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Zu der ab heute abend bis Freitag in Hannover stattfindenden Konferenz der Innenminister*innen aus Bund und Länder sind nun sowohl die Tagungsorte als auch die Tagesordnung des Treffens bekannt geworden.

Im Nachfolgenden die geplanten Themen des Treffens:

TOP 1:
Bericht über den Sachstand im NPD-Verbotsverfahren

TOP 2:
Bericht des Bundesministers des Innern zur Sicherheitslage

TOP 3:
EU-Angelegenheiten

TOP 3.1:
Bericht des Ländervertreters im JI-Rat der EU

TOP 3.2:
Jahresbericht 2012/2013 des Ländervertreters im Strategischen Ausschuss für Einwanderungs-, Grenz- und Asylfragen

TOP 3.3:
Bericht des Ländervertreters in der Koordinierungsgruppe für den Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen (CATS) über die Beteiligung der Länder in Angelegenheiten der Europäischen Union im Jahr 2012

TOP 4:
Abschlussbericht der Bund-Länder-Expertenkommission „Rechtsterrorismus“

TOP 5:

TOP 5.1:
Neuausrichtung des Verfassungsschutzes

TOP 5.2:
Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes

TOP 6:
Bericht des Ländervertreters für die Beratungen der Datenschutz-Grundverordnung in der Ratsarbeitsgruppe Datenschutz und Informationsaustausch (DAPIX)

TOP 7:
EU-Datenschutzreform

TOP 8:
Einführung und Betrieb des Nationalen Waffenregisters

TOP 9:
Evaluierung der „Gesamtkonzeption zur Bekämpfung der politisch motivierten Gewaltkriminalität -links-/des gewaltorientierten Linksextremismus“

TOP 10:
Einsatzangelegenheiten – Führungs-/Einsatzmittel; Wasserwerfer der Bereitschaftspolizeien der Länder und der Bundespolizei

TOP 11:
Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kfz-Kriminalität

TOP 12:
Statistik / PKS – Maßnahmen zur Bekämpfung der Crystal-Problematik

TOP 13:
Begutachtergestellung im Akkreditierungsverfahren

TOP 14:
Gemeinsame Ermittlungsdatei Großschadenslagen Terrorismus (GED GSL-TE)

TOP 15:
EXTRAPOL – Neustrukturierung der Gesamtkoordination

TOP 16:
Abschlussbericht der Bund-Länder-Projektgruppe „Soziale Netzwerke“

TOP 17:
Fahruntüchtigkeit bei Radfahrern – Erstellung eines Verkehrslagebildes „Radfahrer im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss“

TOP 18:
Einrichtung eines Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ); Weitere Ausgestaltung des GETZ

TOP 19:
Lagebild zu Verbindungen zwischen rechtsextremistischer Szene und Rockergruppierungen

TOP 20:
Einrichtung eines Projekts NADIS WN – Vorlage Fortschrittsbericht des Bund-Länder-Lenkungskreises

TOP 21:
Modernisierung des Ausweisungs- und Abschiebungsrechts, auch in Hinblick auf gewaltbereite salafistische Aktivisten

TOP 22:
Entwurf einer Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Konzessionsvergabe – Herausnahme des Rettungsdienstes aus der Anwendbarkeit der Richtlinie

TOP 23:
Auswirkungen des demografischen Wandels; Forschungsprojekt zur nachhaltigen Sicherstellung der ehrenamtlichen Hilfeleistungsstruktur im Bevölkerungsschutz

TOP 24:
BOS-Digitalfunk – Einrichtung und Unterhaltung von Objektfunkanlagen; Anpassung an den Stand der Technik

TOP 25:
Wiedereinführung eines bundesweit einheitlichen Presseausweises

TOP 26:
Ausbau der Videoüberwachung im ÖPV

TOP 27:
Senioren im Straßenverkehr

TOP 28:
Bundesweiter Blitzmarathon

TOP 29:
Integrationskonzept der Integrationsminister für Flüchtlinge aus Bürgerkriegsregionen

TOP 30:
Bewältigung des polizeilichen Einsatzgeschehens bei Fußballspielen – Gewaltprävention

TOP 31:
Software zur Erkennung rechtsextremer Musik im Internet

TOP 32:
Bericht aus dem IT-Planungsrat

TOP 33:
Bericht vom nationalen Cyber-Sicherheitsrat und der länderoffenen AG Cybersicherheit

TOP 34:
Kein Legalwaffenbesitz für Extremisten – Entziehung oder Versagung waffenrechtlicher Erlaubnisse wegen Unzuverlässigkeit

TOP 35:
Personalverstärkung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Asylbereich

TOP 36:
Zusammenarbeit zwischen Nachrichtendiensten und der Polizei – Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 24.04.13 (Az.: 1 BVR 1215/07)

