Archives

All posts for the month August, 2013

Die Wirtschaftswoche berichtet über das „Missbrauchserkennungssystem“ der Telekom, das unliebsame Flatrate-Kunden durch Auswertung aller Verbindungsdaten aufspüren soll. Die Hintergründe bleiben aber ungenannt:

Nach § 100 Abs. 3 TKG darf die Telekom tatsächlich alle Verbindungsdaten auswerten, um Verbindungen zu ermitteln, bei denen „tatsächliche Anhaltspunkte den Verdacht der rechtswidrigen Inanspruchnahme von Telekommunikationsnetzen und -diensten begründen“. Genutzt werden dürfen dazu aber nur Daten, die legal gespeichert sind.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte behauptet nun, die Telekommunikationsunternehmen dürften sämtliche vollkommen abrechnungsirrelevanten Verbindungsdaten (z.B. von Flatrate-Kunden) sieben Tage lang auf Vorrat speichern – zur „Störungserkennung“. Nur dadurch wird die Telekom-Flatrate-Rasterung überhaupt möglich.

Nach meiner Überzeugung darf die Telekom die Daten von Flatrate-Kunden überhaupt nicht erst speichern. Dann können sie auch nicht gerastert werden, um vermeintliche „Auffälligkeiten“ aufzuspüren.

Wer sich gegen die Telekom-Praktiken wehren will, sollte also dagegen klagen, dass überflüssige Informationen über sein Kommunikationsverhalten überhaupt gespeichert werden. Wie das geht, wird hier erklärt.

Dieser Beitrag gibt die persönliche Meinung des Autors Patrick Breyer wieder und ist kein offizielles Statement des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung.