Ein Kommentar von Patrick Breyer:
+++ EU-Beamter bedauert Nichtigerklärung des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung durch das Bundesverfassungsgericht +++ Änderungsvorschlag der EU-Kommission kommt verspätet und beharrt auf verdachtsloser Vorratsspeicherung aller Verbindungsdaten +++ Innenexperte der Grünen für Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland +++
Das Wortprotokoll der nicht-öffentlichen Anhörung des Innenausschusses des Bundestags zur Vorratsdatenspeicherung am 02.05.2012 ist mir zugespielt worden.
Dr. Reinhard Priebe, Direktor für Innere Sicherheit in der Generaldirektion Inneres der EU-Kommission, war eingeladen, über das EU-Vertragsverletzungsverfahren zur Vorratsdatenspeicherung zu informieren (siehe auchBundesregierung informiert über Vertragsverletzungsverfahren). Priebe bedauerte die Nichtigerklärung des verfassungswidrigen Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung durch das Bundesverfassungsgericht. Das Gericht habe Deutschland „in den Zustand der Vertragsverletzung … versetzt“. Deutschland verstoße gegen geltendes Recht. Nach Meinung des AK Vorrat ist das Gegenteil der Fall: Eine Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung würde gegen geltendes Recht verstoßen (siehe unsere Handreichung). Deshalb ist Deutschland eine Umsetzung untersagt.
Priebe bekräftigte: „Zwangsgelder … laufen erst ab dem Zeitpunkt, wenn der Gerichtshof entschieden hat.“ Bis zur Entscheidung des EU-Gerichtshofs über die Klage der EU-Kommission drohen also keine Zwangsgelder. Und auch im Fall einer Verurteilung wäre keine Nachzahlung für die Vergangenheit zu leisten, sondern nur ein Tagesbetrag. Jan Korte von der LINKEN erklärte, die vom Bundesverfassungsgericht gekippte Einführung der Vorratsdatenspeicherung habe die deutsche Wirtschaft „das Zehnfache“ der denkbaren Zwangsgelder gekostet. Es ist dementsprechend auch ökonomisch sinnvoller, eine Verurteilung zu riskieren. Auch Herr Dr. Priebe relativierte die Höhe des Zwangsgelds im Vergleich zu dem, was Deutschland ohnehin an die EU zahlt: „Wir haben nichts dagegen, wenn die Nettozahlerposition Deutschlands durch ein Zwangsgeld noch leicht erhöht wird.“
Jimmy Schulz (FDP) erklärte, man solle „abwarten, was der EuGH zu der Sache sagt“. Der irische High Court hat angekündigt, eine Entscheidung des EU-Gerichtshofs darüber einzuholen, ob die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung überhaupt mit unseren Grundrechten vereinbar und gültig ist. Priebe erklärte, die Kommission habe keine Zweifel an der Grundrechtskonformität. Ähnlich siegesgewiss war die EU-Kommission im Fall Schecke gewesen, bevor der Europäische Gerichtshof eine EU-Verordnung wegen Verstoßes gegen das Grundrecht auf Datenschutz für nichtig erklärte.
Was den angekündigten Änderungsvorschlag der EU-Kommission angeht, dämpfte Priebe die Erwartungen: Es sei nicht sicher, ob – wie ursprünglich angekündigt – bereits im Sommer ein Änderungsvorschlag vorgelegt werde. FDP-Abgeordnete kritisierten, dass die EU-Kommission Deutschland wegen Umsetzungsverzugs verklage, selbst aber mit dem angekündigten Änderungsvorschlag in Verzug sei. Priebe rechtfertigte dies mit dem Argument, ohne Vorratsdatenspeicherung genössen die deutschen Telekommunikationsunternehmen einen Wettbewerbsvorteil im Vergleich zu den übrigen EU-Unternehmen. Kein Wort dazu, dass sich diese Wettbewerbsverzerrung bereits durch eine Kostenerstattung beseitigen ließe, ohne dass EU-weit zur Totaldatenspeicherung gezwungen werden müsste.
Auch inhaltlich machte Priebe die Haltung seiner Kommissarin Malmström klar: „Es ist nicht zu erwarten, dass die Kommission einen Vorschlag macht, die Richtlinie aufzuheben. Dieser Vorschlag würde keine Mehrheit im Rat finden“. Auch eine anlassbezogene Speicherung („Quick Freeze“) werde der neue Vorschlag nicht zulassen. Denn diese hätte im Fall der Morde in Norwegen und Toulouse nicht weiter geführt. In Wahrheit trat das norwegische Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung erst lange nach den Massakern in Kraft (im April 2012) und wurde der französische Täter nicht aufgrund von Vorratsdaten festgenommen. Dies wusste oder sagte im Innenausschuss leider niemand.
Immerhin gab der EU-Direktor zu: „Es gibt keine Statistiken, wie viel mehr Verbrechen begangen worden sind, weil es keine Vorratsdatenspeicherung gibt, oder wie viel mehr nicht verfolgt werden konnten.“ Das ist nicht die ganze Wahrheit: Nach Zahlen des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags gibt es EU-weit keinen einzigen Staat, in dem die Einführung eines Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung die Zahl der aufgeklärten Straftaten erkennbar erhöht hätte.
Priebe verharmloste die Tragweite einer Totalprotokollierung unserer Kontakte und Bewegungen: „Wenn Sie das vergleichen wollen, es ist so ähnlich wie Autokennzeichen.“ Zum Unsinn dieses Vergleichs siehe unsere FAQ.
Laut Priebe fordern Großbritannien und Frankreich gar eine Ausweitung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. Der britische Premier will auch die Nutzung sozialer Netzwerke erfassen lassen (obwohl diese schon heute auf Vorrat speichern). Priebe kündigte an, die neue Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung werde „nicht mehr auf der Binnenmarktgrundlage allein“ vorgelegt werden. Offenbar will man sich künftig auch auf das Recht der EU zur Regelung der polizeilichen Zusammenarbeit stützen. Allerdings hat die Vorratsdatenspeicherung mit grenzüberschreitender Zusammenarbeit nichts zu tun, weil Vorratsdaten in über 99% der Fälle rein national genutzt werden.
Der SPD-Innenpolitiker Hartmann forderte eine Vorratsdatenspeicherung mit dem Argument, zurzeit stehe die Speicherdauer im Belieben der Telekommunikationsanbieter. Das ist falsch. Zurzeit müssen alle Anbieter betrieblich nicht erforderliche Daten mit Verbindungsende löschen. Weil sie das nicht tun, haben wir sie angezeigt und zu Klagen aufgerufen.
Herr Wiefelspütz (SPD) behauptete, der damalige Bundeskanzler Schröder (SPD) und der damalige Außenminister Fischer (Grüne) hätten die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung „mit betrieben“. Er fragte den EU-Beamten schon einmal, „was passiert, wenn eine nächste Bundesregierung einen Gesetzentwurf in dieser Richtung mit drei Monaten vorlegt und mit einem abgespeckten Datenkranz“.
Überraschend plädierte auch der innenpolitische Sprecher der Grünen Wolfgang Wieland für eine Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland. Er lehne die Vorratsdatenspeicherung zwar ab, aber „Europäisches Recht ist umzusetzen, da kann es keinen vernünftigen Zweifel geben. Wir sehen keine Umsetzung, das ist die Kritik.“ Keine Rede vom grundrechtlichen Umsetzungsverbot, der Möglichkeit einer Abweichungsgenehmigung oder vom anstehenden EuGH-Verfahren, das hoffentlich zu einer Nichtigerklärung der Richtlinie führen wird.
Ergänzung vom 11.06.2012:
Wolfgang Wieland schreibt heute in einer Stellungnahme, die Bundesregierung solle sich in Brüssel gegen die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung einsetzen. In diesem Fall wären Strafzahlungen wegen Nichtumsetzung anders zu beurteilen.
In der ursprünglichen Fassung dieses Beitrags hieß es, das Protokoll sei „uns“ zugespielt worden. Gegenüber der ursprünglichen Fassung des Beitrags sind zum Zweck der Klarstellung die Worte „Er lehne die Vorratsdatenspeicherung zwar ab, aber“ eingefügt worden.
Das Protokoll
Hier der volle Wortlaut des Protokolls der nicht-öffentlichen Sitzung vom 02.05.2012
Beitrag von Patrick – Der Beitrag gibt die persönliche Meinung des Autors wieder.
> „Überraschend plädierte auch der innenpolitische Sprecher der Grünen Wolfgang Wieland für eine Umsetzung der Vorratsdatenspe icherung in Deutschland“
Ach was? Der gleiche Wolfgang Wieland demonstrierte noch vor wenigen Monaten gegen die VDS!
Zitat:
„Wolfgang Wieland, Sprecher für Innere Sicherheit der Bundestagsfrakt ion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, sagte, es dürfe keine Vorratsdatenspe icherung geben.“
Quelle mit Wieland-Foto:
http://www.gruene.de/themen/netzpolitik/ueberwachung-stoppen.html
Die im Anfangsteil geschriebene Zusammenfassung bezüglich Grüner Position ist nicht nur missverständlic h, sondern auch falsch. Wolfang Wieland spricht sich in dem Protokoll eindeutig und absolut unmissverständl ic h gegen die Vorratsdatenspe icherung aus.
Die zitierte Kritik die er äußert ist, dass FDP und CU den Konflikt mit der EU aussitzen, statt konkret zu handeln und aktiv zu werden. Er wirft der Regierung Tatenlosigkeit vor und damit hat er verdammt noch mal recht!
@ Ben:
So klar wirkt das auf mich nicht. Ich verstehe Wieland so, dass er sich gegen die VDS aber für die Umsetzung der VDS-Richtlinie ausspricht.
@Föhnix:
„Damit sind wir nicht zufrieden und nicht einverstanden mit dieser Art des Aussitzens, die Sie hier an den Tag legen“ interpretiere ich eher so das er mit der unklaren Linie unzufrieden ist.
CDU sagt immer „brauchen wir unbedingt für die Sicherheit“, Bundesjustizmin isterin lässt sich als Jeanne d´Arc der Bürgerrechte feiern … der erste, lange Beitrag von ihm ist ja wohl eine rechte eindeutige Positionierung gegen VDS von dem her finde ich die anfängliche Zusammenfassung auch sehr missverständlic h … sorgt mal wieder für miese Stimmung wo nicht nötig.
ich lese: “ . Ich habe nie gesagt, dass wir uns als kleiner Partner gegen die SPD immer durchgesetzt hätten. So war es nicht, deswegen kennen wir die Probleme der FDP sehr genau. Nun kommt ein großes „Aber“. Europäisches Recht ist umzusetzen, da kann es keinen vernünftigen Zweifel geben. Wir sehen keine Umsetzung, das ist die Kritik. Was wir sehen, ist eine Bundesjustizmin isterin, die sich feiern lässt als Jeanne d´Arc der Bürgerrechte auf FDP-Parteitagen für die Aussage: Ich mache das nicht. Wir sehen eine CDU/CSU, die das offenbar auch sehr munter für wahlkampftaugli ch hält, zu sagen, wir wollen die Vorratsdatenspe icherung und wir sind die, die schon immer für den Schutz der Bürgerinnen und Bürger waren. Die geniale Arbeitsteilung, die nur dazu führt, dass die Bundesrepublik verklagt wird, die dazu führt, dass wir diesen Zustand haben, dass europäisches Recht nicht umgesetzt wird.“
Der Wieland sagt: Jimmy Schulz ist punkt-schluss-aus gegen die Vorratsdatenspe icherung und das hält er für genauso falsch wie die Haltung von Binninger, der schluss-punkt-aus sofort alles speichern will. Wieland will offensichtlich einen Kompromiss. Die ständige Referenz aufs BVerfG-Urteil heißt auch nichts als: Im Rahmen des GG bleiben, aber diesen voll ausreizen bei der VDS. Da bleibt mit Schulz, Höferlin und Piltz wirklich nur die FDP, die schon an der Richtung zweifelt.
Ich sehe eine Ähnlichkeit zu dem Zustand damals beim Zugangserschwer ungsgesetz (Internetsperre n).
Da gibt es ein Gesetz,eingetra gen im Bundesgesetzbla tt, und es wird nicht angewandt. Viele haben diesen Zustand damals als „haltlos“ bezeichnet.
Momentan gibt es eine (wenn auch in Überarbeitung befindliche ) EU-Richtlinie und einen vom BVG gesetzten Rahmen. Was es nicht gibt ist ein Gesetzesvorschl ag. Könnte man sagen: Genau so „haltlos“.
SLS setzt damit die EU unter Druck, die wiederum Gegendruck durch Strafzahlungen aufbauen möchte.
Im Großen und Ganzen ist das alles nur ein parteipolitisch es Geplänkel zwischen Grünen und FDP.
zitiere Föhnix:
@ Ben
Gut, vielleicht sollte man die Zusammenfassung wirklich ein wenig korrigieren. Trotzdem kann ich diese Haltung nicht nachvollziehen. Wenn etwas falsch ist, dann ist das für mich unabhängig von irgendwelchen idiotischen Richtlinien.
Es geht darum, dass schwarz-gelb, die die Richtlinie selbst durchgedrückt haben, bei der Umsetzung versagen! Das ist der Punkt – die können nicht nur inhaltlich, sondern auch handwerklich nichts. Eine GRÜNe Zustimmung zu VDS ist darin nicht enthalten, im Gegenteil, Wolfgang Wieland stellt klar, dass er VDS ablehnt!
Gastbeitrag von Wolfgang Wieland auf gruen-digital.de
Gemeinsam gegen verpflichtende Vorratsdatenspe icherung
http://gruen-digital.de/2012/06/gemeinsam-gegen-die-verpflichtende-vorratsdatenspe icherung/
Der eigentliche Skandal ist: Patrick Breyer, Chef der Piratenfraktion in Kiel, missbraucht besseren Wissens hier den AK Vorrat für Parteipolitik. Und der AK Vorrat lässt das auch noch zu.
Ich fordere Alvar & Co auf, sich unmissverständl ich von solch einem Vorgehen zu distanzieren! Unmöglich, was hier passiert!
Und die Piratenpartei beherrscht die Spielregeln der Etablierten mehr als gut, Glückwunsch dazu.
Wieland kritisiert schwarz-gelb für die Untätigkeit nicht, weil er die VDS will (das sagt er ausdrücklich), sondern, weil die bewusste Nichtumsetzung der VDS-Rili ein bewusster Bruch des EU-Rechts ist. Er hätte auch am liebsten, dass das BVerfG die VDS-Rili als mit dem GG unvereinbar erklärt hätte, hat es aber nicht. Deshalb ist Deutschland in der Pflicht, ein entsprechendes Umsetzungsgeset z zu verabschieden, auch wenn es weh tut. Wer gegen bestimmtes EU-Recht ist, muss auf europäischer Ebene dagegen kämpfen, aber es widerspricht dem Grundgedanken der EU, dass Mitgliedsstaate n sich einfach weigern, entsprechendes nationales Rechts zu schaffen.
Wieland hat eine europafreundlic he und rechtspositivit ische, aber keine überwachungslie bende Einstellung. Ich verstehe aber nicht, warum die Entscheidung EuGH nicht abgewartet werden soll…
@Föhnix:
Seine Ablehnung ist eindeutig. Zitat:
„Wir waren immer Gegner der Vorratsdatenspe icherung und haben in Karlsruhe mit geklagt und haben mit gewonnen mit der Bundesministeri n als Klägerin. “
Oder:
„Das BVerfG hat zur Vorratsdatenspe icherung nicht total nein gesagt. Das hätten wir gerne gehört, es hat es nicht getan.“
Was nun seine Kritik betrifft: Er kritisiert, dass die FDP nichts tut sondern das Problem aussitzt:
„Ich sage, auch als jemand, der die Vorratsdatenspe icherung nicht will, einfach so zu tun, als könne man das bis zum St. Nimmerleinstag aussitzen, so kontroverse Ansichten zu haben wie der Kollege Jimmy Schulz, es gehe um die Ausspähung der europäischen Bevölkerung, oder wie Kollege Clemens Binninger und andere, die sagen, wir brauchen es möglichst sofort und dass wir es nicht haben, ist ein enormer Nachteile bei der Verfolgung schwerster Straftaten, so fundamental nach zwei Jahren noch gegenüberzuste hen, das ist ein Armutszeugnis für diese Koalition.“
Und deshalb halte ich die Zusammenfassung oben für 1) falsch und 2) gefährlich, weil sie (bewusst?) einen falschen Eindruck vermittelt. Wir haben echt genügend Probleme und statt dass sich ejtzt die VDS-Gegner intern zerlegen, sollten wir weiterhin gemeinsam dagegen kämpfen.
@ Ben
Gut, vielleicht sollte man die Zusammenfassung wirklich ein wenig korrigieren. Trotzdem kann ich diese Haltung nicht nachvollziehen. Wenn etwas falsch ist, dann ist das für mich unabhängig von irgendwelchen idiotischen Richtlinien.
Was Wolfgang Wieland wirklich sagte: „Hören Sie auf mit der Vorratsdatenspeicherung.”
http://www.wolfgang-wieland-info.de/userspace/KAND/wwieland/Dateien/100326ProtokollfassungRedeKeineVorratsdatenspe icherung_Eur….pdf
@peter schrieb: Der eigentliche Skandal ist: Patrick Breyer, Chef der Piratenfraktion in Kiel, missbraucht besseren Wissens hier den AK Vorrat für Parteipolitik. Und der AK Vorrat lässt das auch noch zu.
Ich fordere Alvar & Co auf, sich unmissverständl ich von solch einem Vorgehen zu distanzieren! Unmöglich, was hier passiert!
Antwort:
Alvar ist nicht beim AK Vorrat. Er ist für VDS. Und der AK Vorrat und seine parteiübergreifenden und auch parteiunabhängigen Mitglieder können das ganz gut selbst entscheiden. Das Statement und der Leak gehören an die öffentlichkeit. Kann sich doch jeder selbst ein Bild machen wie es auch passiert. Ich finde das hochdemokratisc h und vernünftig.
@gast: Dann würde dazugehören, dass man hier mit offenem Karten spielt. Tut man nicht. Den Rest kann man sich denken.