TOP 37:
Kostenübernahme des Bundes für Polizeieinsätze bei Castortransporten

TOP 38:
Nächste Sitzung

TOP 39:
Handlungsbedarf zur Aufnahme von Grundstoffen zur Herstellung synthetischer Drogen in das Grundstoffüberwachungsgesetz, hier: Aufnahme der Chemikalie alpha-Phenylacetoacetonitril („Apaan“)

Neben der im Vorfeld bereits diskutierten Frage zu Sinn oder Unsinn der Ausweitung staatlicher Videoüberwachung des öffentlichen und halböffentlichen Raums (siehe auch den daran anknüpfenden Einwurf des AK Vorrat Hannover von gestern) stehen also eine Reihe weiterer essentieller Themen auf dem Programm, deren Behandlung und Beratung meiner Meinung nach nicht hinter geschlossene Türen gehören.

Beispielhaft (aber nicht abschließend) zähle ich dazu die TOPs Nr. 7 (EU-Datenschutzreform), Nrn. 14+15 (Gemeinsame Ermittlungsdatei „Großschadenslagen Terrorismus“ und EXTRAPOL), Nr. 16 (Bund-Länder-Projektgruppe Soziale Netzwerke), Nr. 18 (GETZ), Nr. 30 (Polizeieinsätze beim Fußball), Nr. 31 (staatliche Filterung des Internet) und die Diskussion zu Nr. 36 über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Antiterrordatei.

Vor allem aber ignoriert die Tagesordnung die seit nunmehr über einen Jahr alte, und durch die ständige Aufdeckung neuer, eklatanter Skandale rund um den Fall der NSU-Gruppe unterstützte Forderung zur Abschaffung der Geheimdienste. Geheimdienste (inklusive des Verfassungsschutzes), die nicht nur das Morden der NSU-Gruppe ermöglicht oder gar gedeckt haben, sondern die weder eine ausreichende parlamentarische Kontrolle erfahren noch deren Sein und Wirken sich grundsätzlich nicht mit dem Wesen einer Demokratie vereinbaren lassen.

Bundesinnenminister Friedrich hält in einem Interview mit dem Deutschlandfunk von heute morgen dem allen nur die von ihm zu verantwortende Einrichtung eines (verfassungsrechtlich zweifelhaften) „gemeinsamen Abwehrzentrums gegen Rechtsextremismus“ und einer (ebenso fragwürdigen) „Rechtsextremismusdatei“ entgegen.

„Wir machen vor allem eine noch stärkere Internetauswerung auch gemeinsam mit den Ländern in diesen Zentren (…) und die Experten sind auch mit ihren Antworten auf unserer Linie“, sagt Herr Friedrich.

Keine beruhigende Antwort und vor allem: von was für „Experten“ spricht der Bundesinnenminister denn da? (Diese „Experten“ tauchen im Interview immer wieder auf …)

Gestern erst wurde bekannt, dass das CDU-geführte Innenministerium Sachsens und der sächsische Verfassungsschutz schon seit 2000 von der Existenz der NSU-Gruppe gewusst haben. Darauf angesprochen weicht Herr Friedrich im heutigen Radiointerview nicht nur in belangloses und vom Kern des Problems ablenkendes Gerede aus, er meint sogar schon die Folge dieses neuesten Skandals vorwegnehmen zu können:

„(…) und ich bin überzeugt, am Ende wird es darauf hinauslaufen, dass man genau das macht, was wir jetzt tun (…)“

Alle Probleme lägen doch nur an „unzureichenden Übermittlungsvorschriften und Übermittlungswegen.“

So einfach ist das …

 

Bild: Bundesinnenminister Friedrich auf der Eröffnungsveranstaltung zur CeBIT 2013, CC-BY-SA Michael Ebeling

Dieser Beitrag gibt die persönliche Meinung von Micha wieder und ist kein offizielles Statement des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung.

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Ende März 2013 habe ich einen offenen Brief an die EU-Kommissarin Frau Malmström gerichtet. Es ging darin um die geplante Neu-Einrichtung der so genannten „Expertengruppe“ zur Vorratsdatenspeicherung.

Der ausführliche Brief (in vollem Umfang an anderer Stelle nachzulesen) enthielt drei Bitten. Ich bat die Kommissarin in kurzen, verkürzten Worten gefasst um:

  1. eine transparente Vorgehensweise bei Entstehung, Einladung und Auswahl der Gruppe bzw. ihrer Mitglieder,
  2. die Neugestaltung der Gruppenzusammensetzung unter Einbeziehung von mehr Datenschutzexperten und kritischer Zivilgesellschaft, also der von der Maßnahme Betroffenen,
  3. eine für die Öffentlichkeit nachvollziehbare Arbeit der Gruppe – anders, als das bei der „alten Expertengruppe“ der Fall war.

