Eine Befragung von 19.000 Personen durch das niedersächsische Landeskriminalamt hat ergeben, dass die Verfolgung von Internetdelikten für überdurchschnittlich aussichtsreich gehalten wird – und zwar auch ohne Vorratsdatenspeicherung. Nur 28% der Betroffenen, die von einer Strafanzeige absahen, gaben an, die Polizei hätte das Delikt ohnehin nicht aufklären können. Im Schnitt aller Straftaten waren 34% der Befragten dieser Meinung.
Die öffentliche Einschätzung ist korrekt. Tatsächlich übersteigt die Aufklärungsquote bei Internetdelikten diejenige von Straftaten, die nicht im Netz begangen werden – und zwar auch ohne ungezielte Vorratsspeicherung sämtlicher Daten (nach Inkrafttreten des verfassungswidrigen Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung ging die Aufklärungsrate sogar zurück).
Die Kriminalstatistik des Bundeskriminalamts belegt, dass die für verfassungswidrig erklärte Vorratsdatenspeicherung nicht vor schweren Straftaten geschützt hat. Gerade Internetdelikte werden auch ohne Vorratsdatenspeicherung überdurchschnittlich erfolgreich aufgeklärt: Im Jahr 2012 wurde in Deutschland im Bereich der Internetkriminalität ohne Vorratsdaten eine Aufklärungsquote von 60% erzielt. Bei außerhalb des Internet begangenen Straftaten belief sich die Aufklärungsquote dagegen nur auf 54%. Die überdurchschnittliche Aufklärungsquote im Internet widerlegt die Behauptung vieler Innenpolitiker, das Internet sei nach dem Ende der Vorratsdatenspeicherung ein ‚rechtsfreier Raum‘, oder Ermittlungen seien kaum noch möglich. Im Bereich der Verbreitung kinderpornografischer Darstellungen über das Internet wurde 2012 ohne Vorratsdatenspeicherung sogar eine Aufklärungsquote von 77% erzielt.
Weitere Informationen: Auswertung der Kriminalstatistik 2012
Dieser Beitrag gibt die persönliche Meinung des Autors Patrick Breyer wieder und ist kein offizielles Statement des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung.