, Direktor für Innere Sicherheit in der Generaldirektion Inneres der EU-Kommission, war eingeladen, über das EU-Vertragsverletzungsverfahren zur Vorratsdatenspeicherung zu informieren (siehe auchBundesregierung informiert über Vertragsverletzungsverfahren). Priebe bedauerte die Nichtigerklärung des verfassungswidrigen Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung durch das Bundesverfassungsgericht. Das Gericht habe Deutschland „in den Zustand der Vertragsverletzung … versetzt“. Deutschland verstoße gegen geltendes Recht. Nach Meinung des AK Vorrat ist das Gegenteil der Fall: Eine Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung würde gegen geltendes Recht verstoßen (siehe unsere Handreichung). Deshalb ist Deutschland eine Umsetzung untersagt.

Priebe bekräftigte: „Zwangsgelder … laufen erst ab dem Zeitpunkt, wenn der Gerichtshof entschieden hat.“ Bis zur Entscheidung des EU-Gerichtshofs über die Klage der EU-Kommission drohen also keine Zwangsgelder. Und auch im Fall einer Verurteilung wäre keine Nachzahlung für die Vergangenheit zu leisten, sondern nur ein Tagesbetrag. Jan Korte von der LINKEN erklärte, die vom Bundesverfassungsgericht gekippte Einführung der Vorratsdatenspeicherung habe die deutsche Wirtschaft „das Zehnfache“ der denkbaren Zwangsgelder gekostet. Es ist dementsprechend auch ökonomisch sinnvoller, eine Verurteilung zu riskieren. Auch Herr Dr. Priebe relativierte die Höhe des Zwangsgelds im Vergleich zu dem, was Deutschland ohnehin an die EU zahlt: „Wir haben nichts dagegen, wenn die Nettozahlerposition Deutschlands durch ein Zwangsgeld noch leicht erhöht wird.“

Jimmy Schulz (FDP) erklärte, man solle „abwarten, was der EuGH zu der Sache sagt“. Der irische High Court hat angekündigt, eine Entscheidung des EU-Gerichtshofs darüber einzuholen, ob die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung überhaupt mit unseren Grundrechten vereinbar und gültig ist. Priebe erklärte, die Kommission habe keine Zweifel an der Grundrechtskonformität. Ähnlich siegesgewiss war die EU-Kommission im Fall Schecke gewesen, bevor der Europäische Gerichtshof eine EU-Verordnung wegen Verstoßes gegen das Grundrecht auf Datenschutz für nichtig erklärte.

Was den angekündigten Änderungsvorschlag der EU-Kommission angeht, dämpfte Priebe die Erwartungen: Es sei nicht sicher, ob – wie ursprünglich angekündigt – bereits im Sommer ein Änderungsvorschlag vorgelegt werde. FDP-Abgeordnete kritisierten, dass die EU-Kommission Deutschland wegen Umsetzungsverzugs verklage, selbst aber mit dem angekündigten Änderungsvorschlag in Verzug sei. Priebe rechtfertigte dies mit dem Argument, ohne Vorratsdatenspeicherung genössen die deutschen Telekommunikationsunternehmen einen Wettbewerbsvorteil im Vergleich zu den übrigen EU-Unternehmen. Kein Wort dazu, dass sich diese Wettbewerbsverzerrung bereits durch eine Kostenerstattung beseitigen ließe, ohne dass EU-weit zur Totaldatenspeicherung gezwungen werden müsste.

Auch inhaltlich machte Priebe die Haltung seiner Kommissarin Malmström klar: „Es ist nicht zu erwarten, dass die Kommission einen Vorschlag macht, die Richtlinie aufzuheben. Dieser Vorschlag würde keine Mehrheit im Rat finden“. Auch eine anlassbezogene Speicherung („Quick Freeze“) werde der neue Vorschlag nicht zulassen. Denn diese hätte im Fall der Morde in Norwegen und Toulouse nicht weiter geführt. In Wahrheit trat das norwegische Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung erst lange nach den Massakern in Kraft (im April 2012) und wurde der französische Täter nicht aufgrund von Vorratsdaten festgenommen. Dies wusste oder sagte im Innenausschuss leider niemand.

Immerhin gab der EU-Direktor zu: „Es gibt keine Statistiken, wie viel mehr Verbrechen begangen worden sind, weil es keine Vorratsdatenspeicherung gibt, oder wie viel mehr nicht verfolgt werden konnten.“ Das ist nicht die ganze Wahrheit: Nach Zahlen des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags gibt es EU-weit keinen einzigen Staat, in dem die Einführung eines Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung die Zahl der aufgeklärten Straftaten erkennbar erhöht hätte.

Priebe verharmloste die Tragweite einer Totalprotokollierung unserer Kontakte und Bewegungen: „Wenn Sie das vergleichen wollen, es ist so ähnlich wie Autokennzeichen.“ Zum Unsinn dieses Vergleichs siehe unsere FAQ.

Laut Priebe fordern Großbritannien und Frankreich gar eine Ausweitung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. Der britische Premier will auch die Nutzung sozialer Netzwerke erfassen lassen (obwohl diese schon heute auf Vorrat speichern). Priebe kündigte an, die neue Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung werde „nicht mehr auf der Binnenmarktgrundlage allein“ vorgelegt werden. Offenbar will man sich künftig auch auf das Recht der EU zur Regelung der polizeilichen Zusammenarbeit stützen. Allerdings hat die Vorratsdatenspeicherung mit grenzüberschreitender Zusammenarbeit nichts zu tun, weil Vorratsdaten in über 99% der Fälle rein national genutzt werden.

Der SPD-Innenpolitiker Hartmann forderte eine Vorratsdatenspeicherung mit dem Argument, zurzeit stehe die Speicherdauer im Belieben der Telekommunikationsanbieter. Das ist falsch. Zurzeit müssen alle Anbieter betrieblich nicht erforderliche Daten mit Verbindungsende löschen. Weil sie das nicht tun, haben wir sie angezeigt und zu Klagen aufgerufen.

Herr Wiefelspütz (SPD) behauptete, der damalige Bundeskanzler Schröder (SPD) und der damalige Außenminister Fischer (Grüne) hätten die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung „mit betrieben“. Er fragte den EU-Beamten schon einmal, „was passiert, wenn eine nächste Bundesregierung einen Gesetzentwurf in dieser Richtung mit drei Monaten vorlegt und mit einem abgespeckten Datenkranz“.

Überraschend plädierte auch der innenpolitische Sprecher der Grünen Wolfgang Wieland für eine Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland. Er lehne die Vorratsdatenspeicherung zwar ab, aber „Europäisches Recht ist umzusetzen, da kann es keinen vernünftigen Zweifel geben. Wir sehen keine Umsetzung, das ist die Kritik.“ Keine Rede vom grundrechtlichen Umsetzungsverbot, der Möglichkeit einer Abweichungsgenehmigung oder vom anstehenden EuGH-Verfahren, das hoffentlich zu einer Nichtigerklärung der Richtlinie führen wird.

Ergänzung vom 11.06.2012:

Wolfgang Wieland schreibt heute in einer Stellungnahme, die Bundesregierung solle sich in Brüssel gegen die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung einsetzen. In diesem Fall wären Strafzahlungen wegen Nichtumsetzung anders zu beurteilen.

In der ursprünglichen Fassung dieses Beitrags hieß es, das Protokoll sei „uns“ zugespielt worden. Gegenüber der ursprünglichen Fassung des Beitrags sind zum Zweck der Klarstellung die Worte „Er lehne die Vorratsdatenspeicherung zwar ab, aber“ eingefügt worden.

Das Protokoll

Hier der volle Wortlaut des Protokolls der nicht-öffentlichen Sitzung vom 02.05.2012

Beitrag von Patrick – Der Beitrag gibt die persönliche Meinung des Autors wieder.