Etwa einen Monat nach meinem Brief, Ende April 2013,  wurde bekannt und hier veröffentlicht, auf welche Art die neue Expertengruppe ticken soll.

Gestern, am 14. Mai 2013, habe ich auf meinen offenen Brief per E-Mail Antwort von Frau Malmström erhalten. Zwar nur in englischer Sprache (das wäre ein anderes, eigenes Thema), aber immerhin.

Frau Malmström (oder ihr Sekretär?) nutzt die Gelegenheit, etwas weniger auf meine drei Bitten einzugehen und stattdessen den etwas mehr als 2 Seiten langen Brief dazu zu nutzen, ihre bereits bekannte Einstellung zur Vorratsdatenspeicherung zu erläutern und außerdem noch ihre Vorstellung von der Einbindung der Menschen der Europäischen Union und ihrer zivilgesellschaftlicher Stimmen zu erklären.

Auf meine drei Bitten – den eigentlichen Kern meines Briefes –  geht sie hingegen insgesamt wenig dezidiert ein, macht aber den – aus meiner sicht ziemlich unsinnigen – Vorschlag, wonach angeblich jeder Bürger und jede Bürgerin sich als Expert*in zur „Expertengruppe“ bewerben könne. Das ist zwar theoretisch richtig, die dort genannten Anforderungen an Vorkenntnissen und Ausbildung sind allerdings sehr hoch und verschließen einfachen, aber kritischen und engagierten Bürgern die Türen. Vor allem aber werden laut Bewerbungsausschreibung nur solche Leute zur Teilnahme an der „Expertengruppe“ zugelassen, die sich ohne jeden Zweifel und mit Engagement für deren Durchsetzung einzusetzen verpflichten. Das schließt die kritischen Stimmen jedoch leider aus. Auf diesen Konflikt geht Frau Malmström nicht ein, obwohl die Kritik an diesem seltsamen Konstrukt bekannt sein dürfte.

Auf die beiden anderen Bitten geht Frau Malmström eher vage ein. Es bleibt zu hoffen, dass die Auswahl sowie die Einladung zur Teilnahme an der Expertengruppe und deren eigentliche arbeit endlich transparent gemacht werden. Bisher kann davon keine Rede sein.

Zum Schluß das noch:

Die Tatsache, dass Frau Malmström die Nichtumsetzung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland mit dem Begriff „Fail“ belegt zeigt mir, dass sie neben einem bürokratisch geprägten (Tunnel)Blick nichts für die Sorgen und Bedenken von Bürgerinnen, Bürgern und Rechtsexperten zur Vorratsdatenspeicherung übrig hat. Denn das derzeitige Nichtbestehen der Vorratsdatenspeicherung hier im Lande ist doch vielmehr ein großer Erfolg einer unabhängigen und breiten gesellschaftlichen Bewegung, damals ganz frei von irgendwelchen Parteizwängen oder anderen singulären Interessen. Ich finde, dass man das – trotz aller Fragen für die nähere Zukunft der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland – feiern kann. Frau Malmström sieht das aber wohl anders.

 

Nachfolgend der vollständige Text des Briefes von Frau Malmström in englischer Sprache. Als Orginal-PDF-Dokument ansonsten auch hier nachzulesen.

Dear Mr Ebeling,

Commissioner Malmström has asked me to thank you for your letter of 27 March 2013, concerning the Data Retention Directive (Directive 2006/24/EC), the Data Retention Expert Group and the involvement of Non-Governmental Organisations (NGOs), and to reply to you on her behalf.

Data Retention Directive

The Data Retention Directive has been transposed by all Member States except Germany and Belgium. As you correctly note. in some Member States the compatibility of national transposing measures with national constitutions has been challenged. Of the four Member States (Bulgaria, Czech Republic, Germany and Romania) where these challenges have resulted in the annulment of national measures, only Germany has so far failed to adopt now measures to transpose the Directive. In accordance with its role under the Treaty, the Commission is taking all necessary steps to ensure that this EU law is respected by every Member State. Meanwhile, as you correctly note, the European Court Justice is currently considering two requests (C-293/12 and C-594/12) for preliminary rulings on the compatibility of the Data Retention Directive with EU law, and in particular with the Charter for Fundamental Rights.

Discussions on data retention at Council level indicate that there is general support for the Directive and for data retention as a necessary measure for ensuring that certain Communications data are available for a limited amount of time for the investigation, detection and prosecution of serious crime. During an oral question debate at the plenary session of the European Parliament in October 2012, which was attended by around 20 Members, concerns about the current Directive were expressed, which in many ways echoed the conclusions of the Commission in its evaluation report published in April 2011 (COM(2011)255 final). We have noted that there is no consensus across the EU on the way forward. Germany is not unique in this respect, where views are also very diverse. The Commission intends to propose a reform of the EU data retention framework, although there is no timetable for doing so at present.

Involvement of Non-Governmental Organisations

Since the publication of the evaluation report, the Commission has consulted widely with all stakeholders on whether, and if so how, the EU’s data retention framework should be reformed. You will recall the open workshop organised in June 2011, which you yourself attended, where the Commission listened to the concerns of several NGOs many whom were and remain opposed to data retention. At that meeting, we emphasised that the Commission was open to further discussions. Dialogue with NGOs has indeed continued. For example, we have participated in meetings organised as part of the Freiheit statt Angst events in Brussels in 2011 and 2012; in November 2011 Commissioner Malmström replicd to the letter from Europcan Digital Rights (EDRi) on behalf of a number of NGOs. in which she reiterated the Commission’s openness to considering evidenee of how the Data Retention Directive has in practice, directly or indirectly, affected citizens‘ ability to exercise their fundamental rights. We welcome this dialogue and we hope it will continue: as with other stakeholders in this area, whether police, judiciary, service providers or data protection authorities, the Commission is willing to listen to all sides and to formulate policies and proposals on the balance of the evidence which is presented to it.

Data Retention Expert Group

The expert group, as you correctly point out, was envisaged in recital 14 of the Directive in order to assist efficient and effective implementation of the Directive.

The Commission establishes expert groups to provide advice and expertise in relation to the preparation of legislative proposals and policy initiatives, the preparation of delegated acts and the implementation of existing EU legislation, programmes and policies, including coordination and coopcration with member countries and stakeholders in that regard. The Commission takes into account the views and recommendations of an expert group, but is not bound to accept any them. The groups are not the only source of expertise used by the Commission; it may use studies, public consultations and other stakeholder for a in developing policy. You can find out more about the rules governing Commission expert groups at the Transparcncy Portal http://ec.europa.eu/transparency/ .

The Data Retention Expert Group (established under Commission Decision C(2013) 2144 of 18 April 2013) will comply with these rules, including those concerning transparency, such as the publication of the names of members and of documents circulated among members, such as agendas and reports of meetings. More detailed procedures will be discussed and agreed by the group, and subscquently published, when it meets for the first time.

There is currently an open call for applications for membership of the expert group ( http://ec.curopa.eu/dgs/home-affairs/what-we-do/policies/police-cooperation/data-retention/index_en.htm ). Any individual who is a national of the EU or Organisation, including NGOs, is eligible to apply for membership, and their applications will be assessed according to their selection criteria which are stated in the call for applications.

The aim is to ensure a good mix of expertise and people who can work together to identify and to promote best practice in the Implementation of the Directive, in accordance with the clearly expressed Intention of the European Parliament and the Council when they adopted the legislation,

I hope this addresses the points you raise.

Bild: Foto von Frau Malmström vom 3.12.2010, als sie den zu ihrer Duftmarke gewordenen Ausspruch „data retention is here to stay“ prägte, CC-BY-SA Michael Ebeling

Dieser Beitrag gibt die persönliche Meinung von Micha wieder und ist kein offizielles Statement des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung.

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With implementation of the EU Data Retention Directive the European Commission set up an „Experts‘ Group Electronic Data Retention“, refering to commissions decision from March 2008. This group should have been responsible – beneath others – for generating an evaluation. The therefore developed document did not come up to that, what might be called an „evaluation“ … but this shall not be the point of this article.

The experts group has been closed with end of 2012. Til than it mainly worked behind closed doors, without any member from civil society and only 2 out of 25 former members could claim to be elected democratically. Law enforcement authorities and representatives from telecommunication industry dominated that group.

The idea of this group is founded in a note within the Data Retention Directive. This note no. 14 says:

„Technologies relating to electronic communications are changing rapidly and the legitimate requirements of the competent authorities may evolve. In order to obtain advice and encourage the sharing of experience of best practice in these matters, the Commission intends to establish a group composed of Member States’ law enforcement authorities, associations of the electronic communications industry, representatives of the European Parliament and data protection authorities, including the European Data Protection Supervisor.“

This is important, as the perspective of „evolving legitimate requirements“ seemed to be removed a little bit from the experts perspective. Taking care for smoothly, frictionless, cheap and effective data retention was more on topic. It’s like putting blinkers to all „experts“, not to challenge the rightfulness of the whole data retention machine.

In November 2010 German Working Group On Data Retention (Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung = „AK Vorrat“) asked to open the experts group for civil society … and got refused.

Another informal, private and non-public request had been done in the middle of 2011. Unsuccessful again.

Some weeks ago it came out, that EU-Commissions plans to re-implement the experts group, which had to include a new formal commissions decision. After a small discussion on german mailinglist of „AK Vorrat“ on March 27, 2013 I sent a letter to Mrs. Malmström.

I tried to explain the urgent need to change structure and work methods of the experts group, if the phrase „expert’s group“ is being meant seriously. I asked for more transparancy the the opening of the group for people from civil society, as no one else had been able, to open up a critically discussion concerning the sense and rationality of data retention at all – a criticism including competence and sanity as well.

Though not getting any answer til now, a new decision of European Commission from April 18, 2013 went public a few days ago.

This decision is to re-install the „Experts‘ Group Electronic Data Retention“ and – having a short view on its content – it seems, that the group opens now for civil society a little bit more than before.

But there is a „call for applications“ annexed to the decision, that contains following criterias:

  • members shall comply with the obligations of professional secrecy (article 5.4 of decision),
  • proven competence and experience, including at European and/or international level, in the areas of law enforcement and/or the electronic communications industry and/or data protection,
  • a genuine commitment to efficient and effective implementation of the Data Retention Directive,
  • the need to strike a balance within the experts group in terms of representativeness of applicants, gender and geographical origin,
  • members of the experts group must be nationals of a Member State of the European Union or, if appropriate, of an acceding country or a European Economic Area country.

In other words:

The European Commission does not like critical civil society to intervene in practicising a clean, efficient and effective data retention.

But I am still waiting for an answer from Mrs. Malmström.

 

Picture: „Keep out“ from Dru Bloomfield, CC-BY

Blog post by Micha – Opinions voiced in this post reflect the author’s personal point of view. And please apologize my bad abilities for translating german into english! :)

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Zu der Richtlinie, die die umstrittene Vorratsdatenspeicherung in der Europäischen Union begründet, wurde mit einem Beschluß aus dem Jahr 2008 eine so genannte “Expertengruppe” eingerichtet, u.a. auch zuständig für die “Evaluation” der europäischen Richtlinie, die gar keine war, weil sie geringsten wissenschaftlichen Ansprüchen nicht genügte … aber darum soll es in diesem Beitrag nicht gehen.

Diese in der Allgemeinheit wenig bekannte und bislang reichlich intransparent tagende “Expertengruppe” ist zum Ende letzten Jahres aufgelöst worden. Sie enthielt keinen einzigen Vertreter aus der kritischen Zivilgesellschaft und nur 2 von 25 Mitgliedern waren demokratisch gewählte Vertreter der Menschen in EU-Europa. Strafverfolgungsbehörden und Vertreter der IT-Industrie dominierten diese Gruppe.

Die Einrichtung dieses Gremiums beruht auf einer Anmerkung in der EU-Vorratsdatenspeicherungs-Richtlinie. In dieser Anmerkung Nr. 14 heißt es:

„Die technische Entwicklung in der elektronischen Kommunikation schreitet rasch voran, und damit verändern sich möglicherweise auch die legitimen Anforderungen der zuständigen Behörden. Um sich beraten zu lassen und den Austausch von Erfahrungen mit bewährten Praktiken in diesen Fragen zu fördern, beabsichtigt die Kommission, eine Gruppe einzusetzen, die aus Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten, Verbänden der Branche für elektronische Kommunikation, Vertretern des Europäischen Parlaments und europäischen Datenschutzbehörden, einschließlich des Europäischen Datenschutzbeauftragten, besteht.“

Ich zitiere diesen Ausschnitt deshalb, weil der explizite Blick auf die „Veränderung der legitimen Anforderungen“ in der Gestaltung der Expertengruppe nur daraufhin ausgelegt wird, die Vorratsdatenspeicherung ohne Hinterfragung der Legitimität der Gesamtmaßnahme möglichst reibungslos, günstig und effektiv umzusetzen. Man setzt dieser Gruppe also eine Art Scheuklappe auf, die die unmittelbar mit der Umsetzung verknüpften Fragen der Rechtmäßigkeit ausblenden sollen.

Schon im November 2010 hat der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung darum gebeten, diese „Expertengruppe“ zur kritischen Begleitung durch die Zivilgesellschaft zu öffnen, leider vergebens.

Eine weitere informelle und nicht-öffentliche Anfrage Mitte 2011 durch einen Einzelnen wurde ebenfalls abgelehnt.

Da bekannt geworden ist, dass die EU-Kommission plant, die Expertengruppe neu zu beleben bzw. fortzuführen und dieses einen neuen Beschluß der Kommission erforderlich macht, habe ich – nach vorheriger Diskussion auf der Mailingliste des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung – am 27. März 2013 einen offenen Brief an die zuständige Kommissarin, Frau Malmström, geschrieben. Darin habe ich zu erläutern versucht, warum sie Zusammensetzung und Arbeitsweise der Expertengruppe aus meiner Sicht einem deutlichen Wandel zu unterziehen habe, sofern man den Anspruch, den der Name „Expertengruppe“ erhebt, ernst nehmen will. Ich habe mehr Transparenz und die Öffnung der Expertengruppe für Mitarbeit und Einträge durch Zivilgesellschaft gefordert – denn auch in den letzten Jahren waren es engagierte Bürger und Bürgerinitiativen, die wertwolle kritische und gleichzeitig kompetente Beiträge zur Debatte um die Vorratsdatenspeicherung beigetragen haben.

Eine direkte Antwort ist bis heute zwar nicht eingegangen, jedoch wurde vor kurzem ein neuer Beschluß der EU-Kommission vom 18. April 2013 bekannt, der die „neue Expertengruppe“ begründen soll. [Deutsche Übersetzung seit heute hier verfügbar.]

Darin wird der Eindruck erweckt, als würde sich die neu zu etablierende Gruppe in geringem Maße der Zivilgesellschaft öffnen – rein theoretisch bis zu zwei von 20 Mitgliedern dürfen „Einzelpersonen mit besonderer Eignung“ oder „Personen, die das Allgemeininteresse und eine nach Kommissions-Regeln definierte Organisation vertreten“ sein.

Im Anhang zum Beschluß befinden sie die Regelungen, nach denen sich nun an der Mitarbeit interessierte Menschen bewerben können. Die sich für drei Jahre zur Mitarbeit Bewerbenden müssen …

  • sich einer Geheimhaltungspflicht unterordnen,
  • eine „bewiesene“ Kompetenz in Form eines europäisch anerkannten Bildungsabschlusses entweder bezüglich Strafverfolgung, Informationstechnik oder Datenschutz nachweisen,
  • sich grundsätzlich zur „effektiven und effizienten“ Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung bekennen,
  • die Anforderungen einer ausgewogenen Besetzung der Gruppe u.a. hinsichtlich Geschlecht und Herkunftsland erfüllen,
  • Europäer sein.

Diese Anforderungen sprechen eine deutliche Sprache:

Die EU-Kommission möchte nicht, dass sich die Zivilgesellschaft Europas bei der Umsetzung und Begleitung der Vorratsdatenspeicherung kritisch einmischt.

Auf die Antwort von Frau Malmström bin ich noch immer gespannt.

 

Bild: „Keep out“ von Dru Bloomfield, CC-BY

Dieser Beitrag gibt die persönliche Meinung von Micha wieder und ist kein offizielles Statement des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung.

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Der Innenminister und der Verfassungsschutz

„Wechselwirkungen in Extremismus und Terrorismus“ lautete das 10. Symposium des Bundesamtes für Verfassungsschutz, stattgefunden am 23. April 2013 in Berlin, auf der Bundesinnenminister Friedrich die Eröffnungsrede halten durfte.

Die öffentlich zugänglichen Informationen zu diesem Treffen sind leider dürftig. Hätte die Rede von Herrn Friedrich nicht in besonderer Weise Aufmerksamkeit erzeugt, so wäre die Veranstaltung vermutlich weniger bekannt geworden. Auf den Seiten des Verfassungsschutzes findet man mit Hilfe der Suchfunktion nichts, mittels externer Suchmaschinen gelangt man an sehr knapp gehaltene Informationen zu diesem Treffen des Geheimdienstes.

In einem Deutschlandfunk-Beitrag kommt Herr Friedrich aus seiner Ansprache mit folgendem Ausschnitt zu Wort:

„Wenn man sich anschauen will, wie gesenkte Hemmschwellen sich auswirken, dann muss man auf die Konfrontation von Links- und Rechtsextremisten in Deutschland blicken. Die Hemmschwelle der Gewalt ist bei diesen Demonstrationen, die stattfinden – ich denke an Dresden – im Grunde überhaupt nicht mehr feststellbar. Es wird enthemmt aufeinander eingeprügelt und man geht mit gnadenloser Gewalt gegen den anderen vor.“

Weiterhin betont Herr Friedrich, wie wichtig die Videoüberwachung für die Behörden sei. Das habe sich in Boston gezeigt und daher müsse die Überwachung aller Kritik zum Trotz erhöht werden. Und – so der Bericht des DLF – als Antwort auf Fragen, wie sie der Bundesinnenminister dann selber dem Auditorium stellt:

„Wo hat eine Videoaufnahme schon einen Anschlag verhindert. Ich kann ihn dir sagen: Wenn sie den Attentäter nach dem ersten Anschlag wie in Boston festnehmen, gibt es keinen zweiten und keinen dritten. Dann ist der zweite und der dritte Anschlag verhindert, das ist doch im Grunde ganz klar. Also ich weiß gar nicht, wie man darüber diskutieren kann.“

Dann folgt noch diejenige Kritik am Bundesverfassungs-Richters Herrn Voßkuhle, über die nun öffentlich gestritten wird. Ich möchte nur anmerken, dass die Art, wie die von Herrn Friedrich engagiert vorgetragene Schelte mit ansatzweisem Applaus belohnt wurde, bei mir einen sehr merkwürdigen Eindruck hinterlässt.

