+++ Gesetzentwurf dem AK Vorrat zugespielt +++ Bundesjustizministerin will Internetnutzung rückverfolgbar machen, Bundesinnenminister will auch Nutzung von Telefon, Mobiltelefon, E-Mail und Anonymisierungsdiensten speichern lassen +++
Nach einem internen Gesetzentwurf, der uns zugespielt worden ist, will das Bundesjustizministerium künftig jede Internetverbindung in Deutschland erfassen lassen. Damit wäre im Regelfall sieben Tage lang nachvollziehbar, wer wann eine Internetseite gelesen, einen Kommentar veröffentlicht, eine Datei ins Internet geladen oder aus dem Internet heruntergeladen hat. Außerdem würden bislang anonyme E-Mail- und Benutzerkonten (z.B. bei Twitter oder Facebook) identifizierbar, was die Erstellung von Interessens- und Bewegungsprofilen (bei mobiler Internetnutzung) zulassen würde. Ausgenommen von der Internet-Vorratsdatenspeicherung sollen kleine Internet-Zugangsanbieter mit weniger als 100.000 Kunden sein.
Nach dem Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums soll die Identifizierung von Internetnutzern ohne richterliche Anordnung selbst zur Aufklärung von Bagatelldelikten wie Beleidigung oder Filesharing zulässig sein.
Das Bundesinnenministerium will neben Internetverbindungen auch Telefonverbindungen, Mobiltelefonverbindungen (einschließlich SMS), E-Mails und die Nutzung von Anonymisierungsdiensten sechs Monate lang verdachtslos auf Vorrat speichern lassen. Strafverfolger sollen die Daten u.a. zur Aufklärung von „Straftaten bei Wahlen“, von Betrügereien oder von unerlaubtem Glücksspiel nutzen dürfen, also weit über die Fälle der Telekommunikationsüberwachung (§ 100a StPO) hinaus. Selbst zur Aufklärung „gewichtiger Ordnungswidrigkeiten“ soll eine Datennutzung zulässig sein – ein klarer Verstoß gegen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Wo keine Straftat vorliegt, sollen die Daten „zur Abwehr von Gefahren“ präventiv abrufbar sein. Selbst die 19 deutschen Geheimdienste sollen auf Vorratsdaten Zugriff erhalten – ohne jede richterliche Anordnung. Entgegen den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts ist ein Übermittlungsverbot für Beratungsstellen nicht vorgesehen.
Beide Gesetzentwüfe gehen weit über eine Umsetzung der zweifelhaften EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung hinaus: Die EU-Richtlinie sieht „nur“ die Speicherung der Daten vor, verlangt aber nicht, auch einen Zugriff auf die Daten zuzulassen. Eine Umsetzung wäre mithin möglich, ohne staatlichen Stellen eine Nutzung der Daten zu gestatten. Außerdem ist die vom Bundesinnenminister geforderte Vorratsdatenspeicherung für Anonymisierungsdienste in der EU-Richtlinie nicht vorgesehen.
Die beiden Minister verhandeln zurzeit über ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung.
Die Position des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung ist:
- Deutschland muss von einer Umsetzung der EU-Richtlinie absehen und die absehbare Nichtigerklärung der Richtlinie durch den EuGH abwarten.
- Deutschland sollte Freistellung von der Umsetzungspflicht beantragen und erforderlichenfalls einklagen.
- Deutschland sollte in der Zwischenzeit keinesfalls eine Vorratsdatenspeicherung einführen, weil ein solches Gesetz auch bei Nichtigerklärung der EU-Richtlinie fortbestünde. Der Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums befristet die darin vorgesehene anlasslose und flächendeckende Vorratsspeicherung aller Internet-Verbindungsdaten (IP-Adressen, § 113a TKG-E) nicht einmal auf den Tag, an dem die europarechtliche Speicherpflicht außer Kraft tritt.
- Während die im Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums vorgesehene anlassbezogene Datensicherung (§ 100j StPO-E) im Grundsatz hinnehmbar ist, gilt dies nicht für die gleichfalls vorgesehene anlasslose und flächendeckende Vorratsspeicherung aller Internet-Verbindungsdaten (§ 113a TKG-E). Diese muss aus dem Gesetzentwurf gestrichen werden!
- Die Identifizierung von Internetnutzern (§ 100k StPO-E) muss außerdem wenigstens den Voraussetzungen für die Verwendung sonstiger Verkehrsdaten (§ 100g StPO) unterworfen werden.
Wir haben inzwischen eine Handreichung zum richtigen Umgang mit dem EU-Vertragsverletzungsverfahren zur Vorratsdatenspeicherung ausgearbeitet (pdf-Dokument, 2 Seiten).
Hier die geplanten Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung im Vergleich:
Gesetzentwurf der Bundesjustizministerin | Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums |
§ 113a Pflichten zur Speicherung von Daten (1) Wer öffentlich zugängliche Internetzugangsdienste für mehr als 100 000 Endnutzer erbringt, ist verpflichtet, Daten, die von ihm bei der Nutzung seines Dienstes erzeugt oder verarbeitet werden, nach Maßgabe der Absätze 2 und 4 unverzüglich für sieben Tage im Inland oder in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zu speichern. Wer öffentlich zugängliche Internetzugangsdienste für mehr als 100 000 Endnutzer erbringt, aber nicht alle der nach Maßgabe der Absätze 2 und 4 zu speichernden Daten selbst erzeugt oder verarbeitet, hat (2) Der nach Absatz 1 Verpflichtete speichert: (3) Der Inhalt der Kommunikation und Daten über aufgerufene Internetseiten dürfen auf Grund dieser Vorschrift nicht gespeichert werden. (4) Die Speicherung der Daten hat so zu erfolgen, dass Auskunftsersuchen der berechtigten Stellen unverzüglich beantwortet werden können. (5) Der nach dieser Vorschrift Verpflichtete hat die allein auf Grund dieser Vorschrift gespeicherten Daten unverzüglich, spätestens jedoch an dem Werktag, der auf den Ablauf der Frist nach Absatz 1 Satz 1 folgt, nach dem Stand der Technik zu löschen oder die Löschung sicherzustellen. |
§ 113a Pflichten zur Speicherung von Daten (1) Wer öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste erbringt, ist verpflichtet, Daten, die von ihm bei der Nutzung seines Dienstes erzeugt oder verarbeitet werden, nach Maßgabe der Absätze 2 und 4 unverzüglich für sechs Monate im Inland oder in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zu speichern. Wer öffentlich zugängliche Internetzugangsdienste erbringt, aber nicht alle der nach Maßgabe der Absätze 2 und 4 zu speichernden Daten selbst erzeugt oder verarbeitet, hat (2) Die Anbieter von Telefondiensten speichern: (3) Die Anbieter von Diensten der elektronischen Post speichern: (4) Die Anbieter von Internetzugangsdiensten speichern: (5) Soweit Anbieter von Telefondiensten die in dieser Vorschrift genannten Verkehrsdaten für die in § 96 Abs. 2 genannten Zwecke auch dann speichern und protkollieren, wenn der Anruf unbeantwortet blieb oder wegen eine Eingriffs des Netzwerkmanagements erfolglos ist, sind die Verkehrsdaten auch nach Maßgabe dieser Vorschrift zu speichern. (6) Wer Telekommunikationsdienste erbringt und hierbei die nach Maßgabe dieser Vorschrift zu speichernden Angaben verändert, ist zur Speicherung der ursprünglichen und der neuen Angabe sowie des Zeitpunktes der Umschreibung dieser Angaben nach Datum und Uhrzeit unter Angabe der zugrunde liegenden Zeitzone verpflichtet. (7) Wer ein Mobilfunknetz für die Öffentlichkeit betreibt, ist verpflichtet, zu den nach Maßgabe dieser Vorschrift gespeicherten Bezeichnung der Funkzelle auch Daten vorzuhalten, aus denene sich die geografische Lagen der die jeweiligen Funkzelle versorgenden Funkantennen sowie deren Hauptabstrahlrichtungen ergeben. (8) Der Inhalt der Kommunikation und Daten über aufgerufene Internetseiten dürfen auf Grund dieser Vorschrift nicht gespeichert werden. (9) Die Speicherung der Daten hat so zu erfolgen, dass Auskunftsersuchen der berechtigten Stellen unverzüglich beantwortet werden können. (10) Der nach dieser Vorschrift Verpflichtete hat die allein auf Grund dieser Vorschrift gespeicherten Daten unverzüglich, spätestens jedoch an dem Werktag, der auf den Ablauf der Frist nach Absatz 1 Satz 1 folgt, nach dem Stand der Technik zu löschen oder die Löschung sicherzustellen. |
§ 113b Verwendung der Daten(1) Die allein auf Grund des § 113a gespeicherten Daten dürfen für eine Auskunft über die in § 113 Absatz 1 Satz 1 in Bezug genommenen Daten zu bekannten Internetprotokoll-Adressen, die zu bestimmten Zeitpunkten zugewiesen waren oder noch sind, verwendet werden, wenn diese Auskunft von einer Strafverfolgungsbehörde für Zwecke der Verfolgung von Straftaten verlangt wird. Dies gilt auch, wenn diese Daten auf Grund einer Anordnung nach § 100j der Strafprozessordnung gesichert worden sind. (2) Für andere Zwecke als die in Absatz 1 oder in § 113d genannten dürfen die allein auf Grund des § 113a gespeicherten Daten nicht verwendet werden. |
§ 113b Verwendung der nach § 113a gespeicherten Daten(1) Die allein auf Grund des § 113a gespeicherten Daten dürfen für eine Auskunft über die in § 113 Absatz 1 Satz 1 in Bezug genommenen Daten zu bekannten Internetprotokoll-Adressen, die zu bestimmten Zeitpunkten zugewiesen waren oder noch sind, verwendet werden, wenn diese Auskunft von der zuständige Behörde 1. für Zwecke der Verfolgung von Straftaten oder auch im Einzelfall besonders gewichtiger Ordnungswidrigkeiten, 2. zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung oder 3. zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, des Bundesnachrichtendienstes und des Militärischen Abschirmdienstes verlangt wird. Für Zwecke der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten darf die Auskunft nur verlangt werden in Verfahren wegen §§ XXXX OWiG. (2) Darüber hinaus dürfen die allein auf Grund der Speicherungsverpflichtung nach § 113a gespeicherten Daten |
Auf Wunsch unseres Informanten können wir den Gesetzentwurf nur auszugsweise veröffentlichen. Wenn ihn uns jemand zur vollständigen Veröffentlichung übersenden kann, möchte er dies bitte anonym und nicht rückverfolgbar tun. Wir entfernen die Metadaten vor der Veröffentlichung.
Weiterlesen:
Blog-Beitrag von Patrick. Der Beitrag gibt die persönliche Meinung des Autors wieder.
auch ich bin erschüttert. Wo Unrecht zur Recht wird, wird WIDERSTAND zur PFLICHT !
Wer schreibt die Strafanzeige. Wenn das Ding tatsächlich authentisch ist, fordern ja offenbar Teile der Regierung offen die Abschaffung der verfassungsmäßi g zugesicherten Rechte. Wenn ich mich recht entsinne, ist das strafbar?!
Ich bin zutiefst erschuettert ueber das Ausmass der Ueberwachung die dieser Gesetzesentwurf es vorsieht. Dies darf nicht umgesetzt werden.
Die Angst geht um in den Zentralen der Macht. Der Umgang mit Überwachung wird weiterhin genutzt werden öffentlichkeits wirksame Kritiker mit irgendwas zu kriminalisieren oder zu kompromitieren.
Wir müssen die fiktiven Szenarien durch eine Liste tatsächlicher Szenarien von Missbrauch bekannt und begreifbar machen.
Mich hat mal vor Jahren ein Artikel bewegt, als ein Mann betrunken in der Nacht auf eine Parkbank was gekritzelt hat und am nächsten morgen (dank durchgehender Videoüberwachun g) die Polizei vor der Tür hatte und sich wegen Sachbeschädigun g verantworten musste.
Ich empfehle „Pär Ström“: Überwachungsmaf ia
* Musterklagen vorbereiten.
* Liste der kleinen Internet-Zugangsanbieter veröffentlichen
* Tor propagieren und ausbauen
Danke für eure Arbeit.
Ich sach 42, Martin
Verständnisfrage: Wo steht was von der Speicherung der URLs angerufener Internet-Seiten?
Und da wunder sich die Presse warum die Piratenpartei die Grünen überholt.
Präventiv kann ich nur die Nutzung ausländischer Anonymisierungs dienste empfehlen (z.B. http://www.perfect-privacy.com). Funktioniert auch prima über Handies – siehe meine IP.
Hallo AK-Vorratsdatenspeicherung,
habt ihr gestern die Tagesschau gesehen? Falls nicht bitte in der Mediathek nachholen und bei der Redaktion beschweren. Das war weit weg von objektiver neutraler Berichterstattu ng.
Es wird im ÖR Rundfunk immer offener pro VSD Propaganda gesendet. Mir macht das Angst.
MfG
DAS GESETZ: wird eh wieder vom Verfassungsgeri cht kassiert. So wie ich sehe werden mit diesem Gesetzentwurf die Vorgaben nicht erfüllt.
ich bin es leid zu kämpfen. vds, acta und was alles noch so geplant wird…
IHR habt gewonnen!!
…dann schnüffelt doch alle daten ab! mich interessiert EUER Internet nicht mehr. Wir vernetzen uns OHNE EUCH.
Back to the darknets – UNSER internet ist schon lange tot!1
zitiere Moritz:
Verständnisfrage: Wo steht was von der Speicherung der URLs angerufener Internet-Seiten?
Im Artikel heißt es: „Damit wäre im Regelfall sieben Tage lang nachvollziehbar , wer wann eine Internetseite gelesen, einen Kommentar veröffentlicht, eine Datei ins Internet geladen oder aus dem Internet heruntergeladen hat.“
Der Staat kann dies nachvollziehen, indem er sich erst vom Serverbetreiber das Zugriffsprotoko ll aushändigen lässt und dann vom Internet-Zugangsanbieter die Identifikation der Nutzer, die eine Internetseite gelesen, einen Kommentar veröffentlicht, eine Datei ins Internet geladen oder aus dem Internet heruntergeladen haben.
zitiere Moritz:
Verständnisfrag e: Wo steht was von der Speicherung der URLs angerufener Internet-Seiten?
Im Artikel heißt es: „Damit wäre im Regelfall sieben Tage lang nachvollziehbar , wer wann eine Internetseite gelesen, einen Kommentar veröffentlicht, eine Datei ins Internet geladen oder aus dem Internet heruntergeladen hat.“
Der Staat kann dies nachvollziehen, indem er sich erst vom Serverbetreiber das Zugriffsprotoko ll aushändigen lässt und dann vom Internet-Zugangsanbieter die Identifikation der Nutzer, die eine Internetseite gelesen, einen Kommentar veröffentlicht, eine Datei ins Internet geladen oder aus dem Internet heruntergeladen haben.
Im ARTIKEL finde ich diese Formulierung, nicht aber in den zitierten Gesetzentwürfen .
zitiere Autor:
Im Artikel heißt es: „Damit wäre im Regelfall sieben Tage lang nachvollziehbar , wer wann eine Internetseite gelesen… hat.“
Der Staat kann dies nachvollziehen, indem er sich erst vom Serverbetreiber das Zugriffsprotoko ll aushändigen lässt und dann vom Internet-Zugangsanbieter die Identifikation der Nutzer, die eine Internetseite gelesen, einen Kommentar veröffentlicht, eine Datei ins Internet geladen oder aus dem Internet heruntergeladen haben.
Auch wenn ich grundsätzlich gegen solche Speicherbemühun gen bin, solltet Ihr in dem Artikel doch mal deutlich auf Eure Konstruktion hinweisen.
Der Artikel vermittelt ein völlig anderes Bild (nämlich das beides direkt gespeichert wird). Zudem ist der Zugriff auf die Protokolle von Inhalteanbieter n schwierig, wenn man keine Ahnung hat, welchen man zur Herausgabe auffordern soll.
Es würde der Diskussion gut tun, wenn beide Seiten auf solche Panikszenarios verzichten würden.
Unter § 113a (3) steht:
Der Inhalt der Kommunikation und Daten über aufgerufene Internetseiten dürfen auf Grund dieser Vorschrift nicht gespeichert werden.
Und unter (2) steht das die IP-Adressen, Anschlußkennung sowie der Zeitraum den die IP zugewiesen war gespeichert werden.
zitiere Oliver:
Wer schreibt die Strafanzeige. Wenn das Ding tatsächlich authentisch ist, fordern ja offenbar Teile der Regierung offen die Abschaffung der verfassungsmäßi g zugesicherten Rechte. Wenn ich mich recht entsinne, ist das strafbar?!
Welche Verfassung?
zitiere bernd:
DAS GESETZ: wird eh wieder vom Verfassungsgericht kassiert. So wie ich sehe werden mit diesem Gesetzentwurf die Vorgaben nicht erfüllt.
Kann sein, kann aber auch nicht sein. Anzunehmen ist, dass die Juristen im BMJ und BMI eine weitere Schlappe in Karlsruhe tunlichst vermeiden wollen. Und das Bundesverfassun gsgeri cht hat die Vorratsdatenspe icherung ja nicht grundsätzlich für grundgesetzwidr ig erklärt.
So oder so: Sollte das Gesetz vom BVerfG kassiert werden, wird es bis dahin erstmal monatelang in Kraft gewesen sein. Zeit für die Dienstanbieter fleißig Daten zu sammeln.
Deshalb: Nutzt Anonymisierungs dienste!
Liebe Politiker vergesst niemals:
„Der Souverän ist der Herr im Haus, und die Regierung ist nur Arbeitnehmer. Einige scheinen diese Selbstverständl ichkeit vergessen zu haben, ebenso wie die Abschaffung des Untertanen mit dem Ende des Kaiserreiches 1918 oder die Abschaffung der Stasi mit dem Ende der DDR 1990.“
Also pfuscht lieber niemanden in seine von der Verfassung Geschützten reicht rein bzw. erwägt nicht unsere Verfassung für eure Idiotie und Wahn zu verwässern. Und vorallem lasst euch nicht von dem Terrorwahn der US-Regierung und Dienste anstecken, die nachweisbar mehr als genug Terror in die Welt gebracht haben. nur mal ein Beispiel wer hat den Hitler mit Geld im Kampf gegen die Bolschewisten unterstützt und so seine Aufstiegt erst ermöglicht.
*sic
Ich tendiere zu der Theorie, dass die etablierten Parteien bewußt den Teufel an die Wand malen, um den Piraten die Wähler zuzutreiben. Je höher der Piratenanteil, desto größer die Chancen einer Großen Koalition. Und dann können wir wirklich einpacken …
@17 In Deutschland scheint alle 23 Jahre Koffer packen angesagt.. 42!
Sinnlose Gesetzte entwerfen und sich fragen, wieso die Menschen aus Deutschland auswandern
zitiere markenware:
Ich tendiere zu der Theorie, dass die etablierten Parteien bewußt den Teufel an die Wand malen, um den Piraten die Wähler zuzutreiben. Je höher der Piratenanteil, desto größer die Chancen einer Großen Koalition. Und dann können wir wirklich einpacken …
Man kann die Große Koalition nicht verhindern, da CDU und SPD immer eine Mehrheit haben und die SPD einen starken Hang zur GK zeigt, sieht man auch in Berlin. Darum ist es wichtig, die Piraten stark zu machen, damit man wenigstens weiß, was da läuft.
Zur Löschfrist möchte ich anmerken, dass sich diese nur auf die Provider, nicht auf den Staat bezieht. Bei 6 Monaten heißt das, der Staat braucht nur alle halbe Jahr alle Daten abrufen (bzw. gestückelt) und hat dann von uns allen alle Daten für immer ;) Und die URLs vs IPs, na ja, die Deutsche Telekom (ohne die geht nichts im deutschen Netz) ist immer noch ein Staatsbetrieb …
Ich gehe davon aus dass die beiden Minister einen „Kompromiss“ aus beiden Entwürfen ausarbeiten werden.
Der Vorsitzende der Justizministerk onferenz Jörg-Uwe Hahn kündigt ihn schon an:
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,805767,00.html
Parlamentarisch er Geschäftsführer Ahrendt ist auch für einen Mittelweg:
http://www.dradio.de/dlf/sendungen/interview_dlf/1732972/
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Das einzige Thema, wo man die Kritik aufnehmen könnte, ist bei der IP-Adresse im Internet. Da hat aber die Ministerin schon in ihrem Gesetzentwurf eine Speicherfrist von sieben Tagen angeboten. Über solche Speicherfristen wird man sicherlich in angemessenem Rahmen verhandeln können, weil IP-Adressen anders funktionieren als Telekommunikati on, und insofern denke ich auch mal, sind wir da nicht borniert und unbeweglich.
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Hier wird ganz schnell klar dass man wohl in Wirklichkeit die absichtlich extrem kurze vorgeschlagene Speicherung von nur 1 Woche verlängern will.
Man könnte fast den Eindruck gewinnen dass hier für den Bürger ein schönes kleines Schauspiel dargeboten wird.
Am Ende wird man sich auf einen Kompromiss einigen der schließlich die Vorratsdatenspe icherung incl. IP-Adressen und noch dazu extrem niedrige Schranken für die Verwendung der angehäuften Daten einführt.
Ab hier wird es jetzt etwas sehr spekulativ.
Aber ich finde das eine der Möglichkeiten wo so etwas hinführen kann:
Wofür könnte man soetwas denn brauchen?
Nun ein Blick nach Spanien zeigt dass es ganz schnell gehen kann dass ein Polizeistaat gegründet werden soll.
Um Personen, die zu Demonstrationen (friedliche Demonstrationen ) aufrufen, zu identifizieren und wie im Beispiel Spanien zu einer Mindeststrafe von 2 Jahren Haft zu verurteilen.
http://taz.de/Spaniens-Regierung-verschaerft-Strafrecht/!91635/
Sorry ich musste meinen Kommentar in 3 Teile splitten.
Man ist fast geneigt zu behaupten, dass es sich bei den meisten Kommentarschrei bern um potentielle Straftäter handelt.
Wer sonst müßte eine konsequente Vorratsdatenspe icherung fürchten???????
Aber ernsthaft:
Die Anonymität einzelner (Straftäter) über die Schutzrechte der Übrigen (Opfer) zu stellen ist doch wenig glaubwürdig.
Lassen wir doch die jährlich ca. 500 000 Internetopfer abstimmen, dann wäre schon morgen der Entwurf des BMI Gesetz. ‚Zum Schutze aller – also auch derer, die heute dagegen sind.
Zitat:
Nach dem Gesetzentwurf des Bundesjustizmin isteriums soll die Identifizierung von Internetnutzern ohne richterliche Anordnung selbst zur Aufklärung von Bagatelldelikte n wie Beleidigung oder Filesharing zulässig sein.
Filesharing ist kein Bagatelldelikt. Es ist überhaupt kein Delikt, sondern völlig legal. Wenn schon ihr das nicht mehr auseinanderhalt en könnt…
Nachdem ich im Jahre 2006 von Bundeskanzlerin Merkel, nach Dritten Reich bzw Stasi Merkmalen für 4 Wochen zur Behandlung in eine geschlossenen Anstalt eingeliefert wurden bin wundert mich in diesen Staat nichts mehr. Die Polizei behauptet nur einen Tag- die Staatsanwaltsch aft gibt keine Antwort darauf. Man will mich Brechen. Und ich habe doch Recht- Nachweiß ist vorhanden.
Nur das Geld fehlt für einen Rechtsanwalt der einen schützt vor diesen Staat. Es werden bald wieder Lager in Deutschland entstehen. Vorbereitungen dazu ist die Vorratsspeicher ung.
Wehret den Anfängen,da scheinen wohl Reste der Gestapo und der Stasi auferstanden zu sein,falls die jemals weg waren.Das geht alles nur mit einem völlig verblödetem Volk!Das hat wohl schon mal geklappt.Brot und Spiele sage ich nur!Ein Volk das zu dumm ist,zu erkennen, dass nur die Interessen der 10% geschützt werden, die das Land beherrschen, die begreifen auch nicht die Dimension dieses Gesetzes!!! Die Feudalherrschaf t abgeschafft ? Das ich nicht lache!!! Vor über 30 Jahren gab`s mal Menschen die DAS haben kommen sehen, ein Teil derer sitzt jetzt im Parlament; der andere Teil lebt nicht mehr oder wurde gebrochen. Diese Bestrebungen hat es schon zwei Mal in diesem Lande gegeben, ein Mal zwischen `33 und `45 und danach in „Osten“ bis ´89. George Orwell grüßt mal wieder !! Als Fazit kann man nur sagen, die Menschen dieses Landes wissen nicht mehr was Freiheit bedeutet geschweige was sie WERT ist !!! Legal können wir nur die Piraten wählen und den Rest so aus den Parlamenten raus knallen.