Das Verwaltungsgericht Berlin hat Prozesskostenhilfe für eine Klage gegen das Bundesjustizministerium auf Dokumenteneinsicht bewilligt. Der Kläger Stephan Weinberger will herausfinden, welche Schriftsätze in dem Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen Nichtumsetzung der Vorratsdatenspeicherung gewechselt wurden.
Er verlangt Herausgabe der folgenden Unterlagen:
a) alle sich in der Vorgangsakte befindlichen Stellungnahmen des Bundesministeriums der Justiz an die Europäische Kommission zu dem Vertragsverletzungsverfahren Az. 2011/2091
b) alle sich in der Vorgangsakte befindlichen Antwortschreiben der Europäischen Kommission zu dem Vertragsverletzungsverfahren Az. 2011/2091
c) Stellungnahmen anderer Behörden, öffentlicher Einrichtungen oder Dritter, soweit vorhanden, zu dem Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission Az. 2011/2091
d) Klageschrift der Europäischen Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland und so weit vorhanden auch die Klageerwiderung der Beklagten Bundesrepublik Deutschland zu dem Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission Az. 2011/2091
Die Übersendung des Schriftverkehrs Deutschlands mit der Europäischen Kommission hat das Bundesjustizministerium u.a. aus folgenden Gründen abgelehnt:
„Die notwendige Vertraulichkeit internationaler Verhandlungen würde durch die Herausgabe beeinträchtigt werden.“
„Beeinträchtigung der Verhandlungsabläufe und des Dialogs mit der Europäischen Kommission.“
„Negative Auswirkungen auf die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.“
„Nachteilige Auswirkungen auf internationale Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland“.
„Beeinträchtigung der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Kommission.“
Der Kläger hält entgegen, die Öffentlichkeit habe wegen der weitreichenden Folgen einer anlasslosen Vorratsspeicherung sämtlicher Verbindungs-, Bewegungs- und Internetzugangsdaten Anspruch darauf, über den Verlauf des Verfahrens unterrichtet zu werden.
Das Gericht hat für die Klage bereits Prozesskostenhilfe bewilligt, was voraus setzt, dass die Klage Aussicht auf Erfolg hat. Man darf also auf die Entscheidung in der Sache gespannt sein. Alle Dokumente zu dem Verfahren gibt es – fortlaufend aktualisiert – bei „Frag den Staat“.
Dieser Beitrag gibt die persönliche Meinung des Autors Patrick wieder und ist kein offizielles Statement des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung.
Leider sind derartige Bemühungen nur Nadelstiche, die am Überwachungsstaat Deutschland nicht tatsächlich etwas ändern werden.