Im DLF-Bericht wird schließlich noch der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Herr Maaßen zitiert, wie er einerseits die ständig und immer noch hohe Gefahr von Anschlägen beschwört und zum anderen eine aus meiner Sicht seltsam ausgerichtete Selbstkritik zur Rolle des Verfassungsschutzes im Zusammenhang mit dem NSU-Skandal (bzw. -Skandalen!) äußert. Man habe so z.B. mit Sachverhalten zu tun gehabt, die in dieser Form  „einfach noch nicht aufgetreten waren.“

o_O

Ich möchte nur auf die ersten beiden Punkte des Berichts zu den Stellungnahmen von Herrn Friedrich Bezug nehmen.

 

Die Verunglimpfung der Demonstrationsfreiheit

Mag es auch Demonstrationen mit Gewalt (auf welchen Seiten auch immer!) geben – Gewalt ist kein Mittel der Auseinandersetzung.

Wenn aber Herr Friedrich wie im DLF-Beitrag nachhörbar den Eindruck erweckt, als seien Demonstrationen mehr oder weniger grundsätzlich mit Prügeleien oder Gewalttaten verbunden, dann beschädigt er damit wertvolle Errungenschaften unserer Gesellschaft, nämlich Meinungs- und Versammlungsfreiheit.

Polizist_Pepperball_DresdenDie letztjährigen Februar-Demonstrationen in Dresden waren zuallermeist von friedlichen und engagierten Bürgern getragen, die sich gegen die Verherrlichung des Nazi-Regimes gewehrt haben. Vielmehr sogar war es dort die staatliche Gewalt in Form der Polizeiführung, die zumindest 2011 die Versammlungsfreiheit in einem Maße beschnitten haben, wie es einer freien Gesellschaft unwürdig ist.

Die (nicht nur dort!) praktizierte völlig unverhältnismäßige Durchführung von Funkzellenabfragen und die daraus erfolgte Massendatenspeicherung und deren Nutzung zu illegitimen Zwecken hat das Landgericht Dresden erst vor wenigen Tagen in einem konkreten Fall als rechtswidrig verurteilt.

Und nun erweckt der Bundesinnenminister vor einer elitären Riege eines Verfassungsschutz-Symposiums halböffentlich den Eindruck, als sei das alles nichts anderes als die Zusammenkunft aufeinander „einprügelnder und mit gnadenloser Gewalt“ vorgehender Rowdies?

 

Schallplatte mit Sprung: Unehrliche „Debatte“ zur Videoüberwachung

Vorweg: Zweifellos gibt es seitens der Überwachungsbefürworter und seitens der Gegner solcher Maßnahmen eine Reihe von verallgemeinernden Vorwürfen und unrichtigen Behauptungen.

Nichstdestotrotz: Mit der ständigen Wiederholung der unvernünftigen Forderung zur Ausweitung von Videoüberwachungsmaßnahmen versucht Herr Friedrich, dieses Verlangen im gesellschaftlichen Gedächtnis einzuschleifen. Keine neue Taktik und Herr Maaßen tut sein eigenes dazu, wenn er die diffusen allgemeinen Ängste aufrechtzuerhalten versucht, indem er die „stetig hohe Gefahr von terroristischen Anschlägen“ betont.

Herr Friedrich versucht den Eindruck einer sachlichen Auseinandersetzung zu erwecken, wenn er sich selber die oben zitierte Frage stellt, wann jemals ein Anschlag mittels Videoüberwachung verhindert worden sei. Eine Frage, die er (sich) zugleich selber beantwortet. In der Tat führt er damit aber eine nur scheinbar argumentationsbetonte Debatte, denn zum einen ist die genannte Frage keine, die von ernsthaften Kritikern in dieser Form gestellt werden würde und zum anderen beinhaltet die Argumentation die Behauptung, als würde ein nachweisbarer Erfolg in einem Einzelfall die vom Innenminister ausdrücklich geforderte Ausweitung von Videoüberwachung im öffentlichen Raum rechtfertigen. Schwerwiegende Grundrechtseingriffe derart zu begründen ist kein besonders guter Stil.

Im Dezember 2012 nutzte Herr Friedrich den Hype des angeblichen Versuchs eines Bombenanschlags am Bonner Hauptbahnhof dazu, um in die gleiche Kerbe wie auch nun nach Boston zu schlagen. In einer Pressekonferenz ließ er stolz markant wirkende Zahlen verkünden, die die Nützlichkeit der Videoüberwachung beweisen sollten. Auf Nachfrage musste das Innenministerium später zugestehen, dass man diese Zahlen gar nicht belegen könne. Alles nur erstunken und erlogen? Was bleibt nach so einer Antwort anders zu denken übrig?

Die Bundesregierung musste in diesem Jahr zu zwei Kleinen Anfragen Stellung zu Fragen rund um Videoüberwachung beziehen. (Kleine Anfrage von den „Grünen“: DS 17/12318 vom 11.2.2013 und eine Kleine Anfrage von den „Linken“: DS 17/13071 vom 16.4.2013).

In der letzteren antwortet die Bundesregierung auf die Nachfrage zur Herkunft der Zahlen von der Dezember-Pressekonferenz damit, dass seit 2011 eine statistische Erfassung bei der Bundespolizei gäbe, dass man aber keine genaueren Informationen zu veröffentlichen gedenke. Eine Statistik erst seit 2011? Und nur bei der Bundespolizei? Und dann noch nicht einmal mit Offenlegung des Zustandekommens der Zahlen?

Damit macht sich sich die Bundesregierung unglaubwürdig, wenn nicht lächerlich.

Aber noch weiter aus den Antworten zur Kleinen Anfrage:

Weder ist die Bundesregierung dazu bereit, den Missbrauch von Videoüberwachung zu überprüfen oder zu sanktionieren, noch meint sie in der Lage zu sein, Auskunft darüber geben zu können, was die staatliche Videoüberwachung dem Bund pro Jahr kostet und wie sich diese Zahlen entwickelt haben. Genau diese Antworten wollte Sie im Rahmen einer IFG-Anfrage geben … dafür aber 90 Euro abverlangen. Wie soll man diese Zwiespältigkeit verstehen?

Und dann, zu den Fragen 16 und 17 der Kleinen Anfrage der „Linken“, sagt es die Bundesregierung klipp und klar:

Nein – es liegen weder irgendwelche Zahlen vor, wie oft Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden auf Bilder von Videoüberwachungsmaßnahmen zugegriffen haben und man hat auch keinerlei Kenntnis darüber, ob und in welchem Umfang Videoüberwachung zur Strafverfolgung beigetragen hat!

Deutlicher kann man es wohl nicht zu lesen bekommen:

Die Videoüberwachung durch staatliche Behörden ist unverhältnismäßig, die Forderungen nach mehr Videoüberwachung sind populistisch und spielen mit der Angst der Bevölkerung, ein Spiel mit der gefühlten, der Schein-Sicherheit.

 

Der Blick nach vorne

Heute wurde ein Diskussionspapier einer „Nationalen Anti-Terror-Strategie (NATS)“ vom Januar 2013 öffentlich, welches beim Lesen befürchten lässt, als ließen sich Bundesregierung und Funktionäre von Geheimdiensten und Polizeien von ihrem Weg zum Ausbau von Überwachungsmaßnahmen abbringen.

Aus Platzgründen gehe ich auf dieses Dokument nicht weiter ein, möchte aber – völlig unkommentiert – einige Punkte aus der Zusammenfassung zur Auflistung des „sicherheitspolitischen Mehrwerts einer NATS“ zitieren. Alles weitere sei dem Leser bzw. der Leserin überlassen:

Zusammenfassung – Sicherheitspolitischer Mehrwert einer NATS:

  • (…)
  • Eine NATS ist Schrittmacher für die institutionalisierte und vernetzte Zusammenarbeit von Polizei und Nachrichtendiensten und stärkt damit die Sicherheitsarchitektur insgesamt (Gemeinsames Terrorismus- und Extremismusabwehrzentrum von Polizei und Nachrichtendiensten).
  • Eine NATS dient dem Schulterschluss zwischen Staat und Zivilgesellschaft im Bereich der Extremismus- und Terrorismusprävention.
  • Eine NATS erfüllt eine wichtige kommunikative Funktion für die Sicherheitsbehörden und stärkt damit ihre Legitimation im freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat insgesamt.
  • Eine NATS ist Schrittmacher für eine (noch ausstehende) integrierte sicherheitspolitische Gesamtstrategie Deutschlands.

 

Bilder: „Offizielle Menschenkette zum Gedenken an die Zerstörung Dresdens und zum Protest gegen den NPD-„Trauermarsch“ zum 13. Februar 2010“, von André Schulze, CC-BY und „Polizist mit Pepperball–Gewehr, Bambusstock und Dienstwaffe (bei einer Anti-Nazi-Demonstration/-Blockade auf der Bergstraße in Dresden 2011)“ von le_chuck, CC-BY

Dieser Beitrag gibt die persönliche Meinung von Micha wieder und ist kein offizielles Statement des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung.