Im Zuge der Überarbeitung der umstrittenen EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung hat die EU-Kommission ein Rechtsgutachten zu der Möglichkeit erstellen lassen, den EU-Mitgliedsstaaten künftig freizustellen, ob sie Verbindungsdaten verdachtslos auf Vorrat speichern lassen oder nicht. Die EU-Kommission verweigert die Herausgabe des Gutachtens jedoch, weil die Frage der Vorratsdatenspeicherung „hoch sensibel“ sei.