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Telekom setzt Vorratsspeicherung nicht erforderlicher Verbindungs- und Bewegungsdaten fort

Posted by Patrick Breyer on 18. Mai 2013
Posted in: Allgemein. Tagged: IP-Adressen, Speicherfristen, Telekom, Telekommunikationsanbieter, Verkehrsdaten, Vorratsdatenspeicherung.

Die Deutsche Telekom hat diese Woche veröffentlicht, wie lange sie welche Verbindungs- und Standortdaten ihrer Kunden speichert. Da man aufgrund solcher Daten leicht in einen falschen Verdacht mit weitreichenden Folgen geraten kann (zur falschen Zeit am falschen Ort gewesen), ist es fatal, dass die Telekom (ebenso wie andere TK-Unternehmen) mit dem Segen des Bundesdatenschutzbeauftragten in großem Umfang nicht erforderliche Kommunikationsdaten hamstert:

  • Die Anrufe und SMS-Verbindungen von Flatrate-Kunden werden fünf Tage lang gespeichert, obwohl dies nicht zur Abrechnung erforderlich ist.
  • Verbindungen mit anderen Netzen werden sechs Monate lang gespeichert, obwohl zur Abrechnung die Rufnummern der beteiligten Anschlüsse nicht gespeichert werden müssten.
  • An welchem Standort man wann sein Handy genutzt hat, wird mindestens sieben Tage lang gespeichert, obwohl dies nicht zur Abrechnung erforderlich ist. So wird die Erstellung genauer Bewegungsprofile möglich. Gespeichert wird auch die Kennung des genutzten Geräts (IMEI).
  • Welcher Internetnutzer wann mit welcher IP-Adresse im Netz unterwegs war, speichert die Telekom sieben Tage lang auf Vorrat. Dies zieht immer wieder polizeiliche Ermittlungen und auch millionenfache Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen nach sich – oftmals zu Unrecht.
  • Wer wann wem eine E-Mail geschickt hat, speichert die Telekom ebenfalls sieben Tage lang auf Vorrat.

Wer sich gegen die weitreichende Datensammelei wehren will, kann klagen oder Anonymisierungstechniken einsetzen. Die erste Klage – gegen Vodafone – ist bereits eingereicht.

Die Speicherfristen der übrigen TK-Anbieter finden sich hier; unsere Anzeige an die Bundesnetzagentur erläutert, warum die Datenspeicherung nicht erforderlich ist. Leider weigert sich die Bundesnetzagentur einzuschreiten.

Dieser Beitrag gibt die persönliche Meinung des Autors Patrick Breyer wieder und ist kein offizielles Statement des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung.

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