4 comments on “EU-Kommissarin gegen Wahlrecht bei Vorratsdatenspeicherung

  1. Ach, wenn die Bundesregierung DSL1000 zum Mindeststandard für schnelles Internet erklärt, dann kann auch die EU-Kommissarin den völligen Mangel an Privatsphäre und Datenschutz zum Mindeststandard in diesem Bereich erklären.
    Unterbieten kann man es ja nicht mehr, was dann den großen Vorteil hat, dass man sich nicht um die Kontrolle der Einhaltung kümmern muss.

    Mit dem Hemmnissen für den Binnenmarkt hat sie auch Recht – alle halbwegs vernunftbegabte n EU-Bürger würden dann nämlich in die Länder *ohne* Vorratsdatenspe icherung auswandern, so dass die Einführung einer solchen Regelung ein großer Standortnachtei l wäre.

    Auf deine abschließende Frage fällt mir im Moment leider keine Antwort ein.

  2. Ich bin kein Jurist, aber sehe ich das richtig, dass die EU-Richtlinie nicht vorschreibt, wer Zugriff auf die Vorratsdaten haben soll? Man könnte also ein Gesetz schreiben, das vorgibt, die Daten verschlüsselt abzulegen, ohne eine Möglichkeit, die Daten wieder zu entschlüsseln. Damit hätte man die EU-Richtlinie doch auch umgesetzt.
    Wenn sich unser Innenminister auf den Vorschlag nicht einlässt, könnte man als Kompromiss den Schlüssel beim Bundesdatenschu tzbeauftragten hinterlegen, damit er dann nach sorgfältiger Prüfung bei einem richterlichen Beschluß die Daten entsprechend dem Datenschutz herausgeben kann.

  3. zitiere Sven:
    Ich bin kein Jurist, aber sehe ich das richtig, dass die EU-Richtlinie nicht vorschreibt, wer Zugriff auf die Vorratsdaten haben soll? Man könnte also ein Gesetz schreiben, das vorgibt, die Daten verschlüsselt abzulegen, ohne eine Möglichkeit, die Daten wieder zu entschlüsseln. Damit hätte man die EU-Richtlinie doch auch umgesetzt.

    Korrekt.

  4. Zu Ihrer Frage: Probieren Sie es mal mit Prof. Schachtschneider oder Prof. Hankel. Beide konzentrieren sich zwar auf die wirtschaftliche Misere der EU, sind aber anerkannte Staatsrechtler und dem Verfassungsgeri cht wohlbekannt.

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