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All posts for the month März, 2012

 Anlässlich einer am morgigen Mittwoch im Niedersächsischen Landtag stattfindenden Debatte über den Einsatz von Trojaner-Spionage-Programmen üben die hannoverschen Gruppen des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung und des Chaos Computer Clubs strenge Kritik an den Praktiken der Landesregierung. Sie fordern das sofortige Ende des Einsatzes staatlicher Computerwanzen.

 In der von beiden Gruppen gemeinsam erstelltenPresseerklärung verweisen die Computerfachleute und Datenschützer auf die Antworten des niedersächsischen Innenministers anlässlich einer Großen Anfrage zu Fragen des bisherigen und zukünftigen Einsatzes von Computerwanzen, deren Ziel es ist, Privat-Computer zu infiltrieren und die darüber geführte Telekommunikation zu überwachen und abzugreifen.

Lässt Uwe Schünemann eine Reihe von Fragen mit Verweis auf Geheimhaltungspflichten unbeantwortet, so werfen doch selbst die gegebenen Antworten eine Reihe vonWidersprüchen und Fragen auf.

So behauptet der Innenminister, über den genauen Umfang der Funktionstüchtigkeit und des Verhaltens der eingesetzten Software genauestens Bescheid zu wissen während er gleichzeitig einräumen muss, dass seine Behörden weder den Sourcecode der Trojanersoftware kennen würden noch nachvollziehen könnten. (!)

In der Antwort wird auch das Vorhandensein der berüchtigten „Nachladefunktion“ bestätigt, was eine gerichtliche Verwertbarkeit der mit Hilfe dieser Programme ausspionierten Informationen ad absurdum führt. Ausgaben in Höhen von mehreren Zehntausend Euro entpuppen sich somit als sinnlos ausgegebene Steuergelder.

Sowohl die hannoversche Gruppe des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung als auch derChaos Computer Club Hannover (Leitstelle511 e.V.) hatten ihre Bedenken bereits im Vorfeld in jeweils ausführlichen Stellungnahmen in den Innenausschuss des Niedersächsischen Landtags getragen.

Während die Stellungnahme des AK Vorrat Hannover hauptsächlich die fehlenden Rechtsgrundlagen der in Niedersachsen praktizierten Ermittlungsmethoden bemängelt und auf die Einhaltung des 2008 vom Bundesverfassungsgericht hergeleiteten wesentlichenGrundrechts auf Gewährleistung und Integrität von Computern drängt, weist der Chaos Computer Club Hannover in seinen Ausführungen im Besonderen auf die massiven Bedenken aus informationstechnischer Sicht hin. Er bezieht sich dabei auf die vom CCC durchgeführten Untersuchungen an den bekannt gewordenen Staatstrojanern.

 Verweise:

Blog-Beitrag von Micha. – Dieser Beitrag gibt die persönliche Meinung des Autors wieder.

 Weil sich das Bundesjustizministerium weigert, Einsicht in das Vertragsverletzungsverfahren wegen Nichtumsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung durch Deutschland zu gewähren, soll nun das Verwaltungsgericht Berlin entscheiden.

Trotz Ablehnung durch zwei Drittel der Bevölkerung hierzulande will die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung durch Deutschland zu gewähren, soll nun das Verwaltungsgericht Berlin entscheiden.

Trotz Ablehnung durch zwei Drittel der Bevölkerung hierzulande will die EU Deutschland zwingen, ohne jeden Anlass Informationen über jeden unserer Telefonanrufe, jede SMS, jede E-Mail und jede Internetverbindung erfassen zu lassen. Die EU-Kommission hat 2011 ein Vertragsverletzungsverfahren angestrengt, das in eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof und in Bußgelder münden könnte.

Ungeachtet des überragenden öffentlichen Interesses an der Frage der vom Bundesverfassungsgericht gekippten Vorratsdatenspeicherung weigert sich die Bundesregierung, ihre Korrespondenz mit der EU-Kommission offenzulegen. Bislang ist nur ein über inoffizielle Kanäle bekannt gewordenes Mahnschreiben der EU-Kommission öffentlich.

In seinem Ablehnungsbescheid beruft sich das Bundesjustizministerium darauf, eine Veröffentlichung der Korrespondenz könne den Bemühungen des Ministeriums schaden, eine einvernehmliche Lösung mit der EU-Kommission zu finden. Eine Veröffentlichung beeinträchtige die „notwendige Vertraulichkeit internationaler Verhandlungen“ und könne gar „nachteilige Auswirkungen auf internationale Beziehungen“ der Bundesrepublik haben.

Stephan Weinberger moniert, diese Begründung sei bloß „formelhaft“. Sie lasse nicht erkennen, „welche nachteiligen Auswirkungen denn jetzt tatsächlich zu erwarten sind.“ Die Argumentation des Ministeriums laufe darauf hinaus, „die gesetzesvorbereitende Tätigkeit des Ministeriums generell den Ansprüchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz zu entziehen“. Weinberger wirft dem Bundesjustizministerium vor, das Interesse der Bürger am Schutz ihrer Grundrechte als bloße störende „Einmischung“ anzusehen.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte stellt sich auf Seiten des Ministeriums. Deshalb hat Stephan Weinberger am 27. Februar 2012 bei dem Verwaltungsgericht Berlin Prozesskostenhilfe für eine Klage auf Herausgabe beantragt. Das Gericht hat den Eingang des Antrags unter dem Aktenzeichen VG 2 K 23.12 bestätigt und zunächst vom Ministerium die Korrespondenz mit der EU-Kommission angefordert, um sich ein eigenes Bild zu machen.

Ich wünsche Stephan Weinberger Erfolg mit seiner Klage, denn nur öffentlicher Druck kann verhindern, dass die Bundesjustizministerin in den Geheimverhandlungen mit EU-Kommission, Bundesinnenministerium und CDU/CSU einer verdachtslosen Vorratsspeicherung aller unserer Verbindungsdaten zustimmt, wie sie es für Internetverbindungen bereits angekündigt hat.

Blog-Beitrag von Patrick – Dieser Beitrag gibt die persönliche Meinung des Autors wieder.

Die hannoversche Ortsgruppe des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung hat eine Petition initiiert, in der sie den Rückzug sämtlicher niedersächsischen Behörden aus Facebook & Co. fordert. Wir rufen zur Mitzeichnung der Petition auf.

 In der Petition machen wir (wir = die hannoversche Gruppe des AK Vorrat) auf die zweifelhafte Unterstützung gewinnorientierter „Sozialer Netzwerke“ durch niedersächsische Behörden und Gesellschaften aufmerksam. Insbesondere die (lange Zeit rechtswidrig betriebenen!) Aktivitäten der Polizeidirektion Hannover sind uns ein Dorn im Auge.

Die von Polizeien und Landesämtern angelegten und (mit Steuergeldern) gepflegten Fanseiten verleihen Facebook und anderen „Sozialen Netzwerken“ ein Ansehen und eine Seriösität, während diese auf Börsengewinn ausgerichteten Unternehmen in zum Teil krassem Widerspruch zu dem stehen, wofür sich die gewählten Volksvertreter unserer Meinung nach einsetzen sollten.

Der Petitionstext belegt den Bruch deutschen und europäischen Rechts durch Facebook genau so wie die fragwürdige Behandlung und Weitergabe persönlicher Nutzerdaten und eine mangelhafte Kooperationsbereitschaft bei Auskunfts- und Rechtsersuchen.

Deswegen fordern wir in der Petition den sofortigen Rückzug aller mit Landesgeldern finanzierten Behörden, Ämter und Gesellschaften aus den auf Gewinnmaximierung ausgerichteten Unternehmen. Das fordern wir umso vehementer, beschweren sich viele Politikern aller Parteien doch immer wieder (und teilweise pauschal) darüber, dass viele Menschen allzu sorglos intimste Informationen in den „Sozialen Netzwerken“ einstellen und verbreiten würden.

Mit der Unterstützung der Forderung würden die Parteien und Politiker des Niedersächsischen Landtags ein deutliches Signal zur Trendumkehr setzen.

Es wäre ein erster Schritt in Richtung eines stärkeren öffentlichen Bewusstseins darüber, dass nicht Geld sondern private Daten das Zahlungsmittel der „digitalen Welt“ sind, mit dem man entsprechend sorgsam, nachhaltig und mit Bedacht umgehen sollte.

Wer kann mitmachen? Und wie?

Laut Artikel 17 des Grundgesetzes hat „jedermann“ das Recht, seine Beschwerden vorzubringen. Ausdrücklich weist der Präsident des Niedersächsischen Landtags darauf hin, dass dieses Recht „Minderjährigen, Ausländern, unter Betreuung stehenden Personen oder Strafgefangenen genauso zusteht wie etwa Verbänden, Bürgerinitiativen, Vereinen und Unternehmen.“

Mit Hilfe eines Formular-Vordrucks wollen wir das Mitmachen einfach machen: Jeder und jede, der/die unsere Forderungen für unterstützenswert hält, kann die Petition damit unterschreiben und uns zusenden (Faxe oder Scans reichen leider nicht aus – wir benötigen die Original-Unterschrift!). Wir freuen uns über jede Unterstützung!

Wir wissen, dass unsere Position alles andere als unumstritten sein wird. Wir haben uns unseren Standpunkt aber gut überlegt und möchten uns dafür einsetzen.

Einsendeschluß für die Rücksendungen der Unterstützerformulare ist der 24. März 2012.

Verweise:

Blog-Beitrag von Micha. – Dieser Beitrag gibt die persönliche Meinung des Autors wieder.

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
Liebe Interessierte,

hiermit erhalten Sie die neunte Ausgabe unserer AK Vorrat Regensburg News. Die Themen sind diesmal:

1. Gespräch mit MdB Peter Aumer
2. Neue Projekte
2.1. Vortragsreihe

2.2. Flashmob zum Jahrestag des GG
3. AK Vorrat Blog
4. BürgerInneninitiative in Österreich
5. Fluggastdatenabkommen (PNR)
6. Über uns

1. Gespräch mit MdB Peter Aumer

Am 22. Februar haben wir uns in Ruhe zu einem 1-stündigen Gespräch mit dem Regensburger CSU Bundestagsabgeordneten Peter Aumer getroffen. Es war ein interessantes Gespräch über die Vorratsdatenspeicherung, Sicherheit der Bevölkerung und die Gefahr des Datenmissbrauchs für z.B. urheberrechtliche Belange. Leider konnten wir Herrn Aumer nicht für die Nichtdurchsetzung der VDS begeistern. Aber es herrschte immerhin Einigkeit, dass neue Sicherheitsgesetze überdacht und in Maßen erlassen werden sollten.

2. Neue Projekte
2.1. Vortragsreihe

Im Jahr 2012 möchten wir an unser sehr erfolgreiches Symposium vom 17.11.2011 „Sicherheit vs Grundgesetz“ anknüpfen. Das Fazit der Teilnehmer war, über ein Moratorium für neue Sicherheitsgesetze und eine Überarbeitung der bestehenden Sicherheitsgesetze nachzudenken. Diese Forderung ist seit Jahren Bestandteil der Freiheit statt Angst Demonstrationen. Wir wollen sie nun in unseren Fokus rücken. Wir planen dazu eine erneute große Podiumsdiskussion. Wir versuchen hierfür einen gemeinsamen Termin mit Martin Schulz von der S&D Fraktion, EU-Parlamentspräsident, von 1996 bis 2000 im LIBE-Ausschuss und Manfred Weber, stellv. Vors. EVP Fraktion und im LIBE-Ausschuss, zu finden.

Zur inhaltlichen Vorbereitung auf diese Diskussion wollen wir über den Sommer 2012 hinweg eine Veranstaltungsreihe organisieren. Zu folgenden Themenbereichen möchten wir Fachleute einladen:

* Anlasslose Speicherungen (Telekommunikations-, Biometrie-, Passagier, Video und PKW-Daten)
* Gefährderdateien (Anti-Terror, Gefährder Sport, Visa, Rechtsextreme)
* Zugangserschwernissgesetz, Providerhaftung und Internetzensur
* E-Fortress Europa – Überwachung auf dem Land (FRONTEX)
* PreCrime – Überwachung in Großstädten ( Intelligente Informationssysteme zur Straftatprävention und -erkennung INDECT)

Weitere Informationen zu dieser Reihe folgen bald. Wer sich schon öfter mal überlegt hat, bei einem Projekt des AK Vorrat Regensburg mitzumachen, für den ist jetzt vllt. die Zeit gekommen, um einzusteigen. Einfach auf der Mailingliste eintragen, sich kurz vorstellen und schon geht es los. ;-)

2.2. Jahrestag des Grundgesetzes

Am 23.Mai hat unser Grundgesetz Geburtstag! Um dieses glorreiche Ereignis zu würdigen wird es in Regensburg einen Flash-Mob geben. Dabei sollen GG verteilt und dann die Artikel 1,5,8 und 10 als Eid gesprochen werden. Es wird wohl bald genaue Infos zu Ort, Zeit und Vorgehen geben.

3. AK Vorrat Blogs

Der AK Vorrat hat seine Webseite um mehr interessante Inhalte bereichert. Unter www.vorratsdatenspeicherung.de werden, neben den offiziellen AK Vorrat Meldungen, nun auch persönliche Blogbeiträge und auch dieser Newsletter veröffentlicht. In Regensburg pflegen wir unseren eigenen Blog: www.akv-r.de.

4. BürgerInneninitiative in Österreich

Die Initiative für eine Abschaffung der EU-Richtlinie zur VDS und zur Evaluation sämtlicher Terrorgesetze hat inzwischen beeindruckende 67.000+ Unterzeichner. Sie wird diesen Montag, 12.03. das erste Mal im Petitionsausschuss des österreicher Nationalrats behandelt. Wir sind sehr gespannt darauf, wie es in Österreich weitergeht.

5. Fluggastdatenabkommen (PNR)

Diese Woche entscheidet sich im Europaparlament, ob das Fluggastdatenabkommen mit den USA (Passenger Name Records, PNR) angenommen oder abgelehnt wird. Dabei geht es um eine 15-jährige Vorratsdatenspeicherung einer große Masse von Daten, mit denen dann auch Rasterfahnung betrieben werden dürfte. Ob das Abkommen angenommen oder abgelehnt wird, liegt (mal wieder) in den Händen der S&D Fraktion im Europäischen Parlament. Frau Sippel hat sich gegen dieses Abkommen ausgesprochen, scheint aber bisher keine Mehrheit in der Fraktion zu finden. Liberale, Grüne und Linke haben sich gegen das Abkommen ausgesprochen, während die Konservative Fraktion sich für das Abkommen ausspricht.

Helfen Sie dieses Abkommen zu verhindern! Auf nopnr.org http://www.nopnr.org/ gibt es ein Musteranschreiben und die Kontaktdaten der MdEPs!

6. Über uns

Im Wiki finden Sie das aktuelle Protokoll unseres Treffens vom 06.03.2012, unter:   http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Ortsgruppen/Regensburg/2012_03_06

Unsere Ortsgruppentreffen finden jeden ersten und dritten Dienstag im Monat um 20 Uhr im freigeisten Zentrum in der Hemauerstraße 15 im EG statt. Die nächsten Termin sind 20.03., 03.04. und 17.04. Wir freuen uns immer über neue und über schon bekannte Gesichter! :-)

Auf bald und mit herzlich-freiheitsliebenden Grüßen,
Armin Schmid, im Auftrag der OG Regensburg im AK Vorrat

 

Blog-Beitrag von Armin – Dieser Beitrag gibt die persönliche Meinung des Autors wieder.

Anfang 2012 meldete das niedersächsische Landeskriminalamt, 1.000 Straftaten seien „ohne Vorratsdaten nicht aufgeklärt“ worden. Eine Nachfrage zeigt nun jedoch, dass sich der behauptete Zusammenhang mit dem Ende der verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung nicht herstellen lässt.

Ähnlich dem Bundeskriminalamt führt auch das Landeskriminalamt Niedersachsen auf Veranlassung des CDU-Hardliners und Innenministers Schünemann eine Statistik zu Verkehrsdatenabfragen durch Strafverfolgungsbehörden. Zuletzt Anfang 2012 meldete das Landeskriminalamt der Presse, 1.000 Straftaten seien „ohne Vorratsdaten nicht aufgeklärt“worden.

Wir haben schon 2010 ausführlich auseinandergesetzt, weshalb Polizeistatistiken über Verkehrsdatenabfragen keinen Rückschluss auf die Tauglichkeit und Erforderlichkeit einer Vorratsdatenspeicherung erlauben. Da Kriminalämter und Innenministerien gleichwohl immer wieder solche Statistiken als vermeintlichen Beweis der Erforderlichkeit einer Vorratsdatenspeicherung präsentieren, habe ich Anfang des Jahres acht Nachfragen zu der niedersächsischen Statistik an das dortige Landeskriminalamt gerichtet.

Beispielsweise fragte ich, inwieweit erfolglose Ermittlungen auf Verzögerungen seitens der Polizei beruhten. Weiter habe ich gefragt, ob die Situation in den Jahren 2007-2009 (mit Vorratsdatenspeicherung) anders war als gegenwärtig; bislang fehlen Vergleichsdaten.

Die erste Reaktion des Landeskriminalamts auf meine Fragen war das folgende an den Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung gerichtete Schreiben (Auszug):

„am 09.01.2012 ist im LKA Niedersachsen ein auf den 04.01.2012 datiertes Schreiben eingegangen, welches durch einen […] unterzeichnet wurde. Vorgeblich schreibt […] als Mitglied des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung. Das Schreiben unterscheidet sich wesentlich von bisherigen Zusendungen. So wurde beispielsweise kein Kopfbogen verwandt, keine Absende- bzw. Rücksendeanschrift angegeben und als Antwortmöglichkeiten werden lediglich eine Fax-Nummer ([…]) bzw.eine E-Mail-Anschrift ([…]) aufgeführt.

Aufgrund dieser Umstände bitte ich um Bestätigung, ob es bei Ihnen ein Mitglied mit dem Namen […] gibt und inwiefern er autorisiert ist im Namen des Arbeitskreises entsprechende Anfragen zu verfassen bzw. als Privatperson handelt.“

Ich habe selbst geantwortet:

„gerne bestätige ich Ihnen, dass es bei dem AK Vorrat ein Mitglied meines Namens gibt und ich autorisiert bin, im Namen des Arbeitskreises entsprechende Anfragen zu verfassen. Ihre Antwort können Sie – wie bereits in dem Schreiben aufgeführt – an die Fax-Nummer […] bzw. die E-Mail-Anschrift […] senden.“

Mit dieser Selbstautorisierung waren die Beamte offenbar zufrieden. Am 20.02.2012 erhielten wir dann ein Schreiben, in dem es heißt (Auszug):

„Von den inzwischen gut 1.300 Vorgängen konnten in Ermangelung vorhandener Verkehrsdaten aus dem Bereich der Telekommunikation etwa 1.100 nicht aufgeklärt werden, wobei in weniger als 100 Fällen eine Speicherungsdauer von mehr als 6 Monaten erforderlich gewesen wäre. Die verbleibenden konnten nur unvollständig bzw. zu einem späteren Zeitpunkt aufgeklärt werden oder deren Aufklärung war wesentlich erschwert.

In mehr als 80% der Fälle ging es um Internet-basierte Verkehrsdaten.“

Leider blieben damit sieben meiner acht Fragen unbeantwortet. Unbeantwortet bleibt etwa die Frage, wieviele Ermittlungsverfahren trotz vorhandener Daten eingestellt worden sind. Tatsächlich werden laut Max-Planck-Institut 72 Prozent der Ermittlungsverfahren mit erfolgreicher Verkehrsdatenabfrage (aus anderen Gründen) eingestellt, so dass eine Vorratsdatenspeicherung von vornherein zu keinem anderen Ergebnis führen kann.

Auch inwieweit erfolglose Ermittlungen auf Verzögerungen seitens des Landeskriminalamts bei der Anforderung von Verbindungsdaten beruhten, ist dem Amt nicht bekannt. Sämtliche Nachfragen quittierte das Landeskriminalamt zuletzt mit den Worten:

„Die von Ihnen aufgeführten Fragestellungen lassen sich nicht bzw. nur mit unverhältnismäßigem Aufwand beantworten, insofern sehe ich von einer Beantwortung ab.“

Die Beamte können nicht einmal sagen, ob zu Zeiten der Vorratsdatenspeicherung weniger Straftaten unaufgeklärt blieben als nach deren Ende. Damit ist die polizeiliche Abfragestatistik vollends ohne Aussagekraft, was den angeblichen Zusammenhang zum Ende der Vorratsdatenspeicherung angeht.

Dass mehr Daten mehr Verurteilungen von Straftätern bedeuteten, wird oft zu Unrecht unterstellt, weil es auf den ersten Blick naheliegend erscheint. Tatsächlich ist die Aufklärungsquote in den Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung aber gesunken. Die These „Mehr Daten = Mehr Sicherheit“ hat empirischen Überprüfungen nicht standgehalten. Glücklicherweise existiert mit derVorratsdaten-Studie des Max-Planck-Instituts eine aussagekräftige Vergleichsuntersuchung.

Das Max-Planck-Institut arbeitet schon an der nächsten wissenschaftlichen Untersuchung: In drei Bundesländern sind alle erledigten Verfahren auf den möglichen Nutzen eines Zugriffs auf Telekommunikationsdaten untersucht worden. Auf das Ergebnis darf man gespannt sein.

Blog-Beitrag von Patrick – Der Beitrag gibt die persönliche Meinung des Autors wieder.