Morgen verhandelt der Europäische Gerichtshof in Luxemburg über die Gültigkeit und Verhältnismäßigkeit der EU-Richtlinie zur verdachtslosen Vorratsspeicherung sämtlicher Verbindungs- und Standortdaten.
Die Bedeutung der Entscheidung des Gerichtshofs könnte größer kaum sein: Die unterschiedslose Vorratsspeicherung von Informationen über jedes Telefonat, jede SMS, jede E-Mail und jede Internetverbindung der gesamten Bevölkerung stellt alle anderen deutschen Überwachungsmaßnahmen in den Schatten. Eine Vorratsdatenspeicherung zeichnet dauerhaft das alltägliche Kommunikations-, Bewegungs- und Internetnutzungsverhalten aller 80 Mio. Menschen in Deutschland auf, durchschnittlich alle vier Minuten werden Informationen über jede/n von uns festgehalten. Es handelte sich vermutlich um die größte deutsche Informationssammlung überhaupt.
Von der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs hängt ab, ob der Staat potenziell unser gesamtes Leben und menschliches Verhalten „auf Vorrat“ aufzeichnen (lassen) darf oder ob unschuldige Menschen auch in einer Informationsgesellschaft einen Anspruch auf nicht rückverfolgbare, unmittelbare Kommunikation und Interaktion haben werden. Die Entscheidung des Gerichtshofs wird mittelbar auch Auswirkungen darauf haben, ob die jetzt bekannt gewordenen flächendeckenden Geheimdienst-Abzapfprogramme Großbritanniens („Tempora“) und Frankreichs fortgesetzt werden dürfen oder ob sie wegen Verstoßes gegen die europäischen Grundrechte eingestellt werden müssen.
Wichtige Informationen zu dem Prozess
Ort und Zeit der Verhandlung:
http://akvorrat.de/s/EuGH-Termin
Diese Personen und Staaten werden vor dem Europäischen Gerichtshof sprechen:
http://blog.vorratsdatenspeicherung.de/?p=1122
Die verhandelten Fragen des obersten irischen Gerichtshofs und die Begründung dazu (Auszug: „Es ist klar, dass Überwachungsmaßnahmen gerechtfertigt sein müssen und in der Regel gezielt erfolgen sollten“):
http://akvorrat.de/s/HighCourt-Fragen
http://www.bailii.org/ie/cases/IEHC/2010/H221.html
Die verhandelten Fragen des österreichischen Verfassungsgerichtshofs und die Begründung dazu (Auszug: „Nicht zuletzt auch im Hinblick auf Zweifel an der Eignung zur Zielerreichung erscheint der damit verbundene Eingriff unverhältnismäßig.“):
http://akvorrat.de/s/VerfGH-Vorlage
Die Fragen des Europäischen Gerichtshofs, zu denen die Beteiligten am Dienstag Stellung nehmen sollen:
http://akvorrat.de/s/EuGH-Fragen
Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung: Dossier mit Hintergrundinformationen und Fakten zur Vorratsdatenspeicherung
http://akvorrat.de/s/Hintergrundinfos
Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung: Handreichung zum Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen Nichtumsetzung der Vorratsdatenspeicherung
http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/handreichung.pdf
Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung: Häufige Argumente der Befürworter einer Vorratsdatenspeicherung widerlegt
http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/83/87/lang,de/
Meinungsumfragen:
http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/77/85/lang,de/#Umfrage
Protestaktionen des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung:
http://akvorrat.de/s/Aktionen
Fotos von Protestaktionen zur freien Verwendung:
http://akvorrat.de/s/CC-Fotos
http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Aktuelle_Fotos
Appell von über 100 Organisationen aus 23 europäischen Ländern zur Aufhebung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung
http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/363/158/lang,de/
Wenn Sie Fragen zu dem Verfahren haben oder Interviewpartner suchen, wenden Sie sich einfach an die Presse-Ansprechpartner des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung:
http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/235/141/lang,de/
Dieser Beitrag gibt die persönliche Meinung des Autors Patrick Breyer wieder und ist kein offizielles Statement des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung.