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In der Vergangenheit – auch in der jüngeren – sind wir vom AK Vorrat gelegentlich mit dem Vorwurf konfrontiert worden, wir würden selbst einen Auftritt bei facebook betreiben, was uns als Datenschutzorganisation unglaubwürdig machen würde.

Letzteres findet sehr wohl meine Zustimmung.

Tatsache ist aber, dass der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung keinen eigenen Auftritt bei facebook betreibt. Niemals betrieben hat. Und auch niemals betreiben wird.

Es gab in der Vergangenheit – und gibt vielleicht immer noch – einige facebook-Auftritte, die von einigen unserer Mitstreiter angelegt wurden, und Bildmaterial und Aussagen von uns und aus unserem Umfeld aufweisen.

Meiner persönlichen Beobachtung nach handelt es sich bei diesen Auftritten überwiegend um ‚Karteileichen‘, also um alte Auftritte, die darüber hinaus noch von Personen angelegt wurden, die schon seit längerer Zeit nicht mehr im AK Vorrat selbst aktiv in Erscheinung getreten sind.

Wir könnten – wenn überhaupt – nur sehr eingeschränkt gegen diese Auftritte vorgehen. Der beste Weg ist, darauf hinzuweisen, dass das nicht von uns kommt, und wir als AK Vorrat für diese Auftritte nicht verantwortlich sind.

Nach Presseberichten haben die Generalstaatsanwälte von Bund und Ländern bei ihrem jüngsten Treffen in Görlitz unisono feststellen müssen, dass die Strafverfolgungsbehörden mit einem eklatanten Notstand zu kämpfen haben. Die kriminaltechnischen Institute der jeweiligen Landeskriminalämter sind hoffnungslos überlastet, und können die Datenmengen, die als Beweismaterial anfallen, nicht bewältigen. Das führt dazu, dass sich Ermittlungsverfahren so sehr verzögern, dass sie nicht fristgerecht abgeschlossen werden können und eingestellt werden müssen.

So weit, so schlecht. Es ist klar, dass diese Umstände eine erhebliche Bedrohung sowohl für die Rechtsstaatlichkeit im Lande, als auch für die Sicherheit der Bevölkerung darstellen, weil man eigentlich gefasste Täter wieder laufen lassen muss.

Interessant ist dies für die Diskussion um Überwachung gleich in doppelter Hinsicht. Zum einen würde ein weiterer Ausbau von Überwachungswerkzeugen, wie die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung, die Datenberge noch weiter anwachsen lassen und das Problem verschärfen. Zum anderen kostet Massenüberwachung Geld. Viel Geld. Geld, dass dann an anderer Stelle fehlt. Nach Angaben der Gewerkschaft der Polizei sind seit 1997 bundesweit etwa 17.000 Stellen für Polizeibeamte gestrichen worden. Dies dürfe fraglos einen erheblichen Anteil der Ursachen für die desolate Lage bei den kriminaltechnischen Instituten ausmachen.

Politisch ist dies besonders prekär, weil die Innenminister, die für den Stellenabbau und den folgenden Personal- und Ermittlungsnotstand die Verantwortung tragen, zu denen gehören, die immer wieder am lautesten nach noch mehr Daten aus noch mehr Massenüberwachung rufen.

Wir vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung haben von Anfang an unsere Forderung des Verzichts auf Massenüberwachung mit der Empfehlung verbunden, mehr Geld für Ausrüstung, Ausbildung und Personalstärke der Polizeien zur Verfügung zu stellen. Leider hat sich die Politik, und hier v.a. die Innenminister und die Parteien der Vorratsdatenspeicherung, anders entschieden. Das verheerende Ergebnis ist nun beim Treffen der Generalstaatsanwälte zu Tage getreten.

Wir fordern alle Beteiligten, vor allem aber die Verantwortlichen in den Ministerien, erneut auf, jetzt endlich vom Irrweg der Überwachung abzulassen, die Datenmengen durch Abschaffung bestehender ungeeigneter Sammelwerkzeuge zu verkleinern, und das frei werdende Geld dort einzusetzen, wo es Sicherheit nicht zerstört, sondern erzeugt.

Dieser Beitrag gibt die persönliche Meinung des Autors Kai-Uwe Steffens wieder und ist kein offizielles Statement des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung.

Unter dem Motto „Deine Daten bei Geheimdiensten“ veranstaltet die Humanistische Union (HU) im Rahmen der Kampagne „ausgeschnüffelt“ eine Blogparade. Dies ist unser Beitrag.

Meistens, wenn in den Nachrichten über die furchtbaren Zustände in mehr oder weniger weit entfernten Unrechtsstaaten berichtet wird, stellt sich bei mir spontan erst einmal ein Gefühl von Mitleid mit den darunter leidenden Menschen ein, mit der Gewissheit im Hintergrund, dass wir hier in Deutschland und Europa solche Dinge nicht zu fürchten brauchen. Weil wir ja in funktionierenden Rechtsstaaten leben, in denen die Kontrollmechanismen ihre Wirkung entfalten, und sich alle wichtigen Instanzen an die Vorgaben der freiheitlich-demokratischen Grundordnungen halten.

Und dann gibt es Nachrichten, die den aufmerksamen Zuschauer aus diesem Traum herausreißen, und auf den harten, kalten Boden der Realität zurückholen. Besonders geeignet dazu sind in jüngerer Zeit die Berichte zum Umgang von Regierung und Staatsanwaltschaft mit der NSA/GCHQ-Affäre. Dass hier nicht die erwähnte Grundordnung unseres Staates oberste Maxime ist, sondern von den Protagonisten andere Argumente für wichtiger gehalten werden, ist inzwischen eine ebenso weit verbreitete wie traurige Erkenntnis. Die an Strafvereitelung grenzende Untätigkeit jener Personen, deren Aufgabe es ist, uns vor diesen Angriffen der Geheimdienste auf unser Grundrecht auf Privatheit zu schützen, ist aber nicht nur in der Sache an sich gefährlich. Der Schaden, den Merkel-Regierung und Bundesanwaltschaft da anrichten, ist ungleich größer und tiefgreifender.

Eine der Grundlagen von freiheitlichen parlamentarischen Demokratien ist ein Gesellschaftsvertrag. Dieser Vertrag besagt, dass die zur Wahrung der schutzwürdigen Werte erforderlichen Maßnahmen nicht vom Einzelnen selbst oder von unorganisierten Gruppen getroffen werden, sondern direkt oder indirekt gewählte Instanzen mit diesen Aufgaben betraut werden. Diese Instanzen erhalten zur Erfüllung ihrer Aufgaben weitreichende Handlungsvollmachten und Verfügungsmacht über ausführende, rechtsprechende und gesetzgebende Verfahren und Werkzeuge. Der Vertrag kann aber nur dann wie gewünscht funktionieren, wenn die Machtinstanzen sich den Grundwerten der Gesellschaft verpflichten und all ihr Handeln diesen Werten unterwerfen. Tun sie dies nicht, entzieht man dem Vertrag und damit der Funktionstüchtigkeit des Staates insgesamt die Grundlage.

Dies hat entscheidende Auswirkungen auf das Verhältnis des Einzelnen zum Staat. Warum, so kann man sich fragen, soll ich noch eine korrekte, ehrliche Steuererklärung abgeben, wenn der mit diesen Steuern finanzierte Staatsapparat seinen Teil der Abmachung, also meine Rechte zu schützen, nicht einhält? Warum soll ich mich an Regeln eines Staates halten, der seine eigenen Regeln nicht befolgt? Wie soll der Einzelne auf dem Boden des Staates seine Wurzeln und damit Halt und Sicherheit finden, wenn dieser Boden von der Staatsführung vergiftet wird? Werden gerade junge Menschen sich mit einem Staat zu identifizieren lernen und dem Gesellschaftsvertrag beitreten, wenn dessen Führung diesen Vertrag verletzt?

Auf diese und viele ähnliche Fragen wird es keine eindeutigen, allseits akzeptierten Antworten geben. Klar ist aber, dass mit jedem Vorgang, bei dem sich die Machtinstanzen des Staates über die Vorgaben der freiheitlich-demokratischen Grundordnung hinwegsetzen, die Entfernung zwischen Mensch und Staatsführung, und damit die Entfremdung des Einzelnen von seiner rechtsstaatlichen Heimat zunimmt.

In kaum einem anderen Politikfeld häufen sich solche Vorgänge so sehr wie im Bereich der Sicherheitspolitik. Die Vielzahl an Überwachungsgesetzen, die in den letzten Jahren erst von den Verfassungsgerichten auf ein halbwegs erträgliches Maß zurechtgestutzt oder gleich ganz verworfen werden mussten, zeugt von einer Besorgnis erregenden Gleichgültigkeit gegenüber Grundrechten und Missachtung der Sorgfaltspflicht bei Regierungen und Parlamentsmehrheiten. Und selbst nach solchen höchstrichterlichen Entscheidungen setzt bei den Protagonisten meist kein Lernprozess ein: in Gerichtsverfahren zu einem bestimmten Gesetz getroffene Grundsatzentscheidungen werden bei ähnlichen Gesetzgebungen sehenden Auges missachtet. Beispielsweise zeigen sich EU-Kommission und Regierungen bei ihren Bemühungen um eine europäische Fluggastdatenspeicherung vom Verbot genereller anlassloser Überwachung im jüngsten Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Vorratsdatenspeicherung völlig unbeeindruckt. Hier ist die Absicht erkennbar, sich um die Vorgaben der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, zu denen höchstrichterliche Urteile gehören, herumzuwinden. Der Gesellschaftsvertrag funktioniert nicht mehr. Ähnliches gilt für die Geheimdienstaffäre, die mit den Veröffentlichungen durch Edward Snowden ins Rollen gebracht wurde. Es steht völlig außer Frage, dass die umfangreichen Datensammlungen durch NSA und GCHQ mit den hier geltenden rechtsstaatlichen Prinzipen von Erforderlichkeit, Zweckmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit unvereinbar sind. Vor unser aller Augen werden in großem Umfang höchste Rechtsgüter verletzt. Die bereits angesprochene Untätigkeit der Staatsführung bedeutet nichts weniger, als dass diese ihren Teil der Abmachungen nicht einhält und den Gesellschaftsvertrag verletzt.

Es gibt zweifellos weitere Politikfelder, auf denen die Frage nach der Verletzung des Vertrags zwar nicht so eindeutig zu beantworten ist, aber dennoch diskutiert werden muss. Denn das grundlegende Problem, also die zunehmende Entfernung der Staatsführungen vom rechtsstaatlichen Fundament, ist dabei stets gleich. Die Gefahren für den friedlichen Zusammenhalt unserer Gesellschaften, wie sie aus den oben gestellten Fragen ersichtlich werden, werden mit jeder betroffenen Einzelperson größer. Weil aber das Problem der ausufernden Überwachung wie kein anderes die Erosion des Rechtsstaatsprinzips demonstriert, sind die in diesem Bereich aktiven Widerstandsorganisationen in der Verantwortung, sich nicht nur ihres eigentlichen Themas anzunehmen, sondern auch des Schutzes des Gesellschaftsvertrages selbst. Aufgabe des Widerstands ist also nicht nur, verfassungswidrige Überwachungsvorhaben zu Fall zu bringen, sondern auch, die Mandatsträger der Staatsführungen dazu zu bringen, sich den Maximen des Vertrages wieder zu verpflichten und entsprechend zu handeln. Es gilt, den Verantwortlichen die Risiken ihres Handelns und die möglichen Folgen klar vor Augen zu führen. Es gilt, Regierungen und Parlamente davon abzubringen, ausufernde Überwachungsgesetze überhaupt auszufertigen oder zu verabschieden. Es gilt, die Schonung des empfindlichen Bodens, in dem unsere rechtsstaatlichen Wurzeln Halt finden sollen, anzumahnen.

Das muss man sicherlich nicht bei jeder Diskussion über eine einzelne Videokamera en detail ausführen. Aber überall dort, wo die Widerstand leistenden Organisationen im Rahmen eines öffentlichen oder auch vertraulichen Diskurses zu Sicherheitsgesetzen und Überwachungsfragen Gehör finden, sollte dieser bedeutsame Aspekt mindestens begleitender Bestandteil der Arbeit sein. Von Fall zu Fall wird man nicht umhinkommen, ihn als wesentlichen, wenn nicht gar zentralen Pfeiler der eigenen Argumentation zu positionieren. Genannt seien hier beispielsweise die gegenwärtigen Diskurse zu den Geheimverhandlungen über die auch die Privatsphäre bedrohenden Freihandels- und Dienstleistungsabkommen TTIP und TISA. Den Verantwortlichen muss klar gemacht werden, dass diese Handlungsweise mit ihrem Mandat und dessen Grundlagen nicht vereinbar ist, und die ohnehin schon große Kluft zwischen den Vertragspartnern weiter vergrößert. Und eine sich vergrößernde Kluft hat die Eigenschaft, dass die sie überspannenden Brücken nach und nach einstürzen werden. Es liegt im gemeinsamen Interesse aller Beteiligten, es nicht so weit kommen zu lassen.

In diesem Sinne ist die Aufgabe der Widerstand leistenden Organisationen noch größer, als ohnehin schon durch die Sachthemen vorgegeben. Andererseits wäre ein nachhaltiger Erfolg bei der grundlegenden Vertragsproblematik so tiefgreifend und weitreichend, dass sich die Probleme mit den Sachthemen anschließend ohne oder mit sehr viel geringerem Aufwand lösen ließen. Diese Möglichkeit, so vage sie auch sein mag, macht es für die Organisationen lohnend, sich der genannten Verantwortung Seite an Seite zu stellen, und die Diskurse entsprechend zu erweitern.

Weitere Artikel der HU-Blogparade:
Blogbeitrag der Humanistischen Union: Deine Daten beim Inlandsgeheimdienst
Blogbeitrag von Digitalcourage: Überwachung macht uns krank im Kopf
Blogbeitrag von campact: Snowden hält uns den Spiegel vor
Blogbeitrag der FSFE: Schutz vor Überwachung durch Verschlüsselung mit Freier Software
Blogbeitrag der Digitalen Gesellschaft: Black Box BND: Was der NSA-Untersuchungsausschuss ans Licht bringt
Blogbeitrag von freiheitsfoo: Deine politische Gesinnung bei Geheimdiensten – Demonstrations-Daten und das Trennungsgebot

Dieser Beitrag gibt die persönliche Meinung des Autors Kai-Uwe Steffens wieder und ist kein offizielles Statement des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung.

Nachdem unsere Wahlprüfsteinaktion zur Bundestagswahl 2013 auf rege Resonanz gestoßen war, gab es keine Zweifel daran, dass wir das für die Wahlen zum Europaparlament 2014 wiederholen würden. Also haben wir mit Bedacht eine Reihe von Fragen aus dem Bereich Datenschutz erstellt, mit denen wir den Parteien auf den Zahn fühlen wollten. Als problematisch erwies sich dabei, dass unser wichtigstes Thema über Monate hinweg in der Schwebe hing. Das lange ausstehende Urteil des EuGH zur EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung wollten wir aber unbedingt abwarten, um an dieser zentralen Stelle sinnvoll Fragen stellen zu können. Dadurch, dass das Urteil dann erst Anfang April veröffentlicht wurde, wurde die Zeit für die Parteien, die Antworten zu erarbeiten, sehr viel knapper als üblich. Und leider hat das dann auch dazu geführt, dass es bei den Unionsparteien nicht gereicht hat. Ich bitte ausdrücklich darum, da keine falschen Dinge hineinzuinterpretieren – das Antwortverhalten der Unionsparteien war in der Vergangenheit immer einwandfrei. Während eines längeren Telefonats mit der CDU-Parteizentrale hat man mir glaubhaft versichert, dass es am späten Zeitpunkt unserer Anfrage, an der sachlichen Tiefe unserer Fragen, und am größer als erwarteten Gesamtaufkommen an vergleichbaren Anfragen gelegen hat, dass die Unionsparteien keine Antworten eingesendet haben.
In ähnlichem Sinne ist die Kürze der Antworten der Linkspartei zu verstehen: durch einen Fehler unsererseits sind unsere Fragen dort erst später eingegangen, so dass zum Beantworten noch weniger Zeit war.

Angesichts dieser Umstände macht eine vergleichbare tabellarische Aufstellung der Antworten, wie wir sie zur Bundestagswahl veröffentlicht hatten, keinen Sinn. Wir veröffentlichen aber, wie wir es den Parteien zugesagt hatten, deren eingegangene Antworten im Volltext:

Unsere Anfrage
Antworten von Bündnis90 / die Grünen
Antworten der Partei Die Linke
Antworten der FDP
Antworten der Piratenpartei
Antworten der SPD

Es wurden noch weitere Parteien befragt, die sich aber trotz Rückfragen nicht zu einer Reaktion durchringen konnten.

Wir wollen mit diesen Informationen ausdrücklich keine Wahlempfehlung abgeben, sondern den an diesen Themen interessierten Wählerinnen und Wählern einige Entscheidungshilfen anbieten, und ihnen das Durchstöbern der Wahlprogramme nach entsprechenden Antworten ersparen. Die eigene Wahlentscheidung sollte nach reiflicher Überlegung, und ausdrücklich auch unter Berücksichtigung anderer Themen erfolgen.

Die eine Wahlempfehlung, die wir abgeben, ist, überhaupt zur Wahl zu gehen und die Stimme abzugeben. Diese Wahl ist zu wichtig, um nicht daran teilzunehmen.

In einem bemerkenswerten Beitrag für die FAZ von heute hält der Autor Jasper von Altenbockum den Kritikern der Vorratsdatenspeicherung, und dabei ganz konkret uns vom Arbeitskreis, systematische Desinformation beim Umgang mit Statistiken vor. Im Einzelnen geht es um unsere Interpretationen der Ergebnisse von Untersuchungen des Max-Planck-Instituts und des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags. So weit so gut. Einem solchen Diskurs kann und sollte man sich durchaus stellen, wenn er denn seriös begonnen wird.

Problematisch wird es, wenn so ein Anstoß zu einem Diskurs auf einem Denkfehler beruht. Unsere Position war und ist, dass diese Statistiken nicht als Beweis für die Wirksamkeit der Vorratsdatenspeicherung taugen. Genau solche Beweise sind aber erforderlich, wenn man ein die Grundrechte schädigendes Gesetz fordert. Nicht der, der die Grundrechte schützen will, ist dabei in der Bringschuld, sondern der, der sie einschränken will. Und genau solche Statistiken, die die Wirksamkeit der Maßnahme beweisen, gibt es eben nicht.

Gleichermaßen ist es eine bewährte Übung in freiheitlich-demokratischen Staaten, Gesetze nicht wegen einzelner Vorfälle auf den Weg zu bringen. Der Bedarf für ein Gesetz sollte sich immer aus strukturellen Unzulänglichkeiten des Ist-Zustands ergeben. Wer nur mit ‚dort konnte dies nicht aufgeklärt werden‘ argumentiert, begibt sich auf nicht tragfähiges Eis. Zumal die meisten Vorfälle, die von den Befürwortern der Vorratsdatenspeicherung angeführt wurden, bei näherer Betrachtung gar keine Notwendigkeit der Überwachung im Einzelfall implizieren. Denn auch hier gilt, dass die Last der Beweisführung bei den Befürwortern liegt. Und dazu genügt es nicht zu zeigen, dass im konkreten Fall das Fehlen von Vorratsdaten zum Scheitern der Ermittlungen beigetragen hat. Zwingend nötig, also gemäß den rechtsstaatlichen Prinzipien von Zweckdienlichkeit und Erforderlichkeit, ist der Beweis, dass nur mit Vorratsdaten eine erfolgreiche Strafverfolgung möglich gewesen wäre, und keine anderen, die Grundrechte schonenden Verfahren zum Ermittlungserfolg hätten führen können. Und dieser Beweisführungspflicht kommen die Befürworter in all den Fällen nicht nach.

Genau diesem Denkfehler, diesem strukturellen Defizit in der Argumentation der Überwachungsfreunde, verfällt dann auch der Autor in seinem heutigen Beitrag. Besonders deutlich wird dies im vorletzten Absatz:

Konsumenten von Kinderpornographie lässt sich mangels gespeicherter Daten meist nur dann etwas nachweisen, wenn sie im Internet jeweils in Echtzeit verfolgt und auf frischer Tat ‚erwischt‘ werden. Der monströse Aufwand, der so getrieben werden müsste, um das Verbot von Kinderpornographie (und mithin Kindesmisshandlung) durchzusetzen, überfordert jede Strafverfolgungsbehörde.

Hier wird die Forderung nach einem zweifelsfrei grundrechtsschädigenden Gesetz mit dem Argument untermauert, mögliche andere Lösungen – das ‚quick-freeze‘-Verfahren sowie die Verbesserung von Ausbildung, Ausrüstung und Personalstärke der Polizei seien genannt – wären zu aufwendig. Dieses Argumentefundament ist aber in einem Rechtsstaat, der diesen Titel verdient, nicht tragfähig. Denn eine Beschädigung von fundamentalen Rechten, die aus gutem Grund das Prädikat ‚unveräußerlich‘ tragen, kann unmöglich dadurch gerechtfertigt werden, dass Alternativen zu teuer seien. Das ist in einem Rechtsstaat mit freiheitlich-demokratischer Grundordnung, der zudem noch zu den wohlhabendsten Ländern der Welt gehört, nicht denkbar. Wer das dennoch fordert, muss sich den Vorwurf gefallen lassen, die Grundrechte der Menschen verkaufen zu wollen. Für Geld. So jemand ist gut beraten, seine Bezugskoordinaten zu den höchsten Rechtsgütern, die uns die Geschichte gelehrt und unsere Gegenwart zu bieten hat, neu einzueichen. Und nicht denen, die diese Rechtsgüter schützen wollen, letztendlich vorzuwerfen, dass sie das nicht nötig haben.

Dieser Beitrag gibt die persönliche Meinung des Autors Kai-Uwe Steffens wieder und ist kein offizielles Statement des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung.